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[Das Gericht vertagt sich bis

30. April 1946, 9.30 Uhr.]

Einhundertsiebzehnter Tag.

Dienstag, 30. April 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Herr Dodd! Wollten Sie diese Fragen behandeln?

MR. DODD: Jawohl, Herr Vorsitzender, ich habe alles fertig. Soll ich damit beginnen, die Dokumente zuerst vorzunehmen, die uns Schwierigkeiten bereitet haben?

VORSITZENDER: Ja, wenn Sie wollen.

MR. DODD: Insgesamt sind ungefähr 118 Dokumente für den Angeklagten von Schirach vorgelegt worden.

Als Ergebnis unserer Besprechungen haben wir uns über alle, mit Ausnahme von – ich glaube – zwölf, geeinigt.

Die erste Gruppe, die Nummern 30, 31, 45, 68, 73, 101, 109, 124 und 133 sind alles Auszüge aus einem Buch mit dem Titel: »Sieh! Das Herz von Europa«, von einem gewissen Stanley Mc Clatchie. Das sind Auszüge, die sich auf die Hitler-Jugend beziehen, und wir erheben Einspruch gegen diese mit der Begründung, daß sie alle unerheblich und unwesentlich sind. Sie beschreiben Hitler-Jugendheimabende, den Gesundheitsdienst der Hitler-Jugend, den Reichsjugendwettkampf, den Landdienst der Hitler-Jugend und dergleichen. Da gibt es allgemeine Beschreibungen des Herrn Mc Clatchie über einige Tätigkeitsgebiete der Hitler-Jugend. Sie sind alle diesem Buch entnommen – keine stammt vom Angeklagten selbst. Sie wurden 1937 veröffentlicht.

Dokument Nummer 118 ist ein Brief. Er ist mit Schreibmaschine geschrieben und ist nicht unterschrieben. Er stammt von Colin Roß und seiner Frau; es scheint ein Abschiedsbrief zu sein, der die Gründe angibt, warum Roß und seine Frau beabsichtigten, Selbstmord zu begehen. Wir konnten nicht feststellen, welchen Beweiswert dieser Brief haben soll; wir glauben, daß er für die Sache dieses Angeklagten keinen Beweiswert hat. Roß war anscheinend mit dem Angeklagten von Schirach bekannt, und der Brief soll, wie ich annehme, nach der Behauptung des Verteidigers des Angeklagten, Licht auf Schirachs Haltung werfen. Aber es ist nicht klar.

Das dritte Dokument, Nummer 121, ist ein Zitat aus den »Stars and Stripes«, der Zeitung der Armee der Vereinigten Staaten vom 21. Februar 1946 über die gegenwärtige Jugenderziehung in Jugoslawien. Dieses Dokument halten wir ebenfalls für unwichtig und unerheblich und behaupten, daß es nichts mit den Dingen zu tun hat, die die Anklageschrift dem Angeklagten vorwirft.

Diese drei, die erste Gruppe und die beiden Nummern 118 und 121, sind die einzigen Dokumente, bezüglich deren eine Meinungsverschiedenheit herrscht.

VORSITZENDER: Elf?

MR. DODD: Verzeihung, ich sagte zwölf.

DR. FRITZ SAUTER, VERTEIDIGER DER ANGEKLAGTEN FUNK UND VON SCHIRACH: Herr Präsident! Die eiste Gruppe von Dokumenten, die die Anklagevertretung beanstanden will, stammt aus dem Buch eines Amerikaners Mc Clatchie.

Dieser Amerikaner, wie er selbst im Buche schreibt, ist schottischer Herkunft und hat im Jahre 1936, also im Jahr der Olympischen Spiele, Deutschland besucht, hat sich selbst ein Bild von den Verhältnissen in Deutschland und von der Entwicklung des deutschen Volkes während der ersten Jahre der Herrschaft Hitlers gemacht und schildert hier seine Eindrücke.

Nun würde ich auf dieses Buch normalerweise keinen besonderen Wert legen, wenn nicht schon aus der Einleitung des Buches sich ergeben würde, daß der Veranlasser dieses Buches der Angeklagte Baldur von Schirach gewesen ist.

