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[Zum Zeugen gewandt:]

Ich wende mich nun der nächsten Frage über Jugoslawien zu. Am 14. April 1941, das heißt, vor der vollständigen Besetzung Jugoslawiens hat der Oberbefehlshaber des Heeres eine Mitteilung für die besetzten jugoslawischen Gebiete erlassen. Es ist das Dokument USSR-140. Es liegt dem Gerichtshof bereits vor.

In Punkt 9 dieser Mitteilung wird der Zwangskurs der jugoslawischen Währung festgesetzt. Der Umrechnungskurs beträgt 20 Dinar für eine Mark. Neben dem jugoslawischen Dinar werden zwangsweise die Reichskreditkassenscheine der Deutschen Reichskreditkasse als Zahlungsmittel eingeführt, und zwar zum gleichen Umrechnungskurs.

Diese Währungsoperationen ermöglichten den deutschen Eindringlingen, Waren sowie andere Werte zu billigen Preisen aus Jugoslawien auszuführen. Die gleichen Operationen wurden in allen besetzten Ostgebieten durchgeführt.

Ich frage Sie: Geben Sie zu, daß solche Operationen zu den Mitteln gehörten, um die wirtschaftliche Ausplünderung der besetzten Gebiete durchzuführen?

FUNK: Nein.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Gut.

FUNK: Es kommt darauf an, in welchem Verhältnis die Kurse festgesetzt waren. Ich habe in einigen Fällen, das gilt insbesondere für den Fall Frankreich, gegen die Unterbewertung...

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Entschuldigen Sie einen Moment, Angeklagter Funk! Über Frankreich haben Sie bereits gesprochen, und ich möchte die Zeit des Gerichtshofs mit dieser Frage nicht unnötig in Anspruch nehmen. Ich glaube, daß Sie auf meine Fragen antworten sollten.

FUNK: Ich weiß im Augenblick nicht, wie damals das Verhältnis von Dinar zu Mark war. Im allgemeinen habe ich, soweit ich dabei mitwirken konnte... ich habe das ja nicht bestimmt, die Bestimmung traf der Finanzminister und die Wehrmacht; soweit ich dabei mitwirken konnte, habe ich immer darauf gedrungen, daß der Kurs sich nicht allzuweit von dem Kurs entfernte, der auf Grund der gegebenen Kaufkraft in Gültigkeit war. Ich weiß im Augenblick nicht, wie damals der Kurs des Dinar war.

Reichskreditkassenscheine mußten natürlich mit den Truppen mitgebracht werden, denn sonst hätten Requisitionsscheine ausgegeben werden müssen. Und das wäre ja viel schlimmer gewesen, als wenn ein offizielles Zahlungsmittel in den Verkehr gebracht worden wäre, wie das ja jetzt auch seitens der Alliierten bei uns geschieht, denn mit Requisitionsscheinen zu arbeiten ist natürlich für die Bevölkerung und für das ganze Land sehr viel unvorteilhafter und schädlicher als mit einem anerkannten Zahlungsmittel Die haben wir ja selbst erfunden, diese Reichskreditkassenscheine.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie wollen also damit sagen, daß Sie damit nichts zu tun hatten und daß die ganze Sache vom Reichsfinanzminister abhing. Dann sagen Sie mir, ob Ihnen die Aussage Ihres Stellvertreters Landfried bekannt ist, seine eidesstattliche Erklärung, die von Ihrem Verteidiger vorgelegt wurde. Erinnern Sie sich daran, daß Landfried etwas ganz anderes aussagte? Er sagte, daß bei der Festsetzung der Devisenkurse in den besetzten Gebieten Ihre Meinung die endgültige und die entscheidende war. Stimmen Sie mit Landfried nicht überein?

FUNK: Ich wurde bei der Festsetzung dieser Kurse selbstverständlich gefragt als Reichsbankpräsident, und ich habe, das wird durch jeden Akt bestätigt werden müssen, immer mich dafür eingesetzt, daß die neuen Kurse so nah wie möglich an dem alten, auf Grund der Kaufkraft bestehenden Kurs festgesetzt werden, also keine Unterbewertungen eintreten.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Folglich ist der Zwangskurs in den besetzten Ländern mit Ihrem Wissen und entsprechend Ihren Weisungen eingeführt worden? Nicht wahr?

