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[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

Nachmittagssitzung.

[Der Zeuge Schulte-Mönting im Zeugenstand.]

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Als letzten Punkt dieser Frage bezüglich Rußland möchte ich Ihnen die von der Sowjetischen Delegation vorgelegte Urkunde geben, nämlich die Urkunde UK-45, gleich USSR- 113. Es handelt sich um ein Schreiben der Seekriegsleitung vom 29 September 1941 an die Gruppe Nord, das ist Generaladmiral Carls. Und unter II wird als Ergebnis einer Unterhaltung zwischen Admiral Fricke und Hitler mitgeteilt:

»Der Führer ist entschlossen, die Stadt Petersburg vom Erdboden verschwinden zu lassen.«

Es ist gegen Raeder der Vorwurf erhoben worden, daß er gegen eine derartig ungeheuerliche Absicht nichts unternommen habe und daß die Seekriegsleitung dieses Schreiben weitergegeben hat.

Ich frage Sie, Herr Admiral, kannten Sie dieses Schreiben im Jahre 1941?

Verzeihung, Herr Präsident, ich darf bemerken, ich habe leider im Augenblick keine Photokopie zur Hand. Ich habe versucht, sie mir noch zu verschaffen.

Sie ist in diesem Moment da. Ich darf jetzt vielleicht die Photokopie übergeben statt der Abschrift.

SCHULTE-MÖNTING: Es scheint das Original zu sein, was ich hier habe?

DR. SIEMERS: Nein, Herr Admiral, das ist eine Abschrift, die genau nach der Photokopie mit allen Paragraphen und allen Namensbezeichnungen angefertigt wurde für meinen eigenen Gebrauch.

Kannten Sie dieses Schriftstück im Jahre 1941?

SCHULTE-MÖNTING: Ich kannte es nicht 1941, sondern ich bekomme es in diesem Augenblick zum erstenmal vorgelegt.

DR. SIEMERS: Glauben Sie, daß Großadmiral Raeder dieses Schreiben vor Abgang gesehen hat, obwohl Sie es nicht gesehen haben?

SCHULTE-MÖNTING: Das müßte mit einem Wunder zugegangen sein. Die Schreiben, die Großadmiral Raeder vorgelegt wurden, gingen durch meine Hand. Sie trugen den Vermerk entweder »der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine hat Kenntnis« und waren von mir persönlich abgezeichnet als Beglaubigung dieses Vermerks, oder sie trugen den Vermerk, »dieser Befehl oder diese Weisung ist dem Oberbefehlshaber vorzulegen«; sie trugen wiederum meine Chiffre. Diese Verfügung und diese Photokopie, die Sie mir in diesem Augenblick vorgelegt haben, habe ich vorher nicht gesehen, kenne sie nicht, und ich halte es für unmöglich, daß der Großadmiral Raeder sie gesehen hat, denn am 29. September 1941 war ich gesund und in Berlin im Amt.

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Was wissen Sie über diese Frage Leningrad und Marine?

SCHULTE-MÖNTING: Ich entsinne mich, daß bei der sogenannten täglichen Lagebeurteilung und Lagebesprechung, die im Anschluß folgte...

DR. SIEMERS: Sie können weitersprechen, aber langsamer.

SCHULTE-MÖNTING:... einer der Herren der Seekriegsleitung vortrug die Absichten des Heeres, wo auf weite Sicht die Zukunft von Leningrad behandelt wurde – nicht Petersburg, Leningrad – worauf Raeder zum Ausdruck brachte, daß er wünsche, daß bei den Operationen berücksichtigt würde, daß unter allen Umständen Leningrad nach Möglichkeit unbeschädigt in unsere Hände fiele, denn er benötige Werften und Hintergelände für den Marinewerftbau; und er wünsche auch; daß dem Heere mitgeteilt würde, daß dieser Wunsch dringlich sei, weil wir beabsichtigten, auf Grund der drohenden Luftgefahr, die im Zunehmen begriffen war, Teile der Werftkapazitäten nach dem Osten zu verlagern. Wir hatten schon angefangen zu diesem Zeitpunkt, wenn ich mich recht erinnere, von Emden nach dem Osten zu verlegen und wollten weiter, wie Raeder das wünschte, sukzessive Wilhelmshaven evakuieren, soweit östlich wie irgend möglich. Er betonte auch ausdrücklich, daß deswegen die Stadt möglichst unbeschädigt bleiben müsse, weil ja sonst kein Hintergelände für die Arbeiter und keine Lebensmöglichkeit bestehen würde.

Das ist das, was ich Ihnen über den Fall Leningrad nach bestem Gewissen sagen kann.

DR. SIEMERS: Ist Ihnen bekannt, daß dieser Wunsch Raeders dann von Hitler abgelehnt wurde, weil er sagte, es sei nicht möglich.

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich entsinne mich nicht, daß dieser Fall wieder aufgegriffen wurde. Die Operationen kamen ja, meines Wissens, auch oben im Norden sehr schnell zum Stehen.

DR. SIEMERS: Haben Sie von anderen hohen Offizieren irgend etwas über dieses Dokument gehört?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich habe von diesem Dokument weder etwas gehört noch habe ich einen Grund gesehen, mich mit jemand darüber zu unterhalten.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Wenn es dem Gericht genehm ist, darf ich in diesem Zusammenhang das mir genehmigte Dokument Raeder 111 wegen des Zusammenhanges mit diesem Komplex vorlegen. Es befindet sich in meinem Dokumentenbuch 6 auf Seite 435. Es ist ein Affidavit des Konteradmirals Hans Bütow vom 21. März 1946. Ich darf es verlesen, da es ganz kurz ist.

VORSITZENDER: Auf welcher Seite ist es?

DR. SIEMERS: Auf Seite 435 im Dokumentenbuch 6, Raeder Nummer 111. Es lautet:

»In der Zeit vom 20. 6. 1941 bis 20. 10. 1941, das heißt also, in der für das Dokument USSR-113 (1), UK-45 in Betracht kommenden Periode, war ich Marinebefehlshaber in Finnland. Ich unterstand dem Oberbefehlshaber Gruppe Nord, Generaladmiral Carls. Ich versichere, daß mir das genannte Dokument USSR-113 (1), UK-45, Schreiben der Seekriegsleitung an die Gruppe Nord vom 29. September 1941 oder sein Inhalt nie zur Kenntnis gekommen sind, was zweifellos der Fall gewesen wäre, wenn Generaladmiral Carls das Schreiben an die ihm unterstehenden Stellen weitergegeben hätte. Soweit ich unterrichtet bin, hat das Schreiben auch sonst niemand in meinem Befehlsbereich erhalten.

Ich selbst habe von diesem Befehl Hitlers erst im November 1945 gelegentlich einer Rücksprache mit Herrn Dr. Siemers, dem Verteidiger von Großadmiral Raeder, Kenntnis erhalten.

