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[Zum Zeugen gewandt:]

Aus dem Inhalt dieses Briefes scheint hervorzugehen, daß Hitler in Januar 1939, ich unterstreiche dieses Datum, Herr Zeuge, die Tätigkeit Schachts anders einschätzte, als Sie es hier in ihren Aussagen tun. Wie erklären Sie diesen Widerspruch zu Ihrer Behauptung, der Angeklagte Schacht sei schon seit Ende 1937 und Anfang 1938 in direkter Opposition zum Hitler-Regime gestanden?

GISEVIUS: Ich möchte darauf zur Antwort geben, daß ich nicht gewohnt bin, irgendeine schriftliche oder mündliche Verlautbarung Hitlers für wahr anzusehen. Dieser Mann hatte immer nur das gesagt, was ihm im ersten Augenblick als zweckmäßig erschien, um die Welt oder Deutschland irrezuführen. In diesem Falle wollte Hitler den Eindruck vermeiden, als ob Schachts Rücktritt eine schwere wirtschaftliche Krise heraufbefördern könne. Aber ich spreche ja hier, was Hitler gedacht haben könnte. Gestern habe ich darüber gesprochen, mit welcher Entrüstung Schacht diesen Brief aufgefaßt hat. Er hat ihn als Hohn und Niedertracht aufgefaßt.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Dann will ich Sie auf ein weiteres Dokument verweisen. Es ist ein Memorandum, ein Brief des Angeklagten Schacht an Hitler vom 7. Januar 1939. Schacht schrieb darin an Hitler:

»Die Reichsbank ist sich von Anfang an darüber klar gewesen, daß außenpolitische Erfolge nur erreichbar sein konnten auf Grund der Wiederaufrichtung der Deutschen Wehrmacht. Sie hat deshalb die Finanzierung der Rüstung weitgehend auf sich genommen, trotz der darin liegenden währungspolitischen Gefahren. Die Rechtfertigung hierfür lag in der alle anderen Erwägungen zurückdrängenden Notwendigkeit, sofort, aus dem Nichts, und anfangs dazu getarnt, eine Rüstung aufzustellen, die eine achtungheischende Außenpolitik ermöglichte.«

Sehen Sie dieses Dokument ebenfalls als den Ausdruck der Opposition Schachts an?

GISEVIUS: Soweit ich Sie verstanden habe, haben Sie auf einen Brief aus dem Jahre 1935 Bezug genommen. Ist das richtig?

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nein, es ist ein Schreiben vom 7. Januar 1939.

GISEVIUS: Entschuldigen Sie bitte! Dann kann ich dazu nur sagen, was ich bereits gestern sagte, daß alle diese Schreiben sorgfältig überlegt wurden, damit sie nicht als Provokation empfunden wurden, und der sachliche Inhalt des Schreibens illusorisch gemacht wurde dadurch, daß Hitler einfach sagte: »Hier werde ich persönlich attackiert.« Ich habe gestern bereits gesagt, das Problem war, die übrigen bürgerlichen Minister, die nicht so oppositionell waren, von dem sachlichen Anliegen zu überzeugen und auf die Seite zu kriegen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sagen Sie uns, wie war die Einstellung des Angeklagten Schacht zur Anschlußfrage?

GISEVIUS: Der Anschluß fiel in die Mitte oder vielleicht in den dramatischen Höhepunkt der Fritsch- Krise, und deswegen waren wir fest davon überzeugt, daß eine besonders üble Handlung der Camouflage vorlag und waren in diesem Sinne entrüstet. Es war uns kein Zweifel, daß hier die deutsche Armee nach außen abgelenkt werden sollte...

VORSITZENDER: Einen Augenblick, Herr Zeuge. Sie wurden gefragt, ob Sie wußten wie Schachts Einstellung zur Anschlußfrage damals war. Sie beantworten die Frage nicht. Wissen Sie es, oder wissen Sie es nicht?

GISEVIUS: Ich kann darauf keine genaue Auskunft geben, weil uns allen klar war, daß das Problem Österreich in einer legalen Form einmal geregelt werden mußte. In dieser Frage hat es in unserer Gruppe Unterschiede gegeben. Die meisten hofften, die Selbständigkeit Österreichs solle erhalten bleiben. Gerade vom deutschen Standpunkt aus war es wünschenswert, wenn noch ein zweiter unabhängiger deutscher Staat existierte, falls es einmal wieder einen Völkerbund oder diplomatische Verhandlungen gab. Ich kann aber nicht beschwören, ob Schacht persönlich dieser Meinung war, oder ob er für den direkten Anschluß war. Gegen die Form war er bestimmt.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich will nun eine Stelle aus einer Rede verlesen, die Schacht im März 1938 in Wien gehalten hat:

»Gott sei Dank, diese Dinge haben letzten Endes den Weg des großen deutschen Volkes nicht hindern können, denn Adolf Hitler schuf eine Gemeinschaft des deutschen Wollens und Denkens, er stützte sie durch eine wiedererstarkte Wehrmacht, und damit brachte er schließlich der inneren Vereinigung zwischen Österreich und Deutschland auch ihre äußere Form.«

Können Sie diese Äußerungen Schachts auch als Ausdruck seiner Opposition zum Hitler-Regime bezeichnen?

