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[Zum Zeugen gewandt:]

Angeklagter Funk! Sie haben gestern gesagt, daß Ihr Ministerium zur Zeit des Angriffs auf die Sowjetunion sehr geringe Funktionen hatte und daß Sie selber kein vollwertiger Minister waren. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einige Fragen im Hinblick auf den Aufbau des Wirtschaftsministeriums stellen. Ist Ihnen das Buch von Hans Quecke unter dem Titel: »Reichswirtschaftsministerium« bekannt? Kennen Sie das Buch?

FUNK: Nein.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie kennen es nicht? Ist Ihnen der Name Hans Quecke bekannt?

FUNK: Hans Quecke?

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, Hans Quecke.

FUNK: Quecke? Hans Quecke?

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Jawohl, Quecke. Er war Rat im Wirtschaftsministerium.

FUNK: Quecke war Ministerialdirektor im Wirtschaftsministerium.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, und er kannte natürlich den Aufbau des Wirtschaftsministeriums und auch die Funktionen, die es hatte, nicht wahr?

FUNK: Sicher muß er das wissen.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich lege dieses Buch dem Gerichtshof als Beweisstück USSR-451 vor und Sie, Herr Zeuge, erhalten eine Photokopie des Buchauszuges, damit Sie mir folgen können. Ich bitte, Seite 65 aufzuschlagen, letzter Absatz. Haben Sie die Stelle gefunden?

FUNK: Ich habe es noch nicht gefunden, ich sehe nur...

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Es ist Seite 65, letzter Absatz der Seite.

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Haben Sie es gefunden?

FUNK: Der Aufbau des Reichswirtschaftsministeriums?

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, es handelt sieh um den Aufbau des Reichswirtschaftsministeriums vom 1. Juli 1941, Ihr Stellvertreter war ein Dr. Landfried. Ist das derselbe Landfried, dessen eidesstattliche Erklärung von der Verteidigung vorgelegt wurde?

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich bitte Sie, dem Text zu folgen. »Landfried leitete eine besondere Abteilung, die sich mit den Grundsatzfragen der Rohstoffbewirtschaftung und der Wehrwirtschaft beschäftigte.« Angeklagter Funk, ich frage Sie...

FUNK: Einen Moment, einen Moment, wo steht das?

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Es ist Teil II, Abschnitt 2 Haben Sie die Stelle jetzt gefunden? Abschnitt 2, Absatz 2.

FUNK: Nein, da steht nichts von Kriegswirtschaft, ich sehe nichts von Kriegswirtschaft, Auslandsorganisationen...

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Teil II, Absatz 2.

FUNK: Hier steht nichts über Kriegswirtschaft.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich werde den ganzen Absatz verlesen. Zu den Auslandsorganisationen kommen wir dann noch.

FUNK: Das ist eine Spezialabteilung.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, eine Spezialabteilung.

FUNK: Dem Staatssekretär unmittelbar unterstellt steht hier Abteilung S, Sonderabteilung, Grundsatzfragen der Rohstoffbewirtschaftung, Grundsatzfragen der Wehrwirtschaft, Grundsatzfragen der...

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Wehrwirtschaft Darüber spreche ich gerade. Ihm unterstehen die Grundsatzfragen der Marktpolitik, der Verkehrswirtschaft und Grenzwirtschaftsfragen. Das Ministerium bestand aus fünf Hauptabteilungen, stimmt das?

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: An der Spitze der Hauptabteilung III stand Schmeer, stimmt das?

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Und Sie hatten eine Spezialabteilung »Entjudung der Wirtschaft«; das war im Jahr 1941. Habe ich recht?

FUNK: Ja, ja, da wurden die Dinge bearbeitet, das stimmt. Da wurden die Dinge bearbeitet. Da wurden die Durchführungsverordnungen bearbeitet, die wir hier ja lange besprochen haben, gestern.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Angeklagter Funk! Bitte folgen Sie dem Text. Die Hauptabteilung IV stand unter der Leitung von Ministerialdirektor Dr. Klucki, und dieser Abteilung waren das Banken-, Devisen-, Kredit- und Versicherungswesen unterstellt. Ist das richtig?

