[Zum Zeugen gewandt:]
Es ist ein Auszug von dem Kriegstagebuch der Seekriegsleitung, nicht wahr?
WAGNER: Das muß ich erst mal nachprüfen, ich habe nicht den Eindruck daß...
OBERST PHILLIMORE: Sie sagten gestern, daß dies aus dem Kriegstagebuch des Kriegsmarinekommandanten in Westfrankreich war. Aber ich glaube, daß es ein Irrtum war, nicht wahr?
WAGNER: Ich habe mich gestern zu dem Ursprung dieses Kriegstagebuches nicht geäußert.
OBERST PHILLIMORE: Lesen Sie bloß den ersten Satz; ich glaube, es ist ganz klar, daß es das Skl- Kriegstagebuch war: »9. Dezember 1942. Marbef. Westfrankreich meldet: ...« dann kommt der Zwischenfall und dann sagt der dritte Satz:
»Marbef. Westfrankreich hat, falls angesetzte Vernehmung der beiden Soldaten bisherige Feststellungen bestätigten, ihre sofortige Erschießung wegen versuchter Sabotage befohlen, diese jedoch ausgesetzt, um weitere Auskünfte zu erreichen. Nach Wehrmachtsbericht sind die beiden Soldaten inzwischen erschossen worden. Maßnahme würde dem besonderen Befehl des Führers entsprechen, bildet jedoch, da die Soldaten Uniform trugen, ein völkerrechtliches Novum.«
Das ist von dem Kriegstagebuch der Skl, nicht wahr?
WAGNER: Ich habe weiterhin den Eindruck, daß es sich nicht um das Kriegstagebuch der Skl, sondern um das Kriegstagebuch entweder des Marinegruppenkommandos West oder des Kommandierenden Admirals in Frankreich handeln dürfte.
OBERST PHILLIMORE: Nun, ich werde das Original hieherbekommen und die Sache später aufklären; aber ich behaupte Ihnen gegenüber, daß es das Tagebuch der Skl ist, welches in der Zeit...
WAGNER: Ich kann diese Behauptung nicht anerkennen, solange das nicht durch das Original bewiesen wird.
OBERST PHILLIMORE: Und ich behaupte Ihnen gegenüber, daß Sie, der Sie zu dieser Zeit der Chef der Operationsabteilung waren, volle Kenntnis dieses Zwischenfalls gehabt haben müssen. Streiten Sie das ab?
WAGNER: Ich streite ab... Ich behaupte, daß ich mich der Sache nicht entsinne.
OBERST PHILLIMORE: Sagen Sie, daß eine derartige Angelegenheit Ihnen nicht berichtet worden wäre?
WAGNER: Mir ist jetzt bekannt geworden, daß der Erschießungsbefehl für diese Leute unmittelbar vom SD im Hauptquartier eingeholt worden ist.
OBERST PHILLIMORE: Schließlich halte ich Ihnen den Zwischenfall von der Gefangennahme der sieben Seeleute vor, sechs von der norwegischen Marine und einer von der Königlichen Marine, und zwar in Ulven in der Nähe von Bergen im Juli 1943. Das ist das Dokument D-649 in dem Dokumentenbuch der Anklagevertretung, GB-208.
Erinnern Sie sich an diesen Zwischenfall? Erinnern Sie sich an die Gefangennahme der sieben Leute durch Admiral von Schrader mit seinen beiden Sonderkommandos?
WAGNER: Ich habe dieses Papier bei meinen Vernehmungen gesehen und deshalb erinnere ich mich.
OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich aber an den Zwischenfall?
WAGNER: Aus eigener Erfahrung erinnere ich mich an den Zwischenfall nicht.
OBERST PHILLIMORE: Sie waren noch immer Chef der Operationsabteilung.
VORSITZENDER: Welche Seite ist das?
OBERST PHILLIMORE: Herr Vorsitzender! Es ist Seite 67 des englischen und Seite 100 des deutschen Dokumentenbuches.