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[Das Gericht vertagt sich bis

17. Mai 1946, 10.00 Uhr.]

Einhundertzweiunddreißigster Tag.

Freitag, 17. Mai 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat die von Dr. Siemers für den Angeklagten Raeder vorgelegten Dokumente sorgfältig und lange durchgesehen. Wir wünschen deshalb nicht, die Dokumente, die wir für zulässig erklären werden, verlesen zu lassen, weil wir sie ohnedies alle gelesen haben.

Ich will mich jetzt mit den Dokumenten im einzelnen befassen:

Dokument 66 wird für Zwecke der Argumentation zugelassen, aber nicht zum Beweis.

Dokument 101 ist abgelehnt,

Dokumente 102 bis 105 sind zugelassen,

Dokument 106 ist abgelehnt,

Dokument 107 ist zugelassen,

Dokument 39 ist abgelehnt,

Dokument 63 ist zugelassen,

Dokument 64 ist abgelehnt,

Dokument 99 ist abgelehnt,

Dokument 100 ist zugelassen,

Dokumente 102 bis 107 sind zugelassen,

Dokument 38 ist abgelehnt,

Dokument 50 ist abgelehnt,

Dokument 55 ist abgelehnt,

Dokument 58 ist abgelehnt,

Dokumente 29, 56, 57, 60 und 62 sind abgelehnt.

Ich hätte in diese Gruppe auch Dokument 28 einschließen sollen, welches auch abgelehnt ist.

Dokumente 31, 32, 36, 37 und 39 sind abgelehnt,

Dokument 41 ist zugelassen,

Dokument 99 ist schon abgelehnt worden und auch

Dokument 101 ist schon abgelehnt.

Dokument 59 ist zugelassen,

Dokument 68 ist abgelehnt,

Dokument 70 ist abgelehnt,

Dokument 72 ist abgelehnt,

Dokument 74 ist abgelehnt,

Dokument 75 ist zugelassen,

Dokument 77 ist zugelassen,

Dokument 79 ist zugelassen,

Dokument 80 ist zugelassen,

Dokument 84 ist zugelassen,

Dokument 85, das sich auf Seite 82, Band 5, befindet, ist zugelassen.

Dokument 87 ist abgelehnt,

Dokument 88 ist zugelassen,

Dokument 91 ist zugelassen,

Dokument 13 ist zugelassen,

Dokument 27 ist zugelassen.

Die Anklagevertretung kann, wenn sie es wünscht, den Zeugen, der dieses Dokument ausgestellt hat, zum Kreuzverhör rufen.

MR. FRANCIS BIDDLE, MITGLIED DES GERICHTSHOFS FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Das ist Admiral Boehm.

VORSITZENDER: Admiral Boehm, ja.

Dokument 83 ist zugelassen,

Dokument 34 ist zugelassen,

Dokument 48 ist abgelehnt.

War ich zu schnell für Sie, Dr. Siemers? Haben Sie die letzten Punkte?

DR. SIEMERS: Ich habe alles gehört.

MR. DODD: Herr Präsident! Gestern nachmittag hat der Gerichtshof von uns verlangt, daß wir wenn möglich die Herkunft des Dokuments 1014-PS feststellen. Dieselbe Frage hat Dr. Siemers gestellt; es ist Beweisstück US-30.

Ich habe Nachforschungen anstellen lassen, und ich habe einige Informationen über das Dokument, die wir vorbringen möchten.

Ich möchte darauf hinweisen, daß 1014-PS, 798-PS und L-3 Dokumente sind, die dieselbe Rede vom 22. August 1939 auf dem Obersalzberg betreffen. Sie wurden von Herrn Alderman von der Amerikanischen Anklagevertretung am 26. November 1945 zum Beweis eingeführt. Ich möchte gerne darauf hinweisen, daß L-3, das Dr. Siemers gestern erwähnt hatte, nur zur Identifikation vorgelegt worden ist, wie das Protokoll der Verhandlung dieses Tages, des 26. November, zeigt. Es erhielt die Bezeichnung Beweisstück US-28 nur zur Identifikation. Herr Alderman wies darauf hin, wie das Protokoll zeigt, daß er es nicht zum Beweismittel anbot, daß es ein Schriftstück war, welches ursprünglich durch die Gefälligkeit eines Journalisten in unsere Hände gelangte und daß später die Dokumente 798-PS und 1014-PS unter erbeuteten Dokumenten gefunden wurden. Sie betrafen dieselbe Rede auf dem Obersalzberg. Herr Alderman hat diese beiden damals angeboten.