Der Angeklagte hat, wie er bei seiner Vernehmung Ihnen noch darlegen wird, schon in sehr früher Zeit begonnen ein erfreuliches und freundschaftliches Verhältnis insbesondere auch zu den Vereinigten Staaten herzustellen, und dieses Buch von Mc Clatchie ist eines von den vielen Mitteln, die der Angeklagte von Schirach hierzu benützt hat. Der Verfasser erkennt in seinem Buche selber in der Vorrede an, daß er das Material zu diesem Buch zum großen Teil von dem Angeklagten von Schirach bekommen hat. Diese Tatsache gibt also im Rahmen des gegenwärtigen Prozesses hinsichtlich der Bedeutung für die Beweisführung zugunsten des Angeklagten von Schirach dem Buch eine ganz andere Bedeutung, als wenn das Buch ganz unabhängig von Schirach entstanden wäre. Wir müssen also die Darlegungen, Erörterungen und Schilderungen dieses Buches mehr oder minder als die eigenen Darlegungen des Angeklagten von Schirach bewerten, und das ist der Hauptgrund, warum ich dieses Buch Ihnen vorgelegt habe mit der Bitte, mir zu gestatten, daß ich einzelne, insbesondere auf die Jugendführung bezügliche kleine Abschnitte daraus bei der Beweisführung verlesen darf. Die anderen Sachen, die in dem Buche stehen, die zwar an sich auch interessant sind, die aber mit der Jugendführung des Angeklagten von Schirach nicht unmittelbar zusammenhängen, habe ich ja ohnehin nicht angeführt, sondern nur einige kurze Auszüge, die eben ausschließlich die Tätigkeit und Ziele des Angeklagten von Schirach beleuchten und die außerdem Ihnen, meine Herren Richter, zeigen sollen, welchen Eindruck selbst ein Ausländer von dieser Tätigkeit gewonnen hat, obwohl er natürlich mit einem gewissen Vorurteil nach Deutschland gekommen ist, und dieses Vorurteil erst durch seine eigene Anschauung überwunden werden mußte.

Das darf ich, Herr Präsident, zu der ersten Gruppe bemerken, die der Herr Anklagevertreter von Nummer 30 bis 133 im einzelnen aufgeführt hat.

Die zweite Gruppe umfaßt dann die Nummer 118a des Dokumentenbuches Schirach. Es ist das der Abschiedsbrief, den der Weltreisende Dr. Colin Roß hinterlassen hat.

Wenn der Herr Anklagevertreter beanstandet, daß dieser Abschiedsbrief keine Unterschrift trägt, so hat das meines Erachtens keine besondere Bedeutung. Was wir vorgelegt haben, ist der Originaldurchschlag dieses Abschiedsbriefes, und den Originaldurchschlag hat man in den nachgelassenen Papieren des Dr. Colin Roß gefunden.

Nun fragt die Anklage: Was geht denn eigentlich die Anklage gegen Schirach dieser Abschiedsbrief des Dr. Colin Roß an? Ich bitte nun, sich daran zu erinnern, daß schon öfters von diesem Dr. Colin Roß hier die Rede war. Es ist das der Weltreisende; ich glaube, er ist Amerikaner von Haus aus, ich weiß das aber momentan nicht bestimmt. Es ist das also der Weltreisende, der nicht nur seit langen Jahren mit Schirach eng befreundet war, sondern den der Angeklagte von Schirach immer wieder benützt hat, um den Ausbruch eines Krieges mit den Vereinigten Staaten zu verhindern und später, um diesen Krieg zu beenden und einen Frieden mit den Vereinigten Staaten herbeizuführen. Bei der Beweisaufnahme werden diese Punkte noch im einzelnen, denke ich, ihre Klärung finden. Ich lege nun auch diesen Abschiedsbrief des Dr. Colin Roß...

VORSITZENDER: Welches Datum trägt er?

DR. SAUTER: Einen Augenblick, bitte – das Datum vom 30. April 1945.

Ich lege auf den Brief, er ist nur eine Seite lang, deshalb Wert, weil hier ein Mann in dem Augenblick, bevor er mit seiner Frau Selbstmord verübte, weil er an der Zukunft Deutschlands verzweifelte, ich sage, weil der Mann in dem Augenblick, also im Angesicht des Todes, auch wieder bestätigt hat, daß er, zusammen mit dem Angeklagten von Schirach, sich andauernd um den Frieden, insbesondere mit Amerika, bemüht hat und weil ich glaube, meine Herren, daß Sie das, was ein solcher Mann...

VORSITZENDER: Wo war er, als er, wie Sie sagten, Selbstmord beging?

DR. SAUTER: Der Angeklagte von Schirach...

VORSITZENDER: Nein, der Mann, der den Brief geschrieben hat.

DR. SAUTER: Einen Augenblick bitte, der Angeklagte von Schirach hatte damals ein kleines Haus in Oberbayern, in Urfeld am Walchensee; und in diesem Haus hat damals Colin Roß mit seiner Frau gewohnt, und in dem Haus von Schirachs hat er damals Selbstmord begangen.

Der Brief umfaßt nur eine Seite, eine besondere Verzögerung des Verfahrens wird also seine Verlesung nicht herbeiführen.

