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[Pause von 10 Minuten.]

MR. DODD: Herr Präsident! Hinsichtlich des Falles des Angeklagten Seyß-Inquart haben sich der Verteidiger Seyß-Inquarts und die Anklagevertreter über seine Dokumentenanträge beraten. Wir haben uns über eine ganze Menge schon geeinigt, es sind aber noch zwanzig Dokumente vorhanden, über die wir uns nicht einigen konnten.

VORSITZENDER: Zwanzig?

MR. DODD: Zwanzig. Ich denke, daß wir sie in dreißig Minuten erledigen könnten, wenn der Gerichtshof diese Zeit dafür benützen will. Es kann auch etwas länger dauern. Sir David hat mich daran erinnert, daß die Übersetzer auf uns warten, um ihre Arbeit fortsetzen zu können.

VORSITZENDER: Herr Dodd! Es wäre am besten, es morgen um 10.00 Uhr zu tun.

MR. DODD: Jawohl, Herr Präsident! Es ist auch vorgeschlagen worden, daß der Fall Seyß-Inquart vor dem Fall Papen verhandelt werden soll; das ist der Wunsch des Anwalts, wie ich höre, und wäre auch uns angenehm.

VORSITZENDER: Sehr gut.

DR. SIEMERS: Wir müssen dann noch kurz über die Urkunde 1809-PS sprechen, das Tagebuch von Generaloberst Jodl. Es ist GB-88, Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a, Seite 289.

Ich darf Sie zunächst fragen: Wann wurden die Pläne der Norwegenbesetzung ausgearbeitet?

RAEDER: Ich darf kurz sagen: Auf Grund der Besprechung, die Quisling mit dem Führer hatte. Am 14. Dezember, in meiner Gegenwart, ordnete der Führer an, daß das OKW sich nunmehr mit der Sache befassen und sie studieren solle. Der Führer hatte dann noch zwei Unterredungen mit Quisling, am 16. und 18. Dezember, bei denen ich nicht zugegen war, und die Angelegenheit wurde dann weisungsgemäß im OKW bearbeitet, wo zunächst eine Studie »Nord« aufgestellt wurde.

Aus dem Dokument C-21, das ich vorher anführte, ergibt sich, daß diese Studie »Nord« am 13. Januar in der Seekriegsleitung vorlag und daß dann im weiteren Verlauf des Januar – es ist da ein Datum vom 27. Januar genannt – die Bearbeitung einer Weisung für den Fall »Nord« erfolgte. Die Bearbeitung erfolgte in der bisherigen Weise im OKW. Es nahm als Marinereferent der Kapitän Krancke teil. Die Weisung lag am 1. März 1940 vor und wurde an die drei Wehrmachtsteile ausgegeben. Inzwischen waren nun eine sehr große Menge von Nachrichten eingetroffen, die bei der Bearbeitung dieser Weisung zugrundegelegt werden konnten. Die Nachrichten stammten nunmehr, außer von Kapitän Schreiber, auch direkt von Quisling, der sie an den Führer gab, und diese Nachrichten betrafen die Vorarbeiten, die von Engländern und Franzosen – es wurde da besonders der Marineattaché Kermarec genannt – in den norwegischen Häfen ausgeführt wurden zur Erkundung der Landungsmöglichkeiten, der Abmessungen der Quais, der Höhe der Brücken von Narvik nach der schwedischen Grenze und lauter solche Dinge. Diese Nachrichten gelangten an uns und zeigten uns klar, daß in absehbarer Zeit eine Landung geplant war. Außerdem gelangten auch politische Nachrichten an uns, die Hagelin durch seine Beziehungen in den norwegischen Kreisen bekam und die teilweise direkt von Stortings-Abgeordneten und von Mitgliedern der Regierung und deren Umgebung stammten. Sie alle bestätigten, daß der Vorwand der Finnlandhilfe in dem Streit Finnland-Rußland eine gewisse Rolle spielte, und es wurde auch die Gefahr erörtert, daß England, eben unter dem Vorwand der Finnlandhilfe, eine kalte Besetzung von Norwegen vornehmen würde. Die Weisung für den Fall Norwegen kam also am 1. März heraus.

