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[Zum Zeugen gewandt:]

Stimmt das, Zeuge?

WAGNER: Ja. Auf der nächsten Seite am 21. Dezember befindet sich sowohl meine Abzeichnung als auch die von Admiral Fricke und Admiral Schniewind und Großadmiral Raeder.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich wäre der Anklagebehörde sehr dankbar, wenn ich Urkunden, die den Angeklagten Raeder betreffen, auch bekommen könnte, da es verhältnismäßig schwer ist, die Sache zu übersehen. Ich habe keine von diesen Urkunden bekommen.

OBERST PHILLIMORE: Es tut mir äußerst leid, Euer Lordschaft, es ist meine Schuld. Ich werde sehen, daß Dr. Siemers noch heute abend Abschriften erhält.

VORSITZENDER: Wir werden uns jetzt bis morgen vormittag vertagen.

[Das Gericht vertagt sich bis

14. Mai 1946, 10.00 Uhr.]

Einhundertneunundzwanzigster Tag.

Dienstag, 14. Mai 1946.

Vormittagssitzung.

[Der Zeuge Wagner im Zeugenstand.]

OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich an die Versenkung der »Monte Gorbea« im September 1942?

WAGNER: Ich habe eine gewisse Erinnerung daran.

OBERST PHILLIMORE: Das war das Schiff, bezüglich dessen der Angeklagte Dönitz ein Telegramm an den U-Bootkommandanten gesandt hatte, in dem er ihm drohte, ihn bei seiner Rückkehr vor ein Kriegsgericht zu stellen, weil er das Schiff versenkt hatte, obwohl er es als ein neutrales erkannt hatte. Nun war im Jahre 1942 die Freundschaft mit Spanien für Deutschland äußerst wichtig, nicht wahr?

WAGNER: Das nehme ich an.

OBERST PHILLIMORE: Sie haben uns gestern mitgeteilt, daß Admiral Raeder eine Mittelmeerpolitik erwog – sie empfahl; das war doch wohl der Grund, warum der U-Bootkommandant mit dem Kriegsgericht bedroht wurde, nicht wahr? Denn im Jahre 1942 bedeutete es etwas, wenn Sie ein spanisches Schiff versenkten.

WAGNER: Nein, das war nicht der Grund; der Grund war der, daß der U-Bootkommandant augenscheinlich nicht nach den Weisungen des Befehlshabers der U- Boote verfahren hatte.

OBERST PHILLIMORE: Es war ohne Bedeutung im Jahre 1940, als Sie dachten, daß Sie den Krieg gewinnen würden; aber im September 1942, nehme ich an, wurde es politisch unzweckmäßig, ein spanisches Schiff zu versenken. Ist das nicht richtig?

WAGNER: Da müssen Sie die politischen Stellen des Deutschen Reiches fragen.

OBERST PHILLIMORE: Wenn das die Antwort ist, glauben Sie dann, daß es unbillig ist, Ihre Haltung bezüglich Versenkung neutraler Schiffe als zynisch und opportunistisch zu bezeichnen?

WAGNER: Nein, das lehne ich durchaus ab.

OBERST PHILLIMORE: Ich möchte noch ein oder zwei Fragen an Sie stellen bezüglich des Zeugen Heisig. Sie haben gestern über eine Unterredung im Gefängnis gesprochen, die Sie hier in der ersten Dezemberwoche 1945 gehabt haben.

WAGNER: Im Dezember 1945.

OBERST PHILLIMORE: Ja. Als Sie mit Heisig sprachen, wußten Sie, daß er als Zeuge aufgerufen werden wird. Wußten Sie das nicht?

WAGNER: Das war durch seine Anwesenheit hier in Nürnberg anzunehmen.

OBERST PHILLIMORE: Und Sie wußten, daß Sie auch als Zeuge aufgerufen werden würden, nicht wahr?

WAGNER: Ja.

OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie dem Gerichtshof jetzt sagen, daß Sie den Verteidigern erst vor kurzem von dieser Unterredung erzählt haben?

