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[Zum Zeugen gewandt:]

Haben Sie jemals etwas über irgendeine Modifikation dieser Ansicht gehört, zu der man unter Würdigung der außenpolitischen Belange gekommen ist? Haben Sie jemals darüber etwas gehört?

DÖNITZ: Nein, ich kann nur nochmals sagen, daß ich dieses Schreiben hier zum erstenmal sehe.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So. Bevor wir jetzt zu der nächsten Frage übergehen, verweise ich Sie auf Seite 19 des englischen Dokumentenbuches, Seite 49 des deutschen Dokumentenbuches.

Euer Lordschaft! Das Abkommen, das sehr kurz ist, ist hier enthalten.

Ich habe den Originaltext vor mir, wenn Euer Lordschaft den sehen wollen, aber er besteht nur aus diesen zwei Paragraphen.

[Zum Zeugen gewandt:]

Sehen Sie:

»1. Bei ihrem Vorgehen gegen Handelsschiffe müssen Unterseeboote sich nach den Bestimmungen des Völkerrechts richten, welchen Überwasserschiffe unterworfen sind.

2. Insbesondere darf, mit Ausnahme des Falles der fortgesetzten Weigerung zu stoppen, nachdem die ordnungsmäßige Aufforderung hierzu ergangen ist, oder des tatsächlichen Widerstandes gegen Besichtigung oder Untersuchung, ein Kriegsschiff oder Überwasserschiff oder Unterseeboot ein Handelsschiff nicht versenken oder zur Seefahrt untauglich machen, ohne vorher die Passagiere, die Bemannung und die Schiffspapiere an einen sicheren Ort gebracht zu haben. Für diesen Zweck werden die Boote des Schiffes nicht als ein sicherer Ort angesehen, es sei denn, daß die Sicherheit der Passagiere und der Bemannung bei den herrschenden See- und Wetterver hältnissen durch die Nähe von Land oder durch die Anwesenheit eines anderen Schiffes, welches in der Lage ist, sie an Bord zu nehmen, gewährleistet ist.«

Ich wollte es Ihnen in das Gedächtnis zurückrufen, da ich diesbezügliche Fragen an Sie richten will.

Wollen Sie umblättern, unten auf Seite 20 im englischen Dokumentenbuch – entweder Seite 50 oder 51 im deutschen Buch –, da stehen einige Ziffern.

Haben Sie die Stelle?

DÖNITZ: Ja, ich habe sie gelesen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben sie gelesen. Es steht da in zwei Sätzen:

»In einer gewissen Anzahl von Fällen zu Beginn des Kriegsausbruchs gestattete der deutsche Kommandant der Mannschaft des Handelsschiffes, sich vom Schiff zu entfernen, und traf sogar gewisse Maßnahmen vor der Vernichtung für die Mannschaft. Diese Vernichtungen waren im Einklang mit Artikel 72 der Prisenordnung, und deshalb hat man im Rahmen dieses Memorandums den Deutschen in diesen Fällen die günstigere Auslegung gegeben.«

Die folgenden Zahlen sind urkundlich festgelegt. Das ist das erste Jahr des Krieges:

»Versenkte Schiffe 241.

Gemeldete Angriffe: 221.

Rechtswidrige Angriffe 112. Mindestens 79 von diesen 112 Schiffen wurden ohne Warnung torpediert. Schiffe in Geleitzügen sind hier natürlich nicht einbe griffen.«

Ich möchte es ganz klarstellen, Angeklagter, daß das alle Schiffe ausschließt, bei denen irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen für die Mannschaften getroffen wurden, und auch Schiffe in Geleitzügen.