Im weiteren Verlauf des März kamen noch viel mehr Nachrichten. Es war inzwischen der »Altmark«- Fall passiert, bei dem festgestellt war, auch durch Hagelin, daß das Verhalten der norwegischen Kommandanten eine aufgelegte Sache gewesen sei, und es wurde festgestellt, daß die Norwegische Regierung bei irgendwelchen Übergriffen von seiten Englands nur mit papierenen Protesten antworten würde.

DR. SIEMERS: Sie sagten eben, die Weisung stammt vom 1. März. Dies ist richtig. Die Anklage hat aus dem Dokument 1809-PS ein Zitat gebracht vom 5. März, also eine Eintragung im Tagebuch Jodls:

»15.00 Uhr große Besprechung über Weserübung mit drei Oberbefehlshabern Feldmarschall tobt sich aus, da bisher nicht befaßt.«

Herr Großadmiral! Wie ist es möglich, daß Reichsmarschall Göring noch nicht befaßt war, wenn sogar schon die Weisung vorlag?

RAEDER: Es ist mir völlig unerklärlich. Ich hatte keine Befugnis zu sprechen darüber, und ich kann es nicht sagen, warum er noch nicht befaßt war.

DR. SIEMERS: Der Sinn einer Verschwörung müßte doch dahingehen, daß der zweite Mann des Reiches von vornherein beteiligt war. Hatte er mit Ihnen nicht einmal über diese Sache gesprochen?

RAEDER: Nein, meines Wissens nach nicht; aber es ist wieder ein Zeichen dafür, wie wenig in der Umgebung des Führers von Verschwörung die Rede sein konnte. Auch der Außenminister von Ribbentrop war bei keiner der Sitzungen, der Empfänge von Quisling zugegen, und ich hatte auch keine Genehmigung, etwa mit ihm über diese Dinge zu sprechen.

DR. SIEMERS: Ich brauche dann noch Ihre Stellungnahme zu der Eintragung von Jodl unter dem 13. März:

»Führer gibt Befehl zur Weserübung noch nicht; er ist noch auf der Suche nach einer Begründung.«

Ich bitte Sie, diese Worte aufzuklären, wie Sie sie verstehen.

RAEDER: Ja. In der englischen Übersetzung steht sogar, soweit ich mich erinnere, »nach einer Ausrede«. Aber er hatte weder eine Begründung noch eine Ausrede nötig, denn er hatte ja in der Weisung vom 1. März, die also vierzehn Tage vorher lag, in dem ersten Absatz angegeben, welche Umstände es erforderten, mit Teilkräften der Wehrmacht Dänemark und Norwegen zu besetzen Hierdurch sollte englischen Übergriffen auf Skandinavien und die Ostsee vorgebeugt, unsere Erzbasis in Schweden gesichert, und für Kriegsmarine und Luftwaffe sollte die Ausgangsstellung gegen England erweitert werden.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich darf darauf hinweisen, es handelt sich um das Dokument C-174, GB-89, Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a, Seite 113. Das ist die Weisung für den Fall »Weserübung« vom 1. März 1940, die, wie der Zeuge erwähnt, bereits die Begründung enthält.

Hohes Tribunal! Zum Beweis dafür, daß die von dem Zeugen erwähnten Nachrichten durch den Nachrichtendienst Admiral Canaris, durch Kapitän Schreiber und so weiter auch objektiv den Tatsachen entsprachen, darf ich einige Dokumente vorlegen, und zwar Raeder Exhibit Nummer 75 aus dem Weißbuch, mit dem Datum vom 17 Februar 1940, wo über die Landung englischer Truppen in Bergen, Drontheim und Narvik die Rede ist, und einige Anlagen hierzu, aus denen die damaligen Gedankengänge sich ergeben, die sich auf das schwedische Erz bezogen. Dokument Raeder Exhibit Nummer 77.