FUNK: Nicht auf meine Weisungen hin, sondern ich wurde nur gefragt hiernach.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Um Ihre Meinung?

FUNK: Ich mußte meine Zustimmung geben, das heißt, es gab das Reichsbankdirektorium die Zustimmung, aber...

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Danke, das genügt mir. Ich gehe zur nächsten Frage über. Am 29 Mai 1941 hat der Oberbefehlshaber in Serbien eine Verordnung über die Serbische Nationalbank erlassen. Dieses Dokument liegt dem Gerichtshof bereits als USSR-135 vor. Durch diese Verordnung wurde die Jugoslawische Nationalbank liquidiert und es wurde das ganze Vermögen der Bank zwischen Deutschland und seinen Vasallenstaaten verteilt An Stelle der Jugoslawischen Nationalbank wurde eine fingierte, sogenannte Serbische Nationalbank gegründet. Die Leiter dieser Bank wurden von dem deutschen Wirtschaftsbevollmächtigten in Serbien ernannt. Ist Ihnen bekannt, wer der Wirtschaftsbevollmächtigte in Serbien gewesen ist?

FUNK: Das war wahrscheinlich der Generalkonsul Franz Neuhausen, der Beauftragte des Vierjahresplans.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, es war Franz Neuhausen. War er ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums?

FUNK: Nein.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Nein? Und er hat niemals im Reichswirtschaftsministerium gearbeitet?

FUNK: Neuhausen? Nein, niemals. Neuhausen hat nie im Reichswirtschaftsministerium gearbeitet.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: War er ein Mitarbeiter Görings?

FUNK: Ja, das stimmt.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: So, er war also ein Mitarbeiter Görings. Geben Sie zu, daß eine derartig spezifische Devisenoperation, durch die der Jugoslawische Staat und seine Bürger einiger Milliarden Dinare beraubt wurden, ohne Ihre Teilnahme und ohne die Mitwirkung der Ihnen unterstellten Ämter nicht durchgeführt werden konnte?

FUNK: Ich kenne im einzelnen nicht die Bestimmungen, nach denen diese Liquidation ausgeführt und eine neue Serbische Nationalbank gegründet wurde. Aber es ist selbstverständlich, daß die Reichsbank an solchen Transaktionen beteiligt wurde.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich will Ihnen noch zwei weitere Fragen stellen. Zusammen mit der unverhüllten Ausplünderung, die aus den von den deutschen Eindringlingen in den besetzten Ländern Osteuropas durchgeführten Beschlagnahmen und Requisitionen bestanden, haben sie auch alle wirtschaftlichen Quellen dieser Länder bis zum äußersten ausgenützt. Sie haben mit Hilfe verschiedener Wirtschafts- und Devisenmaßnahmen, wie zum Beispiel der Entwertung der Währung, der Besitzergreifung der Banken, der künstlichen Senkung der Preise und Löhne, die wirtschaftliche Ausplünderung der besetzten Gebiete fortgesetzt. Geben Sie zu, daß dies die deutsche Politik in den besetzten Ostgebieten gewesen ist?

FUNK: Nein.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Das geben Sie also nicht zu?

FUNK: In keiner Weise.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich lege dem Gerichtshof das Dokument USSR-453, Ju 119 vor. Es ist ein neues Dokument und besteht aus einem Vermerk über eine Besprechung beim Reichskommissar für die Preisbildung vom 22. April 1943. Der Besprechung wohnten die Referenten über die Preispolitik aller besetzten Gebiete bei. Ich möchte einige Auszüge aus diesem Dokument verlesen: Auf Seite 2 steht geschrieben:

»Die 5,5 Millionen Ausländer gliedern sich in

1,5 Millionen Kriegsgefangene und

4 Millionen Zivilarbeiter.«

In dem Dokument heißt es dann weiter:

»1,2 Millionen aus dem Osten,

1 Million aus den ehemaligen polnischen Gebieten,...

200000 Protektoratsangehörige,...

65000 Kroaten,

50000 Rest Jugoslawien (Serbien)« und so weiter.

Ferner wird in diesem Dokument über die Preisangleichung gesagt:

»Der Preisausgleich soll zu Lasten der Lieferungsländer, das heißt von den Clearingspitzen erfolgen, die meistens zugunsten der besetzten Gebiete bestehen.«

Auf Seite 14 wird gesagt:

»Diese preispolitischen Erwägungen hätten für die besetzten Gebiete keine Bedeutung, da hier das Hauptinteresse nicht bei der Bevölkerung, sondern in der Ausnützung der Wirtschaft des Landes liege.«

Auf Seite 16 stehen folgende Ausführungen:

»Für die besetzten Ostgebiete hat Ministerialrat Römer ausgeführt, daß die Preise dort weit unter den deutschen Preisen liegen und schon bisher große Schleusengewinne zugunsten der Reichskasse erzielt wurden.«

Auf Seite 19 sind Angaben über die Clearing-Guthaben beziehungsweise Verschuldungen des Reiches gegenüber dem Ausland gegeben, und zwar insgesamt 9,3 Milliarden. Dabei entfallen auf das Protektorat 2 Millionen, die Ukraine 82,5 Millionen, Serbien 219 Millionen, Kroatien 85 Millionen, Slowakei 301 Millionen.

Und schließlich steht auf Seite 22 des Dokuments geschrieben:

»Die Preise sind in den besetzten Ostgebieten so niedrig gehalten wie nur möglich. Schleusengewinne wer den schon heute gemacht, aber zur Abdeckung von Reichsschulden verwendet. Der Lohnstand ist allgemein 1/5 des deutschen.«

Sie müssen zugeben, daß eine solche planmäßige Plünderung, die von den deutschen Eindringlingen in ganz gigantischem Ausmaße durchgeführt wurde, ohne Ihr Wissen nicht möglich war, da Sie doch Reichswirtschaftsminister, Reichsbankpräsident und Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft gewesen sind.

FUNK: Ich muß immer wieder betonen, daß ich während des Krieges nicht mehr Bevollmächtigter für die Wirtschaft war. Aber ich darf zu diesem Dokument Stellung nehmen.

Zunächst handelt es sich um die Zahl der aus den besetzten Gebieten und sonst aus dem Auslande nach Deutschland hereingebrachten Arbeitskräfte. Ich habe selbst betont, und es ist durch Aussagen auch bewiesen worden, daß ich grundsätzlich dagegen war, daß aus den besetzten Gebieten ausländische Arbeitskräfte in einem Umfang abgezogen wurden, wie es der wirtschaftlichen Ordnung in diesen Gebieten abträglich war. Von der zwangsweisen Beitreibung dieser Arbeitskräfte sehe ich ganz ab, dagegen habe ich mich auch ausgesprochen. Wenn hier ein Referent, den ich nicht kenne, gesagt hat, daß die preispolitischen Erwägungen für die besetzten Gebiete keine Bedeutung hätten, da das Hauptinteresse nicht bei der Bevölkerung, sondern in der Ausnützung der Wirtschaftskraft liege, so muß ich diesem Standpunkt widersprechen. Es ist jedenfalls nicht mein Standpunkt. Ich weiß nicht, wer dieser Referent hier gewesen ist. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß ein Gebiet nichts Vernünftiges produzieren kann, wenn man nicht die Wirtschaft in Ordnung hält und wenn man nicht die Preise so stellt, daß die Menschen dort existieren und das soziale Leben in Ordnung gehalten wird.

Also gegen diesen Standpunkt muß ich auch Stellung nehmen.

