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[Der Zeuge verläßt den Gerichtssaal.]

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dann möchte ich mit Erlaubnis des Tribunals den Kapitän Heßler als nächsten Zeugen rufen.

VORSITZENDER: Jawohl.

[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Wollen Sie Ihren Namen nennen, Vor- und Zunamen.

ZEUGE GÜNTHER HESSLER: Günther Heßler.

VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.

[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]

VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Kapitän Heßler! Wann sind Sie in die Marine eingetreten?

HESSLER: Im April 1927.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie ist Ihr letzter Dienstgrad?

HESSLER: Fregattenkapitän.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind mit dem Großadmiral Dönitz verwandt? Ist das richtig?

HESSLER: Jawohl. Ich heiratete im November 1937 seine einzige Tochter.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann sind Sie zur U-Bootwaffe gekommen?

HESSLER: Im April 1940 zur U-Bootausbildung.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sind Sie damals in der U-Bootausbildung unterrichtet worden über den Handelskrieg nach Prisenordnung?

HESSLER: Jawohl, ich wurde darüber unterrichtet.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurde dabei die sogenannte Prisenscheibe verwendet, die ich Ihnen eben habe übergeben lassen?

HESSLER: Jawohl, ich wurde darüber unterrichtet.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie dem Gericht kurz sagen, welchem Zweck diese Prisenscheibe dient?

HESSLER: Es handelt sich hier um ein System von Scheiben, mit dem man durch einfache, mechanische Einstellung in kürzester Zeit feststellen kann, wie neutrale und feindliche Handelsschiffe behandelt werden müssen, und zwar, ob zum Beispiel ein neutrales Fahrzeug mit Banngutladung versenkt werden kann, aufgebracht werden kann oder ob man es laufen lassen muß.

Diese Scheibe hat einen weiteren großen Vorteil, daß man gleichzeitig ablesen kann, auf welchen Paragraphen der Prisenordnung sich der betreffende Fall bezieht. Dadurch ist es möglich, die Zeit der Untersuchung eines Handelsschiffes auf das kürzeste zu begrenzen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das heißt, die Scheibe hat den Charakter eines juristischen Beraters des Kommandanten?

HESSLER: Jawohl.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich übergebe dem Tribunal diese Scheibe als Beweisstück Dönitz 95.

Wurden Sie in der Ausbildung belehrt über das Verhalten gegenüber Schiffbrüchigen, gegebenenfalls wie?

HESSLER: Jawohl. Das Retten von Schiffbrüchigen ist in der Seekriegführung eine Selbstverständlichkeit und wird durchgeführt, soweit es die militärischen Maßnahmen zulassen. In der U-Bootführung ist das Retten von Schiffbrüchigen, also das An-Bord-Nehmen von ganzen schiffbrüchigen Besatzungen, einfach nicht möglich, weil die räumlichen Verhältnisse des U-Bootes dies nicht zulassen. Durchführung anderer Maßnahmen, also zum Beispiel Herangehen an die Boote, Auffischen von Schwimmenden und An-Bord- Geben auf diese Boote, Abgabe von Proviant und Wasser, ist im allgemeinen nicht möglich, denn die Gefährdung der U-Boote ist in allen Teilen des Operationsgebietes derart, daß man sie ohne zu starke Gefährdung des Bootes einfach nicht durchführen kann.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind ja bald nach dieser Belehrung selbst als Kommandant gefahren?

HESSLER: Jawohl.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Von wann bis wann?

HESSLER: Vom Oktober 1940 bis zum November 1941.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In welchen Seegebieten waren Sie eingesetzt?

HESSLER: Südlich von Island, westlich des Nord-Kanals, im Seegebiet zwischen Kap Verde und Azoren und im Seegebiet westlich von Freetown.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche Erfolge haben Sie gegenüber der Handelsschiffahrt gehabt?

HESSLER: Ich versenkte 21 Schiffe mit über 130000 Tonnen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet, nicht wahr?

