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[Pause von 10 Minuten.]

MAJOR ELWYN JONES: Hoher Gerichtshof! Bezüglich des von mir verlesenen Auszugs aus dem Verhör des Angeklagten Raeder möchte ich klarstellen, daß der Angeklagte sich zu der Zeit hauptsächlich mit dem allgemeinen Verhältnis, das zwischen den deutschen Behörden in Berlin und den japanischen Vertretern bestand, beschäftigte. Ich will bei dem Gerichtshof nicht den Eindruck erwecken, daß es sich hier direkt um Verhandlungen hinsichtlich eines Eingreifens gegen Amerika selbst handelte. Ich möchte den Gerichtshof in dieser Sache nicht irgendwie irreführen.

[Zum Zeugen gewandt.]

Wußten Sie, daß eine Einheit der deutschen Marine, die dem deutschen Marinebefehlshaber in Bordeaux unterstellt war, im Dezember 1942 zwei königlich britische Marinesoldaten erschossen hat, die an einem Unternehmen gegen Schiffe in der Gironde- Mündung teilgenommen haben?

SCHULTE-MÖNTING: Ich habe davon später Kenntnis bekommen.

MAJOR ELWYN JONES: Haben Sie die Eintragung über diese Erschießung im Kriegstagebuch der Skl gesehen?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich habe hier in Nürnberg durch den Verteidiger eine Eintragung gesehen. Ich weiß nicht, ob das das Kriegstagebuch der Seekriegsleitung ist.

MAJOR ELWYN JONES: Es ist behauptet worden von beiden Verteidigern, sowohl von dem Verteidiger des Angeklagten Dönitz wie von dem Verteidiger des Angeklagten Raeder, daß die Eintragung in D-658, die den Satz enthält:

»Maßnahme würde dem besonderen Befehl des Führers entsprechen, bildet jedoch, da die Soldaten Uniform trugen, ein völkerrechtliches Novum«,

daß diese Eintragung nicht aus dem Kriegstagebuch der Skl stammt. Nun, Sie kennen doch die Initialen des Angeklagten Raeder, nicht wahr?

Ich möchte nun, daß Sie sich das Original von D-658 ansehen, um ohne Zweifel festzustellen, daß diese Eintragung in das Kriegstagebuch der Skl eingesetzt wurde.

Ich will eine Photokopie des Originals vorlegen, wenn es der Gerichtshof gestattet, da das Original für andere Zwecke benötigt wird. D-658 war GB-229. Vielleicht wäre es passend, die Photokopien der Originale als D-658a und GB-229a zu bezeichnen.

Das ist das Kriegstagebuch der Skl, nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, ich erkenne es als solches an.

MAJOR ELWYN JONES: Und die Skl war mit dieser furchtbaren Ermordung der Leute in Bordeaux vollständig vertraut, nicht wahr?

SCHULTE-MÖNTING: Aus dem Kriegstagebuch entnehme ich, genau so, wie es mein Eindruck ist, daß sie hinterher, am 9. Dezember, von der Tatsache der Erschießung Kenntnis bekommen hat.

MAJOR ELWYN JONES: Und der lakonische Vermerk der Skl war...

SCHULTE-MÖNTING:... und zwar durch den Wehrmachtsbericht. Es lautet hier wörtlich: »Nach Wehrmachtsbericht sind die beiden Soldaten inzwischen erschossen worden.« Das steht hier in dem Tagebuch der Skl. Das erkenne ich an.

MAJOR ELWYN JONES: Und die so menschliche Bemerkung der Skl ist: »... da die Soldaten Uniform trugen, ein völkerrechtliches Novum.«

Ich habe noch eine letzte Angelegenheit, über die ich Sie befragen möchte. Ist es Ihre Behauptung, daß die deutsche Marine einen einwandfreien Seekrieg geführt hat?

SCHULTE-MÖNTING: Ich behaupte, daß die deutsche Kriegsmarine einen sehr sauberen Krieg geführt hat, und dies hat ja auch nichts zu tun mit dieser Tatsache, die in dem Tagebuch der Skl steht und die sie aus dem Wehrmachtsbericht entnommen hat, daß nämlich zwei Soldaten erschossen wurden, daß dies zwar dem besonderen Befehl, der angeführt ist, entsprechen würde, den der Führer gegeben hat, aber wie die Seekriegsleitung hinzufügt, ein Novum in der Geschichte der Seekriegführung sei. Auch diese...

MAJOR ELWYN JONES: Ich gehe jetzt zu einer anderen Frage über, aber Sie sagen im allgemeinen...