WAGNER: Den Sinn dieser Frage habe ich nicht verstanden.

OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie dem Gerichtshof sagen, daß Sie diese Unterredung mit Heisig dem Verteidiger erst vor kurzem berichtet haben?

WAGNER: Es ist vielleicht im Februar oder März gewesen, daß ich den Verteidiger darüber unterrichtet habe.

OBERST PHILLIMORE: Nun möchte ich Ihnen nur die Daten angeben. Der U-Bootkommandant Eck wurde am 20. Oktober zum Tode verurteilt. Wissen Sie das?

WAGNER: Das Datum war mir nicht bekannt.

OBERST PHILLIMORE: Die Todesstrafe wurde am 21. November durch die Kommission bestätigt, und er wurde am 30. November hingerichtet; das heißt, er wurde hingerichtet, bevor Sie diese Unterredung hatten. Wußten Sie das?

WAGNER: Nein, das habe ich erst jetzt erfahren.

OBERST PHILLIMORE: Auf jeden Fall wußte es der Zeuge Heisig, bevor er seine Aussage machte, nicht wahr?

WAGNER: Augenscheinlich nicht, sonst hätte er es mir wohl erzählt. Er war vorher etwa zehn Tage...

OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie sich jetzt eine Frage und Antwort aus seinem Kreuzverhör anhören. Es ist im Protokoll vom 14. Januar. (Band V, Seite 259.) Es ist eine Frage Dr. Kranzbühlers: »Ist Ihnen bei Ihrer Vernehmung am 27. November nicht gesagt worden, daß das Todesurteil gegen Kapitänleutnant Eck und Leutnant Hoffmann bereits bestätigt war?« Antwort: »Ich weiß es nicht mehr, ob es am 27. November gewesen ist. Ich weiß nur, daß es mir hier bekanntgegeben worden ist, daß das Todesurteil vollstreckt worden ist. An welchem Datum das war, daran kann ich mich nicht mehr genau erinnern, weil ich öfters verhört worden bin.« Wenn dies nun stimmt...

VORSITZENDER: An welchem Tage wurde diese Aussage gemacht?

OBERST PHILLIMORE: Das war am 14. Januar, Euer Lordschaft. (Band V, Seite 259 des Protokolls.)

WAGNER: Ich habe nicht verstanden, wer diese Aussage gemacht hat.

OBERST PHILLIMORE: Der Zeuge Heisig, hier vor dem Gerichtshof. Ob er nun getäuscht wurde oder nicht, wie Sie sagen, bevor er sein Affidavit gab, er hat zumindest die wahren Tatsachen gekannt, bevor er hier vor dem Gerichtshof ausgesagt hat.

WAGNER: Dann hat er mir gegenüber die Unwahrheit gesagt.

OBERST PHILLIMORE: Ich möchte eine Frage über den Befehl vom 17. September 1942 an Sie stellen; das ist der Befehl, von dem Sie sagten, daß Sie ihn in der Seekriegsleitung abgehört haben und daß Sie nichts Ungewöhnliches an ihm fanden. Hat der Angeklagte Raeder diesen Befehl gesehen?

WAGNER: Das kann ich nicht genau sagen.

OBERST PHILLIMORE: Sie waren doch Chef der Operationsabteilung zu dieser Zeit?

WAGNER: Ja, man kann aber nicht von mir verlangen, daß ich alle Ereignisse von sechs Kriegsjahren noch im Gedächtnis habe.

OBERST PHILLIMORE: Nein, aber das war doch ein wichtiger Befehl, nicht wahr?

WAGNER: Gewiß, es waren aber sehr viele wichtige Befehle innerhalb von sechs Jahren.

OBERST PHILLIMORE: Würden Sie normalerweise einen wichtigen Operationsbefehl dem Oberbefehlshaber vorlegen?

WAGNER: Meine Aufgabe war es, dem Chef des Stabes der Seekriegsleitung alle wichtigen Dinge vorzulegen, und dieser unterschied, welche Dinge nunmehr dem Großadmiral vorgelegt werden mußten.

OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie behaupten, daß Sie dieses nicht dem Stabschef gezeigt hätten?

WAGNER: Nein, er hat bestimmt Kenntnis davon bekommen.

OBERST PHILLIMORE: Haben Sie irgendeinen Zweifel, daß dieser Befehl dann Admiral Raeder auch gezeigt worden wäre?

WAGNER: Das kann ich nicht sagen, da ich mich nicht daran erinnere, ob er ihn bekommen hat.

OBERST PHILLIMORE: Nun möchte ich ein oder zwei Fragen stellen über Ihre Aufgaben als Admiral zur besonderen Verwendung. Sie wurden Admiral zur besonderen Verwendung im Juni 1944, nicht wahr?

WAGNER: Ja.

OBERST PHILLIMORE: Und von diesem Datum an haben Sie an den wichtigen Konferenzen mit Admiral Dönitz teilgenommen, und in seiner Abwesenheit haben Sie ihn vertreten, nicht wahr?

WAGNER: Als sein Vertreter habe ich an keiner Besprechung teilgenommen. Großadmiral Dönitz wurde durch den Chef der Seekriegsleitung vertreten.

OBERST PHILLIMORE: In diesem Stadium des Krieges waren alle Fragen wichtig, soweit sie militärische Operationen in irgendeiner Weise beeinflußten, stimmt das?

WAGNER: In jedem Stadium des Krieges sind alle militärischen Fragen wichtig.

OBERST PHILLIMORE: Aber was ich Ihnen vorhalte, ist, daß in diesem Stadium des Krieges die Wichtigkeit aller Fragen hauptsächlich davon abhängig war, wie sie die militärische Situation beeinflußten?

WAGNER: Das ist wohl zuzugeben, ja.

OBERST PHILLIMORE: Und während dieser Zeitspanne war Deutschland im Grunde genommen durch die Entscheidungen regiert, die im Führerhauptquartier getroffen wurden, stimmt das?

WAGNER: Ja.

OBERST PHILLIMORE: Ich möchte jetzt, daß Sie sich ein Protokoll eines der Besuche des Admirals Dönitz ansehen. Es ist D-863, Euer Lordschaft! Es ist ein neues Dokument und wird GB-456. Das ist ein Bericht über einen Besuch im Führerhauptquartier am 28. und 29. August 1943. Sie selbst waren nicht dort; aber Ihr unmittelbarer Vorgesetzter, Vizeadmiral Meisel, begleitete Admiral Dönitz. Die Namen der Marineabordnung befinden sich oben auf der Seite: Admiral Dönitz, Vizeadmiral Meisel, Kapitän zur See Rehm und so weiter.

Und ihr Programm, wie es hier niedergelegt ist, war folgendes: Nach ihrer Ankunft um 11.30 Uhr: Besprechung Oberbefehlshaber der Kriegsmarine – Oberbefehlshaber der Luftwaffe; 13.00 Uhr: Lagebesprechung beim Führer, anschließend nochmalige Besprechung Oberbefehlshaber der Kriegsmarine – Oberbefehlshaber der Luftwaffe; um 16.00 Uhr Rückflug des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine. Und nachher hatte Vizeadmiral Meisel eine Besprechung mit Botschafter Ritter vom Auswärtigen Amt. Dann eine Besprechung mit General Jodl; dann eine Abendlage beim Führer, und dann um Mitternacht eine Konferenz mit Reichsführer-SS Himmler. Am nächsten Tage die übliche Lage beim Führer; dann eine Besprechung mit dem Chef des Generalstabs der Luftwaffe, und dann hat er das Hauptquartier verlassen.

Ist es ein gutes Beispiel von dem, was vor sich ging im Hauptquartier, wenn Admiral Dönitz vorsprach, daß er Besprechungen, verschiedene Konferenzen mit anderen Persönlichkeiten hatte?

