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[Der Zeuge Puhl betritt den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Nun, Dr. Seidl, wollen Sie einige Fragen an Herrn Puhl richten?

Zeuge! Sie wissen, daß Sie noch unter Eid stehen?

PUHL: Jawohl.

DR. SEIDL: Herr Zeuge! Ich habe im Zusammenhang mit dem Dokument 3947-PS, US-850, einige Fragen an Sie zu richten.

Sie haben vorhin gehört, bei der Fragenstellung an den Zeugen Thoms, daß in diesem Schreiben ein Absatz enthalten ist, der sich auf den Reichsmarschall Göring bezieht und im Zusammenhang steht mit der Haupttreuhandstelle Ost. Ist es richtig, daß die Haupttreuhandstelle Ost eine Dienststelle war, die durch Reichsgesetz eingerichtet worden war und deren Beschlagnahmerecht ebenfalls durch Reichsgesetz genau umrissen war?

PUHL: Den zweiten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen nicht aus dem Kopf beantworten, da ich ja kein Jurist bin. Die Haupttreuhandstelle Ost war an sich eine offiziell eingerichtete Stelle, ob nun gerade durch Gesetz oder Verordnung, das kann ich in diesem Moment nicht sagen.

DR. SEIDL: Hat nach Ihrer Kenntnis die Haupttreuhandstelle Ost mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt, also mit der Dienststelle Vogt-Pohl, irgend etwas zu tun gehabt?

PUHL: Ich habe das nie beobachtet.

DR. SEIDL: Es ist also offenbar ausgeschlossen, ebenfalls wenn man das Schreiben liest, daß die Haupttreuhandstelle Ost und ihre Ablieferung in irgendeinem Zusammenhang mit der Melmer-Aktion gestanden haben können?

PUHL: Das ist sehr wahrscheinlich; ja.

DR. SEIDL: Daß sie in keinem Zusammenhang standen?

PUHL: Daß sie in keinem Zusammenhang gestanden haben.

DR. SEIDL: Sie haben heute vormittag erwähnt, daß zu den Geschäften, die die Reichsbank sehr ungern machte, diejenigen mit den Zollfahndungsstellen und Devisenüberwachungsstellen gehörten. Der Schluß des Absatzes, der sich auf den Angeklagten Göring bezieht, enthält nun einen Satz, der sich auf die Verwertung von Gegenständen gleicher Art bezieht, die in den besetzten Westgebieten angefallen sind. Ist es richtig, daß gerade in den besetzten Westgebieten sowohl die Devisenüberwachungsstellen als auch die Zollfahndungsstellen außerordentlich reiche Beute gemacht haben?

PUHL: Die Summen der von diesen beiden genannten Dienststellen erfaßten Werte sind mir natürlich nicht bekannt. Daß das außerordentlich reichlich war, möchte ich bezweifeln. Immerhin waren es aber erhebliche Summen, vorwiegend aber an Devisenwerten.

DR. SEIDL: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.

VORSITZENDER: Mr. Dodd! Wollen Sie einige Fragen stellen?

MR. DODD: Nachdem Sie jetzt Herrn Thoms gehört haben, wünschen Sie Ihre Aussagen von heute morgen abzuändern?

PUHL: Nein.

MR. DODD: Und Ihr Affidavit, das Sie unter Eid ausgestellt haben, soll so bleiben, wie es ist?

PUHL: Jawohl.

MR. DODD: Das ist alles.

VORSITZENDER: Wissen Sie, wer Kropp ist, der in dem Brief vom 31. März 1944, 3947-PS, seinen Namen unter das Wort »Hauptkasse« gesetzt hat?

PUHL: Herr Kropp ist ein Beamter unserer Kasse gewesen, in einer verhältnismäßig leitenden Position.

VORSITZENDER: In welcher Abteilung?

PUHL: In der Kasse.

VORSITZENDER: Danke schön, der Zeuge kann gehen.