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[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]

Wollen Sie Ihren vollen Namen nennen?

ZEUGE ERICH SCHULTE-MÖNTING: Erich Schulte-Mönting.

VORSITZENDER: Wollen Sie diesen Eid mir nachsprechen: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.

[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]

Sie können sich setzen.

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Ich bitte Sie, kurz anzugeben, in welchen Stellungen Sie in den Jahren 1925 bis 1945 gewesen sind, insbesondere in welchen Stellungen Sie unmittelbar unter Großadmiral Raeder Dienst getan haben?

SCHULTE-MÖNTING: Von 1925 bis 1928 war ich Marineadjutant des Reichspräsidenten von Hindenburg, als solcher gleichzeitig in Personalunion zweiter Adjutant des Chefs der Marineleitung. Infolgedessen datiert der Zeitpunkt meiner ersten Zusammenarbeit mit Raeder seit 1928.

Von 1929 bis 1933 hatte ich verschiedene Frontkommandos.

Von 1933 bis 1937 war ich erster Adjutant bei Raeder.

Von 1937 bis 1939 verschiedene Frontkommandos.

Von 1939 bis 1943 Chef des Stabes beim Großadmiral Raeder;

bis 1944 Chef des Stabes bei Großadmiral Dönitz.

Im Januar 1944 wurde ich Seekommandant in Südfrankreich bis zur Invasion, anschließend Kommandierender Admiral Nord in Drontheim. Nach dem Zusammenbruch war ich einige Monate tätig zu Abwicklungsaufgaben im Auftrag der britischen Marine. Ich kam dann im Herbst in Gefangenschaft in ein Generalsgefangenenlager nach England.

DR. SIEMERS: Darf ich Sie bitten, mir noch, falls Sie sich erinnern, den Monat vom Jahre 1933 zu sagen, in dem Sie Ihre Tätigkeit bei Raeder begannen?

SCHULTE-MÖNTING: Am 1. Januar.

DR. SIEMERS: Können Sie ganz kurz, Herr Admiral, etwas angeben über das Ansehen von Raeder als Marinefachmann und speziell im Ausland? Ich meine jetzt nur auf marinetechnischem Gebiet.

SCHULTE-MÖNTING: Jawohl. Ich glaube, durch die vielen Jahre, unter denen ich bei Raeder tätig war, einen Einblick zu haben auf Grund der vielen Gespräche, die ich mit den Ausländern gehabt habe. Raeder hat ja 15 Jahre an der Spitze der Marine gestanden. Er war bekannt oder ein Begriff, ich möchte sagen als Seeoffizier auf der Kommandobrücke, als Chef des Stabes des letzten deutschen Flottenchefs der kaiserlichen Marine, Admiral Hipper, des Gegenspielers des bekannten britischen Admirals Beatty in der Skagerrakschlacht. Er war bekannt...

VORSITZENDER: Zeuge, wollen Sie bitte das Licht beobachten. Wenn das gelbe Licht aufleuchtet, dann sprechen Sie zu schnell. Wenn das rote Licht erscheint, müssen Sie aufhören zu sprechen.

SCHULTE-MÖNTING: Er war bekannt durch seine literarische Tätigkeit zur Zeit der Tirpitzschen Aera, wo er den »Nauticus« redigierte und später, nach dem ersten Weltkrieg, durch seine beiden von ihm verfaßten Seekriegswerke über den Kreuzerkrieg des letzten Weltkrieges, auf Grund derer er zum Dr. h. c. ernannt wurde und die ihm einen, ich möchte sagen, Ruf in der Fachwelt eingebracht hat.

DR. SIEMERS: Es wird dem Angeklagten der Vorwurf gemacht, daß er die Marine mit der Absicht aufgebaut hat, Angriffskriege zu führen, und zwar bereits unter der Herrschaft des Versailler Vertrages.

SCHULTE-MÖNTING: Das trifft nicht zu. Aus allen Gesprächen, die ich mit Raeder gehabt habe, ist niemals der Gedanke geschweige das Wort Angriffskrieg jemals gefallen. Ich glaube, alle seine Handlungen und seine Weisungen sprechen dagegen.

DR. SIEMERS: Sind etwa irgendwelche Überlegungen strategischer Art während der Herrschaft des Versailler Vertrages angestellt worden in Richtung auf einen Angriffskrieg?

SCHULTE-MÖNTING: Niemals.

DR. SIEMERS: Welche Grundlage hatten die Kriegsspiele der Marine, also die Planspiele und die Manöver, in den Jahren 1932 bis 1939?

