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[Zum Zeugen gewandt:]

Wurde, Herr Großadmiral, im Anschluß an diese Rede irgend etwas in Ihrem Ressort geändert?

RAEDER: Nein. Die Schlußfolgerung, die gezogen wurde, war erstens, das Schiffbauprogramm in der bisherigen Weise weiter zu führen, das sagte Hitler selber, und zweitens sagte er, die Rüstungsprogramme sind auf die Jahre 1943/1944 abzustellen, ja 1943/1944. Das war das Positive, was ich für mich entnehmen konnte.

Ich war in der damaligen Zeit außerdem innerlich stark beeindruckt durch die Rede, die Hitler selber beim Stapellauf des Schlachtschiffes »Bismarck« in Hamburg gehalten hatte und wo er behauptete, daß die Wehrmacht, als schärfstes Instrument des Krieges den Frieden wahrer Gerechtigkeit in ihre Obhut nehmen und ihn beschirmen helfen solle. Das war das, was auf mich in jener Zeit bezüglich der Absichten Hitlers am meisten wirkte.

DR. SIEMERS: War die Flotte zu dieser Zeit hierzu in der Lage?

RAEDER: Nein, sie war völlig unfähig.

VORSITZENDER: Dr. Siemers! Wenn es in diesem Dokument Stellen gibt, denen Sie Bedeutung beimessen und die noch nicht verlesen wurden, dann können Sie sie jetzt verlesen. Im übrigen ist der Gerichtshof der Ansicht, daß Sie den Angeklagten nur zu fragen haben, woran er sich erinnern kann oder was in dieser Konferenz sich ereignete, und wenn er über die Ereignisse bei dieser Konferenz zu dem Dokument etwas hinzufügen kann, so kann er es tun. Der Gerichtshof hat nicht die Absicht, Sie daran zu hindern, aus diesem Dokument Stellen zu verlesen, die noch nicht verlesen wurden, oder von dem Zeugen etwas zu hören, was bei dieser Zusammenkunft geschehen ist.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich hatte nur den Zeugen so verstanden, daß er sich dieses »Studienstabs«, den die Anklage nicht erwähnt hatte, erinnerte, dadurch ist es gekommen, daß der Zeuge, da er ja auch die Urkunden kennt, gleichzeitig darauf verwies, daß der »Studienstab« auch in der Urkunde genannt ist. Ich glaube, so ist das Mißverständnis zu erklären; mir ist es klar, wie es ist, und ich darf dann vielleicht diesen Satz entsprechend vorlesen.

VORSITZENDER: Ja, selbstverständlich.

DR. SIEMERS: Unter Ziffer 3, ziemlich am Ende des Dokuments L-79 heißt es:

»Zum Studium der schwachen Stellen des Gegners. Diese Studien dürfen nicht den Generalstäben überlas sen werden. Die Geheimhaltung ist dann nicht mehr gewährleistet. Der Führer hat sich daher entschlossen, einen kleinen Studienstab beim OKW zu befehlen, der Vertreter der drei Wehrmachtsteile enthält und von Fall zu Fall die drei Oberbefehlshaber beziehungsweise Generalstabschefs einbezieht.

Der Stab hat den Führer laufend zu unterrichten. Der Studienstab unternimmt die geistige Vorbereitung der Operationen und die sich zwangsläufig daraus ergebenden Vorbereitungen...«

VORSITZENDER: Einen Augenblick; eine Stelle ist in der englischen Übersetzung ausgelassen. Die Abschritt, die ich vor mir habe, sagt: »Diese Studien dürfen nicht den Generalstäben überlassen werden. Die Geheimhaltung ist dann nicht mehr gewährleistet.« Und dann geht es weiter: »Dieser Stab hat den Führer laufend zu unterrichten und ihm Bericht zu erstatten.« Ich halte es nicht für sehr wesentlich. Lesen Sie weiter.

DR. SIEMERS: Da ist also dieser Absatz mit dem Studienstab beim OKW ausgelassen in der englischen Übersetzung:

»Der Zweck bestimmter Anordnungen geht außerhalb des Stabes keinen etwas an.

Wenn sich auch die Rüstungen der Gegner verdichten, so stehen sie einmal am Ende ihrer Möglichkeiten, und die unsrigen werden größer sein. Französische Rekrutenjahrgänge 120000 Mann!

Wir werden nicht in einen Krieg hineingezwungen werden, aber um ihn herum kommen wir nicht.«

Dieser Studienstab schaltete wesentlich die Oberbefehlshaber aus, und das war der Grund, was Hitler erreichen wollte.

Wenn ich recht orientiert bin, ist der übrige Teil von der Anklage verlesen worden, nämlich der dann folgende Zweck und der Grundsatz, nämlich der bekannte Befehl, alles geheimzuhalten – und am Schluß das, woran sich der Zeuge erinnerte, daß das Schiffbauprogramm nicht geändert wird, und die Rüstung auf 1943/1944 abzustellen ist.