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[Das Gericht vertagt sich bis

2. Mai 1946, 10.00 Uhr.]

Einhundertundneunzehnter Tag.

Donnerstag, 2. Mai 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Dr. Siemers! Der Gerichtshof möchte gern wissen, und zwar genau, was der Brief bedeutet, den er von Ihnen erhalten hat und der sich auf die folgenden Dokumente bezieht, die, wie Ihr Brief sagt, zurückgezogen wurden. Ich möchte wissen, ob das bedeutet, daß die Dokumente nicht übersetzt werden sollen; ich lese Ihnen die Nummern vor: 18, 19, 48, 53, 76, 80, 81, 82, 86 und 101. Bedeutet Ihr Brief, daß diese Dokumente nicht zu übersetzen sind?

DR. SIEMERS: Nein, Euer Lordschaft! Das bedeutet, daß mir die Britische Delegation mitgeteilt hatte, und zwar gestern morgen, daß der Einspruch gegen diese Dokumente seitens der Britischen Delegation zurückgezogen wird.

VORSITZENDER: Ich verstehe.

DR. SIEMERS: Ich habe den Brief geschrieben am 30. April nachmittags, nachdem ich mit Sir David gesprochen hatte, und am nächsten Morgen wurde mir mitgeteilt, daß...

VORSITZENDER: Wir werden uns jetzt nicht damit beschäftigen. Sie sagen, daß der Einspruch nicht mehr aufrechterhalten wird. Wenn die Britische Delegation damit einverstanden ist, sehr gut.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Mylord! Es scheint sich hier um ein Mißverständnis hinsichtlich der Dokumente Nummer 80, 101 und 76 zu handeln. Gegen die anderen wurde kein Einspruch erhoben.

VORSITZENDER: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Mylord! Wegen Nummer 76 gab es scheinbar ein Mißverständnis zwischen Dr. Siemers und mir. Soweit ich verstand, wollte Dr. Siemers nicht weiter auf dem amtlichen Bericht über den »Altmark«-Fall bestehen, und ich glaube, Dr. Siemers dachte seinerseits, daß ich nicht darauf bestände; jedoch glaubte ich, Dr. Siemers wolle es zurückziehen.

VORSITZENDER: Ja. Und erheben Sie immer noch Einspruch dagegen?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich erhebe noch immer Einspruch dagegen, wenn es nicht zurückgezogen wird, Mylord; jedoch habe ich gegen die anderen Nummern auf der Liste, die Euer Lordschaft erwähnt haben, nämlich Nummer 18, 19, 48, 53, 81 um 86, nichts einzuwenden.

VORSITZENDER: Gut.

DR. SIEMERS: Bezüglich Dokument 76 gehe ich mit Sir David einig; 76 kann meinethalben gestrichen werden.

VORSITZENDER: Sehr gut, das ist alles, was ich wissen wollte.

DR. SIEMERS: Dokument 80, welches ich ausführlich mit der Britischen Delegation besprochen hatte,...

VORSITZENDER: Sie brauchen mir darüber nichts zu sagen.

DR. SIEMERS: Ich habe angenommen, daß es keinen Einwand gibt. Ich möchte beantragen, daß es auf jeden Fall zugelassen wird.

VORSITZENDER: Ja, richtig. Damit die Übersetzungsabteilung so schnell wie möglich vorwärtskommen kann, hat der Gerichtshof bezüglich dieser Dokumente entschieden, daß sie übersetzt werden sollen. Und dieses ist die einzige Frage, die der Gerichtshof schon entschieden hat. Die Frage ihrer Zulässigkeit wird nach der Übersetzung entschieden werden, und ich werde sie dann den Einwänden entsprechend in die Kategorien übernehmen, die Sir David in seinem Memorandum angeführt hat.