Und dann, meine Herren, die dritte Gruppe, die die Anklagevertretung bekämpft, umfaßt auch wieder nur eine einzige Nummer, einen verhältnismäßig kleinen Zeitungsartikel aus »Stars and Stripes«, Nummer 121. Diese Nummer, die ich Ihnen im Original bei der Beweiserhebung vorlegen werde, vom 21. Februar 1946, also aus dem heurigen Jahre, legt im einzelnen dar, wie die Jugenderziehung jetzt in Jugoslawien durch Marschall Tito neu geregelt wurde, und der Angeklagte von Schirach legt auf dieses Dokument deshalb Wert, weil es beweist, daß in Jugoslawien eine ausgesprochen militärische Erziehung der Jugend heuer erst beschlossen worden ist. Der Angeklagte von Schirach wünscht infolgedessen einen Vergleich zu ziehen zwischen der Art seiner Jugenderziehung und dieser jugoslawischen Jugenderziehung, wie sie im heurigen Jahre erst beschlossen wurde und die viel, viel weiter geht, als jemals das Programm des Angeklagten Schirach gegangen ist. Das ist alles.

MR. DODD: Herr Vorsitzender! Darf ich nur ein oder zwei kurze Bemerkungen machen? Ich weiß wohl, daß der Gerichtshof im allgemeinen nicht wünscht, einen Vertreter zweimal zu hören, aber hier sind zwei Dinge, die ich wohl aufklären sollte.

Erstens das Buch »Sieh! Das Herz von Europa« mag von diesem Mc Clatchie geschrieben sein, der, wie der Verteidiger sagt, ein Amerikaner schottischer Abkunft ist. Ich halte es für wichtig, daß der Gerichtshof weiß, daß es in Deutschland verlegt wurde. Ich weiß ganz bestimmt, daß die Verteidigung nicht den Eindruck erwecken wollte, daß es eine amerikanische Veröffentlichung war, denn abgesehen davon, daß es von diesem Manne geschrieben wurde, wurde es hier verlegt, nachdem er den Olympischen Spielen 1936 beigewohnt hatte.

VORSITZENDER: Und auf deutsch, vermute ich?

MR. DODD: Ja, und der deutsche Titel ist »Sieh! Das Herz von Europa«.

Und dann bezüglich des Briefes von Colin Roß, glaube ich, ist es wichtig zu bemerken, daß niemand weiß, ob Roß Selbstmord begangen hat oder nicht, jedenfalls soweit die alliierten Länder in Frage kommen. Seine Leiche wurde niemals gefunden, nur die Notiz, die, wie der Anwalt sagt, in seinem Nachlaß gefunden wurde.

DR. SAUTER: Herr Präsident! Darf ich zu der ersten Gruppe noch etwas bemerken? Dieses Buch von Mc Clatchie ist in einem deutschen Verlag erschienen, und zwar hat der Angeklagte von Schirach sich darum bemüht, daß dieses Buch überhaupt erschien. Das spricht also auch wieder dafür, daß tatsächlich der Angeklagte von Schirach mit diesem Buch ein bestimmtes Ziel verfolgte, und das Ziel war eben das, eine gewisse Aufklärung zwischen Amerika und Deutschland herbeizuführen und die Gegensätze auszugleichen, von denen er befürchtete, daß sie eines Tages zum Kriege führen könnten. Das Buch von Mc Clatchie ist nicht bloß in deutsch erschienen, sondern auch in englischer Sprache und wurde in starker Auflage in England und Amerika abgesetzt; in deutscher Sprache ist es natürlich auch erschienen und wurde in deutsch eben in Deutschland abgesetzt. Das ist, glaube ich, alles, was ich momentan zu sagen habe.

VORSITZENDER: Wollen Sie bitte dem Gerichtshof mitteilen, was diese anderen Dokumente sind, gegen die Herr Dodd keinen Einspruch erhoben hat. Denn wir hören, es sind 160 Dokumente, gegen die er nichts einwendet. Wovon handeln diese, und wie lang sind sie?

DR. SAUTER: Sie sind kurz. Ich habe nur ein Dokumentenbuch vorgelegt, habe mich also ohnehin auf das unbedingt Notwendige beschränkt, meine Herren.

VORSITZENDER: Wieviele Seiten?

DR. SAUTER: Im ganzen 134 Seiten, wobei allerdings manche Seite nur halb oder nur zu einem Drittel ausgefüllt ist, weil es sich in der Hauptsache um verhältnismäßig kurze Zitate handelt. Ich mußte diese Auszüge deshalb bringen, weil ich die Beweisrührung hinsichtlich der Tätigkeit des Angeklagten von Schirach als Reichsjugendführer nur damit erledigen kann, daß ich dem Gericht zeige, was der Angeklagte von Schirach zu der Jugend des deutschen Volkes gesagt, welche Lehren er der Jugend gegeben, welche Weisungen er an seine Unterführer im einzelnen gerichtet hat, und da muß ich natürlich – und das erkennt ja auch, denke ich, die Staatsanwaltschaft an – Ihnen einen kleinen Bericht liefern über die gesamte Zeit, während der Schirach Reichsjugendführer war, damit Sie sehen, daß die Theorien und die Anschauungen des Angeklagten von Schirach im letzten Jahre seiner Tätigkeit als Reichsjugendführer ganz die gleichen gewesen sind wie im ersten Jahre. Er ist also einer von den wenigen in der Partei, die sich nicht im Laufe der Jahre haben scharf machen lassen; er ist im Laufe der Jahre nicht ins Extrem verfallen wie die meisten anderen, und das will ich durch diese verhältnismäßig kurzen Auszüge Ihnen dartun. Ich glaube, das ist jetzt alles.