SCHULTE-MÖNTING: Sie waren ausschließlich auf die Sicherung und zum Schutz und zur Verteidigung der Küstengewässer und der Küste selbst und des Nachschubs gerichtet.

DR. SIEMERS: Wurde in einem der Kriegsspiele von 1932 bis 1939 oder einem der Manöver jemals ein Krieg mit England zugrunde gelegt?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, der Fall ist niemals zugrunde gelegt worden, und ich glaube auch, der wäre jedem Seeoffizier unmöglich und unbillig erschienen. Ich entsinne mich, daß noch zu Beginn 1939 Raeder eine Weisung ergehen ließ an die Frontbefehlshaber zwecks Abhaltung von Kriegsspielen, wo er diese Möglichkeit eines Kriegsspieles mit England als unmöglich und außerhalb dieses Spieles stellte. Es war also verboten, dieses Spiel überhaupt durchzuführen.

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Es steht nun fest, wie Sie wissen, daß die Marine in den zwanziger Jahren, allerdings mit Wissen der damaligen parlamentarischen Regierung, gegen den Versailler Vertrag verstoßen hat. Die Fragen sind schon sehr viel hier besprochen, wir können uns daher kurz fassen.

Ich möchte Sie generell fragen, ist es möglich, aus diesen Ihnen ja bekannten Verstößen eine Angriffsabsicht herauszulesen?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Die Verstöße waren so geringer Art und so auf Verteidigung und Schutz gerichtet, daß man, glaube ich, aus ihnen unmöglich eine offensive Absicht deuten konnte.

DR. SIEMERS: Können Sie ganz kurz ein paar Punkte, ein paar Gebiete nennen, auf denen die Verstöße erfolgt sind?

SCHULTE-MÖNTING: Sie waren in erster Linie beschränkt auf die Aufstellung von Küstenbatterien, von Flakbatterien, von Beschaffung von Minen und ähnlichen Dingen, die ausschließlich auf die Verteidigung oder den Schutz gerichtet waren.

DR. SIEMERS: Sind diese Verstöße gegen den Versailler Vertrag oder diese geringen Abweichungen der damaligen Interalliierten Kommission ganz oder zum Teil bekanntgeworden, und hat die Kommission darüber teilweise hinweggesehen, weil es sich um Bagatellen handelte?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, dazu möchte ich sagen, es war wie ein offenes Geheimnis.

DR. SIEMERS: Darf ich Sie bitten, Herr Admiral, zwischen den Fragen und Antworten Pausen einzulegen, da die Dolmetscher sonst nicht mitkommen können. Also einen Moment Pause nach meiner Frage, bevor Sie antworten.

Ich darf Sie bitten, diese Frage noch einmal zu beantworten wegen der Kommission.

SCHULTE-MÖNTING: Ich möchte sagen, es war ein offenes Geheimnis, diese Tatsache. Man ging darüber zur Tagesordnung hinweg.

DR. SIEMERS: Zum Beweis dieser Vertragsverstöße in der Absicht, Angriffskriege zu führen, hat die Anklage mehrfach die Schrift des Kapitäns zur See Schüssler, »Der Kampf der Marine gegen Versailles«, Dokument C-156, vorgelegt.

Ich lasse Ihnen diese Schrift im Original übergeben. Ich möchte, um Zeit zu sparen und den Gerichtshof nicht mit Einzelheiten nochmals zu belästigen, nicht auf die Einzelheiten eingehen, sondern Sie nur fragen: Was ist Ihnen über diese Schrift bekannt, und wie ist diese Schrift überhaupt zustandegekommen, und wann? Ferner wie ist Ihr Gesamturteil?

SCHULTE-MÖNTING: Mir ist diese Schrift bekannt. Sie ist zustande gekommen auf Grund der Angriffe des nationalsozialistischen Regimes in den Jahren 1934 bis 1935, die der vorigen Regierung und auch der Marine den Vorwurf machten, daß in der rückliegenden Zeit nicht genügend geschehen sei zur Wehrhaftmachung der Nation und daß nicht einmal die Möglichkeiten des Versailler Vertrages voll ausgeschöpft worden seien. Infolgedessen entstand damals der Gedanke, eine Art Rechtfertigungsschrift herauszugeben. So ist diese Broschüre aufzufassen, eine Art Rechtfertigung für, ich möchte sagen, Unterlassungssünden.

Diese Schrift ist nachher tatsächlich nicht veröffentlicht worden, beziehungsweise sie ist wieder aus dem Verkehr gezogen worden, weil sie, ich möchte sagen, einen schwachen Versuch darstellte, denn letzten Endes enthält sie ja keine gravierenden Punkte, die man mit Aufrüstung bezeichnen könnte.