GISEVIUS: Ich müßte die Rede in ihrem Zusammenhang lesen. Ich persönlich hätte sie bestimmt nicht gehalten. Aber ich weiß nicht, ob hier mit einem bloßen Werturteil von mir gedient ist, oder ob Sie nicht besser Schacht fragen, was er dabei gemeint hat.

VORSITZENDER: Die Rede kann Schacht vorgehalten werden, wenn er als Zeuge vernommen werden wird.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sagen Sie, Zeuge, Sie leben zur Zeit in der Schweiz. In welcher Stadt bitte?

GISEVIUS: Ich wohne in der Nähe von Genf, in einem Dorf Commugny.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Seit wann leben Sie schon in der Schweiz?

GISEVIUS: Seit dem 1. Oktober 1940.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Wußten Sie von Schachts Besuch in der Schweiz im Jahre 1943?

GISEVIUS: Nein. Er ist auch 1943 nicht in die Schweiz gekommen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Im Jahre 1942?

GISEVIUS: Ist er auch nicht in die Schweiz gekommen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Schacht war also weder 1942 noch 1943 in der Schweiz?

GISEVIUS: Jawohl.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Haben Sie den Angeklagten Schacht getroffen, seitdem Sie in der Schweiz leben?

GISEVIUS: Ja, wiederholt. Ich bin ja mindestens alle vier Wochen in Berlin gewesen oder alle acht Wochen und habe ihn bis zum Jahre 1943....

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nein. Ich frage Sie über den Besuch Schachts in der Schweiz.

GISEVIUS: Da war lediglich im Kriege, im Jahre 1941, ein Besuch Schachts in der Schweiz anläßlich seiner Hochzeitsreise, und da habe ich ihn gesehen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Das war im Jahre 1941?

GISEVIUS: Jawohl.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Am 14. Januar 1946 erschien in den »Basler Nachrichten« ein Artikel: »Die Gedankengänge Schachts«. Wissen Sie etwas über diesen Artikel?

GISEVIUS: Jawohl.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Was wissen Sie über diesen Artikel?

GISEVIUS: Nicht mehr, als ich in der Zeitung darüber gelesen habe. Ich habe versucht, Erkundigungen einzuziehen, wer jene Amerikaner war, mit dem Schacht das besprochen hat...

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Die Einzelheiten interessieren mich nicht.

Nunmehr eine letzte Frage: Wußten Sie irgend etwas über ein Konferenz bei Hitler in Berchtesgaden, im Sommer 1944? Bei diese Besprechung wurde die Vernichtung der nach Deutschland verschleppten Fremdarbeiter für den Fall erwogen, daß die alliierte Truppen erfolgreich weiter vorrücken sollten. Haben Sie etwa über diese Konferenz erfahren?

GISEVIUS: Nein, ich konnte zu dieser Zeit nicht mehr nach Deutschland, weil bereits ein Verfahren gegen mich lief, und ich habe darüber nichts gehört.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich habe keine weitere Frage mehr an diesen Zeugen.

VORSITZENDER: Wollen Sie dann den Zeugen ins Rückkreuzverhör nehmen, oder wünscht irgendeiner der Verteidiger Fragen an den Zeugen zu richten?

DR. PANNENBECKER: Herr Zeuge! Ihnen ist gestern während des Kreuzverhörs durch den Herrn amerikanischen Anklagevertreter ein Schreiben des Reichsministers der Justiz vom 14. Mai 1935 an den Reichs- und Preußischen Minister des Innern vorgelegt worden, und in diesem Schreiben wird eine Anlage beigefügt, wo von einer Abschrift eines Schreibens des Inspekteurs der Geheimen Staatspolizei gesprochen wird. Herr Zeuge! Habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie an der Abfassung persönlich mitgewirkt haben.

GISEVIUS: Wir hatten zwischen dem Innenministerium unsere Querverbindungen, und manchmal war es mir erwünscht, wenn aus einem anderen Ministerium ein recht scharfes Schreiben kam, das ich dann meinem Minister vorlegen konnte, und ich zweifle nicht, daß es auch Frick angenehm war, wenn er ein scharfes Schreiben bekam, damit er eine Sache generell und dem Kabinett vorlegen konnte. Und so entsinne ich mich, daß diese Absendung dieses Schreibens vorher mit Herren des Justizministeriums und mir besprochen wurde.