Ich bin auch niemals von anderen Offizieren, insbesondere auch nicht von anderen Befehlshabern in der Marine, auf diesen Befehl angeredet worden. Daraus folgt, daß auch die anderen Befehlshaber keineswegs von diesem Befehl Kenntnis erhielten.«

Und dann der Vermerk der eidesstattlichen Versicherung und des Marineoberstabsrichters, der sie aufgenommen hat.

Herr Admiral! Ich komme dann zu einem weiteren Thema, nämlich dem angeblichen Angriffskrieg, den Raeder gegen Amerika geplant haben soll.

Versuchte Raeder jemals, Japan zu einem Krieg gegen Amerika zu bewegen?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, niemals. Wir haben überhaupt keine militärischen Besprechungen mit Japan vor dessen Kriegseintritt gehabt. Er hat auch, also im Gegenteil. Hitler vor jeglichem Krieg mit Amerika im Zusammenhang mit dem Zusammenwirken der englischen Überlegenheit zur See gewarnt?

DR. SIEMERS: Aus welchen Gründen hatten Sie und Raeder und das Oberkommando Hitler besonders gewarnt?

SCHULTE-MÖNTING: Das liegt ja erstens in der Linie, die ich vorhin skizzierte, mit dem gesamtstrategischen Rahmen, in der Haltung, die Raeder während des ganzen Kriegsverlaufes eingenommen hat. Er sah ja den Hauptgegner auf dem Wasser und nicht auf dem Lande. Wenn ich zuzüglich noch die größte Seemacht der Welt zu der britischen Überlegenheit addiert hätte, müßte der Krieg für uns ja unerträgliche Maße annehmen. Im übrigen war Raeder auch durch die Berichte unseres Marine-Attachés in Washington, Vizeadmiral Witthöft, sehr gut unterrichtet über das ungeheure Potential, über das die USA verfügten.

Und ich möchte sagen, über den Umbau der Wirtschaft zur Kriegsindustrie, die gewaltige Planung von Werften und Hellingen, die, wie sich Witthöft einige Monate vor dem Kriege ausdrückte, zuließen, monatlich eine Million Brutto-Tonnen auf Stapel zu legen; diese Zahlen sprechen eine beredte Sprache, waren aber gleich selbstverständlich für uns eine ungeheuerliche Warnung, auf keinen Fall das Rüstungspotential der Vereinigten Staaten zu unterschätzen.

DR. SIEMERS: Die Anklage glaubt, ihre gegenteilige Meinung daraus schließen zu müssen, daß Raeder am 18. März 1941 laut Kriegstagebuch vorgeschlagen hat, daß Japan gegen Singapore vorgeht.

SCHULTE-MÖNTING: Das ist eine nach meiner Ansicht absolut richtige Maßnahme und ein richtiger Vorschlag, der in der gesamten Linie von Raeder lag, denn er ging ja dahin, Schläge auszuteilen gegen – ich will mal sagen – wichtige strategische Schwerpunkte Englands; daß er eine Entlastung suchte für uns, ist erklärlich und selbstverständlich. Aber niemals hat er vorgeschlagen, einen Eintritt Japans gegen Amerika, sondern in diesem Falle gegen England.

DR. SIEMERS: Haben zwischen Ihnen und Raeder einerseits und japanischen Militärstellen andererseits über diese strategischen Fragen Unterhaltungen zu dieser Zeit stattgefunden?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich sagte schon, daß vor dem Kriegseintritt Japans überhaupt keine militärischen Gespräche mit Japan stattgefunden haben. Die japanische Haltung war sehr reserviert.

DR. SIEMERS: Hat Raeder jemals davon gesprochen, daß Japan Pearl Harbor angreifen müsse?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, darüber haben wir durch den Rundfunk zuerst gehört.

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Ist Ihnen aus der Zeit Ihrer Tätigkeit im Oberkommando der Kriegsmarine, beziehungsweise während Ihrer Tätigkeit als Kommandierender Admiral in Drontheim, etwas über die Behandlung kriegsgefangener alliierter Soldaten durch die deutsche Marine bekanntgeworden?

SCHULTE-MÖNTING: Ich möchte andersherum erwidern; ich kenne keinen Fall, wo alliierte Kriegsgefangene, solange sie sich in dem Machtbereich der Marine befanden, anders als korrekt und ritterlich behandelt wurden.

Ich könnte mich berufen auf eine englische Aussage, nämlich des Kommandanten des Kleinst-U-Bootes, das den »Tirpitz« angegriffen hat im Alta-Fjord, der, nachdem er aus seiner Gefangenschaft nach England zurückgekehrt war, anläßlich seiner Auszeichnung mit dem Viktoria-Kreuz ein Presseinterview gab und in diesem die besonders korrekte und ritterliche Behandlung seitens des Kommandanten des »Tirpitz« zum Ausdruck brachte.

Ich könnte einen Fall nennen aus meinem Bereich Norwegen, wo die Angehörigen der norwegischen Widerstandsbewegung, die sich in Zivil in unserer Macht befanden, ebenso ritterlich und korrekt behandelt wurden. Ich habe diese Fälle in Gegenwart der britischen Behörden untersuchen müssen, und die korrekte Behandlung hat sich herausgestellt.

DR. SIEMERS: Wann haben Sie das im Auftrag der Britischen Militärregierung untersuchen müssen?

SCHULTE-MÖNTING: Nach der Kapitulation.

DR. SIEMERS: Verzeihung, wohl nicht Britische Militärregierung, sondern britische Marine?

SCHULTE-MÖNTING: Die britische Marine in Drontheim, während meiner Eigenschaft als Kommandierender Admiral.

DR. SIEMERS: Und die dort überprüften Fälle, die dort erst von Ihnen und dann von dem britischen zuständigen Admiral überprüft wurden, haben keine Beanstandungen ergeben?

SCHULTE-MÖNTING:... haben keine Beanstandungen ergeben. Sie wurden mir von dem Marineoffizier zur Aufbewahrung übergeben, und ich mußte die schriftliche kriegsgerichtliche Untersuchung vorlegen.

DR. SIEMERS: Und das Ergebnis legten Sie dem...

SCHULTE-MÖNTING: Und das Ergebnis war gut und korrekt und gab zu keiner Beanstandung Anlaß.

DR. SIEMERS: Und das Ergebnis legten Sie dem zuständigen britischen Offizier vor?

SCHULTE-MÖNTING: Jawohl, in dessen Auftrag mußte ich es ja machen.

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Der Fall der »Athenia« ist ausführlich hier behandelt worden, und dem Gericht bekannt. Ich darf daher, um Zeit zu sparen, ganz schnell über diesen Fall hinweggehen.

Ich bitte Sie nur zu sagen: wußte das Oberkommando, wußten Sie und Raeder am Anfang September 1939, daß die »Athenia« durch ein deutsches U-Boot versenkt war?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, der Befehlshaber der U-Boote meldete am 3...., daß die »Athenia« nicht von einem deutschen U-Boot versenkt sein könne, da das nächste Boot, wenn ich mich recht erinnere, etwa 70 Meilen entfernt stand.

DR. SIEMERS: Wann erfuhren Sie, daß ein deutsches U-Boot die »Athenia« versenkt hatte?