WAGNER: Es ist ein typisches Beispiel für den Besuch des Großadmirals im Hauptquartier insofern, als er lediglich bei der Lagebesprechung beim Führer teilnahm und außerdem militärische Besprechungen mit dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe hatte.

OBERST PHILLIMORE: Und das zeigt, daß die gesamten Geschäfte der Regierung im Führerhauptquartier geführt wurden, nicht wahr?

WAGNER: Nein, keineswegs. Ich sagte schon, der Großadmiral hat lediglich an der Lagebesprechung, und zwar an der militärischen Lagebesprechung beim Führer teilgenommen und außerdem eine Besprechung oder sogar zwei mit dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe gehabt.

OBERST PHILLIMORE: Und mit General Jodl oder Feldmarschall Keitel, jemandem vom Auswärtigen Amt, und so weiter?

WAGNER: Sonst hat der Großadmiral keinerlei Besprechungen gehabt, wie hieraus hervorgeht, denn er ist am 28. August um 16.00 Uhr wieder zurückgeflogen. Die weiteren Besprechungen waren: Besprechungen des Chefs des Stabes der Seekriegsleitung, des...

OBERST PHILLIMORE: Ja, ich habe Ihnen aber vorgehalten, daß das ein typischer Besuch war. Wenn Großadmiral Dönitz nicht abgereist wäre, würde er die anderen Besprechungen gehabt haben und nicht Admiral Meisel. Ist das nicht richtig?

WAGNER: Nein, keineswegs. Der Chef des Stabes der Skl hatte sehr selten Gelegenheit, in das Hauptquartier zu kommen, und nach der ganzen Niederschrift hier hat er augenscheinlich diese Gelegenheit benutzt, mit einigen führenden...

OBERST PHILLIMORE: Ich will damit keine Zeit vergeuden. Ich behaupte Ihnen gegenüber, daß, wenn Admiral Dönitz dort hinging, er normalerweise andere Minister sah und sich mit ihnen über Angelegenheiten besprach, die die Marine betrafen.

WAGNER: Selbstverständlich sprach der Großadmiral über alle Fragen, die die Marine betrafen, mit denen, die daran beteiligt waren.

OBERST PHILLIMORE: Ich möchte jetzt ein oder zwei Fragen an Sie stellen über das Protokoll bezüglich der Genfer Konvention – es ist C-158, GB-209, Seite 69 des englischen Dokumentenbuches der Anklagevertretung, Seite 102 des deutschen Textes. Schauen Sie sich Seite 102 an.

Wie Sie uns gestern gesagt haben, haben Sie diese Protokolle paraphiert, und eine Abschrift war für Sie bestimmt, ist es nicht richtig?

WAGNER: Ich habe diese Protokolle unterschrieben, jawohl.

OBERST PHILLIMORE: Ja. Waren sie genau?

WAGNER: Sie enthielten Stichworte über die Dinge, die im Hauptquartier vorgekommen waren.

OBERST PHILLIMORE: Es waren doch genaue Berichte, nicht wahr?

WAGNER: Zweifellos habe ich geglaubt, daß die Sachen sich so abgespielt haben, wie hier drin steht.

OBERST PHILLIMORE: Stimmten Sie nun mit dem Rat des Admirals Dönitz überein, daß es besser wäre, die »... notwendig gehaltenen Maßnahmen ohne Ankündigung zu treffen und nach außen hin unter allen Umständen das Gesicht zu wahren«? Waren Sie damit einverstanden?

WAGNER: Ich habe gestern bereits eindeutig erklärt, wie ich diesen von mir formulierten Satz aufgefaßt habe und habe dieser Erklärung nichts hinzuzufügen. In dem Sinne wie ich gestern erklärt habe, habe ich auch durchaus zugestimmt.

OBERST PHILLIMORE: Und Hitler wollte den Schritt unternehmen, Kriegsgefangene in die bombardierten Städte zu schicken, stimmt das? War das der Verstoß gegen die Konvention, die er vorhatte?