DR. SIEMERS: Ist diese Schrift nachher innerhalb der Marine weiterverbreitet worden?

SCHULTE-MÖNTING: Nein. Sie ist, wie gesagt, von den Stellen, die sie schon besaßen, zurückgezogen worden, und man hat sie auch scharf kritisiert.

DR. SIEMERS: Ist die Zurückziehung dieser Schrift auf Anordnung von Raeder erfolgt?

SCHULTE-MÖNTING: Ich glaube, ja.

DR. SIEMERS: Aus dieser Schrift und aus einem anderen Dokument von Aßmann sind vorgeworfen worden die bekannten Bemühungen hinsichtlich des Konstruktionsbüros der Firma in Holland, und es ist gestern noch gesagt worden, auf Anordnung von Großadmiral Raeder wären in Finnland und in Spanien U- Boote für Deutschland gebaut worden. Ist das richtig?

SCHULTE-MÖNTING: Das trifft nicht zu. Die Boote, die von den holländischen Büros entworfen wurden und im Ausland gebaut wurden, sind nicht für die deutsche Marine gebaut worden, sondern für das Ausland.

DR. SIEMERS: Wissen Sie für wen?

Wer hat das Boot erhalten, das in Finnland gebaut wurde?

SCHULTE-MÖNTING: Ich glaube, ein Boot hat die Türkei bekommen, und ein Boot hat Finnland bekommen.

DR. SIEMERS: Also es wurde gebaut in ausländischem Auftrag zugunsten eines ausländischen Staates?

SCHULTE-MÖNTING: Jawohl.

DR. SIEMERS: Welche Vorteile hatte dann überhaupt die Marine von dieser Mitwirkung beim Konstruieren?

SCHULTE-MÖNTING: Uns lag nur daran, die Erfahrungen aus dem U-Bootkrieg aus dem letzten Weltkrieg wach zu erhalten. Infolgedessen hatte die Marine das Interesse daran, daß Konstrukteure auf diesem Gebiet weiter sich in dieser Richtung betätigen. Es lagen nun...

DR. SIEMERS: Ist das nach Ihrer Meinung nach dem Versailler Vertrag verboten?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich kenne keinen Paragraphen, wonach uns die Betätigung auf irgendeinem Gebiet im Ausland untersagt war.

DR. SIEMERS: Großadmiral Raeder hat anfangs Februar 1933 Hitler den ersten Marinevortrag gehalten. Wissen Sie, was Hitler bei dieser Gelegenheit als grundlegende Basis für den Aufbau der Marine Raeder gesagt hat?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, ich erinnere mich deswegen genau, weil es der erste Vortrag war, den der damalige Chef der Marineleitung Admiral Raeder vor dem Reichskanzler Hitler hielt. Hitler sagte zu Raeder, daß es die Grundlage seiner zukünftigen Politik sei, in einem friedlichen Verhältnis mit England zu leben, und er gedenke diese Sache zum Ausdruck zu bringen, indem er versuchen wolle, ein Flottenabkommen mit England zu schließen. Er wünsche dabei, daß die deutsche Flotte relativ klein gehalten würde. Er wolle die starke Überlegenheit der britischen Flotte auf Grund ihrer Weltmachtstellung anerkennen. Er würde entsprechend versuchen, ein solches Stärkeverhältnis vorzuschlagen. Er wünsche Verständnis beim Aufbau unserer Marine, und wir möchten diese, seine politischen Gesichtspunkte, berücksichtigen. Raeder war von diesen Ausführungen angetan, weil sie absolut seiner grundsätzlichen Einstellung entsprachen.

DR. SIEMERS: Im Rahmen dieser Linie wurde dann 1935 das deutsch-englische Flottenabkommen abgeschlossen. War die Marine, im ganzen gesehen, und speziell Großadmiral Raeder, erfreut über dieses Abkommen, oder sah man Nachteile darin?

SCHULTE-MÖNTING: Raeder und die Marine waren über dieses Abkommen sehr erfreut, obwohl wir auf absehbare Sicht uns eine so große freiwillige Beschränkung auferlegen mußten. Wir rangierten ja mit diesem Flottenabkommen, ich möchte sagen, im Vergleich zur Washingtoner Konferenz zu den kleinsten Seemächten.

Trotzdem wurde dieses Abkommen allgemein begrüßt, weil man freundschaftliche Beziehungen zur britischen Marine wünschte und weil man glaubte, daß bei einer weisen und maßvollen Politik man auch auf Gegenliebe in England stoßen würde.