SCHULTE-MÖNTING: Ich glaube, zwei bis drei Wochen später, nach der Rückkehr dieses U-Bootes.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich darf an die Urkunde erinnern, wonach dies am 27. September war.

Sie wissen, daß eine Erklärung abgegeben war von dem Staatssekretär von Weizsäcker, daß es kein deutsches U-Boot gewesen wäre, und zwar am 3., 4. oder 5. September? Als sich nun herausstellte, daß es doch ein deutsches U-Boot gewesen war, was hat daraufhin Raeder unternommen?

SCHULTE-MÖNTING: Die Annahme, daß es kein deutsches U-Boot war, war ja zunächst berechtigt, also Staatssekretär von Weizsäcker hat ja, wie wir, im besten Glauben gehandelt.

Nachdem sich der bedauerliche Irrtum herausstellte, machte Raeder Hitler davon Meldung, und Hitler ordnete daraufhin an, er wünsche nicht, daß die einmal gegebene Aussage des Auswärtigen Amtes desavouiert würde. Er ordnete an, daß die Teilnehmer, beziehungsweise Mitwisser, ich glaube bis zu Kriegsende, auf Stillschweigen hin vereidigt werden müßten.

DR. SIEMERS: Sind Sie auf Stillschweigen vereidigt worden?

SCHULTE-MÖNTING: Ich persönlich bin auf Stillschweigen nicht vereidigt worden, genau so nicht wie der Großadmiral Raeder. Wir waren im Oberkommando, ich glaube, mit Ausnahme von Admiral Fricke die einzigen, die davon Kenntnis hatten, und wir hätten uns wohl selbst vereidigen müssen.

DR. SIEMERS: Sie wurden auf Befehl Hitlers verpflichtet, die übrigen Mitwisser zu vereidigen?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, ich bin der Ansicht, es handelte sich um die Besatzung des U-Bootes, soweit sie davon Kenntnis hatte, daß dieser Irrtum vorgelegen hatte.

DR. SIEMERS: Warum... Die Anklage hat Großadmiral Raeder vorgeworfen, daß er nun nicht zu Herrn von Weizsäcker ging und ihm sagte, es ist doch ein deutsches U-Boot gewesen und daß er nun nicht dem amerikanischen Marine-Attaché sagte: Es ist leider doch ein deutsches U-Boot gewesen.

SCHULTE-MÖNTING: Derartige Gedanken haben uns auch bewegt, nur lag es in unserem Sinne, möglichst alle, ich möchte sagen, auftretenden Diskrepanzen, die zu einer politischen Mißstimmung in Amerika führen könnten, zu vermeiden. Ein nochmaliges Aufrühren dieses Falles hätte ja die Gemüter sehr erheblich bewegt. Ich erinnere zum Beispiel an den »Lusitania«-Fall im ersten Weltkriege. Diesen Fall nach ein paar Wochen wieder aufzurühren und die öffentliche Meinung drüben zu erregen und gar einen Kriegseintritt zu forcieren, hätte wenig Sinn gehabt.

DR. SIEMERS: Das waren die Gedanken, die Hitler zu dem Befehl veranlaßten?

SCHULTE-MÖNTING: Das waren auch die Gedanken, die letzten Endes die gleichen waren wie die unsrigen.

DR. SIEMERS: Sie sagten eben »nicht wieder aufzurühren« Leider ist er, wie Ihnen wohl bekannt, doch wieder aufgerührt worden, und zwar erschien am 23. Oktober 1939 im »Völkischen Beobachter« ein sehr unerfreulicher Artikel, nämlich: »Churchill versenkt die ›Athenia‹«. Erinnern Sie sich an diesen Artikel?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, natürlich. Dieser Artikel ist ohne Kenntnis von Raeder und ohne Wissen und Zutun der Marine entstanden. Wer der Urheber ist, weiß ich heute noch nicht. Er stammt aus dem Propagandaministerium; er hat bei Raeder und auch bei uns im Oberkommando – ich möchte sagen – tiefste Empörung hervorgerufen, weniger wegen der Tatsache, daß dieses Thema nochmal wieder aufgerührt wurde, sondern wegen des Tones, in dem nun – sei es bewußt oder unbewußt, denn das wußten wir ja nicht – eine Entstellung da war.

Wir waren zu Stillschweigen verpflichtet. Wie weit das Propagandaministerium von Hitler angewiesen war oder eingeweiht, entzog sich unserer Kenntnis. Wir hatten auch nicht die Möglichkeit, über diesen Fall mit dem Propagandaministerium zu sprechen, und wir waren völlig überrascht über diesen Artikel, der Wochen später im »Völkischen Beobachter« stand. Die Empörung war deswegen so groß, in erster Linie auch bei Raeder, weil es grundsätzlich gegen seine Natur war, daß führende auswärtige Staatsmänner in einer so scharfen Weise angegriffen wurden; und noch dazu mit diesen völlig entstellten Tatsachen, Und das spielt vielleicht auch mit eine Rolle, daß es sich in diesem Fall noch dazu um den Gegenspieler von Raeder handelte an dessen Herabsetzung in der deutschen Öffentlichkeit ihm auch gar nicht gelegen war; denn er nahm ihn ernst genug, es war nämlich kein anderer als Churchill.

DR. SIEMERS: Eine Schlußfrage dazu: Hat das Propagandaministerium bei Ihnen oder Raeder vorher angerufen, bevor der Artikel kam?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, nein.

DR. SIEMERS: Ich komme dann zur Schlußfrage meines ganzen Verhörs; das ist der letzte Punkt.

VORSITZENDER: Dr. Siemers! Dies ist ungefähr die sechste Schlußfrage, die Sie stellen.

DR. SIEMERS: Verzeihung, Herr Präsident, dann muß es nicht richtig übersetzt sein. Es war vorher die Endfrage zu dem Komplex der »Athenia«. Es ist jetzt aber tatsächlich die letzte Frage, die ich überhaupt zu stellen habe.

Die Anklage hat Großadmiral Raeder vorgeworfen, daß er sich nicht für Generaloberst Freiherrn von Fritsch eingesetzt habe, nachdem dieser durch ein Gerichtsverfahren rehabilitiert war, freigesprochen war und wirft Raeder vor, er hätte sich nicht dafür eingesetzt, daß Fritsch wieder in Amt und Würden eingesetzt wurde. Ist das richtig?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, das trifft nicht zu. Mir übergab Raeder etwa – ich will sagen – in den ersten Monaten des Jahres 1939 die gesamten Akten des Prozesses von Generaloberst von Fritsch zur Aufbewahrung im Safe und teilte mir damals mit, in welcher Form... erstens, wie er beeindruckt war von dem Verlauf des Prozesses, zweitens, von der Tatsache, daß er Generaloberst von Fritsch gegenüber sich angeboten hat, für eine völlige Rehabilitierung zu sorgen, die so weit ging, daß er in sein bisheriges Amt wieder eingesetzt würde. Generaloberst von Fritsch hat ihm dafür gedankt und hat ihm persönlich zum Ausdruck gebracht, daß er es niemals wieder annehmen würde, nach diesen Vorfällen in das bisherige Amt zurückzukehren, infolgedessen er Raeder darum bäte, von diesem Bemühen Abstand zu nehmen.

