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[Zum Zeugen gewandt:]

Haben Sie eine Abschrift Ihres Affidavits vor sich?

PUHL: Vom 3. Mai, ja.

VORSITZENDER: Haben Sie nur eine Abschrift davon?

PUHL: Ich werde eben nachsehen. – Jawohl, ich habe noch eine Abschrift.

VORSITZENDER: Geben Sie mir diese bitte.

Dieses Schriftstück wird eine Bezeichnung erhalten und Teil des Protokolls werden. Es hat die entsprechende Nummer zu erhalten.

MR. DODD: Herr Vorsitzender! Ich glaube, es ist bereits als Beweismittel eingereicht.

VORSITZENDER: Dieses Dokument hier nicht. Dies ist das Dokument, das er vor sich liegen hatte. Es enthält einige handschriftliche Bemerkungen und ist in englischer Sprache abgefaßt. Sehen Sie es sich bitte an, Mr. Dodd.

MR. DODD: Jawohl, ich glaube, es wird Beweisstück US-851 werden, dies ist wohl die nächste Nummer.

VORSITZENDER: Beweisstück US-851; sehr gut.

MR. DODD: Ich glaube, die folgende Frage ist für den Gerichtshof hinsichtlich dieses Affidavits von Nutzen:

[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Puhl! Sie haben persönlich einen großen Teil dieser eidesstattlichen Erklärung auf der Maschine geschrieben, mit der Hand geschrieben oder diktiert, nicht wahr?

PUHL: Es ist mir ein fertiger Entwurf vorgelegt worden, und ich habe ihn entsprechend abgeändert.

VORSITZENDER: Einen Augenblick! Und dann haben Sie ihn, nachdem Sie ihn abgeändert hatten, unterschrieben?

PUHL: [nickt.]

VORSITZENDER: Nicken Sie nicht nur mit dem Kopf, sondern antworten Sie, bitte. Sie sagten, ein fertiger Entwurf sei Ihnen vorgelegt worden, und Sie hätten ihn entsprechend abgeändert. Ich frage Sie: Haben Sie ihn dann unterschrieben?

PUHL: Jawohl.

MR. DODD: Haben Sie auch die Stellen paraphiert, die Sie im Original abgeändert haben? Haben Sie nicht alle Stellen paraphiert, die Sie abgeändert haben wollten?

PUHL: Nein, wir haben es neu abgeschrieben, es ist völlig neu geschrieben worden...

MR. DODD: Ich weiß, Sie haben es noch einmal abgeschrieben. Haben Sie nicht die Stellen, die Sie abgeändert haben wollten, angestrichen und angegeben, wie Sie es abgeändert haben wollten? Das haben Sie doch, nicht wahr?

PUHL: Ja. Das ist aber von untergeordneter Bedeutung, zum Beispiel wurde das Wort »Reichsbank« durch »Golddiskontbank« ersetzt und ähnliche redaktionelle Änderungen.

MR. DODD: Ich glaubte, daß es vielleicht dem Gerichtshof helfen würde, zu wissen, daß es noch einmal geschrieben und paraphiert wurde.

VORSITZENDER: Sehr gut.

MR. FRANCIS BIDDLE, MITGLIED DES GERICHTSHOFS FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Herr Zeuge! Ich möchte einige Fragen an Sie stellen: War der Angeklagte Funk der erste, von dem Sie über diese Transaktionen hörten?

PUHL: Jawohl.

MR. BIDDLE: Hat Funk Ihnen gesagt, wer in der SS ihm davon erzählt hatte?

PUHL: Himmler.

MR. BIDDLE: Himmler hatte mit Funk darüber gesprochen? Wer war außer Himmler und Funk noch anwesend, als Funk mit Himmler darüber sprach?

PUHL: Das weiß ich nicht.

MR. BIDDLE: Sie wissen nicht, ob Pohl auch dabei gewesen ist?

PUHL: Das kann ich nicht sagen, wohl aber kann ich sagen, daß von vornherein der Name des Finanzministers genannt wurde, ob er aber persönlich anwesend war, weiß ich nicht.

MR. BIDDLE: Hat Funk Ihnen erzählt, was Himmler ihm gesagt hat?

PUHL: Er hatte gebeten, die Einrichtungen der Reichsbank zur Verfügung der SS zu stellen für diesen Zweck.

MR. BIDDLE: Haben Sie dann kurz danach diese Angelegenheit in der Direktoriumssitzung besprochen?