Aus Gruppe A, der ersten Gruppe, wird Nummer 66 zugelassen; Nummer 76 fällt weg, wie Dr. Siemers jetzt gesagt hat. Nummer 101 bis 106 werden zugelassen. Die übrigen Dokumente für Gruppe A werden abgelehnt.

Aus Gruppe B werden folgende Dokumente zugelassen: Nummer 39, 63, 64, 99 und 100, und natürlich 102 bis 107, die schon für Gruppe A zugelassen sind. Die übrigen werden abgelehnt.

Aus Gruppe C werden folgende Dokumente zugelassen: Nummer 38, 50, 55 und 58. Die übrigen werden nicht zugelassen.

Aus Gruppe D werden folgende Dokumente zugelassen: Nummer 29, 56, 57, 60 und 62.

Aus Gruppe E werden folgende Dokumente zugelassen: Nummer 31, 32, 36, 37, 39, 41 und natürlich 99 und 101, die schon vorher zugelassen wurden.

Was die letzte Gruppe F betrifft, so bezweifelt der Gerichtshof die Erheblichkeit aller Dokumente dieser Gruppe sehr. Jedoch werden alle übersetzt werden, mit Ausnahme des Dokuments 73.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Mylord! Darf ich fragen, ob der Gerichtshof mir gestattet, die Dokumenten-Nummern der zusätzlichen Auszüge aus dem »Stürmer«, die ich im Kreuzverhör Streichers vorgelegt habe, anzugeben. Ich bin bereit, diese Nummern zu einer geeigneten Zeit vorzulegen.

VORSITZENDER: Sie meinen die Beweisstück- Nummern?

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ja.

VORSITZENDER: Sie wollen sie verlesen?

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich die Liste einreichen; sie stellt eigentlich einen Katalog oder ein Inhaltsverzeichnis der beiden Aktenbündel dar, die der Gerichtshof schon hat – Mappe A und Mappe B –; ich schlage vor, diese Liste selbst als Beweisstück einzureichen, und zwar als GB-450, Dokument D-839. Sollte der Gerichtshof damit einverstanden sein, so brauchen wir auf diese Art überhaupt keine Nummern zu verlesen.

VORSITZENDER: Ja.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Außerdem möchte ich noch einen anderen Antrag stellen: Von der Zeitung »Israelitisches Wochenblatt« wurden Originalausgaben vorgelegt. Diese Bände habe ich von einer Bibliothek ausgeborgt und möchte darum bitten, diese Auszüge mit Genehmigung des Gerichtshofs photographieren lassen zu dürfen, an ihrer Stelle die Photokopien beim Sekretariat des Gerichtshofs einzureichen, damit wir die Originale der Bibliothek wieder zurückgeben können.

VORSITZENDER: Dagegen ist nichts einzuwenden.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Danke sehr.

VORSITZENDER: Sie haben doch nichts dagegen einzuwenden, Herr Dr. Marx?

DR. MARX: Verzeihung, Herr Präsident! Ich habe gegen diese Sache nichts einzuwenden; ich habe mir ja vorbehalten, daß ich noch irgendwelche Gegendokumente, wenn das erforderlich sein sollte, vorlegen darf. Aber diese Vorlage entspricht ja dem, was Herr Griffith-Jones in der Verhandlung vorgetragen hat... sind ja vorgelegen.

VORSITZENDER: Sie haben doch ein Exemplar von diesem Dokument, von diesem Beweisstück, Herr Dr. Marx?

DR. MARX: Jawohl.

VORSITZENDER: Ich frage Sie nur, ob Sie etwas dagegen haben, daß das Original der jüdischen Zeitung zurückgegeben wird...

DR. MARX: Nein.

VORSITZENDER:...nachdem es photographiert wurde.

DR. MARX: Nein, ich habe dagegen keinen Einspruch.

VORSITZENDER: Danke.

OBERSTLEUTNANT GRIFFITH-JONES: Ich bin Ihnen sehr verbunden.

VORSITZENDER: Darf ich bitten, Herr Dr. Dix.