Im übrigen waren Fritsch und Raeder vielleicht, befreundet ist zuviel gesagt, sie standen sich aber persönlich sehr nahe und ich habe Fritsch auch nach seiner Verabschiedung noch mehrfach im Hause von Raeder erlebt.

DR. SIEMERS: Ich danke Ihnen, Herr Admiral!

Herr Präsident! Ich habe keine weiteren Fragen.

VORSITZENDER: Will ein anderer Verteidiger Fragen stellen?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN DÖNITZ: Admiral Schulte-Mönting! Sie sprechen eben von der korrekten Behandlung von Gefangenen, die anläßlich eines U-Bootangriffs auf den »Tirpitz« gemacht wurden. Meinen Sie dabei den Angriff November 1943 im Alta-Fjord?

SCHULTE-MÖNTING: Den meine ich.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es handelte sich um ein Zwei-Mann-U-Boot?

SCHULTE-MÖNTING: Ob es zwei Mann oder drei Mann waren, kann ich nicht sagen; es handelte sich um ein Kleinst-U-Boot, wo mehrere U-Boote gleichzeitig angegriffen haben, einige versenkt wurden; und der Kommandant, der mit Erfolg, ich glaube, seine Magnetmine angebracht hatte, der ist in Gefangenschaft gekommen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Und dieser Kommandant ist entsprechend der Genfer Konvention behandelt worden?

SCHULTE-MÖNTING: Absolut.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich danke Ihnen.

VORSITZENDER: Wünscht die Anklagevertretung ein Kreuzverhör zu führen?

MAJOR ELWYN JONES: Zeuge! Ich möchte Sie zuerst über den »Athenia«-Fall fragen. Ich glaube, daß Sie mit mir darin übereinstimmen, daß der Artikel im »Völkischen Beobachter« durchaus unehrenhaft, unwahr und abträglich war.

SCHULTE-MÖNTING: Ich habe nichts in deutsch gehört.

MAJOR ELWYN JONES: Ich werde meine Frage wiederholen über die »Athenia«. Hören Sie mich jetzt?

SCHULTE-MÖNTING: Ich kann jetzt verstehen.

MAJOR ELWYN JONES: Stimmen Sie mit mir überein, daß dieser Artikel im »Völkischen Beobachter« eine völlig ehrlose Veröffentlichung gewesen ist?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, ich stimme darin überein, daß es eine unehrenhafte Veröffentlichung war, eine unwahre, unehrenhafte Veröffentlichung.

MAJOR ELWYN JONES: Vielleicht wollen Sie Ihren Kopfhörer aufbehalten, ich habe noch eine Reihe von Fragen an Sie zu stellen. Ich glaube, es mag für unsere Aufgabe passender sein.

Sie sagen, daß der Angeklagte Raeder auch dachte, daß es unehrenhaft gewesen sei.

SCHULTE-MÖNTING: Genau so.

MAJOR ELWYN JONES: Was hat er unternommen, um seine Mißbilligung darüber zum Ausdruck zu bringen?

SCHULTE-MÖNTING: Er hat in diesem Fall die Staatsinteressen höher geschätzt als einen Zeitungsartikel; die Staatsinteressen, die darin lagen, auf keinen Fall es zu irgendwelchen Komplikationen mit den Vereinigten Staaten kommen zu lassen.

MAJOR ELWYN JONES: Das scheint charakteristisch für Raeder zu sein während der ganzen Geschichte von 1928 bis 1938, daß er immer das, was er für die Interessen des Nazi-Staates hielt, den Forderungen der Moral, der Ehre und der öffentlichen Anständigkeit vorangestellt hatte. Ist das nicht so?

SCHULTE-MÖNTING: Das glaube ich nicht. Ich glaube, er hat in diesem Falle immer gehandelt, wie es ein guter Patriot immer tun würde.

MAJOR ELWYN JONES: Sie sehen doch, daß Sie zum Beispiel bezüglich der Invasion Rußlands dem Gerichtshof gesagt haben, daß Raeder aus moralischen und strategischen Gründen gegen die Invasion Rußlands gewesen sei. Warum ist er dann nicht zurückgetreten?

SCHULTE-MÖNTING: Ich muß Ihnen darauf erst erwidern die Antwort von Hitler auf seine Vorstellungen gegen einen Krieg mit Rußland, die dahin gingen, erstens, er sehe keine Möglichkeit mehr, einem Konflikt auszuweichen, und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens, auf Grund der persönlichen Einstellung, die er, Hitler, von dem Besuch Molotows gehabt habe, der inzwischen gewesen war. »Inzwischen«, meine ich, zwischen der Weisung und der Ausführung.

Zweitens die Tatsache, daß angeblich die Wirtschaftsverhandlungen von russischer Seite nicht nur schleppend ausgeführt wurden, sondern wie Hitler sich ausdrückte, in erpresserischer Form.

Und drittens, daß, wie ihm gemeldet sei vom deutschen Generalstab, der russische Aufmarsch so bedrohliche Ausmaße angenommen hätte und er, Hitler, den Zeitpunkt des Zuschlagens von der anderen Seite nicht abwarten könne auf Grund der Luftgefährdung von Brandenburg mit der Hauptstadt und der schlesischen Industrie.

Da mußte Raeder selbstverständlich einsehen, daß er diese Argumente weder widerlegen konnte noch dazu in der Lage war, das Gegenteil zu beweisen.

MAJOR ELWYN JONES: Sie wollen doch nicht sagen, daß Sie den Krieg zwischen Deutschland und Rußland für einen Verteidigungskrieg hielten, soweit er Deutschland betraf?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, wir waren der Ansicht, daß die Forcierung und Ansammlung der Truppenmassen auf beiden Seiten eine solche Zuspitzung erfahren hatte, daß der Zeitpunkt zur Entladung dieses Gewitters nicht mehr in allzu weiter Ferne lag und daß selbstverständlich vom soldatischen Standpunkt aus jeder, wenn er einen Konflikt für unvermeidlich ansieht, die Vorteile des ersten Zuschlagens auf seiner Seite haben will.

MAJOR ELWYN JONES: Die Invasion Rußlands war ein brutaler Angriff von selten Nazi-Deutschlands, das geben Sie doch jetzt zu, nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, das gebe ich zu.

MAJOR ELWYN JONES: Ich möchte, daß Sie sich, wenn Sie wollen, einen Augenblick dem Dokument L-79 zuwenden, Seite 74 im britischen Dokumentenbuch 10. Es handelt sich um das Protokoll der Hitler- Konferenz vom 23. Mai 1939, welches Sie während Ihres Verhörs heute morgen behandelt haben. Ich glaube, daß Sie dieses Protokoll gelesen haben, Zeuge?

