[Zum Zeugen gewandt:]
Wollen Sie sagen, daß Sie sich nicht erinnern, einen Bericht über seine Gefangennahme gesehen zu haben oder über seine Erschießung oder über sein Verhör?
WAGNER: Nein, ich glaube mich daran zu erinnern, allerdings ist dieser Mann...
OBERST PHILLIMORE: Woran erinnern Sie sich? Sagen Sie uns doch, woran Sie sich erinnern. Erinnern Sie sich, daß Sie einen Bericht über seine Gefangennahme gesehen haben?
WAGNER: Das weiß ich nicht mehr. Ich erinnere mich, daß eine Meldung vorlag, daß ein solcher Mann erheblich nach der Zeit des Angriffs auf die »Tirpitz« gefangengenommen worden ist und meines Wissens keineswegs von der Marine.
OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie sich das Dokument D-864, eine eidesstattliche Erklärung, ansehen?
Euer Lordschaft! Es tut mir leid, ich habe es irrtümlicherweise nicht hier. Kann ich die Tatsachen darlegen, und falls nötig, auch das Dokument – wenn ich es rechtzeitig bekomme?
[Zum Zeugen gewandt:]
Ich sage Ihnen, daß Robert Paul Evans nach seiner Gefangennahme vom Admiral für die norwegische Nordküste persönlich verhört wurde.
Wollen Sie behaupten, daß Sie nichts davon wissen?
WAGNER: Ja, ich behaupte, daß ich mich daran nicht erinnere.
OBERST PHILLIMORE: Sehen Sie, das war der erste Angriff eines Zwei-Mann-Torpedos der britischen Marine gegen deutsche Marinestreitkräfte. Das stimmt doch, nicht wahr?
WAGNER: Ja, das ist möglich.
OBERST PHILLIMORE: Nun, das müssen Sie doch wissen, Sie waren doch Stabschef der Operationsabteilung zu der Zeit?
WAGNER: Ich glaube, es war das erstemal.
OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie behaupten, daß das Ergebnis dieses wichtigen Verhörs nicht an Sie in die Seekriegsleitung berichtet wurde?
WAGNER: Das ist sicher berichtet worden; trotzdem kann ich mich nicht daran erinnern, daß der Kommandierende Admiral in Norwegen diese Vernehmung durchgeführt hat.
OBERST PHILLIMORE: Haben Sie einen Bericht von diesem Admiral gesehen?
WAGNER: Ich weiß nicht, von wem ein solcher Bericht stammte, ich bin sicher, daß ich irgendeinen derartigen Bericht gesehen habe.
OBERST PHILLIMORE: War es Ihnen klar, daß dieser Bericht sich auf ein Verhör stützte?
WAGNER: Ich glaube wohl.
OBERST PHILLIMORE: Und Sie behaupten, Sie wüßten nicht, daß dieser Evans ungefähr zwei Monate nach seiner Gefangennahme hinausgeführt und auf Grund des Führerbefehls erschossen wurde?
WAGNER: Ja, das behaupte ich, daran erinnere ich mich nicht.
OBERST PHILLIMORE: Nun, ich werde Ihnen einen anderen Zwischenfall vorhalten. Erinnern Sie sich an den Bordeaux-Zwischenfall im Dezember 1942?
Das ist 526-PS, Euer Lordschaft; das ist auch in dem Bündel. Es wurde ursprünglich als Beweisstück US-502 vorgelegt.
[Zum Zeugen gewandt:]
Verzeihen Sie, es ist der Toftefjord-Zwischenfall, den ich Ihnen vorhalte, 526-PS. Erinnern Sie sich dieses Zwischenfalls im März 1943, im Toftefjord?
WAGNER: Ich erinnere mich, daß um diese Zeit herum ein feindlicher Kutter in einem norwegischen Fjord gestellt worden ist.
OBERST PHILLIMORE: Jawohl. Und haben Sie nicht im Wehrmachtsbericht gelesen, »Führerbefehl vollzogen«?
WAGNER: Wenn das im Wehrmachtsbericht gestanden hat, werde ich es auch gelesen haben.
OBERST PHILLIMORE: Zweifeln Sie noch, gewußt zu haben, daß die Männer, die bei diesem Angriff gefangengenommen wurden, erschossen wurden und daß Sie es damals wußten?
WAGNER: Der ist augenscheinlich bei der Gefangennahme erschossen worden.
OBERST PHILLIMORE: Wenn Sie sich das Dokument ansehen:
»... feindlicher Kutter gestellt, Kutter wurde vom Feind gesprengt, Besatzung: 2 Mann tot, 10 Gefangene.«
Und dann sehen Sie sich weiter unten an:
»Führerbefehl durch S.D. vollzogen.«
Das bedeutet doch, daß diese zehn Mann erschossen wurden, nicht wahr?
WAGNER: Das muß es bedeuten.
OBERST PHILLIMORE: Jawohl, nun möchte ich Ihnen das Dokument vorhalten, worauf ich in Bezug auf den Drontheimer Zwischenfall verwiesen habe, D-864. Das ist eine eidesstattliche Erklärung eines Mannes, der die Leitung des SD in Bergen und später in Drontheim hatte. Es ist der zweite Absatz:
»Ich erhielt den Befehl, Evans von Drontheim Missionshotel zum BdS Oslo zu überstellen, durch Fernschreiben oder Funkspruch vom Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Oslo. Ich kann nicht sagen, wer den Funkspruch oder das Fernschreiben von Oslo unterschrieben hat. Ich bin nicht sicher, wem ich den Befehl weitergegeben habe, aber ich glaube, daß es Hauptsturmführer Hollack war. Ich weiß, daß der Kommandierende Admiral der norwegischen Nordküste den Evans selbst abgehört hat.«
Und dann berichtet er weiter über Evans' Bekleidung.
Ich halte Ihnen nochmals vor: Behaupten Sie, daß Sie von dem Admiral der Nordküste selbst nicht wußten, daß er diesen Mann befragt hat?
WAGNER: Ja, das behaupte ich.
OBERST PHILLIMORE: Nun, ich möchte Ihnen noch einen weiteren Zwischenfall vorhalten, von dem Sie wußten, wie es aus Ihrem eigenen Kriegstagebuch hervorgeht.
Sehen Sie sich Dokument D-658 an.
Euer Lordschaft! Dieses Dokument wurde als GB-229 vorgelegt.