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich nehme an, daß Sie den Aufbau Ihres eigenen Ministeriums kennen, und wir brauchen deshalb keine Zeit mit weiteren Erörterungen zu verlieren. Sie wissen, daß die Hauptabteilung V vom Staatssekretär von Jagwitz geleitet wurde? Diese Abteilung beschäftigte sich mit besonderen Wirtschaftsaufgaben in einzelnen Ländern. Das Referat 5 dieser Hauptabteilung hatte wehrwirtschaftliche Fragen der Außenwirtschaft zu behandeln. Ist das richtig?

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Dieselbe Abteilung war für Auslandszahlungen und für konfiszierte Depots zuständig.

FUNK: Das verstehe ich nicht. Das ist die Außenhandelsabteilung. Diese hatte die technische Durchführung des Auslandsexports.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Nehmen Sie die Devisenabteilung. Haben Sie diese Stelle gefunden?

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie sehen, daß hier vom Sperrguthaben die Rede ist. Hatten Sie etwas zu tun mit der Zusammenarbeit Ihres Ministeriums mit dem Außenpolitischen Amt der NSDAP? Verstehen Sie meine Frage?

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie hatten in Ihrem Ministerium eine besondere Abteilung, die sich mit diesen Dingen beschäftigte?

FUNK: Nur diese Stelle. Das ist dadurch zu erklären, daß der Unterstaatssekretär von Jagwitz, der hier der Leiter dieser Hauptabteilung war, gleichzeitig in der Auslandsorganisation tätig war und für sich persönlich dort im Ministerium eine Verbindungsstelle geschaffen hatte, um wirtschaftliche Fragen, die über die Auslandsorganisation an das Ministerium herankamen, an diese Abteilung also, die ja die Exportabteilung, die Auslandsabteilung war, zu behandeln. Es lag nur an der Person des Herrn von Jagwitz, der gleichzeitig aus der Auslandsorganisation und dort, also nach wie vor, eine Verbindung hatte.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Also muß man es dahin verstehen, daß die Außenpolitische Abteilung besondere wirtschaftliche Funktionen im Ausland hatte und daß diese Abteilung mit Ihrem Ministerium zusammenwirkte? Nicht wahr?

FUNK: Nein, das stimmt nicht.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Wozu hatten Sie dann diese Abteilung?

FUNK: Das ist keine Abteilung, sondern der Unterstaatssekretär von Jagwitz war gleichzeitig in der Auslandsorganisation. Ich weiß nicht, in welcher Position er tätig war, er war in der Auslandsorganisation schon tätig, bevor er vom Reichsmarschall in das Ministerium übernommen wurde. Und nun hat er selbst in seiner Abteilung sich eine Art Verbindungsstelle zur Auslandsorganisation geschaffen, das heißt, es kamen ja oft Wirtschaftler aus dem Ausland, die zur Auslandsorganisation der NSDAP gehörten, nach Berlin, und diese Leute haben nun den Unterstaatssekretär von Jagwitz über ihre Geschäfte und über ihre Erfahrungen und Kenntnisse im Ausland berichtet. Mehr weiß ich davon nicht.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie wollen uns also davon überzeugen, daß es eine persönliche Initiative des Herrn von Jagwitz war und daß Sie als Minister darüber nichts wußten?

FUNK: Doch, doch, ich wußte davon, das war mit meiner Kenntnis natürlich geschehen. Mit meiner Kenntnis und Billigung...

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Folgen Sie dem Text und hören Sie zu, was ich sagen werde. Ich lese den letzten Absatz vor. Er lautet:

»Der Hauptabteilung V ist die Dienststelle AO im Reichswirtschaftsministerium zugeteilt. Sie sichert die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der Auslandsorganisation der NSDAP.«

Es handelt sich also nicht um die persönliche Initiative des Herrn von Jagwitz, wie Sie es uns glauben machen wollten, sondern diese Abteilung war eine Abteilung Ihres Ministeriums. Haben Sie diese Stelle gefunden?

FUNK: Ja. Der Herr von Jagwitz hat diese Verbindungsstelle gehabt. Sie war im wesentlichen auf seine Person beschränkt, und sie war die Verbindungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Auslandsorganisation, die ja in vielen Fällen ganz natürlich war. Ich weiß nicht, was daran etwas Außergewöhnliches ist oder verbrecherisch sein soll.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Auf diese Frage werden wir noch zurückkommen.