SCHULTE-MÖNTING: Ich darf es mir eben einmal ansehen! Ich kenne dieses Protokoll bis zu diesem Augenblick nicht. Wenn ich dazu gefragt würde, müßte ich es erst ganz durchlesen.

MAJOR ELWYN JONES: Nun, Sie brauchen es nicht durchzulesen, Zeuge. Sie haben heute morgen über Raeders Besprechung mit Ihnen, die diese Konferenz betraf, ausgesagt. Hat Ihnen Raeder zum Beispiel gesagt, daß Hitler am 23. Mai 1939 erklärt hatte:

»Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen und bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen. An eine Wiederholung der Tschechei ist nicht zu glauben. Es wird zum Kampf kommen.«

Und dann weiter auf Seite 76 des Berichts:

»Der Führer zweifelt an der Möglichkeit einer friedlichen Auseinandersetzung mit England. Es ist notwendig, sich auf die Auseinandersetzung vorzubereiten.... England ist daher unser Feind, und die Auseinandersetzung mit England geht auf Leben und Tod.«

Und dann der übernächste Absatz:

»Die holländischen und belgischen Luftstützpunkte müssen militärisch besetzt werden. Auf Neutralitätserklärungen kann nichts gegeben werden.«

Nun, ich behaupte, daß diese Erklärungen Hitlers die überlegte Politik Hitlers darstellten und daß diese Politik auch wirklich in die Tat umgesetzt worden ist. Ist das nicht so?

SCHULTE-MÖNTING: Ich muß zunächst einen Irrtum berichtigen. Ich dachte, Sie hätten mir ein Protokoll vorgelegt von Rußland und nicht dasselbe von Polen. Ich habe es heute in einer anderen Schrift gesehen und meinte, es wäre ein anderes Protokoll. Wenn es dasselbe Protokoll ist, das ich heute morgen erwähnte, muß ich dazu nochmal ausführen, daß Raeder ja diese Auffassung der Niederschrift von Schmundt nicht geteilt hat in dieser kriegerischen Form.

MAJOR ELWYN JONES: Nur einen Augenblick bitte, Zeuge. Ich habe Ihnen verschiedene Auszüge aus diesem Dokument vorgelesen, deren Übersetzung Sie doch gehört haben. Stimmen Sie mit mir überein, daß diese Auszüge Hitlers wohlüberlegte Politik zu jener Zeit darstellten und daß diese Politik auch tatsächlich in die Tat umgesetzt worden ist?

Wollen Sie Ihren Kopfhörer aufbehalten – ich weiß, daß es schwierig ist; wenn Sie sprechen wollen, rücken Sie ihn etwas zurück.

Nun sehen Sie, ob Sie meine Frage beantworten können.

SCHULTE-MÖNTING: Ich möchte dazu sagen, daß Hitler ja mit seinen Ansprachen einen besonderen Zweck verfolgte. Er sah in der Kriegsvorbereitung ein politisches Druckmittel und er hat seinerzeit mit diesem Wort »Nervenkrieg«, das ja nicht nur in Deutschland gebraucht wurde, sondern durch den Äther über alle Grenzen Europas ging, versucht, ein Mittel der Kriegsverhinderung wie des Druckes zu finden. Dieses Dokument enthält an sich schon die Widersprüche, die darauf schließen lassen, daß er es selbst gar nicht ernst gemeint haben kann, daß es zu einer kriegerischen Entwicklung kommen kann. Ich könnte Ihnen nachweisen, indem ich zum Beispiel sage, er erklärt, der Generalstab oder die Generalstäbe dürfen mit dieser Frage nicht befaßt werden. Zum Schluß heißt es aber, die Wehrmachtsteile müssen sich zusammentun zum Studium. Er sagt, ein Krieg mit Polen darf auf keinen Fall einen Krieg mit England zur Folge haben. Die Politik muß dafür sorgen... aber in dem nächsten Absatz heißt es, »wenn es aber zu einem Krieg kommt, führe ich kurze harte Schläge durch für die Entscheidung«. Im nächsten Absatz heißt es wieder: »Aber 10 bis 15 Jahre muß ich mich vorbereiten« und zum Schluß heißt es: »An dem Bauprogramm der Marine wird aber nichts geändert«.

Wenn also damals Hitler an den Ernst seiner Ansprache geglaubt hätte, die dahinging, daß in kurzer Zeit eine kriegerische Auseinandersetzung mit Polen bevorstände, dann hätte er nicht argumentieren dürfen, erstens: es hat Zeit bis 1943, zweitens, für die Marine ändert sich überhaupt nichts daran, sondern dann hätte er zu Raeder zumindest unter vier Augen sagen müssen: Bereiten Sie mir ganz hastig und ganz schnell ein starkes U-Bootprogramm vor, ich weiß nicht, wie die Dinge laufen.

MAJOR ELWYN JONES: Aber es ist doch Tatsache, daß ungefähr um diese Zeit die Operation Fall »Weiß« bis in die kleinsten Einzelheiten vorbereitet wurde, nicht wahr? Das war die Operation gegen Polen.

SCHULTE-MÖNTING: Die Operation wurde sogar so weit vorbereitet, daß sie so spät zurückgepfiffen wurde, daß wir nicht einmal glaubten, daß unsere Seestreitkräfte durch Funkspruch erreicht werden könnten, und wir hielten dies für eine auf die Spitze getriebene Politik des »Unterdrucksetzens« in der Form eines Nervenkrieges. Da in der letzten Sekunde alles zurückgemacht wurde, haben wir zweifelsohne geglaubt, daß es tatsächlich sich nur um ein Druckmittel handelt und nicht an einen effektiven Kriegseintritt geglaubt. Erst als die Kanonen sprachen, waren wir davon überzeugt, daß nunmehr der Krieg nicht aufzuhalten sei. Ich persönlich glaube auch...

MAJOR ELWYN JONES: Wenn Sie Ihre Antwort möglichst kurz fassen wollten, wäre das sehr gut.

Ich will jetzt von Polen zu Norwegen übergehen. Sie sagten uns, daß die erste Konferenz des Angeklagten Raeder über Norwegen am 10. Oktober stattfand. Ich möchte, daß Sie den Bericht über diese Konferenz in Admiral Aßmanns Stichworte-Tagebuch hören. Er ist datiert vom 10. Oktober 1939:

»Ob.d.M. erklärt, Eroberung belgischer Küste bringt keinen Vorteil für U-Krieg; weist hin auf Wert Gewinnung von norwegischen Stützpunkten (Drontheim)...«

Ich behaupte, daß zu diesem Zeitpunkt sich die Interessen der deutschen Marine in Norwegen vom Standpunkt der Gewinnung von Unterseebootbasen aus bemerkbar machten. Stimmt das nicht?

SCHULTE-MÖNTING: Darf ich um Einsicht in dieses Protokoll... Ich kenne es nicht.

MAJOR ELWYN JONES: Sie können das Originaltagebuch sehen, wenn Sie sich vergewissern wollen, daß ich es richtig verlese.

SCHULTE-MÖNTING: In diesem Satz erblicke ich keine kriegerische Absicht. Es lautet ausdrücklich..., er weist auf den Wert der Gewinnung von norwegischen Stützpunkten hin.