VORSITZENDER: Sie haben auch noch die zwei Ergänzungsanträge für Zeugen, nicht wahr?

DR. SAUTER: Jawohl.

VORSITZENDER: Wollen Sie nicht lieber diese behandeln?

DR. SAUTER: Jawohl.

VORSITZENDER: Einer von ihnen hatte, glaube ich, eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, die von der Anklagevertretung vorgelegt wurde.

DR. SAUTER: Ich glaube, das ist der Zeuge Uiberreither.

VORSITZENDER: Nein, ich denke, es ist der andere. Wer sind die beiden?

DR. SAUTER: Der eine heißt, glaube ich...

VORSITZENDER: Marsalek.

DR. SAUTER: Nein, nein, nicht Marsalek, sondern Uiberreither. Der Marsalek, Herr Präsident...

VORSITZENDER: Ich habe einen Antrag vor mir für Marsalek. Sie wünschen Marsalek nicht?

DR. SAUTER: Nein, das muß ein Irrtum sein.

VORSITZENDER: Das Datum ist vom 15. April 1946; jedenfalls, Sie wünschen ihn nicht?

DR. SAUTER: Nein.

VORSITZENDER: Also, dann wünschen Sie nur einen, nicht wahr?

DR. SAUTER: Jawohl.

VORSITZENDER: Und das ist Uiberreither?

DR. SAUTER: Jawohl.

VORSITZENDER: Hat die Anklagevertretung etwas dagegen einzuwenden?

JUSTICE JACKSON: Nein, Herr Vorsitzender, diese eidesstattliche Erklärung wurde von uns, glaube ich, schon im Zusammenhang mit dem Falle Kaltenbrunner vorgelegt, eine eidesstattliche Erklärung von Uiberreither.

VORSITZENDER: Also kein Einspruch?

JUSTICE JACKSON: Kein Einspruch.

VORSITZENDER: Gut. Ich danke, Dr. Sauter. Wir werden Ihre Anträge, die vorgelegten Dokumente und den Zeugen in Betracht ziehen. Wir werden Ihren Antrag erwägen und jetzt mit dem Falle Streicher fortfahren.

JUSTICE JACKSON: Herr Vorsitzender! Zum Falle Streicher wünsche ich einen Antrag zu stellen. Ich beantrage Streichers Aussagen, die auf Seite 8433 des Originalprotokolls vom 26. April zu finden sind und auch seine gestrige Aussage auf Seite 8483 aus dem Protokoll zu streichen.

VORSITZENDER: Dr. Marx! Wünschen Sie etwas dazu zu sagen?

DR. MARX: Verzeihung, Herr Präsident, ich habe leider die Anträge des Herrn Hauptanklägers Justice Jackson nicht im vollen Umfange aufnehmen können, weil ich in diesem Augenblick gerade anderweitig beschäftigt war. Soweit ich verstanden habe, handelt es sich um die Streichung...

VORSITZENDER: Ich kann Ihnen sagen, wie der Antrag lautete. Es wird beantragt, daß Stellen auf den Seiten 8433 und 8483 des Originalprotokolls gestrichen werden.

DR. MARX: Ich verstehe. Hierzu möchte ich vom Standpunkt der Verteidigung erklären: Ich bin damit einverstanden, daß diese Stellen gestrichen werden, weil ich der Meinung bin, daß sie für die Verteidigung des Angeklagten in keiner Weise erheblich sind.

VORSITZENDER: Die Stellen, auf die Herr Justice Jackson unsere Aufmerksamkeit gelenkt hat, sind nach Meinung des Gerichtshofs höchst unangebrachte Erklärungen des Angeklagten Streicher; sie sind nach Ansicht des Gerichtshofs vollkommen unerheblich, auch von dem Verteidiger des Angeklagten Streicher als vollkommen unerheblich angesehen worden und sind deshalb aus dem Protokoll zu streichen. Bitte sehr, Herr Dr. Marx.

DR. MARX: Ich darf nunmehr mit Erlaubnis des Gerichtshofs in der Vernehmung von Zeugen fortfahren und rufe jetzt den Zeugen Friedrich Strobel auf den Zeugenstand.