Nun wollen Sie diese Zahlen irgendwie beanstanden, daß im ersten Jahr des Krieges 79 Angriffe ohne Warnung vorgekommen

DÖNITZ: Jawohl. Diese Zahlen sind gar nicht zu kontrollieren. Ich habe gestern erklärt, daß wir auf Grund des Waffengebrauchs der Schiffe zu anderen Maßnahmen gegangen sind, also ich kann nicht kontrollieren, ob in diesem Bericht, der mir aus anderen Gründen sehr propagandistisch erscheint, dieses Vorgehen der Besatzung und des Widerstandes zum Beispiel berücksichtigt worden ist, also eine Basis oder eine Untersuchung dieser Zahlen ist für mich gar nicht möglich. Auf jeden Fall ist ja der deutsche Standpunkt, daß auf Grund der Bewaffnung, auf Grund der Nachrichtengebung, der Nachrichtenorganisation, es legal war und daß nun ohne Warnung gegen diese Schiffe vorgegangen wurde. Ich habe schon erwähnt, daß im übrigen England genau so verfahren hat, wie andere Nationen auch.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich werde Ihnen darüber noch einige Fragen vorlegen. Wir wollen aber jetzt ein Beispiel nehmen. Wurde eine Warnung gegeben, bevor die »Athenia« versenkt wurde?

DÖNITZ: Nein; ich habe bereits erklärt, daß das eine Verwechslung gewesen ist, eine Verwechslung mit einem Hilfskreuzer. Die Versenkung eines Hilfskreuzers ohne Warnung ist rechtmäßig. Ich habe bereits erklärt, daß, bei genauer Untersuchung des Falles, ich letzten Endes mehr Vorsicht bei dem Kommandanten erwartet hätte, und deshalb ist er auch bestraft worden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nur einmal Ihren Standpunkt hören, Angeklagter. Ist Ihnen jemals der Gedanke gekommen, daß die warnungslose Versenkung eines Handelsschiffes entweder den Tod oder furchtbares Leiden für die Mannschaft und die Seeleute bedeuten würde? Ist Ihnen das jemals eingefallen?

DÖNITZ: Wenn die Handelsschiffe...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie die Frage beantworten.

DÖNITZ: Wenn das Handelsschiff sich wie ein Handelsschiff benimmt, dann wird es wie dieses behandelt werden, tut es das aber nicht, dann muß das U-Boot zu dem Angriff schreiten. Das ist legal und völkerrechtlich richtig. Den deutschen Handelsschiffsbesatzungen ist es nicht anders ergangen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Danach habe ich Sie gar nicht gefragt. Ich will nur wissen, weil es nämlich in verschiedener Beziehung sehr wichtig ist: Haben Sie jemals daran gedacht, daß Sie den Tod oder furchtbares Leiden für die Mannschaften von Handelsschiffen, die ohne Warnung versenkt wurden, herbeiführen? Sagen Sie uns, ist Ihnen dieser Gedanke gekommen oder nicht?

DÖNITZ: Selbstverständlich; aber wenn das Handelsschiff legal versenkt wird, das ist Krieg, und an anderen Stellen im Krieg entstehen auch Leiden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Betrachten Sie also mit einem gewissen Stolz die Tatsache, daß im Kriege 35000 englische Handelsmatrosen um das Leben gekommen sind? Sind Sie auf diese Leistung stolz, oder bedauern Sie sie?

DÖNITZ: Menschen kommen im Krieg um das Leben, und darauf ist niemand stolz, das ist falsch ausgedrückt, das ist eine Notwendigkeit, die harte Notwendigkeit des Krieges.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also dann werfen Sie doch bitte einen Blick auf Seite 29 im englischen oder Seite 58 im deutschen Dokumentenbuch, welches Sie wollen. Dokument C-191, GB-193 vom 22. September 1939, genau 19 Tage nach Kriegsbeginn:

»Der B.d.U. beabsichtigt, den U-Booten die Erlaubnis zu geben, abgeblendete Fahrzeuge warnungslos zu versenken.

