[Zum Zeugen gewandt:]
Ist es richtig, daß demnach der britische Matrose Evans nur dem deutschen Admiral in Norwegen lediglich zur Vernehmung zur Verfügung gestellt wurde?
WAGNER: Zweifellos.
DR. SIEMERS: Der norwegische Admiral hatte lediglich Interesse an der Vernehmung, weil es sich um den Angriff auf den »Tirpitz« handelte, also rein sachlich zu hören, wie dieser Anschlag versucht worden ist.
Ist das richtig gesehen?
WAGNER: Sehr richtig.
DR. SIEMERS: Darf ich Sie bitten, in dem Affidavit D-864 den nächsten Absatz sich anzusehen? Dort steht bezüglich der Bekleidung Evans; ich zitiere:
»Mir ist nicht bekannt, daß Evans eine Uniform trug. Soweit ich mich erinnere, trug er einen blauen Monteurkittel...«
und so weiter. War demnach Evans nicht als Soldat kenntlich?
WAGNER: Nein, wahrscheinlich nicht.
DR. SIEMERS: Ich bitte, dann weiterzugehen zu Dokument UK-57, das Oberst Phillimore vorgelegt hat.
Herr Präsident! Es hat die Nummer GB-164 und soll sich im ursprünglichen Dokumentenbuch Keitel befinden, ist aber, glaube ich, heute neu überreicht worden.
VORSITZENDER: Welche Nummer, haben Sie gesagt, ist es?
DR. SIEMERS: Es ist UK-57, GB-164.
[Zum Zeugen gewandt:]
Sie haben eine Photokopie?
WAGNER: Ja.
DR. SIEMERS: Ich bitte Sie, die vierte Seite aufzuschlagen Zunächst eine Frage: Kann dieses Papier der Skl bekannt geworden sein? Ergibt sich irgendwo aus dem Papier, daß es der Skl übersandt worden ist?
WAGNER: Es handelt sich um intime Vortragsnotizen des OKW, die der Seekriegsleitung augenscheinlich nicht übersandt worden sind.
DR. SIEMERS: Es handelt sich bei dem Papier, wenn ich richtig sehe, um ein Dokument des Nachrichtendienstes beim OKW. Stimmt das?
WAGNER: Ja, das ist richtig.
DR. SIEMERS: Unter Ziffer 2 steht: »Versuchter Anschlag auf das Schlachtschiff ›Tirpitz‹«. Den ersten Teil hat Colonel Phillimore vorgelesen. – »Drei Engländer und zwei Norweger sind an der schwedischen Grenze gestellt.«
Ist daraus zu entnehmen, daß sie von der Polizei gefangengenommen worden sind, also nicht von der Wehrmacht; vermutlich jedenfalls?
WAGNER: Vermutlich wohl. Sicher nicht von der Kriegsmarine, wahrscheinlich von der Polizei, die nach meiner Kenntnis die Grenzkontrolle hatte.
DR. SIEMERS: Glauben Sie nicht, Herr Admiral, daß es sicher ist, nicht nur vermutlich, wenn Sie zurückdenken an das Affidavit von Flesch vom 14. 11. 1945, das des Kommandeurs der Sicherheitspolizei, der Evans von der Grenze nach Oslo bringt?
WAGNER: Wenn man beides zusammenbringt, ist es meines Erachtens sicher, und ich glaube, da besteht gar kein Zweifel darüber.
DR. SIEMERS: Ich bitte dann anzusehen den nächsten Satz.
Herr Präsident! Das ist unter Ziffer 2, erster Absatz, der letzte Satz.
Da heißt es wörtlich:
»Es gelang jedoch nur, den britischen Matrosen in Zivil, Robert Paul Evans, geboren...« dann und dann, »festzunehmen. Die anderen sind nach Schweden entkommen.«
Demnach können wir wohl mit Sicherheit annehmen, daß Evans nicht als Soldat kenntlich war.
WAGNER: Jawohl, ohne Zweifel.
DR. SIEMERS: Ich bitte, dann den nächsten Satz anzusehen. Dort heißt es, ich zitiere wörtlich:
»Evans besaß eine Pistolentasche, wie sie zum Tragen von Waffen in der Achselhöhle verwendet wird und einen Schlagring.«
SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! In der englischen Kopie steht nichts von Zivilkleidern drin. Ich möchte damit nichts Falsches behaupten, doch ist es jedenfalls nicht in meinem Exemplar.
VORSITZENDER: Ich habe leider das Dokument nicht vor mir.
SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Die englische Abschrift, die ich habe, sagt nur: »Es gelang jedoch nur, den britischen Matrosen Robert Paul Evans, geboren 14. Januar 1922 in London, gefangenzunehmen. Die anderen sind nach Schweden entkommen.«
Euer Lordschaft, ich glaube, es kann nachher geprüft werden.
VORSITZENDER: Geben Sie mir bitte die genaue Nummer des Dokuments.
SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Es war das Dokument UK-57, ein Bericht des OKW, Amt für Ausland/Abwehr, vom 4. Januar 1944.
VORSITZENDER: Hat es Oberst Phillimore heute früh eingereicht?
SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe es eingereicht, Euer Lordschaft. Ich glaube, es war,... es war bestimmt im Kreuzverhör des Angeklagten Keitel. Es wurde schön vorher einmal vorgelegt, Euer Lordschaft.
VORSITZENDER: Ja, es wurde bereits mit diesem Bündel vorgelegt.
DR. SIEMERS: Ich wäre dem Tribunal dankbar, wenn in der englischen Übersetzung der Fehler berichtigt würde. Hier im deutschen Original ist die Photokopie; also müssen die Worte »in Zivil« richtig sein.