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[Zum Zeugen gewandt:]

Wie lange waren Sie Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft?

SCHACHT: Ich habe das ja eben gesagt. Ich verstehe nicht die Frage: für welche Zeit? Das ist ja alles hier schon vorgekommen.

VORSITZENDER: Wir haben das Datum, wann er Bevollmächtigter für die Kriegswirtschaft wurde, wie auch das Datum, wann er aufhörte diese Stellung zu bekleiden.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich möchte Sie an die Probleme erinnern, die man Sie als Generalbevollmächtigter zu lösen beauftragt hatte. Sie wurden durch das Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935 ernannt. Ich will einige Auszüge aus Teil II dieses Gesetzes zitieren, der die Überschrift »Mobilmachung« trägt!

»(1) Zur Leitung der gesamten Kriegswirtschaft ernennt der Führer und Reichskanzler einen Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft.

(2) Aufgabe des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft ist es, alle wirtschaftlichen Kräfte in den Dienst der Kriegsführung zu stellen und das Leben des deutschen Volkes wirtschaftlich zu sichern.

(3) Ihm unterstehen: Der Reichswirtschaftsminister, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, der Reichsarbeitsminister, der Reichsforstmeister und alle dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellten Reichsbehörden. Ferner wird von ihm verantwortlich die Finanzierung der Kriegsführung (im Bereich des Reichsfinanzministeriums und der Reichsbank) geleitet.

(4) Der Generalbevollmächtigte für die Kriegswirtschaft ist berechtigt, innerhalb seines Aufgabengebietes Rechtsverordnungen zu erlassen, die von den bestehenden Gesetzen abweichen dürfen.«

Geben Sie zu, daß Sie durch dieses Gesetz außergewöhnliche Machtbefugnisse in der Kriegswirtschaft erhalten haben?

SCHACHT: Dieses Dokument liegt dem Gericht vor und ich nehme an, daß Sie es richtig vorgelesen haben.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich fragte Sie nicht, ob ich das Dokument richtig zitiert habe, sondern ob Sie zugeben, daß Ihnen durch dieses Gesetz außergewöhnliche Machtbefugnisse in der Kriegswirtschaft übertragen wurden? Geben Sie das zu?

SCHACHT: Genau die Vollmachten, die im Gesetz umschrieben sind.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Geben Sie zu, daß es keine gewöhnlichen, sondern außergewöhnliche, besondere Machtbefugnisse waren?

SCHACHT: Das gebe ich gar nicht zu.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Mit anderen Worten, Sie betrachten das Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935 als ein ganz gewöhnliches Gesetz, dessen Funktionen...

SCHACHT: Für ein absolut gewöhnliches Gesetz.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und die Ihnen als Generalbevollmächtigtem durch dieses Gesetz übertragenen Funktionen betrachten Sie ebenso als gewöhnliche Funktionen?

SCHACHT: Für ganz gewöhnliche Vorschriften, wie sie bei jedem Generalstab üblich sind.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich nunmehr vertagen.

[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

Nachmittagssitzung.

VORSITZENDER: Bitte, General Alexandrow!

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Vorsitzender! Mit Rücksicht auf die Wünsche des Gerichtshofs sowie die Tatsache, daß der Angeklagte Schacht bereits ausführlich durch Herrn Jackson vernommen wurde, habe ich während der Pause das Protokoll von heute früh durchgesehen und bin in der Lage, die Zahl dieser Fragen an den Angeklagten Schacht in meinem Kreuzverhör beträchtlich zu beschränken. Ich habe jetzt nur zwei Fragen an den Angeklagten Schacht.