Nach den bisherigen Weisungen, französische Kriegs- und Handelsschiffe nur in Abwehr, rein französische und englisch-französische Geleitzüge lediglich nördlich der Breite von Brest anzugreifen und alle Passagierdampfer zu schonen, ergeben sich für die U- Boote, besonders nachts, sehr große Schwierigkeiten. Praktisch werden die Angriffsgelegenheiten bei Nacht hinfällig, da es dem U-Boot nur in den seltensten Fällen möglich sein wird, das als Schatten erkannte Ziel so auszumachen, daß Verwechslungen unbedingt vermieden werden. Wenn die politische Lage auch eine mögliche Verwechslung als untragbar erscheinen läßt, müßte dem U-Boot in Gewässern, wo französische und englische Streitkräfte und Handelsschiffe auftreten können, der Nachtangriff untersagt werden. In Seegebieten dagegen, wo nur mit englischen Einheiten zu rechnen ist, könnte dem Wunsch des B.d.U. entsprochen werden. Die Erlaubnis zu diesem Schritte ist jedoch nicht schriftlich festzulegen, sondern sie kann sich lediglich auf eine stillschweigende Zustimmung der Seekriegsleitung stützen. Die U-Bootkommandanten wären mündlich zu unterrichten,«

– und nun beachten Sie die letzte Zeile –

»und im Kriegstagebuch müßte eine warnungslose Versenkung eines Handelsschiffes mit der möglichen Verwechslung mit Kriegsschiff beziehungsweise Hilfskreu zer begründet werden.«

Wollen Sie mir jetzt bitte sagen – und Sie können sich aussuchen, welches Sie wollen –, finden Sie, daß das abgeblendete Fahren im Sinne des Abkommens entweder eine beständige Weigerung bedeutet, auf ordnungsmäßigen Anruf zu stoppen, oder legen Sie das als aktiven Widerstand gegen Besichtigung und Untersuchung aus? Welches von diesen beiden halten Sie nun für zutreffend?

DÖNITZ: Wenn ein Handelsschiff sich wie ein Kriegsschiff benimmt...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Einen Augenblick! Sie müssen erst meine Frage beantworten, wenn es der Gerichtshof nicht anderweitig entscheidet, und dann können Sie Ihre Erklärung abgeben. Meine Frage ist folgende:

Glauben Sie, daß abgeblendetes Fahren entweder eine beständige Weigerung bedeutet zu stoppen oder aktiven Widerstand gegen Besichtigung und Untersuchung? Halten Sie es für das eine oder das andere oder beides?

DÖNITZ: Die Frage ist insofern nicht richtig gestellt, weil es sich hier um ein bestimmtes Operationsgebiet handelt, nämlich um das Gebiet, wo englische und französische...

VORSITZENDER: Angeklagter! Wollen Sie jetzt bitte die Frage beantworten?

DÖNITZ: Ich habe nicht verstanden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Glauben Sie, daß das Fahren ohne Lichter entweder eine beständige Weigerung bedeutet, auf ordnungsmäßigen Anruf zu stoppen – das ist der eine Punkt in diesem Abkommen – oder aktiven Widerstand gegen Besichtigung und Untersuchung-, das ist der andere Punkt, der in dem Abkommen angeführt ist. Nun, glauben Sie, daß abgeblendetes Fahren unter einen oder beide in diesem Abkommen erwähnten Punkte fällt?

DÖNITZ: Wenn ein Handelsschiff abblendet, dann muß es die Gefahr laufen, mit einem Kriegsschiff verwechselt zu werden, denn nachts ist ein Unterschied zwischen einem Handels- und einem Kriegsschiff nicht möglich. Zu der Zeit, als unser Befehl herauskam, handelte es sich um ein Operationsgebiet, wo die Truppentransporte von England nach Frankreich liefen, die abgeblendet waren.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ihre Antwort lautet also, daß das Abkommen als solches den Fall nicht vorsieht, es sich aber um eine das Abkommen betreffende Angelegenheit handelt; aber Ihre Erklärung ging dahin, daß Sie glaubten, Sie wären berechtigt, ein Schiff ohne Warnung zu torpedieren, das für ein Kriegsschiff gehalten wurde. Ist das Ihre Antwort?

DÖNITZ: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Warum hat der Angeklagte von Ribbentrop und seine Marineberater das nicht gesagt, als Deutschland diesem Vertrag beitrat, wenn Sie das so auslegen wollten? Wurden Sie jemals dazu gefragt, ehe Deutschland diesem Vertrag 1936 beitrat?