VORSITZENDER: Das ist 75, Seite 43 und 44?

DR. SIEMERS: Verzeihung, nicht Seite, sondern Raeder Exhibit 75, Seite 340 im Dokumentenbuch 4.

Dann Raeder Exhibit 77, ebenfalls aus dem Weißbuch: Der Französische Ministerpräsident und Außenminister Daladier an den Französischen Botschafter in London, Corbin.

Im Dokumentenbuch 4, Seite 352... Ich habe gesehen, daß in dem englischen Dokumentenbuch versehentlich auf der Seite 353 die Überschrift fehlt, beziehungsweise auf der Seite 354, und darf deshalb erwähnen, daß dieses Dokument das Datum vom 21. Februar 1940 trägt. Es ist in dem Originaldokument enthalten mit der Überschrift: »Intervention in Skandinavien« betreffend die Besetzung der wichtigsten norwegischen Häfen und so weiter und erwähnt wiederum das schwedische Erz.

Es kommt dann das Dokument Raeder Exhibit 78, Dokumentenbuch 4, Seite 357, Auszug aus dem Kriegstagebuch der Seekriegsleitung vom 4. März, wo im Zusammenhang mit dem »Altmark«-Fall klargelegt wird, daß eine Abwehr englischer Militäraktionen durch Norwegen nicht möglich ist.

Dann Raeder Exhibit 79, Dokumentenbuch 4, Seite 359: Aufzeichnung des Oberbefehlshabers des französischen Heeres General Gamelin. Auch hier fehlt durch ein Versehen in der Übersetzung die Überschrift des Dokuments auf Seite 360.

Ich wäre dem Tribunal dankbar, wenn es sich vermerken würde, daß das Dokument das Datum vom 10. März 1940 hat. Es ist streng geheim und hat als Grundlage, daß seit 16. Januar der allgemeine Plan einer bewaffneten Intervention in Finnland bestand und deshalb vorsichtshalber die Häfen und Flugplätze an der norwegischen Küste zu besetzen sind. Auf den übrigen Inhalt nehme ich Bezug.

Ich darf dann noch überreichen Raeder Exhibit Nummer 80, ein Verhandlungsbericht der Skandinavien-Kommission des Interalliierten Militärstudienausschusses vom 11. März 1940, streng geheim, betrifft Landung in Narvik.

Ich komme dann, Herr Großadmiral, mit Norwegen zu Ende. Ich glaube, Sie sagten schon, daß sich die Nachrichten im März erheblich häuften. Wann gab Hitler den endgültigen Befehl zur Besetzung?

RAEDER: Ende März oder Anfang April, das genaue Datum kann ich nicht mehr sagen.

DR. SIEMERS: Ich glaube, das genügt.

RAEDER: Ich darf noch eine besonders wichtige Nachricht erwähnen, die mir einfällt, nämlich, daß im Februar Quisling berichtete, daß Lord Halifax dem Norwegischen Gesandten in London mitgeteilt habe, daß eine Operation der Engländer zur Erwerbung norwegischer Stützpunkte in absehbarer Zeit beabsichtigt sei. Auch diese Nachricht gelangte damals an uns.

Ich darf dann noch sagen, daß ich vorhin betont habe, daß ich dem Führer in allem Verantwortungsbewußtsein stets beide Seiten der Aktion gezeigt habe, weil ich mir eben der Verantwortung bewußt war, daß auf Grund meiner Unterlagen der Führer diesen großen Entschluß fassen mußte oder ablehnen mußte. Aber ich will damit nicht sagen, daß ich in irgendeiner Weise die Verantwortung dafür ablehne, daß ich den Obersten Befehlshaber der Wehrmacht auf diese Gefahr aufmerksam gemacht habe und infolgedessen selbstverständlich in gewisser Weise verantwortlich bin für das Ganze. Es ist mir schließlich vorgeworfen worden, daß ich in einem Brief, der hier auch zur Vorlage gekommen ist, C-155, zum Ausdruck gebracht habe gegenüber meinem Offizierskorps, daß ich stolz sei auf die Durchführung dieses außerordentlich gefährlichen Unternehmens. Ich möchte das bestätigen, denn ich glaube, ich konnte stolz sein darauf, daß die Marine mit so geringen Mitteln diese Operation doch angesichts der gesamten englischen Flotte durchgeführt hatte. Dabei bleibe ich.