HESSLER: Jawohl.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie haben Sie sich nun selbst gegenüber den Schiffbrüchigen der von Ihnen versenkten Dampfer verhalten?

HESSLER: In den meisten Fällen war die Lage so, daß ich mich sofort von der Untergangsstelle des Schiffes entfernen mußte, weil die Gefährdung durch feindliche Luft- oder Seestreitkräfte dies erforderte. In zwei Fällen war die Gefährdung jedoch nicht so groß. Ich konnte an die Rettungsboote herangehen und ihnen helfen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Um welche Schiffe handelte es sich dabei?

HESSLER: Es handelte sich um zwei griechische Schiffe, und zwar um die Dampfer »Papalemos« und »Pandias«.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie haben Sie den Rettungsbooten geholfen?

HESSLER: Ich habe erstens den Schiffbrüchigen den genauen Schiffsort gegeben und ihnen gesagt, wie sie zweckmäßigerweise mit ihren Booten zu segeln hatten. Zweitens habe ich ihnen Wasser gegeben, was in der Tropengegend von größter Wichtigkeit für die Schiffbrüchigen ist. Dann habe ich in einem Falle ärztliche Hilfe geleistet für mehrere Verletzte.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Spielten eigene Erfahrungen mit versenkten Schiffen eine Rolle dabei, bei Rettungsmaßnahmen Zurückhaltung zu üben?

HESSLER: Jawohl. Ein erfahrener U-Bootkommandant war von einem berechtigten Mißtrauen gegenüber jedem noch so harmlos aussehenden Handelsschiff und seiner Besatzung erfüllt. In zwei Fällen hat dieses Mißtrauen mich selbst vor meiner Vernichtung gerettet.

Im Falle des Dampfers »Kalchas«, eines 10000 Tonnen großen englischen Dampfers, den ich nördlich des Kap Verde torpedierte: Das Schiff lag gestoppt nach dem Torpedotreffer. Die Besatzung war ausgestiegen und befand sich in den Rettungsbooten; das Schiff schien im Sinken zu sein Ich überlegte mir bereits, ob ich auftauchen sollte, um der Besatzung zumindesten den Schiffsort zu sagen und gleich zu fragen, ob sie Wasser brauchte. Da hielt mich, möchte ich sagen, ein unerklärliches Gefühl davon zurück. Ich steckte das Sehrohr sehr weit heraus und in demselben Augenblick, wie dieses Sehrohr sehr weit über die Oberfläche des Wassers heraussah, sprangen auf dem Dampfer, der nach dem bisherigen Anschein ja verlassen war, Matrosen an die Geschütze, und zwar Matrosen, die bisher sich versteckt gehalten hatten unter den Geschützen und hinter der Reling, und eröffneten auf kürzeste Entfernung das Feuer auf mein Sehrohr, so daß ich mit höchster Fahrt auf Tiefe gehen mußte. Die Einschläge selbst lagen dicht am Sehrohr, konnten mir aber nicht gefährlich werden.

In einem zweiten Fall, im Falle des Motorschiffes »Alfred Jones«, das ich vor Freetown torpedierte: Das Schiff schien im Sinken. Ich überlegte, ob ich auftauchen sollte, als ich in einem Rettungsboot zwei Matrosen der englischen Kriegsmarine erblickte, in tadelloser Uniform. Das machte mich mißtrauisch. Ich sah mir daraufhin das Schiff aus nächster Entfernung, ich schätze auf 50 bis 100 Meter, genau an und stellte fest, daß das Schiff nicht verlassen war, sondern daß sich in allen möglichen Verstecken und unter Verschlägen noch Soldaten befanden. Als ich das Schiff torpedierte, flogen die Verschläge auseinander. Ich stellte fest, daß das Schiff mindestens vier bis sechs Geschütze vom Kaliber zwischen 10 und 15 cm hatte, eine große Anzahl von Wasserbombenwerfern und Flakgeschützen hinter der Reling. Nur dem Zufall, daß die Wasserbomben entschärft gewesen sind, entging ich der Vernichtung.

