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[Zum Vorsitzenden gewandt:]

Herr Vorsitzender! Dies wird Beweisstück US- 839.

[Zum Zeugen gewandt:]

Also an diesem Brief von von Blomberg interessiert mich wirklich nur der letzte Satz. Sie werden bemerken, daß von Blomberg in diesem Brief erwähnt, daß Schacht ernannt worden ist, aber im letzten Satz oder zuerst im vorletzten Abschnitt wird auf Ihre sofortige Ernennung gedrängt. Das ist in diesem Brief unterstrichen; und im letzten Absatz schreibt er:

»Die Dringlichkeit der einheitlichen Weiterbearbeitung aller Vorbereitungen für die Kriegsführung läßt ein Lahmlegen dieser Stelle bis zum 15. 1. 1938 nicht zu.«

Übrigens ist dieser Brief am 29. November 1937 geschrieben worden. Sicherlich glaubte doch von Blomberg, daß die Stellung, für die er Sie vorschlug, auf die Kriegsführung eine außerordentlich große Wirkung ausüben würde, nicht wahr?

FUNK: Das mag sein, aber ich kenne erstens mal den Brief nicht und zweitens bin ich nicht sofort zum Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft ernannt worden, sondern erst im weiteren Verlauf des Jahres 1938 und auch erst längere Zeit, nachdem ich schon Wirtschaftsminister war, und als ich Lammers danach fragte, warum ich erst so spät ernannt werde zum Bevollmächtigten für die Wirtschaft, erklärte mir Lammers, es müßte erst eine Klärung meines Verhältnisses zum Beauftragten für den Vierjahresplan geschaffen werden. Das ist der Grund gewesen, warum ich erst Monate später zum Beauftragten für die Wirtschaft ernannt wurde, weil es klargestellt werden mußte, daß Göring die entscheidenden Befugnisse für die Kriegswirtschaft hat...

MR. DODD: Sie brauchen auf alle diese Einzelheiten nicht einzugehen.

FUNK: Ich kenne den Brief nicht, ich habe mit von Blomberg niemals gesprochen über die Angelegenheit.

MR. DODD: Gut. Sie erinnern sich vielleicht doch, daß das OKW nach Ihrer Ernennung irgendwelche Einsprüche erhoben hat wegen der Bedeutung der Befugnisse, die Sie hatten; erinnern Sie sich daran?

FUNK: Nein.

MR. DODD: Nun, ich habe hier noch ein anderes Dokument. EC-270. Ich werde es Ihnen vorlegen lassen, es wird Beweisstück US-840. Während wir darauf warten, kann ich Ihnen sagen, daß es ein Brief vom 27. April 1938 ist. Sie werden im ersten Absatz dieses Briefes des OKW finden, daß die Auslegung des Führererlasses, des Erlasses vom 4. Februar 1938, den Notwendigkeiten der totalen Kriegsführung nicht entspricht.

Und dann im dritten Absatz auf dieser ersten Seite werden Sie finden, daß andere Einwendungen wegen Ihrer Befugnisse erhoben wurden. Augenscheinlich dachte damals das OKW, daß Sie mit dem Kriegseinsatz zuviel zu tun hätten; und schließlich auf der letzten Seite, Herr Zeuge, wenn Sie sich diesen Absatz ansehen wollen, dann werden Sie folgenden Satz auf der letzten Seite des englischen Textes..., jedenfalls gegen Ende des Briefes folgenden Satz finden:

»Die dem Generalbevollmächtigten unterstehende Kriegswirtschaft stellt die wehrwirtschaftliche Etappe der Rüstungsindustrie dar.«

Und ich wünsche, daß Sie sich sorgfältig dieses Wort »Rüstungsindustrie« merken.

Dann geht es weiter:

»Versagt diese Etappe, so ist die Schlagkraft der Wehrmacht in Frage gestellt.«

Ich bitte Sie, sich das Wort »Rüstungsindustrie« besonders zu merken, denn ich erinnere mich, daß Sie heute morgen sagten, Sie hätten mit der Rüstungsindustrie absolut nichts zu tun; aber offenbar dachte das OKW am 27. April 1938 anders darüber, nicht wahr?

FUNK: Ich kenne auch diesen Brief nicht; ich kenne auch die Einstellung des OKW nicht, ich weiß aber folgendes, daß das OKW. insbesondere der hier mitangeklagte Feldmarschall Keitel, damals die Meinung vertrat, ich sollte als Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft in die Befugnisse von Schacht eintreten. Es hat aber eine Unterredung damals zwischen dem Reichsmarschall und dem Feldmarschall Keitel stattgefunden, das hat mir Keitel bestätigt, in der der Reichsmarschall klipp und klar erklärt hat, die Kriegswirtschaft bekommt der Funk nicht, und ich habe von all diesen Dingen, das kann ich hier ehrlich und offen sagen, nicht die geringste Ahnung gehabt. Ich wußte nicht, was das OKW mir für Stellungen zugedacht hat, ich habe diese Funktion noch nie ausgeübt, denn die Rüstungswirtschaft lag niemals beim Wirtschaftsministerium. Ich erinnere mich an die Dinge nicht.