WAGNER: Nein. Es war lediglich die Kündigung sämtlicher Genfer Abkommen, nicht nur des Kriegsgefangenen-Abkommens, sondern des Lazarettschiff- Abkommens, des Rote-Kreuz-Abkommens und sonstiger Abkommen, die in Genf getroffen waren.

OBERST PHILLIMORE: Welches waren dann die für notwendig gehaltenen Maßnahmen, die ohne Ankündigung getroffen werden konnten? Sehen Sie sich eben den Satz an.

WAGNER: Das verstehe ich nicht.

OBERST PHILLIMORE: Schauen Sie sich den letzten Satz an: »Es sei besser, die für notwendig gehaltenen Maßnahmen zu treffen.« Was waren diese Maßnahmen?

WAGNER: Darüber ist überhaupt nicht gesprochen worden.

OBERST PHILLIMORE: Sehen Sie irgendeinen Unterschied zwischen dem Rat, den Admiral Dönitz damals gegeben hat, und dem Rat, den Sie als die etwas romantische Idee eines jungen Sachbearbeiters über das Dokument über warnungslose Versenkung bei Nacht beschrieben? Ich werde es Ihnen vorhalten, was der Marineoffizier in dem Dokument C-191 gesagt hat: »Versenkt ohne Warnung; gebt keine schriftlichen Aufträge; sagt, es sei eine Verwechslung mit einem bewaffneten Hilfskreuzer...«

Und dann haben wir die Aussage des Admirals Dönitz: »Brechen Sie nicht die Regeln, erzählen Sie niemand davon und bewahren Sie unter allen Umständen nach außen hin das Gesicht.« Sehen Sie irgendeinen Unterschied?

WAGNER: Ich habe ja gestern schon erklärt, daß der Unterschied sehr groß ist. Der Großadmiral Dönitz hat dagegen gesprochen, daß die Genfer Konvention gekündigt werden sollte und hat gesagt, wenn etwa trotzdem Maßnahmen zur Abschreckung des Überlaufens oder Gegenmaßnahmen gegen die Luftangriffe auf Städte getroffen werden sollten, so sollte jedenfalls die Genfer Konvention nicht gekündigt werden.

OBERST PHILLIMORE: Ich möchte Ihnen jetzt einige Fragen über Kriegsgefangene stellen. Soweit Marinekriegsgefangene in Betracht kamen, verblieben sie im Gewahrsam der Marine, stimmt das?

WAGNER: Ich bin über die Organisation der Kriegsgefangenenlager nicht unterrichtet. Nach meiner Erinnerung kamen sie zunächst in ein Marine-Durchgangslager, dann in weitere Lager, von denen ich nicht weiß, ob sie der Kriegsmarine oder dem OKW unterstanden haben.

OBERST PHILLIMORE: Haben Sie nicht das Verteidigungsdokument über das Lager Marlag gesehen, wo uns mitgeteilt wird, wie gut sie behandelt wurden? Haben Sie das nicht gesehen?

WAGNER: Nein.

OBERST PHILLIMORE: Nun, die Gefangennahme von Marinegefangenen durch Ihre Streitkräfte wurde an die Seekriegsleitung berichtet, stimmt das?

WAGNER: Im Rahmen der Lageberichte wurden im allgemeinen solche Gefangennahmen auch mit berichtet.

OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich an Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942?

WAGNER: Ja.

OBERST PHILLIMORE: Sie haben tatsächlich den Befehl unterschrieben, der diesen Führerbefehl an die Kommandostellen weitergab. Stimmt das?

WAGNER: Ja.

OBERST PHILLIMORE: Euer Lordschaft! Das ist Dokument Nummer C-179 und wurde als Beweisstück US-543 vorgelegt. Und es ist im Bündel, das Sir David Maxwell-Fyfe dem Gerichtshof überreicht hat, als er den Angeklagten ins Kreuzverhör nahm. Ich glaube, es ist das letzte oder beinahe das letzte Dokument in dem Bündel.