SCHULTE-MÖNTING: Darf ich abschließend nur noch sagen, daß dieses post festum festgestellt ist und daß die Marine, in diesem Falle Raeder, ja auf diese Dinge keinen Einfluß hatte. Wenn Sie mich fragen, ob ich diesen Befehl billigen würde oder so etwas Ähnliches, würde ich Ihnen meine persönliche Ansicht geben über die Dinge, die Raeder und ich besprochen haben.

MAJOR ELWYN JONES: Aber Sie wissen doch, daß Raeder der Oberbefehlshaber der Marine war, und wer sollte denn in Deutschland Einfluß ausüben, wenn nicht die Oberbefehlshaber? Hier handelt es sich um eine Angelegenheit, die direkt die Ehre der Deutschen Wehrmacht angeht, und trotz dieser bewußten Verweigerung des durch das Genfer Abkommen diesen beiden englischen Marinesoldaten zustehenden Schutzes, blieb er weiter in seiner Stellung, nachdem die beiden vorsätzlich ermordet worden waren.

SCHULTE-MÖNTING: Das ist eine Entstellung. Ich darf dazu wie folgt Stellung nehmen: Die Tatsache ist die, daß in diesem Kriege zum erstenmal mit einer Form von Sabotage, sei es im Hinterland aus der Luft gelandet oder sonstwie hinter die Front gebracht, gearbeitet wurde.

MAJOR ELWYN JONES: Einen Augenblick! Es waren Marinesoldaten in Uniform. Ihr eigener Bericht im Kriegstagebuch der Skl besagt das.

SCHULTE-MÖNTING: Ich muß ja etwas zu dem Befehl sagen, der vorher gegeben ist. In der Präambel des Befehls heißt es: Da aus Beutebefehlen bekannt ist, daß den alliierten Soldaten oder... ich weiß jetzt nicht mehr genau den Wortlaut... es im Befehl nahegelegt ist, sich bei Ausführung ihrer Arbeit, bei diesen sogenannten Commando-Raids, nicht mit deutschen Gefangenen abzugeben, sondern, damit sie sich nicht belasten, sie vorher zu erschießen, müßten folgende Weisungen gegeben werden.

Ich habe damals mit Raeder über diesen Fall selbstverständlich auch gesprochen, und ich kann nur sagen die Ansicht, die ich persönlich vertreten habe. Ich habe diese Präambel deswegen für glaubwürdig empfunden, weil ich der Ansicht bin, daß, wenn ich schon einmal zu diesem Mittel der, sagen wir, Sabotage im Hintergelände der Truppe greife, ich mich selbstverständlich nicht mit Gefangenen belasten kann, weil dann das Moment der Überraschung, in diesem Falle bei uns, ausgeschlossen wäre.

Wenn also ein Trupp von drei bis fünf Mann ein sogenanntes Kommandounternehmen unternimmt, um hinter der Front der Truppe Zerstörungen anzurichten, können sie sich praktisch auch nicht mit solchen Gefangenen belasten, ohne in Gefahr zu laufen, vorzeitig selbst erschossen oder erkannt zu werden.

Infolgedessen habe ich diese Präambel für glaubwürdig gehalten und habe diese meine Stellungnahme auch seinerzeit zum Ausdruck gebracht.

MAJOR ELWYN JONES: Und Sie glauben, daß die Erschießung jener zwei Marinesoldaten deshalb vollständig gerechtfertigt war? Das ist Ihre Stellung zu dieser Angelegenheit, nicht wahr? Sagen Sie einfach ja oder nein. Ich möchte mit Ihnen nicht argumentieren.

SCHULTE-MÖNTING: Ich habe das in keiner Weise behauptet, sondern ich habe gesagt, hier ist festgestellt eine Tatsache, von der wir erst erfahren haben durch den Wehrmachtsbericht und daß Raeder und das Oberkommando hierzu nicht gehört worden sind. Das habe ich festgestellt.

MAJOR ELWYN JONES: Nun, die letzte Sache, die ich fragen wollte. Sie haben angegeben, daß nach Ihrer Meinung Deutschland einen sauberen Seekrieg führte. Ich möchte Ihnen D-873 vorlegen, ein neues Dokument, das GB-481 wird. Es ist das Logbuch des U-Bootes U-71, unter dem Datum des 21. Juni 1941, als der Angeklagte Raeder Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine war. Sie sehen die Eintragung lautet:

»1 Rettungsboot des norwegischen Motor-Tankers – John P. Pederson – unter Segel treibend gesichtet. Drei Überlebende lagen erschöpft unter einer Persenning und machten sich erst bemerkbar, als das U-Boot wieder ablief. Sie gaben an, daß ihr Schiff vor 28 Tagen torpediert worden sei. Ihre Bitte, sie an Bord zu nehmen, habe ich abgelehnt, das Boot mit Proviant und Wasser versorgt und Kurs und Entfernung zur Island-Küste herübergegeben. Boot und Besatzung befanden sich in einem Zustand, der bei der herrschenden Wetterlage kaum noch Rettungsaussicht bot.

