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[Zum Zeugen gewandt:]

Dort ist die Inhaltsübersicht. Sie finden, daß sie in vier Teile eingeteilt ist. Der erste Teil behandelt die »ersten Abwehrhandlungen gegen die Durchführung des Vertrags von Versailles« und zählt diese auf. Lassen wir das beiseite. Der zweite Teil befaßt sich mit: »Selbständigen Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Reichsregierung und der gesetzgebenden Körperschaften«.

RAEDER: In beiden Fällen steht da: Vom Kriegsende bis zum Ruhreinbruch 1923. Von 1923 bis zum Lohmann-Fall 1927. Mit beiden Fällen habe ich gar nichts zu tun.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, das wollen wir mal sehen. Von 1922 bis 1924 waren Sie Inspekteur der Marineausbildung in Kiel, nicht wahr?

RAEDER: Inspekteur des Bildungswesens; also die Schulen, die Weiterbildung der Offiziersanwärter, die Ausbildung der Führergehilfen, also Führerstabsgehilfen, eine Art Generalstabsoffiziere, und solche Dinge. Ich hatte mit Frontangelegenheiten nichts zu tun.

VORSITZENDER: Sie wurden gefragt, ob Sie Inspekteur der Ausbildung waren, die Antwort war doch »Ja«. Stimmt das?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Als Ausbildungsinspekteur wollen Sie vor dem Gerichtshof behaupten, Sie seien nicht genauestens darüber informiert gewesen, welche Waffen Ihrem Dienstbereich zur Verfügung standen?

RAEDER: Nein, nein, es handelte sich ja gar nicht um offen zur Schau stehende Waffen, sondern es handelte sich ja, wie ich neulich auseinandergesetzt habe, um Anlagen von Bettungen, Verschieben von Geschützen von der Nordsee an die Ostsee. Das machte ein Spezialkommando, das unter der direkten Leitung des Marinechefs arbeitete. Unter anderem war zum Beispiel dieser Spezialist Kapitänleutnant Raenkel, der gerade die ganzen Geschützsachen bearbeitete. Ich war in Kiel, und in Kiel selbst und Umgegend waren ja überhaupt keine Geschütze und solche Maßnahmen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, dann gehen wir zum nächsten Zeitabschnitt: von 1923 bis 1927. Von 1925 bis 1928 waren Sie der Chef der Marinestation der Ostsee, nicht wahr?

RAEDER: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie dem Gerichtshof gegenüber behaupten, daß Sie von diesen selbständigen Rüstungsmaßnahmen hinter dem Rücken der Reichsregierung nichts wußten?

RAEDER: Nein, ich hatte mit den Sachen ja gar nichts zu tun. Ich sagte schon einmal, das machte der Chef der Marineleitung... ich wußte allgemein...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Einen Augenblick. Ich habe Sie ja nicht gefragt, ob Sie je damit zu tun hatten. Ich frage Sie nur, ob Sie behaupten, daß Sie davon nichts gewußt hätten. Sie wußten doch von allem, nicht wahr?

RAEDER: Ich habe allgemein gewußt, daß solche Maßnahmen stattfanden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann kommen wir zu Teil III: »Planmäßige Rüstungsarbeiten mit Duldung der Reichsregierung, aber hinter dem Rücken der gesetzgebenden Körperschaften.«

Die gesetzgebenden Körperschaften waren der Reichstag und der Reichsrat, nicht wahr?

RAEDER: Jawohl. Ich habe aber neulich schon einmal gesagt, daß es nicht Sache des militärischen Oberbefehlshabers war, diese Dinge mit dem Reichstag zu verhandeln, sondern daß es Sache der Regierung war. Das wird auch hier Herr Severing bekunden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir werden Herrn Severing hören, wenn er kommt. Augenblicklich will ich, daß Sie dem Gerichtshof erklären...

RAEDER: Ich sage dasselbe...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Einen Augenblick, Sie haben meine Frage noch nicht gehört. Was haben Sie Kapitän Schüssler gesagt? Haben Sie ihm gesagt, daß es eine vollkommen falsche Darstellung sei, wenn er behauptet, die Marine hätte irgend etwas hinter dem Rücken des Reichstags unternommen. Haben Sie versucht, Schüsslers Darstellung zu korrigieren?

RAEDER: Nein, ich habe sein Buch nicht korrigiert, dazu hatte ich gar keine Zeit..

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bevor wir zu Teil IV kommen, möchte ich Sie bitten...

Herr Vorsitzender! Es ist auf Seite 32 im englischen Buch und Seite 186 im deutschen Buch.

Es ist ein Teil der Beschreibung von Kapitän Schüssler aus Abschnitt II, und befaßt sich mit der wirtschaftlichen Wiederaufrüstung. Es steht unter der Überschrift: »Schwierige Arbeitsbedingungen«