Nun wurden diese beiden Dokumente 798-PS, Beweisstück US-29, und 1014-PS, Beweisstück US-30 von den Streitkräften der Vereinigten Staaten gefunden, und zwar auf folgende Weise:

Sie waren aus den OKW-Gebäuden in Berlin weggebracht worden und im Verlauf der verschiedenen Transporte der damaligen Tage, bevor sie endgültig irgendwo ankamen, wurden sie, wie es sich jetzt herausstellt, vom OKW an verschiedenen Orten unter Kontrolle des Generals Winter von der Deutschen Wehrmacht untergebracht. Sie wurden dann in drei Eisenbahnzügen nach Saalfelden im österreichischen Tirol verbracht. Später gab General Winter den Befehl, daß alle Dokumente, die sich in seiner Obhut befanden, den alliierten Streitkräften übergeben werden sollten, und das geschah auch. Diese besonderen Dokumente wurden zusammen mit anderen Papieren von General Winter und Angehörigen seines Stabes übergeben. Am 21. Mai 1945 wurden sie von Saalfelden, wo sie unter Kontrolle General Winters waren, weggebracht und der Dokumentenabteilung der dritten Amerikanischen Armee in München Übergeben. In München wurden sie von der Department G-2 Supreme Headquarters of the American Expeditionary Force mit Hilfe von Beamten des OKW und des OKH geordnet und katalogisiert. Am 16. Juni 1945 wurden diese Dokumente zusammen mit anderen auf sechs Lastwagen von dem Stabsquartier der dritten Armee in München zum US-Group Control Council Nummer 32 in Seckenheim, Deutschland, gebracht, welcher sich in den früheren Büros der I. G. Farbengesellschaft befand. Sie wurden in Regalen im dritten Stock des Gebäudes untergebracht und unter Bewachung gehalten. Die Arbeit des Sammelns, Ordnens, Zusammenstellens und Katalogisierens dieser Dokumente wurde zwischen dem 16. Juli 1945 und 30. August 1945 unter Aufsicht des britischen Oberst Austin mit Personal vom Supreme A. G., dem G-2 Document Center der G-2 Operational Intelligence Section, 6889 Berlin Document Section und der British Enemy Document Unit, sowie der British Military Intelligence Research Section durchgeführt. Beginnend mit dem 5. Juli 1945 bis zum 30. August 1945 wurden diese Dokumente von Mitgliedern des Stabes des Hauptanklägers für die Vereinigten Staaten durchgesehen. Leutnant Margolis, ein Mitglied unseres Stabes, der sich auch hier im Gerichtssaal befindet, entnahm diese Dokumente, die sich in Ihrer Mappe befinden, 798-PS und 1014-PS, persönlich den erbeuteten Akten des OKW, brachte sie nach Nürnberg und hinterlegte sie im Dokumentenzimmer, wo sie seither unter strengen Sicherheitsmaßnahmen verwahrt wurden.

Das ist die Geschichte dieser beiden Dokumente, über die Dr. Siemers gestern Fragen stellte, wie ich sagen möchte eine schwerwiegende Frage, und folgerte, daß mit ihrem Inhalt etwas nicht stimme. Ich glaube, daß der von mir in Form einer von Kapitänleutnant Hopper unterschriebenen Erklärung gegebene Bericht die Herkunft und den seitherigen Aufbewahrungsort der Dokumente klar feststellt. Und ich halte es nur für fair zu sagen, da Dr. Siemers es für angebracht hielt, auf die außerordentlich barsche Sprache hinzuweisen, die Hitler zugeschrieben wurde, daß diese Dokumente vorgelegt wurden, um zu zeigen, daß diese Leute tatsächlich von Angriffskrieg sprachen. Die Lektüre der drei Dokumente wird dem Gerichtshof klar zeigen, daß sie im wesentlichen übereinstimmen; natürlich gibt es Unterschiede der Ausdrucksweise, aber der wichtige Umstand und der Zweck, warum sie vorgelegt wurden, war, zu zeigen, daß diese Leute von Angriffskrieg gesprochen haben. Ich darf sagen, es überrascht mich nicht, daß mein Kollege hinsichtlich dieser Bemerkung empfindlich ist, aber ich denke, der unbeantwortete Beweis, soweit die Sache bis jetzt gediehen ist, zeigt, daß diese Dinge nicht nur gesagt, sondern auch getan worden sind.