DÖNITZ: Ich bin dazu nicht gefragt worden, bevor der Vertrag unterschrieben worden ist, und Deutschland hat den Vertrag praktisch, wie ich genau weiß, so lange durchgeführt, bis Gegenmaßnahmen eingeleitet worden sind, und dann sind entsprechend an mich die Befehle gekommen, so zu handeln.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir wollen mal dieses Dokument durchsehen, und vielleicht können Sie mir bei einigen anderen Punkten noch etwas helfen. Warum sollte nun diese Aktion auf einer stillschweigenden Zustimmung der Seekriegsleitung beruhen? Warum hatte die Seekriegsleitung nicht den Mut, ihre Zustimmung offen in einem gewöhnlichen Befehl auszusprechen, wenn das in Ordnung war?

DÖNITZ: Ja, dieses Papier, das Sie mir hier zeigen, ist eine Niederschrift, ein Memorandum eines jungen Referenten in der Seekriegsleitung. Tatsächlich hat – also die Idee dieses betreffenden Offiziers in der Seekriegsleitung, wie ich hier festgestellt habe, ich kannte die Sache nicht –, tatsächlich hat die Seekriegsleitung nie einen solchen Befehl an mich gegeben. Das ist ein Roman, der hier darinsteht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, natürlich nicht. Man durfte ja überhaupt keine Befehle erlassen. Es ist ja ganz offen festgestellt, daß Sie mit stillschweigender Zustimmung der Seekriegsleitung handeln sollten, so daß die Seekriegsleitung sagen konnte, wie Sie selber soeben sagten: »Sie habe keinen Befehl herausgegeben.« Die jungen Offiziere sollten auf Grund stillschweigender Zustimmung handeln, und ich will wissen – Sie waren ja Oberbefehlshaber der Deutschen Marine –, warum wurde es so gemacht? Warum wurde es stillschweigend auf mündlichen Befehl hin getan?

DÖNITZ: Nein, das ist eben nicht richtig. Das ist eine Idee dieses jungen Offiziers. Der Befehl, den ich bekommen habe von der Seekriegsleitung, lautete ganz kurz und klar, daß in diesem Raum, wo nämlich englische Transporter von England nach Frankreich fuhren, daß in diesem Raum abgeblendete Schiffe versenkt werden dürfen. Also ohne jegliche Dinge, die hier in diesem Memorandum angegeben sind. Zweifelsohne hat bereits der Abteilungschef mit Sicherheit und ebenso der Chef der Seekriegsleitung diese vollkommen unmögliche Idee abgelehnt und hat mir den kurzen, klaren Befehl gegeben.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie dem Gerichtshof glaubhaft machen, daß in so wichtigen Fragen, wie »stillschweigende Zustimmung der Seekriegsleitung« und »mündliche Anweisung an die U- Bootkommandanten«, ein junger Stabsoffizier ein unrichtiges Memorandum einreichen darf, ohne daß es korrigiert wird? So steht es um die Gründlichkeit des deutschen Marinestabs?

DÖNITZ: Nein, das ist ja falsch verstanden worden. Es ist ja gerade korrigiert worden. Das ist eine Vortragsnotiz des Referenten in der Seekriegsleitung, dem sich seine Vorgesetzten in der Seekriegsleitung nicht angeschlossen haben. Es ist ja gerade korrigiert worden. Es ist ja gar kein stillschweigendes Einverständnis gegeben worden, sondern ein offener und klarer Befehl an mich. Also in der Seekriegsleitung ist bereits diese Idee des jungen Offiziers verboten worden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wissen Sie, daß Admiral von Friedeburg das Original paraphiert hat?

DÖNITZ: Nein, das ist ganz falsch, das ist unmöglich. Es steht darunter »Fd«, das heißt Fresdorf. Das war der Kapitänleutnant Fresdorf. Er war der Referent in der Seekriegsleitung und nicht von Friedeburg. Er war ein junger Offizier in der ersten Abteilung der Seekriegsleitung. Das sind alles Dinge, die ich hier erfahren habe, und es wurde bereits von seinem Chef, Admiral Wagner, verworfen. Es war nicht von Friedeburg, sondern Fresdorf. Das hat sich dieser junge Offizier so gedacht, aber in der Tat ist ein klarer Befehl erlassen worden, ohne diese Dinge.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So gehen wir zu dem nächsten Punkt über.

