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[Zum Zeugen gewandt:]

Hier handelt es sich um ein Dokument vom 26. Juni 1944 Es befaßt sich mit dem Führerbefehl und erklärt, wie er nach der Landung der Alliierten in Frankreich anzuwenden ist. Wenn Sie sich den Verteiler ansehen, sehen Sie, daß unter Nummer 4 das OKM/1. Skl aufgeführt ist. Das ist die Abteilung, bezüglich derer Sie mich liebenswürdigerweise vorhin verbessert haben. Nun wurde Ihnen dieses Dokument vorgelegt, worin steht, daß sich der Führerbefehl auf Kommandotrupps bezieht, die außerhalb des unmittelbaren Kampfgebiets der Normandie operierten; hat man Ihnen das Dokument gezeigt?

DÖNITZ: Nein, das hat man mir unter keinen Umständen gezeigt und auch mit Recht nicht, weil die Kriegsmarine an dieser Sache nicht beteiligt war.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben doch gestern gesagt, daß Sie mit der Angelegenheit zu tun gehabt hätten und daß Sie kleine Schiffe an der Küste der Normandie operieren ließen. Das haben Sie mir gestern nachmittag gesagt. Hat sich Ihre Erinnerung seit gestern geändert?

DÖNITZ: Nein, in keiner Weise. Aber diese Einmann-U-Boote schwammen auf dem Wasser und hatten mit Kommandos der Landfront gar nichts zu tun. Es geht ja auch aus dem Dokument hervor; ich weiß allerdings nicht, ob es das Original der 1. Skl ist, ich kann die Abzeichnung nicht sehen. Ich bin aber überzeugt, daß mir das nicht vorgelegt ist, weil es die Marine nichts angeht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So! Wollen Sie sich nun Dokument 537-PS vom 30. Juli 1944 ansehen?

Euer Lordschaft! Es ist Beweisstück US-553, ebenfalls von General Taylor am 7. Januar eingereicht.

DÖNITZ: Wo ist das?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der Oberfeldwebel wird die Stelle zeigen. Es handelt sich hier um das Dokument, in dem der Kommandobefehl auf »Militärmissionen« angewandt wird, und Sie können wieder sehen, daß im Verteiler das OKM, Abteilung Skl, aufgeführt ist. Haben Sie das gesehen?

DÖNITZ: Kann ich sehen, jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Haben Sie es seinerzeit, als es verteilt wurde, gesehen, Ende Juli 1944?

DÖNITZ: Dieser Befehl ist mir mit Sicherheit nicht vorgelegt worden, weil auch da die Marine überhaupt nicht betroffen ist. Die Marine hatte ja mit Bandenbekämpfung nichts zu tun.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nicht lange darauf eingehen; aber sehen Sie sich mal schnell Dokument 532-PS an.

Euer Lordschaft! Das ist Beweisstück US-546, ebenfalls von General Taylor am 7. Januar vorgelegt.

[Zum Zeugen gewandt:]

Dieser Bericht betrifft die Frage, ob vielleicht Angehörige von Kommandotrupps nicht sofort ermordet werden sollen, so daß man die Möglichkeit hat, sie erst zu vernehmen, und die Frage ist, ob der letzte Satz des Führerbefehls das deckt. Ich weise darauf hin, daß mit Bezug auf die Vernehmung der zweite Satz besagt:

»Wichtigkeit dieser Maßnahme ergab sich in Fällen Glomfjord, Zweimann-Torpedo Drontheim und Segelflugzeug Stavanger,...«

DÖNITZ: Ich finde das augenblicklich noch nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es ist 512-PS.

VORSITZENDER: Sir David! Vielleicht sollten Sie den ersten Satz verlesen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, wenn Euer Lordschaft gestatten.

DÖNITZ: Also dieses Dokument ist vom Jahr 1942. Da war ich Befehlshaber der U-Boote an der Atlantikküste, an der Biskaya. Ich kenne dieses Papier nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist Ihre Antwort. Aber es ist datiert vom 14. Dezember 1942. Und der erste Satz, den mich Seine Lordschaft soeben ersuchte zu lesen, erwähnt den Punkt:

»GKdos.

Gemäß Schlußsatz Führerbefehl vom 8. 10.... können einzelne Saboteure aus Vernehmungsgründen zunächst ausgespart werden.«

Und dann folgt der Satz, den ich schon verlesen habe. Das war der Punkt, um den es sich handelte und den ich mit Ihnen besprechen wollte. Ich will Sie nun fragen: Wurde Ihnen dieser Punkt vorgetragen als Sie im Januar 1943 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine wurden? Schauen Sie sich bitte den letzten Satz an:

»RK« – Rotes Kreuz – »und BDS... haben gegen sofortige Durchführung Führerbefehl... Protest erhoben...«

DÖNITZ: Verzeihen Sie, ich finde hier noch nicht, wo das steht. Diesen letzten Satz habe ich noch nicht gefunden, wo steht er denn?

VORSITZENDER: Unsere Übersetzung lautet: ».... nach sofortiger Durchführung...«

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: »Nach...«. Verzeihung, Euer Lordschaft, ich bin schuld. Verbindlichsten Dank. – »haben nach sofortiger...« Entschuldigen Euer Lordschaft, ich habe mich geirrt.

DÖNITZ: Ja, das ist vom Dezember 1942.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist nur sechs Wochen, ehe Sie das Oberkommando übernahmen; richtig?

DÖNITZ: Ja. Ich kenne das Fernschreiben nicht. Das wird auch nicht Rotes Kreuz heißen, sondern Reiko- See, Reichskommissar für Seeschiffahrt, nehme ich an; ich weiß es aber nicht; und BDS, das ist anscheinend der SS-Führer in Norwegen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber der Punkt, der vielleicht von Interesse für Sie gewesen sein dürfte, waren die Zweimann-Torpedos; ich dachte, das wäre Ihnen vielleicht unterbreitet worden, da das die Marine anging. Jedoch, wenn ich mich irren sollte, kommen wir nun zu einem Dokument aus der Zeit, als Sie schon Oberbefehlshaber der Kriegsmarine waren; geben Sie dem Angeklagten 526-PS vom 10. Mai 1943.

Euer Lordschaft! Das ist Beweisstück US-502 und von meinem Freund Oberst Storey am 2. Januar als Beweismittel vorgelegt.