MAJOR ELWYN JONES: Das ist alles, was ich Ihnen im Augenblick vorhalte. Wissen Sie, daß am 3. Oktober der Angeklagte Raeder einen Fragebogen aussandte über die Möglichkeit, die Operationsbasis nach dem Norden auszuweiten und auch über Stützpunkte, deren Erlangung für das deutsche Machtbereich wünschenswert wäre?

Ich beziehe mich auf Dokument C-122, Euer Lordschaft. Das Dokument C-122 ist im Dokumentenbuch 10 a auf Seite 91.

Wenn Sie sich dieses Dokument ansehen, Zeuge, so werden Sie sehen, daß es im zweiten Satz von Punkt 5 heißt:

»Es ist zu prüfen, ob unter dem gemeinsamen Druck Rußlands und Deutschlands die Möglichkeit zur Gewinnung von Stützpunkten in Norwegen besteht, mit dem Ziel einer grundsätzlichen Verbesserung unserer strategischen und operativen Lage. Folgende Fragen sind zu überprüfen:«

Dann folgen diese Fragen:

»a) Welche Orte in Norwegen kommen als Stützpunkte in Frage?

b) Kann die Gewinnung der Stützpunkte, sofern es kampflos nicht möglich ist, gegen den Willen Norwegens militärisch erzwungen werden?

c) Wie ist die Verteidigungsmöglichkeit nach Inbesitznahme?

d) Müssen die Häfen voll ausgebaut werden als Stützpunkte, oder bringen sie evtl. schon als Versorgungsplätze entscheidende Vorteile? (B.d.U. hält derartige Häfen schon für vorübergehendes Anlaufen als Ausrüstungs- und Versorgungsbasen für äußerst wertvoll für Atlantik-U-Boote.)

e) Welche entscheidenden Vorteile würde die Gewinnung eines Stützpunktes in Nord-Dänemark – zum Beispiel Skagen – für die Seekriegführung besitzen?«

Ich halte Ihnen vor, daß dieses Dokument der Schlüssel für die deutsche Invasion Norwegens ist. Stimmen Sie mir zu?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich kann diesen rein operativen Überlegungen keine aggressiven Absichten entnehmen, wenn ich mir gedanklich klarmache, welche Stützpunkte für die Kriegführung überhaupt in Frage kommen. Ich hatte heute morgen gesagt, daß meines Wissens Generaladmiral Carls bereits im September an Großadmiral Raeder einen entsprechenden Brief geschrieben hatte, wo er seinen sorgenden Gedanken und seinen strategischen Überlegungen im Falle einer alliierten Besetzung Norwegens Ausdruck verlieh.

MAJOR ELWYN JONES: Die Quellen, aus welchen der Angeklagte Raeder Informationen erhielt, haben Sie heute morgen besprochen. Eine Quelle, die Sie nicht angaben, war der norwegische Verräter Quisling. Die Beziehungen zwischen dem Angeklagten Raeder und ihm waren doch sehr enge, nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Es haben zwischen Raeder und Quisling überhaupt keine Beziehungen bestanden bis zum Dezember des Jahres 1939. Raeder hat Quisling überhaupt erst an diesem Tage zum ersten Male in seinem Leben gesehen und nie wieder.

MAJOR ELWYN JONES: Aber nach dem Dezember war Quislings Agent Hagelin ein sehr häufiger Besucher bei dem Angeklagten Raeder, nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Ich glaube nicht, daß Hagelin ein einziges Mal vorher, vor dem Besuch Quislings, bei Raeder war. Ich müßte mich sehr irren. Ich glaube, er war das erste Mal in Begleitung von Quisling bei Raeder.

MAJOR ELWYN JONES: Nun später stand doch Raeder in sehr enger Verbindung mit der Quisling- Bewegung, dem Quisling-Verrat, nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Nein. Raeder hatte mit der Quisling-Bewegung überhaupt nichts zu tun.

MAJOR ELWYN JONES: Kennen Sie einen, Mann Erich Giese – Walter Georg Erich Giese –, der ein Verwaltungsangestellter in der Adjutantur des Oberkommandos der Marine in Berlin war?...

SCHULTE-MÖNTING: Ich habe den Namen nicht verstanden.

MAJOR ELWYN JONES: Der Name ist Giese. Ein Teil seiner Pflichten war es, die Besucher des Oberkommandos zu empfangen. Er war ein Gehilfe des Adjutanten des Oberbefehlshabers, und er wurde aus seiner Stellung im April 1942 entlassen. Sie werden sich bestimmt dieses Mannes erinnern.

SCHULTE-MÖNTING: Darf ich nochmal um den Namen bitten, ich habe ihn trotz des Buchstabierens nicht verstanden. Handelt es sich um einen Norweger?

MAJOR ELWYN JONES: Es ist ein deutscher Staatsangehöriger, ein Angestellter des Oberkommandos der Marine. Ein Teil seiner Pflichten war, alle Besucher des Oberbefehlshabers zu empfangen, Ansuchen für Interviews entgegenzunehmen und die Besucherliste für den Oberbefehlshaber zu führen. Sehen Sie sich das Affidavit von diesem Manne an, Dokument D-722, GB-479.

VORSITZENDER: Hat der Zeuge die Frage schon beantwortet?

MAJOR ELWYN JONES: Noch nicht, Euer Lordschaft.

SCHULTE-MÖNTING: Ich habe jetzt den Namen mitbekommen. Dieser Herr, von dem Sie sprechen, saß im Vorzimmer der Adjutantur. Wie weit die Betreffenden zum Großadmiral vorgelassen waren, lag nicht bei dem Amtsrat Giese, sondern das lag bei mir. Und bei mir wurden die Herren erst gefragt, aus welchem Anlaß sie kamen. Herr Hagelin ist nicht vor Quisling, also nicht vor Anfang Dezember 1939, bei Raeder gewesen.

MAJOR ELWYN JONES: Das sage ich auch nicht, aber was ich behaupte ist, daß nach Dezember 1939 eine sehr enge Verbindung zwischen Raeder und der Quisling-Bewegung bestand. Ich möchte Ihnen nur diesen Auszug aus dem Affidavit dieses Mannes vorlesen. Seite 3, Herr Vorsitzender, der englischen Übersetzung:

»Über die Vorbereitungen, die zum Unternehmen gegen Dänemark-Norwegen führten, kann ich das Folgende sagen: Durch einen Parteibeamten des Außenpolitischen Amtes Rosenberg wurde des öfteren ein Herr Hagelin und ein weiterer Herr (der Name ist mir im Augenblick entfallen) beim Oberbefehlshaber angemeldet und grundsätzlich sofort empfangen. Ich hatte auch entspre chend Weisung, falls ein Herr Hagelin sich persönlich melden sollte, diesen sofort stets zum Oberbefehlshaber zu führen. Aus Protokollbuch und Unterhaltungen bei mir im Zimmer erfuhr ich dann nach kurzer Zeit, daß es sich um einen norwegischen Vertrauensmann handelte. Auch der oftmals begleitende Herr vom Außenpolitischen Amt... kam mit mir ins Gespräch und schenkte mir Vertrauen, so daß ich über die Besprechungen Raeder-Rosenberg und die Vorbereitungen des Norwegen- Unternehmens... Kenntnis erhielt. Nach allem, was ich erfuhr, kann ich sagen, daß die Idee dieses Unternehmens von Raeder ausging und Hitlers freudigste Zustimmung fand. Getarnt wurde das ganze Unternehmen dadurch, daß man eine Unternehmung gegen Holland- England vorgab. Eines Tages wurde auch Quisling durch Hagelin beim Oberbefehlshaber angemeldet und sofort empfangen. Eine weitere Rolle spielte bei diesen ganzen Verhandlungen der Korvettenkapitän der Reserve Schreiber, der als späterer Marine-Attaché in Oslo saß und die Verhältnisse in Norwegen sehr genau kannte. Er arbeitete in Oslo mit der Quisling-Partei und dessen Vertrauensmännern zusammen.«

SCHULTE-MÖNTING: Es trifft nicht zu, daß Herr Hagelin von Großadmiral Raeder empfangen wurde. Das kann Herr Giese auch gar nicht wissen, denn er saß zwei Zimmer weiter. Wenn er vielleicht geschrieben hätte in seinen Niederschriften, daß er von mir empfangen wurde, dann könnte es in gewisser Hinsicht seine Richtigkeit haben. Die Tatsache ist die, daß ich seinerzeit nach dem Besuch von Quisling und Hagelin gesagt habe, wenn ihn seine Wege weiter nach Berlin führen würden und er auf diesem Gebiet marine-politische Nachrichten hätte, bäte ich ihn, mir sie zugänglich zu machen.

MAJOR ELWYN JONES: Sagen Sie, daß der Angeklagte Raeder mit Hagelin niemals zusammengekommen ist?

SCHULTE-MÖNTING: Er hat ihn... ich habe gesagt, er hat ihn nicht kennengelernt, bevor Quisling im Dezember zu Raeder kam, und er hat ihn später auch nicht mehr empfangen.

MAJOR ELWYN JONES: Er hat aber Hagelin tatsächlich empfangen und ging mit ihm am 14. Dezember 1939 zu Hitler. Nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Er war in der Begleitung von Quisling, das trifft zu. Er hatte aber keine besonderen Verhandlungen unter vier Augen mit Raeder geführt.

MAJOR ELWYN JONES: Sie sagten... Sie sprachen heute morgen von der Konferenz zwischen Quisling und Raeder am 12. Dezember 1939 und gaben an, daß über Politik in dieser Konferenz nicht gesprochen wurde.

SCHULTE-MÖNTING: Mit dem Wort Politik meine ich: im nationalsozialistischen gleichgerichteten Fahrwasser, also nationalsozialistische Politik auf norwegischer Seite, und nationalsozialistische Politik auf unserer Seite. Besprochen worden sind nur marine- politische Fragen.

MAJOR ELWYN JONES: Ich will mich mit Ihnen über die Frage der Politik nicht in eine Debatte einlassen. Ich halte mich an die gebräuchliche deutsche Definition, daß Politik die Fortsetzung von Krieg mit anderen Mitteln ist. Aber wenn Sie das Dokument C-64 betrachten, werden Sie sehen, daß am 12. Dezember politische Probleme besprochen wurden. Sie sehen, daß es sich um einen Bericht von Raeder an Hitler handelt. Er befindet sich auf Seite 31 des Dokumentenbuches 10a, in welchem Raeder in Absatz 2 schreibt:

»Stimmung in Norwegen sehr stark gegen Deutschland eingestellt, infolge Konfliktes Finnland-Rußland in noch höherem Maße als bisher, Einfluß Englands sehr groß, vor allem durch Storthing-Präsident Hambro (Jude und Freund von Hore Belisha), der in Norwegen z. Zeit allmächtig. Abmachung zwischen England und Norwegen betreffs ev. Besetzung Norwegens besteht nach Quislings Überzeugung. Dann würde auch Schweden sich gegen Deutschland stellen. Gefahr der Besetzung Norwegens durch England sehr drohend: in Kürze möglich. Vom 11. 1. 40 an ist Storthing und damit Regie rung Norwegens illegal, da der Storthing seine Verlängerung um 1 Jahr selbst beschlossen hat gegen die Verfassung.«

In dieser Besprechung wurde über Politik sogar sehr viel gesprochen, nicht wahr? Sie sagten, der Angeklagte Raeder sei sehr um den Frieden mit Norwegen bemüht gewesen. War er für einen Frieden mit einem Norwegen, das von dem Verräter Quisling regiert wurde?

SCHULTE-MÖNTING: Ich darf auf die erste Frage noch erwidern, in dem Protokoll lautet es:

»Ob.d.M. weist darauf hin, daß man bei solchen Angeboten nie wissen kann, wieviel die betreffenden Personen die eigenen Parteiabsichten fördern wollten und wie weit ihnen die deutschen Interessen am Herzen lägen. Daher Vorsicht geboten.«

Aus diesem Vermerk in dem Dokument, das Sie mir eben vorgelegt haben, erhellt meiner Einsicht das, was ich damit sagen wollte, daß nämlich zwischen Großadmiral Raeder und Quisling keine – sagen wir einmal – Parteigeschäfte oder keine Geschäfte auf Grund gleicher weltanschaulicher Einstellung geschlossen werden sollten. Deswegen sagte ich, hat Raeder sich nicht mit ihm über Politik unterhalten, sondern über die Tatsachen. Daß Quisling zu seiner Einführung als Präambel gewisse Dinge nennt, war selbstverständlich. Er weist aber auf die Vorsicht hin und fragt: Was will der Mann? Will er mitmachen in der Partei oder will er wirklich über den Dingen, stehen?

MAJOR ELWYN JONES: Auf jeden Fall zog der Angeklagte Raeder die Berichte Quislings denen des deutschen Gesandten in Oslo vor, die von den Berichten des Verräters Quisling gänzlich verschieden waren. Das ist doch so, nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Ich glaube, daß Raeder die Berichte des Deutschen Gesandten in Oslo niemals gesehen hat. Ich kenne sie jedenfalls nicht.

MAJOR ELWYN JONES: Dem Gerichtshof liegen die Dokumente zu dieser Angelegenheit vor. Ich will nicht weiter darauf eingehen.

Nun möchte ich Sie als nächstes über die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika fragen. Wann erlangte die deutsche Admiralität zuerst Kenntnis von der Absicht Japans, die Vereinigten Staaten anzugreifen?

SCHULTE-MÖNTING: Meines Wissens – ich kann also nur von der Person Raeders sprechen und von meiner Person – meiner Ansicht nach erst mit dem Augenblick des Überfalls von Pearl Harbor.

MAJOR ELWYN JONES: Sie haben aber eine Mitteilung des deutschen Marine-Attachés in Tokio vor dem Angriff auf Pearl Harbor erhalten, die anzeigte, daß ein Angriff auf die Vereinigten Staaten bevorstehe, nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Auf Pearl Harbor? Nein.