»Die U-Bootkommandanten wären mündlich zu unterrichten, und im Kriegstagebuch müßte eine warnungslose Versenkung eines Handelsschiffes mit der möglichen Verwechselung mit Kriegsschiff beziehungsweise Hilfskreuzer begründet werden.«

Sind Sie damit einverstanden, daß, nachdem ein Schiff versenkt worden ist, Falschmeldungen abgegeben würden?

DÖNITZ: Nein, das ist auch nicht geschehen. Auch das gehört dazu. Auch das ist eine Idee dieses Offiziers. Es ist nie ein Befehl gegeben worden. Der Befehl, der von der Seekriegsleitung gegeben worden ist an mich, liegt ja vor, und er lautet kurz und klar, ohne diese Dinge, die hier genannt worden sind.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber natürlich ist Ihnen wohl klar, daß auf Grund dieses Memorandums diese Dinge ohne Befehl darzulegen waren. Es darf ja kein Befehl bestehen, denn ein Befehl könnte ja jederzeit bekanntwerden; wenn es nun ohne Befehl gemacht wird, wird es nicht ans Tageslicht kommen. Wollen Sie nun sagen, Sie beschuldigen jenen Kapitänleutnant er habe diese drei belastenden Tatsachen einfach erfunden – stillschweigende Zustimmung, mündliche Instruktionen an die Kommandanten und Fälschung der Befehle? Sie behaupten, daß diese Punkte nur in dem Hirn eines Kapitänleutnants existierten? Das wollen Sie dem Gerichtshof sagen?

DÖNITZ: Jawohl, natürlich, denn es ist ja der klare Befehl der Seekriegsleitung an mich gegeben worden, wo diese Dinge nicht darinstehen. Und genau so klar habe ich meine Befehle weitergegeben. Das ist es ja gerade. Diese Niederschrift oder die Gedanken dieses Offiziers sind ja bereits bei seinem Abteilungschef in Berlin nicht gebilligt worden, sondern es ist ein ganz klarer Befehl mir gegeben worden, wo nichts darin ist von Kriegstagebuch und all diesen Dingen hier. Dieser Befehl ist vorhanden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, wie ich annehme, werden wir Gelegenheit haben, Admiral Wagner zu fragen, wo dieser Kapitänleutnant seine Ideen her hat, ob es so ist oder ob sie von ihm selbst stammen. Wollen Sie sagen, daß Wagner in der Lage sein werde, das zu klären?

DÖNITZ: Admiral Wagner wird das genau wissen, denn dieser Referent war in seiner Abteilung in Berlin.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Nun, wenn Sie diesen Punkt dem Kapitänleutnant in die Schuhe schieben wollen, wollen wir zu einem anderen Punkt übergehen. Mitte November...

DÖNITZ: Ich will niemand etwas in die Schuhe schieben, sondern es sind dies Gedanken eines jungen Offiziers gewesen, die bereits von seinem Abteilungschef nicht gebilligt worden sind. Ich schiebe niemand etwas in die Schuhe, ich beschuldige niemand.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So. Ich dachte, das täten Sie.

Nun zum nächsten Punkt. Mitte November 1939 hat Deutschland angekündigt, daß bewaffnete Handelsschiffe ohne jede Warnung versenkt würden. Wissen Sie denn nicht, daß schon vor Erlaß dieser Warnung... Wenn Sie das sehen wollen, finden Sie es auf Seite 21 des englischen Buches und auf Seite 51 oder 52 des deutschen Dokumentenbuches, ungefähr 5 Zeilen vor dem Absatz: »Bis Mitte November waren bereits 20 britische Handelsschiffe illegal durch Artilleriebeschuß angegriffen oder von U-Booten torpediert worden.«

VORSITZENDER: Welche Seite sagten Sie?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Seite 21, Euer Lordschaft, etwa zehn Zeilen vor dem Absatz.