MR. DODD: Gut, das ist Ihre Antwort. Ich nehme an, daß Sie damals, wie Sie dem Gerichtshof mitgeteilt haben, sich auch darüber klar waren, daß Sie Göring wirklich untergeordnet waren und sich in einer sehr niedrigen Stellung in all diesen Dingen befanden, nicht wahr?

FUNK: Ja.

MR. DODD: Nun bitte ich Sie, ein anderes Dokument einzusehen, EC-271, das Beweisstück US-841 wird. Dieses Dokument besteht aus einem Brief, den Sie an Lammers geschrieben haben, einen Brief, den Lammers an den Chef des OKW, Feldmarschall Keitel, geschrieben hat und einem oder zwei anderen Briefen, die nichts mit der heutigen Untersuchung zu tun haben. Er wurde am 31. März 1938 geschrieben, und ich möchte Sie bitten, sich die zweite Seite anzusehen, denn dort erscheint Ihr Brief. Die erste Seite ist ein Begleitbrief von Lammers an Keitel. Sehen wir uns die zweite Seite an; haben Sie sie?

FUNK: Ja.

MR. DODD: Sie schreiben an Lammers und sagten... ich werde nicht den ganzen Brief zitieren, sondern nur den zweiten Absatz. Sie schreiben an Lammers und sagen unter anderem:

»Anläßlich der Reise nach Österreich habe ich mit Herrn Generalfeldmarschall Göring unter anderem auch über die Stellung des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft gesprochen. Ich habe hierbei zum Ausdruck gebracht, daß, entgegen der nach mir gewordenen Mitteilungen vom Oberkommando der Wehrmacht vertretenen Auffassung, durch den Erlaß über die Führung der Wehrmacht vom 4. Februar 1938 eine Änderung in der Stellung des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft nicht eingetreten sei.«

Und dann sagen Sie weiter, daß, abgesehen von der Tatsache, daß sich der Erlaß ausschließlich auf das OKW bezog und so weiter, und daß besonders der letzte Absatz dieses Erlasses erklärt, daß Sie vom Befehl des Führers abhängig waren.

Dann sagen Sie weiter:

»Zu den Weisungen des Führers gehört aber auch die Entschließung der Reichsregierung vom 21. Mai 1935, nach der der Generalbevollmächtigte für die Kriegswirtschaft für sein Aufgabengebiet als Oberste Reichsbehörde dem Führer unmittelbar unterstellt ist.

Herr Generalfeldmarschall Göring hat mir versichert, daß meine vorstehend wiedergegebene Auffassung in jeder Hinsicht zutreffend sei und auch der Ansicht des Führers entspräche. Ich habe ihn daraufhin gebeten, mir dies kurz schriftlich zu bestätigen. Herr Generalfeldmarschall Göring hat mir zugesagt, daß er dieser Bitte entsprechen werde.«

Haben Sie diesen Brief an Lammers am 31. März 1938 geschrieben oder nicht? Ja oder nein?

FUNK: Sicher.

MR. DODD: Gut! Sie versuchten zu erreichen, daß Ihnen oberste Befugnisse übertragen und daß Sie nur dem Führer gegenüber verantwortlich würden. Das war nämlich der Kampf, und darauf bezog sich Dokument EC-271, und das war Ihre Antwort auf den Vorwurf des OKW, daß Sie zuviel Macht hatten. Das sieht nun nicht danach aus, als ob Sie nur ein kleiner Mann waren, nicht wahr, Herr Zeuge?

FUNK: Doch, ich habe die Stellung klären wollen, sie ist aber später nicht in diesem Sinne geklärt worden, sondern in dem Sinne, daß ich an die Weisungen des Reichsmarschalls gebunden war. Diesen Brief habe ich geschrieben, um zu versuchen eine Klärung herbeizuführen; ich erinnere mich im einzelnen nicht mehr an diesen Brief.

MR. DODD: Sie haben Lammers gesagt...

VORSITZENDER: Herr Dodd! Ist nicht der Brief, den Sie gerade verlesen haben, genau der gleiche, auf den in dem Brief, den Sie ihm unmittelbar vorher vorgelegt haben, Bezug genommen ist?

MR. DODD: Ja, Herr Vorsitzender. Er bezog sich auf EC-271. Verzeihung, ich sagte: 271, ich meinte: 270.

VORSITZENDER: GB-649/38 ist der Brief, den Sie gerade verlesen haben. Bitte, sehen Sie sich den ersten Abschnitt von EC-270 an; der dort erwähnte kritische Brief ist der Brief des Angeklagten Funk, den Sie eben verlesen haben.

MR. DODD: Ja, ganz recht, Euer Gnaden.