Daß ich selbstverständlich nach derartigen Erfahrungen in Zukunft mich nicht mehr um die schiffbrüchige Besatzung kümmern konnte, ohne mein Boot zu gefährden, war mir klar.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann sind Sie in den Stab des Befehlshabers der U-Boote gekommen?

HESSLER: Im November 1941.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie waren dort erster Admiralstabsoffizier?

HESSLER: Ja.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: War es Ihre Aufgabe, die auslaufenden Kommandanten über die ergangenen Befehle zu belehren?

HESSLER: Jawohl, das habe ich getan.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie war das Verhältnis zwischen der Belehrung, die Sie erteilten und den Belehrungen, die die Flottillenchefs zu erteilen hatten, zum Beispiel der Korvettenkapitän Möhle?

HESSLER: Die Kommandanten, die bei mir zur Belehrung waren, erhielten einen gründlichen Abriß über alle Fragen, wie sie sich draußen in See zu verhalten hatten. Die Flottillenchefs hatten die Aufgabe, sicherzustellen, daß alle Kommandanten die letzten erlassenen Befehle des BdU in die Hand bekamen. Es war also eine, möchte ich sagen, nur begrenzte Belehrung im Gegensatz zu einer vollständigen bei mir.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurden in dieser vollständigen Belehrung die Kommandanten auch über das Verhalten gegenüber Schiffbrüchigen belehrt?

HESSLER: Jawohl, etwa in dem gleichen Stile wie die Belehrung bei uns in der U-Bootschule gewesen war, in meiner Ausbildung.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Änderte sich nun die Art der Belehrung nach dem »Laconia«- Befehl vom September 1942?

HESSLER: Jawohl. Ich erzählte den Kommandanten kurz den Vorfall und sagte Ihnen dann: »Ihr habt jetzt selbst nicht mehr zu entscheiden, ob die Lage draußen im Seegebiet Rettungsmaßnahmen zulasse, sondern es ist von jetzt ab verboten, Rettungsmaßnahmen durchzuführen.«

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie sagen, daß während der ganzen restlichen zweieinhalb Kriegsjahre den Kommandanten immer wieder der »Laconia«-Fall erzählt wurde oder meinen Sie nur unmittelbar nach diesem Vorfall im Herbst 1942?

HESSLER: Ich schätze höchstens bis Januar 1943. Von dieser Zeit an wurde darüber nicht mehr gesprochen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das heißt, nicht mehr über den Vorfall?

HESSLER: Nicht mehr über den »Laconia«-Fall.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Aber doch über die darauf ergangenen Befehle?

HESSLER: Jawohl, daß ein grundsätzlicher Befehl bestand, nicht mehr zu retten.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist den Kommandanten zu irgendeiner Zeit ein Befehl oder eine Andeutung erteilt worden von Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter, Schiffbrüchige abzuschießen?

HESSLER: Niemals.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sind die Kommandanten von Ihnen auch belehrt worden über den Befehl, Kapitäne und leitende Ingenieure, wenn möglich, mitzunehmen?

HESSLER: Jawohl.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist in dieser Belehrung hervorgehoben worden, daß das nur dann geschehen dürfe, wenn es ohne jede Gefährdung des Bootes möglich sei?

HESSLER: Jawohl.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist Ihnen der Vorfall mit U-386 bekannt, das an abgeschossenen Fliegern in der Biskaya vorbeifuhr.

HESSLER: Der Vorfall ist mir genau in Erinnerung.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dann wissen Sie auch, daß dieser Vorfall im Herbst 1943 stattfand?

HESSLER: Jawohl.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat der Befehlshaber der U-Boote bei diesem Vorfall die Auffassung vertreten, daß der U-Bootkommandant die im Schlauchboot Treibenden vorher hätte abschießen sollen?

HESSLER: Nein, er war im Gegenteil böse darüber daß die Flugzeugbesatzung von dem U-Boot nicht mitgebracht wurde.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist von irgendeiner anderen Stelle im Stabe die von mir ebengenannte Auffassung vertreten worden?

