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[Zum Zeugen gewandt:]

Die Worte, die ich eben vorgelesen habe: »brutales Vorgehen, Beseitigung der lebendigen Kräfte«, sind diese Worte in der damaligen Rede von Hitler benutzt worden?

RAEDER: Meines Erachtens nicht. Ich glaube, daß die Meinung, die Herr Admiral Boehm vorgelegt hat, der an Hand seiner Nachschrift am Nachmittag des gleichen Tages eine Niederschrift gemacht hat, der Wahrheit am meisten entspricht.

DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Um Klarheit über diese Frage zu schaffen, überreiche ich als Raeder-Exhibit Nummer 27 im Dokumentenbuch 2, Seite 144, eine ordnungsgemäße Wiedergabe dieser Rede.

RAEDER: Kann ich das Dokumentenbuch 2 auch bekommen, Herr Doktor?

DR. SIEMERS: Die Rede ist das Manuskript von Generaladmiral Hermann Boehm. Generaladmiral Boehm war bei der Rede Hitlers vom 22. August 1939 auf dem Obersalzberg zugegen und machte die Aufzeichnungen während der Rede. Er schrieb sie in der vorliegenden Fassung am gleichen Abend, also am 22. August 1939, im Hotel »Vier Jahreszeiten«, in München nieder. Ich habe die richtige Abschrift beglaubigt. Das Original ist in der Handschrift von Generaladmiral Boehm. Boehm ist von mir als Zeuge für verschiedene andere Fragen geladen. Er wird bestätigen, daß die Rede in dieser Form, wie ich sie hier vorgelesen habe, gehalten worden ist. Ein Vergleich der beiden Urkunden zeigt, daß alle die Worte, wie »brutales Vorgehen«, in der Rede nicht enthalten sind, und sie zeigen auch weiter, daß...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Diesem Teil der Erörterungen von Dr. Siemers muß gewiß Bedeutung beigemessen werden. Er hat gesagt, daß ein Vergleich der beiden Dokumente dieses und jenes ergäbe. Ich habe gerade das Ende von Admiral Boehms Affidavit gelesen, und ich behaupte, daß es jeden wesentlichen Gedanken von Dokument 1014 auch enthält. Ob dies der Fall ist oder nicht, ist jedenfalls eine wichtige Frage.

Wir können jedoch, meines Erachtens, zur Entscheidung der Frage der Zulässigkeit des Dokuments keine bis ins einzelne gehenden Vergleiche anstellen. Ich könnte, wie gesagt, noch sehr viel darüber bemerken, wenn ich die Dokumente in Einzelheiten vergleichen wollte. Diese Frage steht aber vor dem Gerichtshof jetzt nicht zur Debatte.

VORSITZENDER: Ja, der Gerichtshof wollte jetzt nur hören, was Dr. Siemers zu dieser Sache zu sagen hat.

DR. SIEMERS: Ein Vergleich der Urkunde auch mit 798-PS in längerer und besserer Fassung, wie sie die Anklage vorgelegt hat...

VORSITZENDER: Dr. Siemers! Wie Sir David gerade vorgebracht hat, kann ein bloßer Vergleich der Dokumente, dieser zwei oder drei Dokumente, nicht dazu beitragen, über deren Zulässigkeit zu entscheiden. Wir kennen die Tatsachen über dieses Dokument. Es ist ein Dokument in deutscher Sprache, das mit anderen deutschen Dokumenten erbeutet worden ist.

DR. SIEMERS: Ich verstehe. Ich habe diese Ausführung auch nur gemacht, um zu zeigen, daß ich nicht aus formalen Gründen Einspruch erhebe, sondern weil die Sache von großer tatsächlicher Bedeutung ist. Zur Begründung meines...

VORSITZENDER: Ja, dann werden Sie das auch hervorheben können, wenn Sie in Ihrer Rede den Beweiswert des Dokuments besprechen. Sie werden Gelegenheit haben zu betonen, daß es einem Vergleich mit einem vollständigeren von Admiral Boehm aufgestellten oder mit den anderen Dokumenten, nicht standhält.

DR. SIEMERS: Also sicherlich, richtig. Zur Begründung meines formalen Antrages beziehe ich mich auf meine Ausführungen über den formalen Charakter der Urkunde, die ich eingereicht habe.

VORSITZENDER: Ja. Der Antrag, Dokument 1014-PS aus dem Protokoll zu streichen, wird abgelehnt.