DR. PANNENBECKER: Verstehe ich Sie denn richtig, daß dieses Schreiben einen gemeinsamen Versuch aus dem Justizministerium und aus dem Innenministerium bedeutete, gegen den Gestapoterror irgend etwas zu unternehmen?

GISEVIUS: Auf meine Person möchte ich das bestimmt beziehen, und ich war ja damals ein Mitglied des Innenministeriums. Ich habe natürlich mit meinem Chef darüber nicht gesprochen.

DR. PANNENBECKER: In dem Schreiben befindet sich auf Seite 5 des deutschen Textes folgender Satz, ich zitiere:

»In dem Konzentrationslager Hohenstein in Sachsen mußten Häftlinge solange unter einem eigens zu diesem Zweck konstruierten Tropfapparat stehen, bis ihre Kopfhaut von den in gleichmäßigen Abständen herunterfallenden Wassertropfen schwere eitrige Verletzungen aufwies.«

Ist Ihnen bekannt, daß die Wachmannschaft dieses Lagers wegen dieses Vorgangs schwer bestraft worden ist?

GISEVIUS: Nein, und wenn das geschehen sein sollte, dann war es eine erstaunliche Ausnahme.

DR. PANNENBECKER: Herr Zeuge! Ich habe dann noch eine Frage, und zwar im Zusammenhang mit Ihrer soeben abgegebenen Erklärung, daß Ihnen ein Fluidum von Ablehnung dem Anwaltszimmer aus Anlaß des erwähnten Zwischenfalls entgegengeschlagen habe. Eine Reihe von Kollegen sind tief betroffen von dieser Ihrer Äußerung, und diese Kollegen haben es auch gern begrüßt, daß Sie in so offener Weise die Verhältnisse in Deutschland dargelegt haben. Können Sie mir sagen, ob Sie die Äußerung auf die Gesamtheit der Verteidigung haben beziehen wollen?

GISEVIUS: Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie mir Gelegenheit geben, einen offensichtlichen falschen Ausdruck von mir oder mißverständlichen Ausdruck von mir richtigzustellen. Ich spielte auf einen anderen Vorgang an, der sich beim Betreten des Anwaltzimmers abgespielt hatte, den ich hier nicht weiter erörtern möchte, und ich möchte ausdrücklich hier sagen, daß ich die Herren Anwälte, von deren schwerer Arbeit ich hier weiß, um Entschuldigung bitten möchte, falls irgendwie der Eindruck entsteht oder entstanden sein sollte, ich hätte gegen die überwiegende Mehrzahl der Anwälte einen Vorwurf bei der Ausübung ihrer schweren Arbeit aussprechen wollen.

DR. PANNENBECKER: Ich danke, ich habe keine weiteren Fragen mehr.

VORSITZENDER: Dr. Gisevius! Ich möchte einige Fragen an Sie richten, um ein klares Bild darüber zu bekommen, welche Stellungen Sie innehatten, wo Sie sich jeweils aufhielten.

Soweit ich verstanden habe, waren Sie im Jahre 1933 Staatsbeamter. Ist das richtig?

GISEVIUS: Jawohl.

VORSITZENDER: Und dann gehörten Sie der Gestapo an?

GISEVIUS: Die erste Stelle als ausgebildeter Beamter war der Eintritt in die Politische Polizei. Bei uns in Deutschland ist man schon Beamter im Stadium der Vorausbildung; und deswegen muß ich sagen, meine erste richtige Beamtenstellung erhielt ich in August 1933 beim Eintritt in die Gestapo.

VORSITZENDER: Und wann verließen Sie diese Stellung?

GISEVIUS: Ende Dezember 1933.

VORSITZENDER: Welchen Posten haben Sie dann bekommen?

GISEVIUS: Dann kam ich in das Innenministerum, in das preußische Innenministerium. Im Laufe des Jahres 1934 kam ich gleichzeitig in das Reichsinnenministerium, und im Mai 1935 wurde ich aus dem Innenministerium entlassen. Dann kam ich an das neuzubildende Reichskriminalamt, dessen Anfänge damals im Polizeipräsidium in Berlin waren. Am Tage der Ernennung Himmlers zum Reichspolizeichef, also am 17. Juni 1936, wurde ich endgültig aus dem Polizeidienst entlassen. Ich wurde nunmehr versetzt an die Regierung in Münster; ich machte dort Preisüberwachung und trat Mitte 1937 einen unbezahlten Urlaub an, angeblich zu Studien in der Wirtschaft. Dieser Urlaub wurde anfangs 1939 vom Innenministerium widerrufen, und ich wurde der Regierung in Potsdam bei Berlin zugewiesen. Dort hatte ich Wegebauangelegenheiten...

