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[Zum Zeugen gewandt:]

Entspricht diese Feststellung Franks den Tatsachen?

BÜHLER: Koppe war zu dieser Zeit erst wenige Wochen im Generalgouvernement. Diese Feststellung bestätigt das, was ich eingangs bereits hier erklärt habe, daß ich, nachdem Krüger durch Koppe ersetzt wurde, versucht habe, durch ein in kameradschaftlicher Form gehaltenes Verhältnis zu Koppe Einfluß auf die Polizeigewalt im Generalgouvernement zu nehmen. Da haben also keine Streitigkeiten bis zu diesem Zeitpunkt stattgefunden.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und zwischen Koppe und Dr. Bühler, das heißt zwischen Koppe und Ihnen herrschte die kameradschaftlichste Zusammenarbeit, nicht wahr?

BÜHLER: Ich wiederhole: Meine Beziehungen zu Koppe waren in kameradschaftliche Formen gekleidet. Im übrigen haben mich täglich fachliche Fragen mit Koppe zusammengeführt Zum Beispiel auch die Frage des jüdischen Eigentums. Diese Frage zu besprechen wäre unter Krüger überhaupt nicht möglich gewesen, weil Krüger auf dem Standpunkt gestanden hat, daß das gesamte jüdische Eigentum der SS gehöre.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Hat sich, seit Koppe Polizeichef geworden ist, irgend etwas für die polnische Bevölkerung geändert? Sind die polizeilichen Maßnahmen milder geworden?

BÜHLER: Ich glaube, sie waren milder.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bitte Sie, mir bei der Verlesung einer besonderen Regierungssitzung vom 16. Dezember 1943 in Krakau zu folgen. Ich bitte, dem Zeugen das Dokument vorzulegen. Sagen Sie bitte bei dieser Gelegenheit, ist das Ihre Unterschrift in der Liste der Anwesenden? Es ist Seite 154.

BÜHLER: Regierungssitzung vom 16. Dezember 1943? Ja, da habe ich unterschrieben, Jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sagen Sie bitte, erinnern Sie sich, wer Ohlenbusch war?

BÜHLER: Ohlenbusch ist der Präsident der Hauptabteilung Propaganda gewesen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Hatte er irgendeine Beziehung zur Polizei oder zur Verwaltung?

BÜHLER: Ohlenbusch war Teilnehmer an den Regierungssitzungen, an denen auch die Polizei in der Regel teilgenommen hat.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, aber hatte er selbst irgendeine dienstliche Beziehung zur Polizei oder nicht?

BÜHLER: Als staatlicher Beamter und als Abteilungsleiter der Regierung hatte er selbstverständlich Beziehungen, dienstliche Beziehungen zur Polizei.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber er war Beamter der Zivilverwaltung und Ihnen unterstellt?

BÜHLER: Ja, selbstverständlich, dienstlich war er mir unterstellt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich zitiere einen kurzen Auszug auf Seite 176. Die Herren Richter werden diese Stelle auf Seite 33, Absatz 3, unseres Dokuments finden. Ohlenbusch spricht:

»Zu überlegen wäre, ob man nicht aus Zweckmäßigkeitsgründen die Exekutionen möglichst dort vornehmen lasse, wo das Attentat auf einen Deutschen erfolgt sei. Vielleicht müsse man auch überlegen, ob man nicht dafür besondere Exekutionsstätten schaffen wolle, denn es sei festgestellt worden, daß die polnische Bevölkerung zu den jedermann zugänglichen Exekutionsorten ströme, um die blutgetränkte Erde in Gefäße (der Dolmetscher übersetzt an dieser Stelle nicht ›Gefäße‹, sondern ›Eimer‹) zu füllen und diese in die Kirche zu bringen.« (Dokument 2233-PS.)

Betrachten Sie diese Frage als eine ausschließliche Polizeifrage?

BÜHLER: In meiner Übersetzung steht nichts von Eimern drin mit Blut, sondern da steht von Gefäßen was. Ich glaube nicht, daß das Blut eimerweise weggetragen werden konnte.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein. Wir sprechen hier von Gefäßen, in welche man die blutgetränkte Erde füllte. Sind Sie nicht der Ansicht, daß die Errichtung geheimer Hinrichtungsstätten eine Frage ist, die ausschließlich die Polizei angeht?

BÜHLER: Dieser Ansicht bin ich auch. Diese Frage wurde deshalb in keiner Weise irgendwie gutgeheißen. Ich darf aber sagen, daß zu gleicher Zeit täglich deutsche Passanten in Warschau und Krakau ohne jeden Anlaß hinterrücks erschossen wurden. Daß diese Frage wohl durch die Erregung ausgelöst wurde, welche diese...

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Zeuge, ich frage Sie etwas anderes. Sind Sie nicht der Ansicht, daß, nachdem diese Frage auf Anregung von Ohlenbusch besprochen wurde, dies ein Beweis dafür ist, daß sogar die zweitrangigen Beamten der zivilen Verwaltung sich in Angelegenheiten der Polizei einmischten und direkte Beziehungen zu der Polizei hatten?

BÜHLER: Nein, das möchte ich nicht sagen, sondern dies ist nicht als polizeiliche Maßnahme vorgeschlagen worden, sondern nur aus der Bedrohung heraus, in der sich sämtliche Deutsche in diesem Stadium der Besetzung befunden haben.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wurde diese Frage der geheimen Hinrichtungsstätten auf Anregung Ohlenbuschs aufgeworfen? Ich nehme an, daß Sie das nicht abstreiten werden.

BÜHLER: Wie meinen Sie diese Frage?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Die Frage wurde doch auf die Anregung Ohlenbuschs besprochen? Das streiten Sie doch nicht ab?

BÜHLER: Ich weiß nicht, ob diese Frage überhaupt besprochen wurde. Meines Erachtens wurde sie überhaupt nicht...

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben doch den maschinengeschriebenen Bericht dieser Sitzung, bei der Sie anwesend waren, vor sich?

BÜHLER: Ja. Das sind Ausführungen, die Ohlenbusch gemacht hat, wenn ich mich nicht irre. Hier steht »der Präsident Ohlenbusch«. Jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich gehe zur nächsten Frage über. Berichtete in dieser Sitzung nicht auch der SS-Obergruppenführer zu diesem Thema Koppe? Ich führe ein kurzes Zitat an. Die Herren Richter werden es auf Seite 34, zweiter Absatz finden. Es ist die Seite 180 Ihres Dokumentenbuches:

».... Für das Eisenbahnattentat habe man 150 und für die beiden deutschen Beamten 50 polnische Terroristen entweder am Tatort oder in allernächster Nähe hingerichtet. Man müsse bedenken, daß bei einer Erschießung von 200 Menschen mindestens 3000 Personen (engste Angehörige) betroffen würden...« (Dokument 2233-PS.)