HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Zum Zeugen gewandt:]

Nun eine letzte Frage, die sich auf die Kunstschätze bezieht:

Ist es richtig, daß ein Teil der Kunstschätze, die aus dem oberschlesischen Raum geborgen wurden, auf dem letzten Dienstsitz des Generalgouverneurs in Neuhaus gesichert wurden und daß der Generalgouverneur Ihnen den Auftrag gegeben hat, eine Liste dieser Gegenstände dem Reichsminister Lammers zu bringen?

BÜHLER: Der Generalgouverneur hat einen Bericht über die Verbringung von 20 der hervorragendsten Kunstschätze aus dem Schatze des polnischen Staates an Herrn Reichsminister Lammers diktiert.

Ich war während dieses Diktates anwesend und habe diesen Bericht persönlich dem Herrn Staatssekretär Kritzinger in Berlin übergeben. Er hat darin angezeigt, daß er diese Kunstschätze, um sie vor den Russen zu bergen, von Seichau, oder wie dieser Ort hieß, nach Schliersee gebracht hat. Diese Kunstschätze standen in der Dienststelle des Generalgouverneurs offen herum.

DR. SEIDL: Ich habe dann keine Fragen mehr an den Zeugen.

VORSITZENDER: Der Zeuge kann abtreten.

[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

DR. SEIDL: Ich bin damit am Ende der Zeugenvernehmung überhaupt angelangt. Nachdem aber die Dokumentenbücher noch nicht geheftet sind, würde ich vorschlagen, daß zu einem späteren Zeitpunkt, vielleicht nach dem Fall Frick, ich dann diese Dokumentenbücher vorlegen darf.

VORSITZENDER: Herr Dr. Seidl, wieviele Bücher wollen Sie vorlegen?

DR. SEIDL: Es sind insgesamt fünf Hefte. Ich selbst habe die Hefte noch nicht bekommen.

VORSITZENDER: Sind die in diesen fünf Bänden enthaltenen Dokumente bereits genehmigt?

DR. SEIDL: Es handelt sich fast nur um Dokumente, die bereits die Anklagevertretung vorgelegt hat, und es ist mit der Anklage eine Vereinbarung über die Dokumente zustande gekommen.

VORSITZENDER: Gut, dann brauchen wir jetzt auf diese Dokumentenbücher nicht zu warten. Der Gerichtshof wird diese Dokumentenbücher prüfen, wenn sie vorgelegt werden, und wenn Sie wünschen, besondere Erklärungen dazu abzugeben, so können Sie das tun.

DR. SEIDL: Jawohl.

VORSITZENDER: Zweifellos werden Sie sich in Ihrem Plädoyer darauf beziehen. Sie sagen, die meisten Dokumente seien schon vorgelegt und Sie brauchten sich daher nicht einleitend darauf beziehen, sondern könnten sich in Ihrem Schlußplädoyer damit befassen?

DR. SEIDL: Ich hätte aber schon in diesem Beweisverfahren einige kurze Abschnitte aus diesen Dokumenten vorgelesen, wer das notwendig ist, um den Zusammenhang herzustellen, und es ist unmöglich, im Plädoyer das alles zu tun; aber ich glaube nicht, daß damit allzuviel Zeit verloren geht.

VORSITZENDER: Herr Dr. Seidl! Es wird dem Gerichtshof nicht viel nützen, wenn Sie später zu diesen Dokumenten Erläuterungen abgeben, nachdem Ihre Zeugen schon verhört worden sind und Zeugenverhöre anderer Angeklagten dazwischen kommen. Deshalb hält der Gerichtshof es für besser und zweckdienlicher, daß Sie sich erst bei Ihrem Schlußplädoyer auf diese Dokumente beziehen. Ich glaube, Dr. Seidl, daß wir zwei Bücher vorliegen haben, nicht wahr? Oder sind es drei?

DR. SEIDL: Es sind insgesamt fünf Bücher, die anderen drei Bücher scheinen noch nicht geheftet zu sein.

VORSITZENDER: Aber Sie sagen, daß die meisten Dokumente schon als Beweismaterial vorliegen?

DR. SEIDL: Es ist das Tagebuch des Angeklagten Dr. Frank, das 42 Bände umfaßt, vorgelegt worden, aber die Anklagevertretung hat ja nur die Teile für sich verwertet, die ihr günstig erschienen sind. Es ist daher meines Erachtens notwendig, daß auch im Beweisverfahren der Zusammenhang etwas hergestellt wird, und es sind auch andere Dokumente im Dokumentenbuch, die man meines Erachtens auszugsweise verlesen müßte. Ich werde mich aber bei der Verlesung dieser Dokumente auf das Notwendigste beschränken, und ich würde dem Gericht vorschlagen, daß es so gehandhabt wird wie bei dem Angeklagten von Ribbentrop, daß ich dann die einzelnen Dokumente dem Gericht als Beweisstücke übergebe. Es sind verschiedene Reden des Angeklagten Dr. Frank, es sind Erlasse, gesetzliche Bestimmungen, es sind zwei eidesstattliche Versicherungen dabei, und ich glaube schon, daß auch im Beweisverfahren dazu irgendwie Stellung genommen werden muß, und es muß ja auch den einzelnen Dokumenten eine Beweisstücknummer gegeben werden. Bis jetzt wurde nur ein einziges Dokument als Beweisstück für den Angeklagten vorgelegt, und das ist das Affidavit von dem Zeugen Dr. Bühler. Ich habe aber die Absicht, eine ganze Reihe weiterer Dokumente förmlich dem Gericht als Beweismittel zu unterbreiten, und ich möchte das nur deshalb zurückstellen, weil eben das Gericht noch nicht im Besitz der gehefteten Dokumentenbücher ist.

VORSITZENDER: Wann werden die anderen Bücher fertig sein?

DR. SEIDL: Mir wurde gesagt, daß sie heute abend noch fertig werden würden.

VORSITZENDER: Wieviel Zeit glauben Sie dazu zu benötigen?

DR. SEIDL: Ich glaube, daß zwei Stunden ausreichen würden.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.