(gez.) Flachsenberg.«

Ist das Ihre Auffassung vom sauberen Seekrieg?

SCHULTE-MÖNTING: Ich stelle fest, daß der Kommandant tat, was er tun konnte bei dieser Wetterlage, die er ja selbst schildert, daß bei dem herrschenden Unwetter eine Rettungsaussicht nicht bestand, daß er ihnen Proviant hinübergeworfen hat durch einen Depeschenbeutel und ihnen ja den Kurs auf die Küste gegeben hat. Ich wüßte nicht, was dabei unmenschlich ist. Wenn er weggefahren wäre, ohne Proviant und ohne ihnen einen Anhalt zu geben, könnten Sie vielleicht diesen Vorwurf konstruieren.

MAJOR ELWYN JONES: Aber, wie Sie wissen, hätte er sie doch an Bord nehmen können. Es waren nur drei Mann, die taten...

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich glaube, das können Sie nicht beurteilen, das kann nur der Kommandant selbst beurteilen, der das Boot führt. Ich müßte mir das Wetter ansehen, denn hier steht »mittelhohe Dünung«. Das könnte hier auch...

MAJOR ELWYN JONES: Aber Sie sehen doch hier, daß der U-Bootkommandant zu diesen Leuten gesprochen haben mußte, und es mußte physisch möglich gewesen sein, sie an Bord zu nehmen; er aber überließ sie ihrem Schicksal, obwohl er ganz gut wußte, daß er sie sterben ließ. Das wissen Sie ja!

SCHULTE-MÖNTING: Nein, in keiner Weise, dann hätte er ihnen ja keinen Proviant zu geben brauchen, und dann brauchte er ihnen ja nicht noch den Kurs anzugeben auf die Küste.

Woraus entnehmen Sie denn, daß die sterben mußten? Im übrigen...

MAJOR ELWYN JONES: Der letzte Satz zeigt klar an, daß der U-Bootkapitän wußte, daß er sie dem Tod überließ. Ich behaupte, er hätte sie an Bord nehmen können und es auch hätte tun sollen, wenn auch nur eine Spur Menschlichkeit in ihm gewesen wäre.

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich kenne den Zustand des Bootes nicht und weiß nicht, ob das Boot in der Lage gewesen ist, zusätzlich noch hier Gefangene an Bord zu nehmen. Ich glaube, Sie haben die Verhältnisse auf einem U-Boot noch nicht gesehen, sonst würden Sie das nicht so beurteilen können. Eine Besatzung eines U-Bootes, das wochen- und wochenlang unter Wasser ist, wo jeder Raum bis aufs letzte ausgenutzt wird und Tag und Nacht den größten Gefahren ausgesetzt ist, da kann man nicht ohne weiteres sagen, daß das eine Menschlichkeit wäre, diese Männer noch zu übernehmen. Im übrigen sagt er ja selber, daß kaum eine Rettungsaussicht bestand auf Grund der herrschenden Wetterlage.

MAJOR ELWYN JONES: Euer Lordschaft, ich habe keine Fragen mehr.

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Ich habe zu ein paar Punkten, die Mr. Elwyn Jones gefragt hat, meinerseits Rückfragen. Es ist Ihnen vorgehalten worden aus dem Dokument von Aßmann vom 10. Oktober 39 eine Eintragung unter 10. Oktober mit dem Hinweis, daß sich hieraus ergeben soll, daß Raeder Norwegen nur besetzen wollte, um norwegische Stützpunkte zu haben. Ich lese Ihnen die volle Eintragung vor und bitte Sie dann, zu der gesamten Eintragung Stellung zu nehmen.

»Führer stimmt zu, daß vom vollen Einsatz der beiden zur Zeit noch einzigen Schlachtschiffe vorläufig abzusehen sei. Rußland hat Stützpunkte bei Murmansk angeboten...

Frage Belagerung England: Führer und Ob.d.M. stimmen überein, daß alle Einsprüche Neutraler zurückgewiesen werden müssen, auch bei Gefahr Kriegseintritt USA, der bei Fortdauer des Krieges sicher erscheint. ›Je brutaler der Krieg geführt würde, desto früher die Wirkung, desto kürzer der Krieg.‹

Kapazität für großes U-Bauprogramm – Führer lehnt Antrag, bei Rußland U-Boote zu bauen oder zu kaufen, aus politischen Gründen ab – Ob.d.M. erklärt, Eroberung belgischer Küste bringt keinen Vorteil für U- Krieg; weist hin auf Wert Gewinnung von norwegischen Stützpunkten (Drontheim) mit Hilfe russischen Druckes. Führer will Frage erwägen.« (D-879, GB-482.)