VORSITZENDER: Mitte 1937 nahmen Sie unbezahlten Dienst an und studierten Volkswirtschaft, glaube ich, sagten Sie? Oder einen unbezahlten Urlaub?

GISEVIUS: Jawohl.

VORSITZENDER: Aber Sie verblieben nach wie vor Staatsbeamter, nicht wahr?

GISEVIUS: Jawohl, ich bin bis zum 20. Juli 1944 ununterbrochen Beamter gewesen.

VORSITZENDER: Darm wurden Sie anfangs 1939 ins Innenministerium versetzt und nach Potsdam versetzt?

GISEVIUS: Jawohl.

VORSITZENDER: Gut, fahren Sie fort, was folgte darauf?

GISEVIUS: Bei Kriegsausbruch ergab sich die Schwierigkeit, daß ich keinen Mobilmachungsbefehl hatte, und andererseits mein Freundeskreis mich im OKW haben wollte. Von dem Tage des Kriegsausbruches bis zum 1. Oktober 1940 habe ich lediglich mit einem gefälschten Einberufungsbefehl gelebt und mußte jeden Tag gewärtig sein, daß dies entdeckt würde, und dann hätte ich die Konsequenzen tragen müssen. Nach dem Fall von Paris erklärte ich Canaris und Oster, daß ich sie nunmehr bitten müßte, mich aus dieser nicht ganz einfachen Situation zu befreien, und nunmehr war die Stellung von Canaris vorübergehend so stark, daß er mich in einen Abwehrposten an das Generalkonsulat in Zürich einbaute. Ich erhielt dort den Titel eines Vizekonsuls im Generalkonsulat in Zürich und bin dort geblieben als Abwehrmann, ohne formell der Abwehr anzugehören, bis zum 20. Juli. Nach dem 20. Juli bin ich aus allen Posten entlassen worden, und ich weiß nicht, ob ich nicht sogar ausgebürgert worden bin, ich habe darüber nichts erfahren.

VORSITZENDER: Sind Sie in der Zeit, in der Sie nach Zürich kamen und dem 20. Juli gelegentlich nach Deutschland zurückgekommen?

GISEVIUS: In dieser Zeit war ich hauptsächlich in Deutschland, und nur ab und zu wurde ich von Oster und Canaris zu Kurierzwecken in die Schweiz geschickt, als Reisender. Schacht war mir damals noch behilflich, indem er sich bei der Schweizer Gesandtschaft um mein Visum bemühte.

VORSITZENDER: Was für einen Posten oder was für eine Tätigkeit hatten Sie während der Zeit, in der Sie der Gestapo angehörten, vom August bis Dezember 1933?

GISEVIUS: Als ich meine erste Beamtenstation erhielt, war ich nur Beamter in Ausbildung, und ich wurde dem damaligen Leiter der Exekutivabteilung, dem Oberregierungsrat Nebe, zur Ausbildung zugewiesen. Nach dem Erlaß des Haftbefehls Ende Oktober 1933 wurde ich dann als Berichterstatter nach Leipzig zu dem Brandprozeß geschickt.

VORSITZENDER: Gestern haben Sie sehr häufig über einen Mann gesprochen, dessen Name mir nicht bekannt ist. Ich glaube, es war Nebe?

GISEVIUS: Ja.

VORSITZENDER: Was war seine Stellung?

GISEVIUS: Nebe war ein bekannter Kriminalist am Berliner Polizeipräsidium vor 1933. Als Nationalsozialist wurde er im Juli 1933 in die Gestapo berufen und avancierte dort bis Anfang 1934 zum Oberregierungsrat. Dann gelang es uns, durch Hilfe des Angeklagten Frick, ihn für einige Zeit ins Innenministerium zu berufen, und dann wurde er Begründer und Chef des Reichskriminalamts. Am Tage der Ernennung Himmlers zum Reichspolizeichef wurde er in das nun entstehende Reichssicherheitshauptamt eingegliedert. Im Laufe der Zeit wurde er in die SS übernommen, wurde SS-Gruppenführer, SS-General, und war bis zum 20. Juli einer der nächsten Untergebenen des Angeklagten Kaltenbrunner. Der Angeklagte Kaltenbrunner war ja Chef, sowohl der Gestapo als auch der Kriminalpolizei, als auch des Nachrichtendienstes. Und Nebe wurde also dann Kaltenbrunner unterstellt, und er empfing von ihm fortlaufend dienstliche Befehle, genau so, wie der Gestapochef Müller.

VORSITZENDER: Herr Dr. Dix! Wollten Sie eine Frage stellen?

DR. DIX: Jawohl.

VORSITZENDER: Wir tun das vielleicht besser nach der Pause um 14.15 Uhr.