HESSLER: Nein, wir kannten jeden im Stabe, das ist ausgeschlossen, daß irgendein Mitglied des Stabes eine abweichende Meinung hatte.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Der Korvettenkapitän Möhle hatte nun ausgesagt, daß er sich bei dem Korvettenkapitän Kuppisch in Ihrem Stabe nach der Bedeutung des »Laconia«-Befehls erkundigt habe, und Kuppisch habe Ihnen daraufhin diesen Vorfall mit U-386 erzählt, und zwar in der Art, daß der BdU das Abschießen der Schiffbrüchigen verlangt hätte?

HESSLER: Das ist nicht möglich.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Weshalb nicht?

HESSLER: Denn Kuppisch ist im Juli 1943 ausgelaufen mit seinem U-Boot und von dieser Feindfahrt nicht zurückgekommen. Der Vorfall mit U-386 war im Herbst 1943, also später.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Kapitän Möhle hat in seiner ersten Erklärung die Möglichkeit offengelassen, daß er diese Erzählung über U-386 auch von Ihnen haben könne. Haben Sie mit ihm darüber gesprochen?

HESSLER: Nein.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das können Sie mit Sicherheit sagen?

HESSLER: Mit absoluter Sicherheit.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Haben Sie von der Auslegung gehört, die Kapitän Möhle dem »Laconia«-Befehl gegeben hat?

HESSLER: Nach dem Zusammenbruch erst, also nach Kriegsbeendigung, und zwar durch einen englischen Offizier.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie können Sie erklären, daß von den wenigen Offizieren, die Möhle in dieser Weise unterrichtet hat, keiner bei dem BdU die Auslegung dieses Befehls einmal zur Sprache gebracht hat?

HESSLER: Ich habe nur die eine Erklärung dafür, daß diese Offiziere die Auslegung von Kapitän Möhle für völlig unmöglich hielten und nicht übereinstimmend mit der Auffassung des BdU.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Daß sie also eine Klärung überhaupt nicht mehr für erforderlich hielten?

HESSLER: Sie hielten diese Klärung für nicht erforderlich.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Die Anklagen gegen den Großadmiral Dönitz beruhen größtenteils auf Auszügen der Kriegstagebücher der Skl und des BdU, die sich im Besitze der Britischen Admiralität befinden. Wie ist es möglich, daß alle diese Unterlagen in den Besitz der Britischen Admiralität gekommen sind, und zwar vollständig?

HESSLER: Es war ein Wunsch des Großadmirals, daß die Kriegstagebücher der U-Boote und des Befehlshabers der Unterseeboote, die sich im Marinearchiv befanden, aufgehoben und nicht zerstört werden sollen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat er sich Ihnen gegenüber darüber geäußert?

HESSLER: Jawohl, in dieser Form, als ich ihm mitteilte, daß unsere eigenen Unterlagen im Stabe alle vernichtet werden.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hatte er eine Begründung dafür gegeben, weshalb er eine Vernichtung der Unterlagen des Marinearchivs nicht wünschte?

HESSLER: Er wollte diese Unterlagen bis nach dem Kriege noch haben und die Seekriegführung hatte nichts zu verbergen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist das Ihre Ansicht oder ist das die Ansicht, die Admiral Dönitz Ihnen gegenüber geäußert hat?

HESSLER: Er sagte mir: »Wir haben ein reines Gewissen.«

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sind unmittelbar nach der Kapitulation über Fragen der U-Bootkriegführung wiederholt vernommen worden, und Sie haben dabei die Frage an den ältesten der anwesenden Offiziere gestellt, ob der deutschen U-Bootführung verbrecherische Handlungen vorgeworfen würden von der englischen Marine. Ist das richtig?

HESSLER: Jawohl.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche Antwort haben Sie darauf erhalten?

HESSLER: Ohne Zögern die Antwort: Nein.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe keine weiteren Fragen, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Wünscht noch ein Verteidiger Fragen zu stellen?