HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Zum Zeugen gewandt:]

Wissen Sie etwas von dem sogenannten »Dreier- Kollegium«? Es bestand aus dem Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung, dem Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft und einem Vertreter des OKW. Dieses »Dreier-Kollegium« war mit der Vorbereitung aller wichtigen Kriegsangelegenheiten betraut.

GISEVIUS: Ich kann persönlich darüber keine Auskunft geben.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wissen Sie etwas von der Tätigkeit des Reichsinnenministeriums in den von Deutschland besetzten Gebieten?

GISEVIUS: Soviel ich weiß, entsandte das Innenministerium führende Beamte in die Militärverwaltung. Ich bin mir aber nicht klar, ob diese Beamten von diesem Augenblick an dem Innenministerium oder dem OKW unterstanden.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ist Ihnen insbesondere bekannt, ob der Beamtenapparat der Reichskommissariate in den besetzten sowjetischen Gebieten vom Innenministerium rekrutiert wurde oder mit wesentlicher Hilfe dieses Ministeriums zustande kam?

GISEVIUS: Ich möchte annehmen, ja. Ich möchte die Frage wenigstens bejahen, was die Hilfe betrifft. Denn das Ministerium für die besetzten sowjetischen Gebiete konnte ja seine Beamten nur von der Personalabteilung des Innenministeriums erhalten.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Was ist Ihnen bekannt über die Besichtigung der Konzentrationslager durch den Angeklagten Frick?

GISEVIUS: Zu der Zeit, wo ich im Innenministerium war, habe ich davon nichts gehört.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und nachher?

GISEVIUS: Habe ich auch nichts davon gehört.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wäre es möglich gewesen, daß der Angeklagte Frick, obwohl er Reichsminister des Innern war, von den in Deutschland errichteten Konzentrationslagern und von der in diesen Lagern herrschenden Rechtlosigkeit nichts wußte?

GISEVIUS: Ich glaube gestern schon erschöpfende Auskunft gegeben zu haben, daß wir ja über alles unterrichtet waren.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Im Augenblick interessiert mich nur der Angeklagte Frick. Was wissen Sie über ihn persönlich in dieser Hinsicht?

GISEVIUS: Ich habe gestern gesagt, daß in das Reichsinnenministerium unzählige Hilferufe kamen aus dem Land, und wir haben ja gestern auch ein Schreiben aus dem Justizministerium gesehen und ebenso habe ich Bezug genommen...

VORSITZENDER: Dieses Thema ist gestern ausführlich behandelt worden.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Gut, ich gehe nun zur nächsten Frage über.

[Zum Zeugen gewandt:]

Wissen Sie, daß es in Deutschland vom Jahre 1940 an ein Geheimgesetz über die Ermordung von kranken und alten Leuten gab?

GISEVIUS: Jawohl.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Inwieweit war der Angeklagte Frick am Erlaß und der Durchführung dieses Gesetzes beteiligt?

GISEVIUS: Ich nehme an, daß er es als Innenminister unterschrieben hat.

VORSITZENDER: Wenn es ein solches Gesetz gab, stammt es aus der Zeit nach 1935, nicht wahr? Von welchem Gesetz sprechen Sie? Wenn es aus dem Jahr 1935 stammt, dann war dieser Zeuge nicht mehr im Innenministerium.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich spreche über das Gesetz, das 1940 in Kraft trat.

VORSITZENDER: Da kann der Zeuge doch nicht mehr davon wissen, als sonst irgend jemand.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Die Antwort, die ich von dem Zeugen bekommen habe, genügt mir. Darf ich jetzt Fragen stellen, die den Angeklagten Schacht betreffen?