M. DUBOST: Hoher Gerichtshof! Zweifelsohne handelt es sich um einen Irrtum in der Übersetzung. Wir haben verstanden, daß Nummer 106 das erstemal abgelehnt und das zweitemal in die Gruppe der Dokumente 102 bis 107 zugelassen worden ist.

VORSITZENDER: Ich fürchte, es war mein Irrtum. Ich habe gesagt, daß die Gruppe 102 bis 107 zugelassen wäre, ich habe aber auch gesagt, daß 106 abgelehnt wurde, und es ist zurückgewiesen. Es ist durchaus mein Fehler. 106 ist also abgelehnt.

M. DUBOST: 106 ist zurückgewiesen worden. Aber sind die Dokumente von 102 bis 107 auch zurückgewiesen worden?

VORSITZENDER: Nein, ich will die genauen Nummern angeben: 102, 103, 104, 105 und 107 sind zugelassen.

M. DUBOST: Sehr gut, Herr Präsident! Wir werden im Laufe der Verhandlungen noch weitere Erklärungen zu den Dokumenten 102 bis 107 abgeben.

VORSITZENDER: Ja.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Darf ich ein Wort sagen zu den Ausführungen von Mr. Dodd? Ich hatte keine Zweifel und habe erst recht jetzt keinen Zweifel, daß die Behandlung der Dokumente seit der Auffindung absolut korrekt vor sich gegangen ist, und nur darüber hat Mr. Dodd gesprochen. Ich glaube, was wichtig ist, ist folgendes, ob sich feststellen läßt, in welchem Zusammenhang diese Papiere mit anderen Papieren lagen, weil man daraus ersehen kann, ob es Papiere waren, die einem bestimmten Adjutanten gehörten. Zum Beispiel, waren sie zusammen mit den Hoßbach-Papieren? Oder waren sie zusammen mit den Schmundt-Papieren? Wenn die Urkunden zum Beispiel mit dem Schmundt-Dokument lagen, wäre es wahrscheinlich, daß sie Papiere dieses Adjutanten gewesen sind?

VORSITZENDER: Das alles betrifft den Wert des Dokuments, nicht wahr? Ein Dokument, das unterzeichnet ist, hat doch ohne Zweifel mehr Gewicht als ein Dokument, das nicht unterzeichnet ist. All dies wird bei Prüfung der Dokumente vom Gerichtshof in Betracht gezogen werden. Aber die Zulässigkeit des Dokuments hängt von dem Umstand ab, daß es ein deutsches gefundenes oder erbeutetes Dokument ist.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich wollte das nur sagen, weil es mir unangenehm ist, wenn die Amerikanische Delegation meinen Antrag bezüglich der Urkunde falsch verstanden hat. Ich mache keinen Vorwurf wegen der Art der Auffindung, sondern sage nur, es ist zweifelhaft, unter welchen Papieren sie lag, und mir ist aufgefallen, daß Mr. Dodd heute den Ursprung der drei fraglichen Dokumente völlig gleich behandelt hat, während Mr. Alderman am 26. November 1945 (Band II, Seite 320) gesagt hat, daß eine der drei Urkunden wegen ihrer zweifelhaften Herkunft augenscheinlich nicht in Ordnung sei, nämlich L-3 und deshalb die Urkunde zurückzog.

Ich darf dann, wenn es dem Gericht recht ist, mit der Vernehmung des Angeklagten Raeder fortfahren?