MAJOR ELWYN JONES: Aber gegen die Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Betrachten Sie doch Dokument D-872, das Beweisstück GB-480 wird. Sie sehen, daß es Auszüge aus dem Kriegstagebuch des deutschen Marine-Attachés in Tokio sind. Die erste Eintragung ist vom 3. Dezember 1941 datiert:

»3. 12. 41:

18.00 Einladung des Marine-Attachés für mehrere Offiziere des japanischen Marineministeriums. Aus der Unterhaltung geht hervor, daß die Verhandlungen in Washington als restlos gescheitert anzusehen sind und ganz offensichtlich mit baldiger Einleitung von Aktionen in südlicher Richtung durch die jap. Wehrmacht zu rechnen ist.«

Und dann am 6. Dezember 1941: »Rücksprache mit Frg.-Kpt. Shiba.« Das Ergebnis der Unterhaltung wird in folgendem Telegramm nach Berlin berichtet:

»1. Amerika anbot letzte Woche Nichtangriffspakt USA England Rußland Japan. Japan ablehnte in Hinblick auf Dreierpakt und hohen Gegenforderungen. Verhandlungen daher völlig festgefahren.

2. Wehrmacht voraussah Entwicklung und gab Zustimmung zur Entsendung Kurusus, nur um im Volk Eindruck zu erwecken, daß kein Mittel unversucht.

3. Wehrmacht hat sich bereits seit drei Wochen dahin festgelegt, daß Konflikt unvermeidlich, selbst wenn USA in letzter Minute noch größere Zugeständnisse mache. Entsprechende Maßnahmen im Anrollen.«

Und dann, ich will nicht das ganze Dokument verlesen, heißt es am Schluß:

»Zu Weihnachten wäre jedoch der Kriegszustand mit England und Amerika hergestellt.«

Angenommen, daß Sie dieses Telegramm vor dem 8. Dezember erhielten, wären Sie doch mit den Plänen des perfiden japanischen Angriffs auf die Vereinigten Staaten bekanntgeworden. Nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Ich verstehe den Sinn nicht ganz, ob ich... ich habe ja gesagt, daß wir in Berlin mit den japanischen Referenten oder Attachés keine Beziehung gehabt haben. Ich habe behauptet, daß wir von Pearl Harbor erst Kenntnis erhalten haben aus dem Rundfunk, und ich verstehe nicht den Unterschied, ob nun am 6. Dezember der Attaché in Tokio Vermutungen mitteilt oder aus irgendwelchen Nachrichtenquellen, die wir nicht kontrollieren können, Vermutungen zieht auf einen zukünftigen Konflikt. Der hat ja doch nichts damit zu tun, daß wir in Berlin den Japanern geraten hätten, einen Angriffskrieg gegen Amerika zu führen.

MAJOR ELWYN JONES: Sie sagen also, daß Sie in Berlin mit den japanischen Attachés keine Besprechungen hatten?

SCHULTE-MÖNTING: Keine. Meines Wissens keine offiziellen Absprachen von Admiralstab zu Admiralstab, habe ich damit gemeint. Also, offizielle operative Besprechungen zwischen der Seekriegsleitung und dem japanischen Admiralstab.

VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Bevor Sie dieses Dokument verlassen, sollten Sie, glaube ich, den Absatz 5 verlesen.

MAJOR ELWYN JONES: Absatz 5, Euer Lordschaft, lautet:

»5. Zusatz M. Att:

Über Zeitpunkt Beginn Südunternehmen keine genauen Angaben erhältlich. Alle Anzeichen deuten jedoch darauf hin, daß Start innerhalb drei Wochen zu erwarten, und zwar gleichzeitig Angriff auf Thai, Philippinen und Borneo.

6. Botschafter von Abgabe Telegramm keine Kenntnis, jedoch inhaltlich unterrichtet.«

Nun möchte ich...

VORSITZENDER: Mit Bezugnahme auf das, was der Zeuge soeben sagte, weiß ich nicht, ob ich ihn vorhin recht verstanden habe. Aber wie ich es auffaßte, sagte er, die deutsche Admiralität erfuhr zum erstenmal von Japans Absicht anzugreifen nach Pearl Harbor, und nicht, daß sie zum erstenmal von Pearl Harbor durch den Rundfunk erfuhr. Es war der erste Hinweis, den sie von der Angriffsabsicht hatte.

MAJOR ELWYN JONES: Das ist so, Euer Lordschaft.

Ich behaupte, Zeuge, daß Ihnen vor dem Überfall auf Pearl Harbor die Absichten der Japaner, die Vereinigten Staaten anzugreifen, vollständig bekannt waren.

SCHULTE-MÖNTING: Ich weiß nicht, worauf Sie die Betonung legen, auf Pearl Harbor oder auf die Tatsache, daß wir zwei Tage vor dem Angriff auf Pearl Harbor ein Telegramm aus Tokio bekommen haben, daß man mit Streitigkeiten zu rechnen hätte. Ich bin gefragt worden, ob wir von der Tatsache des Angriffs von Pearl Harbor Kenntnis gehabt hätten. Darauf habe ich gesagt: Nein. Ich habe gesagt, daß wir in Berlin auch keine Besprechungen gehabt hätten zwischen Seekriegsleitung und dem japanischen Admiralstab. Hier, was Sie mir hier vorlegen...

MAJOR ELWYN JONES: Ich möchte mich sogleich damit befassen, vorher aber will ich Ihnen vorlesen, was Ihr Oberbefehlshaber darüber gesagt hat, denn, wissen Sie, es ist nicht das, was Sie aussagen.

Bei dem Verhör des Admirals Raeder am 10. November 1945 (D-880, GB-483) wurde er gefragt:

»Frage: Wurden Verhandlungen bezüglich der Intervention Japans ausschließlich durch das deutsche Au ßenamt geführt, oder geschah dies in Zusammenarbeit mit dem Oberkommando der Marine und dem Oberkommando der Wehrmacht?«

Die Antwort des Admirals Raeder lautete:

»Verhandlungen zwischen dem Außenamt und den japanischen Diplomaten fanden nicht statt. Der Gesandte Oshima war ein Offizier. Er verhandelte mit dem Außenamt in seiner Eigenschaft als Delegierter. Aber abgesehen davon war er selbst genügend Sachverständiger, um die ganze Sache vom militärischen Standpunkt zu beurteilen. Militärische Behörden haben schon lange vorher Verhandlungen mit Militär- und Marine-Attachés über die für Japan wesentlichen Angelegenheiten geführt. Alles das wurde mit den Militär- und Marine- Attachés besprochen und durchgearbeitet.«

Das ist eine sehr verschiedene Darstellung der Tatsachen im Vergleich zu der Ihrigen, Zeuge, nicht wahr? Ich möchte mich dann noch mit zwei weiteren Angelegenheiten befassen.

Ich weiß nicht, Euer Lordschaft, ob jetzt passen würde, eine kurze Pause einzuschalten.