Was die Clearingverschuldung anbelangt, so habe ich gestern des näheren auseinandergesetzt, daß dieses Clearingverfahren das übliche Handelsverfahren für Deutschland war und daß ich zu jeder Zeit immer wieder anerkannt habe und festgestellt habe, daß diese Clearingschulden echte, wahre Schulden sind, die nach dem Kriege in der Valuta der Kaufkraft, wie sie entstanden, zurückbezahlt werden müssen. Also hier kann ich keine Ausplünderung feststellen. Im übrigen muß ich grundsätzlich immer wieder betonen, daß ich für die Wirtschaft in den besetzten Gebieten nicht zuständig war, daß ich dort keine Anweisungsvollmacht hatte, sondern daß ich nur soweit dort beteiligt war als ich zu den einzelnen Stellen, ebenso wie alle anderen Ressorts, Beamte abstellte, und daß natürlich zwischen diesen Stellen und den Ressorts in der Heimat eine Zusammenarbeit bestand. Aber die Verantwortung für die Wirtschaft in den besetzten Gebieten übernehme ich nicht, das hat auch der Reichsmarschall ausdrücklich anerkannt, daß die volle Verantwortung hierfür auf ihn fällt, soweit es auf die Wirtschaftsfrage ankommt.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich verstehe, daß Sie mitgearbeitet haben. Sie haben mitgearbeitet, aber die Verantwortung wollen Sie nicht tragen. Sie sagen, daß der Referent gesprochen habe. Erinnern Sie sich nicht an Ihre Aussagen, die Sie während Ihres Verhörs am 22. Oktober 1945 gemacht haben?

FUNK: Ich weiß nicht was für Aussagen...

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Als von dem Zwangseinsatz der ausländischen Arbeiter gesprochen wurde, wurden Sie gefragt, ob Sie darüber wußten und ob Sie dagegen protestiert haben. Stimmt das nicht? Sie sagten: »Nein, warum sollte gerade ich Protest dagegen erheben?«

FUNK: Nein, das stimmt nicht. Ich habe Protest dagegen erhoben, gegen zwangsweise Eintreibung der Arbeiter und auch dagegen, daß so viele Arbeiter aus den besetzten Gebieten herausgenommen wurden, daß dort in der Wirtschaft nicht mehr produziert werden konnte. Das stimmt nicht.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich habe noch eine letzte Frage: Erinnern Sie sich an einen Artikel, der in der Zeitung »Das Reich« am 18. August 1940 erschien, und zwar im Zusammenhang mit Ihrem 50. Geburtstag. Dieser Artikel trägt die Überschrift »Walther Funk, als Pionier nationalsozialistischen Wirtschaftsdenkens«.

Ich möchte einige Auszüge aus diesem Artikel zitieren:

»Seit 1931, als persönlicher Wirtschaftsberater und -beauftragter des Führers tätig und so der unermüdliche Mittelsmann zwischen Partei und Wirtschaft, ist Walther Funk zum Wegbereiter einer neuen geistigen Haltung des deutschen Unternehmertums geworden.

Wenn beim Umbruch 1933 der mehr als ein Jahrzehnt das deutsche öffentliche Leben beherrschende Gegensatz zwischen Politik und Wirtschaft, insbesondere Politik und Unternehmertum von heute auf morgen fortgewischt war, wenn von Anfang an eine sich dann ständig steigernde Hingabe an das Ganze zur selbstverständlichen Richtschnur aller Arbeit wurde, so ist dies mit das verdienstvolle Ergebnis der in Rede und Schrift gleich umfassenden Aufklärungsarbeit, die vor allem Funk, namentlich seit 1939, geleistet hatte.«

Und sodann im letzten Abschnitt dieses Artikels:

»Walther Funk ist sich selbst treu geblieben, weil er war, ist und bleiben wird ein Nationalsozialist, ein Kämpfer, der alle Arbeit dem Siege der Ideale des Führers weiht.«

Wie die Ideale des Führers aussehen, das wissen wir und auch die ganze Welt. Erkennen Sie an, daß dieser Artikel eine richtige Einschätzung Ihrer Arbeit und Ihrer Person enthält?

FUNK: Im großen und ganzen, ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.