DR. SIEMERS: Haben sich im März auch Nachrichten eingefunden bei der Seekriegsleitung über Verletzungen der Neutralität Norwegens, also Vorfälle in den Hoheitsgewässern?

RAEDER: Jawohl, im März, in der zweiten Hälfte des März, sind wiederholt Angriffe erfolgt, das heißt ein Vorgehen englischer Flugzeuge und Seestreitkräfte gegen unsere Handelsschiffe, die das Erz von Narvik herunterbrachten.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich darf in dieser Beziehung, in diesem Zusammenhang, weitere Dokumente überreichen, und zwar Raeder Exhibit 81, Dokumentenbuch 5, Seite 372, Kriegstagebuch der Seekriegsleitung mit verschiedenen Eintragungen, wonach sich in der letzten Zeit die Fälle häuften, wo durch britische Luft- und Seestreitkräfte die norwegische Neutralität verletzt wird. Da das Dokument bekannt ist, brauche ich nichts daraus vorzulesen.

Dann Raeder Exhibit 82, Seite 377, Dokumentenbuch 5, Seite 377, ebenfalls Kriegstagebuch vom 27. März, das auch die Neutralitätsbrüche betrifft. Ferner Raeder Exhibit 83, Seite 379, ein schon gestern besprochener Beschlußentwurf der sechsten Sitzung des Obersten Rates vom 28. März 1940, wo die völkerrechtliche Begründung hinsichtlich der Lebensinteressen erwähnt wird und die Minenlegung in den Hoheitsgewässern am 5. April.

Sodann Raeder Exhibit 84, Seite 384; Raeder Exhibit Nummer 85, Seite 386; ebenso wie das vorige ein Dokument aus dem Weißbuch. Ich darf hier nur darauf hinweisen, daß dort festgelegt ist: »Der erste Transport wird am Tage J. 1 abfahren, das ist grundsätzlich am 5. April.« Also vier Tage vor der Besetzung durch Deutschland.

Raeder Exhibit Nummer 86, Auszug aus dem Kriegstagebuch, von dem ich Kenntnis zu nehmen bitte, der die neunzigprozentige Vercharterung der norwegischen Tanker an England betrifft.

Zum Abschluß bezüglich Norwegens darf ich Sie bitten zur Hand zu nehmen die beiden Urkunden C-151 und C-115; es sind die Dokumente GB-91 und GB-90, im Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a auf Seite 106 und Seite 62. Die Daten sind 30. März 1940 und 4. April 1940. Die Dokumente ergeben, daß die Schiffe, die die Landung durchführen sollten, zur Tarnung die englische Kriegsflagge führen sollten. Auch hieraus leitet die Anklage einen Vorwurf her.

Wie stellen Sie sich dazu?

RAEDER: Es ist eine durchaus gebräuchliche Kriegslist, daß Kriegsschiffe eine fremde Flagge führen. Vorbedingung für die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ist aber, daß im Moment einer feindlichen Handlung, im Moment des Feuereröffnens, die eigene Flagge gesetzt wurde, und zwar rechtzeitig. Das ist bei der deutschen Marine stets geschehen, insbesondere auch bei unseren Hilfskreuzern, die vielfach mit einer fremden Flagge fuhren, um von Handelsschiffen nicht gemeldet zu werden, die aber stets rechtzeitig niedergeholt wurde, eine Ehrensache. Es kommt aber hinzu, daß wir in diesem Falle, wie das Kriegstagebuch ergibt, am 8. September aus irgendwelchen...