PUHL: Jawohl, ja.

MR. BIDDLE: War Funk bei dieser Sitzung auch anwesend?

PUHL: Nein, das war er nicht.

MR. BIDDLE: Was sagten Sie dem Direktorium?

PUHL: Ich habe dem Direktorium kurz über den Vorgang Bericht erstattet.

MR. BIDDLE: Was sagten Sie dem Direktorium?

PUHL: Ich habe in wenigen Worten geschildert mein Gespräch mit Herrn Funk, mein Gespräch mit Herrn Pohl und die Tatsache bestätigt, daß die Reichsbank Wertsachen der SS in ihre Gewölbe nehmen würde.

MR. BIDDLE: Und hat dann das Direktorium die Handlung gutgeheißen?

PUHL: Jawohl, es gab keinen Widerspruch.

MR. BIDDLE: Der Angeklagte Funk sagte Ihnen, daß diese Sachen »aus dem Osten« hereingekommen seien, nicht wahr?

PUHL: Jawohl.

MR. BIDDLE: Was verstanden Sie unter dem Ausdruck »aus dem Osten«?

PUHL: Im wesentlichen Polen, das besetzte Polen. Aber es mögen auch einige russische Gebiete darunter zu verstehen sein.

MR. BIDDLE: Ich nehme an, Sie wußten, daß es beschlagnahmtes Eigentum war?

PUHL: Jawohl.

MR. BIDDLE: Sie sagten Pohl, daß die Bank bei der Handhabung dieses Eigentums gewisse Dienste leisten würde, nicht wahr?

PUHL: Pohl bat mich, die guten Dienste der Bank zur Verfügung seiner Leute zu stellen. Das habe ich bejaht.

MR. BIDDLE: War in dieser Dienstleistung auch das Sortieren, das Einfüllen in Säcke und das Bezeichnen der Gegenstände einbegriffen?

PUHL: Davon ist nicht gesprochen worden.

MR. BIDDLE: Ich habe Sie nicht gefragt, ob davon gesprochen worden ist, sondern ob in diesen Dienstleistungen das Sortieren der Gegenstände, das Einfüllen in die verschiedenen Behälter oder Säcke mit eingeschlossen war? Haben Sie das getan?

PUHL: Ja, das unterstand der Entscheidung der Kassendirektoren und, wenn sie es für notwendig hielten, konnten sie es machen.

MR. BIDDLE: Wurde das getan?

PUHL: Das kann ich nicht wissen, das ist eine Kassenfrage.

MR. BIDDLE: So, das ist alles.

DR. SAUTER: Herr Präsident! Darf ich noch zwei Fragen stellen, zwei ganz kurze Fragen?

VORSITZENDER: Ja, gut, Herr Dr. Sauter.

DR. SAUTER: Die eine Frage, Herr Zeuge, ist die: Sie sind vorhin immer gefragt worden, wer Sie alles gesprochen hat in den letzten Tagen, nicht wahr?

PUHL: Hier in Nürnberg?

DR. SAUTER: Ja, in Nürnberg. Sie haben gehört, daß verschiedene Herren der Staatsanwaltschaft mit Ihnen die Sache besprochen haben in den letzten Tagen. Ich möchte hier feststellen, habe ich mit Ihnen gesprochen?

PUHL: Nein, ich sehe Sie heute zum erstenmal in meinem Leben.

DR. SAUTER: Das wollte ich nur feststellen, der Korrektheit halber. Und als zweites würde mich interessieren: Ist bei den Verhandlungen – Sie haben es ja an sich schon bestätigt, aber ich möchte nach den Vorhalten der Staatsanwaltschaft das nochmals von Ihnen hören – ist bei diesen ganzen Verhandlungen oder in den Urkunden, die jetzt vorgelegt worden sind, die Sie ja gelesen haben, jemals davon gesprochen worden, daß es sich um Dinge handle, die aus Konzentrationslagern kommen?

PUHL: Das Wort Konzentrationslager ist weder in dem Gespräch mit Herrn Funk noch mit Herrn Pohl gefallen.

DR. SAUTER: Also, auch der Herr Funk hat keine Andeutung in dieser Richtung gemacht?

PUHL: Nein.

DR. SAUTER: Dann habe ich keine Fragen mehr, Herr Präsident, danke sehr.

VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen. Der Gerichtshof wird sich vertagen.