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[Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurück.]

VORSITZENDER: Dem Gerichtshof liegen zwei Dokumente vor, die ihm von den Hauptanklagevertretern zum Thema der Kreuzverhöre unterbreitet wurden. Im ersten Dokument wird festgestellt, daß für die Kreuzverhöre der Angeklagten Keitel, Kaltenbrunner, Frank, Frick, Streicher und Funk das folgende Verfahren vereinbart worden sei... und daß die amerikanische Staatsanwaltschaft das Kreuzverhör mit dem Angeklagten Frick und seinen Zeugen vornehmen werde. Dieses Dokument wurde auf besonderen Wunsch des Gerichtshofs vorgelegt, um zu vermeiden, daß durch Kreuzverhöre seitens mehrerer Anklagevertreter zu viel Zeit in Anspruch genommen wird.

Außer diesem Dokument haben wir noch ein weiteres, das nur eine versuchsweise Vereinbarung darstellt. Darin ist vorgesehen, daß die Amerikanische Anklagevertretung das Hauptkreuzverhör mit dem Angeklagten Schacht durchführen sollte, und die Sowjetische und die Französische Delegation prüfen sollten, ob sie sich diesem anzuschließen wünschten.

Mit Rücksicht auf diese beiden Dokumente, von welchen das erste festlegt, daß die Anklagevertreter einverstanden waren, mit den Zeugen des Angeklagten Frick nur ein Kreuzverhör vorzunehmen, und von denen das zweite die Möglichkeit vorsieht, daß nach der Amerikanischen Anklagevertretung auch die der Sowjetunion und der Französischen Republik den Wunsch haben könnten, ein Kreuzverhör vorzunehmen, läßt der Gerichtshof das zusätzlich Kreuzverhör in diesem Falle zu; er würde nur ungern strenge und bindende Vorschriften für die Vornahme von Kreuzverhören festlegen. Der Gerichtshof hofft jedoch, daß nach dem formellen Kreuzverhör durch den Anklagevertreter der Vereinigten Staaten der Anklagevertreter der Sowjetunion sein Kreuzverhör in diesem Falle so kurz wie möglich halten wird. Der Gerichtshof hofft auch, daß in Zukunft die Anklagevertreter in der Lage sein werden, untereinander eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, daß bei Zeugenvernehmungen ein einziges Kreuzverhör ausreicht und daß jedenfalls zusätzliche Kreuzverhöre so kurz als möglich sein werden.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Zeuge! Ich bitte Sie aus Gründen der Zeitersparnis, meine Fragen möglichst kurz zu beantworten.

Sagen Sie bitte, welche Rolle das deutsche Innenministerium und der Angeklagte Frick persönlich bei der Vorbereitung des zweiten Weltkrieges spielten?

GISEVIUS: Diese Frage ist für mich sehr schwer zu beantworten. Ich bin aus dem Innenministerium bereits im Mai 1935 ausgeschieden und kann eigentlich nach diesem Zeitpunkt nicht mehr sagen als jeder andere Deutsche, nämlich, daß das Innenministerium ein Teil der deutschen Regierungsmaschinerie war und zweifellos dort wie in allen anderen Ministerien diejenigen Kriegsvorbereitungen getroffen wurden, die Verwaltungen bei der Vorbereitung eines Krieges zu treffen hatten.

DR. PANNENBECKER: Darf ich etwas sagen? Der Zeuge hat gerade erklärt, daß er auf die Frage nicht mehr antworten kann, als jeder Deutsche antworten könnte. Ich glaube, daß bei dieser Sachlage der Zeuge für Bekundungen tatsächlicher Art nicht der geeignete Mann ist.

VORSITZENDER: Er hat das gerade selber gesagt. Das ist genau, was er sagte. Ich sehe keinen Grund zu einem Einschreiten. Der Zeuge hat so ausgesagt.

DR. PANNENBECKER: Ich wollte nur sagen, daß er gar nicht als Zeuge über die Tatsachen vernommen werden kann.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Aus sehr verständlichen Gründen kann ich diese Frage nicht an jeden Deutschen stellen. Ich bin mit der Antwort des Zeugen Gisevius vollkommen zufrieden.