DR. SIEMERS: 8. April.

RAEDER:... am 8. April aus irgendwelchen Überlegungen heraus diesen Befehl aufgehoben haben, weil wir die Nachricht hatten, daß eine englische Aktion vor sich ging und wir fürchteten, daß daraus irgendwelche Verwicklungen entstehen könnten. Also, ausgeführt worden ist dieser Befehl dann nicht. Ich glaube, das Dokument ist vorhanden, wo das drinnen steht.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich überreiche dazu Raeder Exhibit Nummer 89, im Dokumentenbuch 5, Seite 400, wo ausdrücklich unter dem 8. April steht: »Der bisherige Befehl wird aufgehoben, die englische Kriegsflagge ist nicht zu setzen.«

RAEDER: Sie fragten auch nach dem Dokument C-115, worin steht, daß die Sperrbrecher als Handelsdampfer getarnt mit gesetzten Lichtem unauffällig in den Oslofjord eindringen sollten. Auch dies ist eine durchaus gebräuchliche Kriegslist, gegen die vom Rechtsstandpunkt aus nichts einzuwenden ist; ebenso ist auf das Antworten auf Anrufe betreffend Erkennungssignale, wenn dort dabei englische Namen angegeben werden, nichts einzuwenden.

Darf ich aber noch sagen... Ich habe vorher eine Frage nicht ganz beantwortet, weil ich unterbrochen wurde, nämlich die Frage nach dem Ausdruck »Begründung« oder »Ausrede« in dem Kriegstagebuch des Generalobersten Jodl. Es handelt sich, wie ich gezeigt habe, nicht um die Begründung, die von Hitler längst ausgesprochen war, sondern ich glaube sicher zu sein, daß es sich darum handelt, daß er die diplomatische Note, mit der er im Moment der Ausführung des Unternehmens der Norwegischen und Dänischen Regierung gegenüber sein Verhalten begründen wollte, noch nicht aufgesetzt hatte, zumal er ja mit dem Außenminister zu dieser Zeit überhaupt noch nicht gesprochen hatte. An den Außenminister gelangte ja die Nachricht, wie er selbst ausgesagt hat, erst am 3. April.

DR. SIEMERS: Ich möchte damit die Frage der norwegischen Besetzung abschließen. Ich darf nur noch das genehmigte Dokument Raeder Exhibit 66 einreichen, das selbst für Argumentationszwecke genehmigt ist, nämlich ein Gutachten von Dr. Mosler. Es befindet sich im Band 4, Seite 291, und in diesem Zusammenhang, bezüglich der Flaggenführung, darf ich speziell auf Ziffer 7 auf Seite 304 aufmerksam machen, woraus sich die juristische Begründung ergibt. Ferner darf ich überreichen Raeder Exhibit 90, im Dokumentenbuch 5, Seite 402, und die fortlaufenden Dokumente, soweit sie genehmigt sind, nämlich Raeder Exhibit 91: Admiral Darlan an den französischen Kriegsminister Daladier vom 12. April 1940, Raeder Exhibit 92, Seite 402. In diesem Dokument ist die englisch-französische Note an die Norwegische Regierung vom 8. April 1940 zitiert. Ich habe dieses Dokument unterbreitet, weil diese Note genau denselben Rechtsstandpunkt vertritt, wie in dem Gutachten von Dr. Mosler.

Raeder Exhibit 97 und Raeder Exhibit Nummer 98; 97 betrifft das Weißbuch und die Planungen vom 7. Februar 1940 bezüglich der Stützpunkte der Alliierten in Norwegen, und 98 den Kriegstagebuchauszug über die Befehle, die seinerzeit bei der Besetzung von Norwegen gefunden wurden, aus denen sieh dann ergab, daß eine englische Landung bevorstand, mit dem sogenannten Plan, der unter der Tarnbezeichnung »Stratford-Plan« bei der Britischen Admiralität lief.