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[Zum Zeugen gewandt:]

Wollen Sie bestreiten, Dönitz, daß Sie in diesem Befehl als einziges Beispiel großer militärischer Tapferkeit, der militärischen Tapferkeit, die als Grund für die außerordentliche Beförderung von Unteroffizieren und Offizieren diente, gerade diese systematischen Meuchelmorde von Leuten aus politischen Gründen gebrauchten? Bestreiten Sie, daß dieser Befehl richtig ausgelegt wurde, so wie er hier ausgelegt wurde?

DÖNITZ: Nein, ganz falsch. Dieser Befehl bezieht sich auf ein Vorkommnis in einem Gefangenenlager, und es sollte gesagt werden, in welchem schweren Verantwortungskonflikt sich der Lagerälteste befunden hatte und daß er verantwortlich richtig gehandelt hatte, diesen Kommunisten, der gleichzeitig ein Spitzel war, im Interesse der deutschen Kriegführung als Verräter zu beseitigen. Es wäre leichter für ihn gewesen, wenn er die Dinge hätte laufen lassen zum Schaden und zu Verlusten von U-Booten. Er wußte, daß er bei seiner Heimkehr zur Verantwortung gezogen würde. Darum gab ich diesen Befehl.

OBERST POKROWSKY: Vielleicht werden Sie dem zustimmen, daß die Ereignisse, so, wie Sie sie jetzt auslegen, nichts gemeinsam haben mit dem, was in Ihrem Befehl steht.

VORSITZENDER: Ich habe Ihnen schon gesagt, daß der Gerichtshof kein weiteres Kreuzverhör über dieses Thema zu hören wünscht. Sie beschäftigen sich damit ja noch weiter, und ich muß erneut und deutlich Ihre Aufmerksamkeit auf die Anordnung des Gerichtshofs lenken, daß der Gerichtshof kein weiteres Kreuzverhör über dieses Thema hören will.

OBERST POKROWSKY: An Hand dieses Dokuments frage ich Sie, wie denken Sie über Ihre Erklärungen über Ihre angeblichen prinzipiellen Einwände gegen politische Sondergerichte in der Marine – diese prinzipiellen politischen Erwägungen, über die Dr. Rudolphi aussagte? Wie können Sie diese Widersprüche in Einklang bringen?

DÖNITZ: Ich habe nicht verstanden, was Sie gesagt haben.

OBERST POKROWSKY: Sie sagen, daß es sich hier nicht um politische Dinge handelt, während wir aber in dem Befehl eine sehr bestimmte Formulierung haben. Dr. Rudolphi sagt aus, daß Sie Widerspruch erhoben hätten gegen die Einführung politischer Gerichte beim Heer und bei der Marine. Hier ist offenbar ein Widerspruch, und ich möchte, daß Sie diesen Widerspruch erklären.

DÖNITZ: Ich sehe keinen Widerspruch, weil Dr. Rudolphi sich äußerte, daß ich mich dagegen gewandt habe, Gerichtsfälle an Gerichte außerhalb der Kriegsmarine zu geben, und im Fall »Cormoran« handelt es sich um ein Handeln des Lagerältesten in einem fernen Gefangenenlager in einem fremden Land. Er ist zu dieser Handlung gekommen, die er sich sicher nach einem schweren Entschluß abgerungen hat, wofür er sich zu Hause vor einem Kriegsgericht sicher hätte verantworten müssen. Er hat dies getan, weil er aus Gründen der Kriegführung, um dadurch den Verlust von U-Booten durch Verrat zu stoppen, es für notwendig hielt. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge. Es handelt sich hier um diesen Einzelfall in dem Lager »Cormoran«.

OBERST POKROWSKY: Das, was Sie hier aussagen, ist eine Wiederholung von dem, was Sie vorher gesagt haben, und von dem, wie Sie eben gehört haben, der Gerichtshof nichts wieder zu hören wünscht; aber es ist keine Antwort auf meine Frage.

DÖNITZ: Ja, ich kann zu Ihrer Frage nichts anderes sagen als die Wahrheit, wie ich sie dargestellt habe.

OBERST POKROWSKY: Unsere Begriffe der Wahrheit können natürlich ganz verschieden sein. Ich zum Beispiel sehe diese Frage anders an. Diese Tatsache...

DÖNITZ: Ja, erlauben Sie mal, ich bin ja hier unter Eid, und Sie wollen mir doch nicht die Unwahrheit vorwerfen?

OBERST POKROWSKY: Wir sprechen nicht über falsches Zeugnis; wir sprechen über die verschiedenen Begriffe von Wahrheit. Ich zum Beispiel finde, daß Sie sich durch diesen Befehl erwiesen haben als echten...

DÖNITZ: Nein, ich kann mich damit nicht einigen.

VORSITZENDER: Wollen Sie bitte Fragen stellen, wenn Sie ihn etwas fragen wollen?

OBERST POKROWSKY: Ich möchte ihm eine Frage stellen und muß erklären, Euer Lordschaft, warum ich ihm diese Frage stellen will.