DR. SIEMERS: Wissen Sie, ob seinerzeit auch Hitler dieses Abkommen in dieser Form billigte und erfreut war?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, das kann ich bejahen. Raeder und ich waren zufälligerweise mit Hitler an dem Tage des Zustandekommens dieses Flottenabkommens in Hamburg, und Hitler äußerte sich, als ihm dies gemeldet wurde, mit folgenden Worten zu dieser Tatsache Raeder gegenüber: Es ist der glücklichste Tag meines Lebens, den ich heute erlebe. Heute früh bekam ich die Nachricht von meinem Arzt, daß mein Kehlkopfleiden unwesentlicher Natur sei und heute nachmittag bekomme ich diese für mich so erfreuliche politische Nachricht.

DR. SIEMERS: Sie sagten schon, Herr Admiral, daß das Flottenabkommen von der Marine begrüßt wurde. Sie erinnern sich, daß im Jahre 1937 das qualifizierte Flottenabkommen mit England abgeschlossen wurde. War zu dieser Zeit die Einstellung der Marine zu dieser Frage noch die gleiche?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, absolut. Das Flottenabkommen 1937 brachte ja auch nur eine, ich möchte sagen, zusätzliche Bestimmung. Es war ein Nachrichtenaustausch, und wir hatten uns mit der britischen Marine auch in der U-Boot-Tonnage auf ein bestimmtes Verhältnis geeinigt. Wir hatten keinen Grund...

DR. SIEMERS: Herr Admiral, U-Boot-Tonnage. Ich erinnere: 1935 Vereinbarung 100 Prozent der englischen U-Boot-Tonnage; Deutschland beschränkte sich jedoch auf 45 Prozent und behält das Recht, eventuell bis auf 100 Prozent zu erhöhen, ist aber dann verpflichtet, England davon zu unterrichten und mit der englischen Admiralität darüber zu sprechen.

Ist diese nachrichtliche Mitteilung über die Erhöhung auf 100 Prozent erfolgt und wann und in welcher Form?

SCHULTE-MÖNTING: Nachdem wir auf 100 Prozent gingen, war der Admiral Cunningham in Berlin, und bei dieser Gelegenheit ist diese Tatsache nochmal besprochen worden. Wie weit darüber hinaus noch eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist, weiß ich nicht mehr. Ich nehme sie als selbstverständlich an, denn das war ja der Sinn des Flottenabkommens 1937. Bei dieser Gelegenheit des Besuches von Admiral Cunningham im Dezember 1938 hat Cunningham ausdrücklich das Einverständnis von England hinsichtlich der endgültigen Gleichberechtigung der U-Boote auf 100 Prozent erklärt. So habe ich, beziehungsweise so haben wir seinen Besuch auch aufgefaßt.

DR. SIEMERS: Erinnern Sie sich, ob noch eine spezielle Besprechung oder eine Besprechung zwischen Admiral Cunningham und Raeder anläßlich dieses Besuches stattgefunden hat, wo Admiral Cunningham allgemein zu den Beziehungen zwischen der deutschen und britischen Marine und zwischen Deutschland und England sprach?

SCHULTE-MÖNTING: Ich hatte den persönlichen Eindruck, daß Cunningham und Raeder in sehr gutem freundschaftlichem Verhältnis schieden. Es fand noch zum Abschied für Cunningham ein Frühstück in kleinerem Kreise statt, in dem Cunningham seiner Freude über dies Zustandekommen des Flottenabkommens Ausdruck verlieh und etwa mit einem Toast schloß dem Sinne nach, daß nunmehr die Fragen restlos bereinigt und in der Zukunft hoffentlich ein Krieg zwischen unseren beiden Marinen ausgeschlossen sei.

VORSITZENDER: Wann fand das statt?

DR. SIEMERS: Dezember 1938, ich glaube, es ist richtig, Herr Admiral?

SCHULTE-MÖNTING: Soweit ich mich erinnere, im Dezember 1938.

DR. SIEMERS: Ich erinnere an das Datum aus der Zeugenaussage von Raeder, ich selbst wußte nur, daß es 1938 gewesen ist.

VORSITZENDER: Welcher Admiral Cunningham ist das?

DR. SIEMERS: Ich weiß es nicht, ich bin kein Marinefachmann, vielleicht kann Admiral Schulte-Mönting darüber Auskunft geben.

SCHULTE-MÖNTING: Ich habe die Frage nicht verstanden, Herr Doktor.

DR. SIEMERS: Welcher Admiral Cunningham ist das?

SCHULTE-MÖNTING: Der Admiral, der jetzige Lord Cunningham, er war der ältere.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich darf noch darauf hinweisen, daß es der 30. oder 31. Dezember 1938 gewesen sein muß, soweit wir wissen, beziehungsweise soweit Raeder es weiß.