Herr Admiral! Ist dies nach dem Gesamtinhalt eine vollständige Klärung des norwegischen Problems?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, niemals.

DR. SIEMERS: Sehe ich richtig, daß hier zahllose Fragen behandelt sind und dahin nur eine strategische Frage auch hinsichtlich Norwegens...

MAJOR ELWYN JONES: Euer Lordschaft! In der Übersetzung kam durch: »keinen Vorteil der Besetzung norwegischer Stützpunkte« und die Übersetzung des Dokuments ist: »Raeder unterstreicht die Bedeutung des Erwerbs norwegischer Stützpunkte.«

Wenn wir vielleicht eine sorgfältige Übersetzung – ich sage dies nicht, um zu kritisieren – eine sehr sorgfältige Übersetzung der Eintragung hätten, könnte dies wichtig sein.

VORSITZENDER: Wie ist die... Gaben Sie eine Beweisstücknummer an?

MAJOR ELWYN JONES: Nein, Euer Lordschaft, das ist die Eintragung aus Aßmanns Stichworte-Tagebuch.

VORSITZENDER: Ja, ich weiß, aber ich möchte die Beweisstücknummer wissen.

MAJOR ELWYN JONES: Ich werde einen Auszug machen lassen und ihm heute abend eine Beweisstücknummer geben, Euer Lordschaft.

VORSITZENDER: Es wäre dann GB-482, nicht wahr?

MAJOR ELWYN JONES: Ja, Euer Lordschaft, so ist es, GB-482.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Es ist dasselbe Datum, und ich bitte um Verzeihung, wenn es nicht übereinstimmt, aber ich hatte diese Unterlage, aus der ich vorlas, durch die Liebenswürdigkeit von Mr. Elwyn Jones.

VORSITZENDER: Sie sollten sich mit der Frage der Übersetzung befassen und sie regeln.

MAJOR ELWYN JONES: Ja, Euer Lordschaft.

DR. SIEMERS: Jedenfalls, Herr Admiral, sind beide Eintragungen vom 10. Oktober, also von derselben Besprechung. Sehe ich richtig, daß es sich folglich um zahlreiche strategische Fragen handelte, so daß man bei keiner von diesen strategischen Fragen sagen kann, diese Frage ist vollständig und endgültig behandelt.

SCHULTE-MÖNTING: Nein, ich glaube, dieser Fragenkomplex hat mit der umfangreichen Besprechung über Besetzung Norwegens zwischen Raeder und Hitler nichts zu tun. Es wurden berührt die Frage Norwegen, die Besetzung für sich, und im Anschluß einige Punkte, die sich Raeder meistens im Notizbuch oder schriftlich mitnahm. Unabhängig von dieser Frage, ob einmal eine Besetzung Norwegens notwendig sei oder nicht, ist angeschnitten worden – in diesem Falle durch Zufall am selben Tage – die Möglichkeit der Eroberung von Stützpunkten außerhalb des deutschen Gebietes.

DR. SIEMERS: Und daher wurde gesprochen von Murmansk, das Rußland anbot.

SCHULTE-MÖNTING: Von Rußland herunter bis nach Belgien, von der gesamten Küste, wo sich Möglichkeiten für unsere U-Bootkriegführung abzeichneten.

DR. SIEMERS: Wenn im Kriegstagebuch bei einer Besprechung zwischen Raeder und Hitler ein Satz in Anführungsstrichen verzeichnet ist, sind es dann Worte, die Hitler gebraucht hat, die nun von ihm zitiert werden. Ist das zu vermuten?

SCHULTE-MÖNTING: Wenn es lautet...

MAJOR ELWYN JONES: Herr Vorsitzender! Die Übersetzung ist nun nachgeprüft worden und das Original: »Raeder betont die Wichtigkeit, norwegische Stützpunkte zu erhalten« scheint eine vollständig richtige Übersetzung zu sein.

VORSITZENDER: Fahren Sie fort, Dr. Siemers.

SCHULTE-MÖNTING: Ich habe es verstanden, Herr Doktor, soll ich mich wieder dazu äußern?

DR. SIEMERS: Ja, wollten Sie zu dem Punkt noch etwas sagen?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, ich habe verstanden, daß der andere Herr eben darauf hinwies, daß Raeder angeblich auf die Notwendigkeit der Erwerbung von Stützpunkten für U-Boote Hitler aufmerksam gemacht hat und in diesem Zusammenhang einmal gesprochen hat von einer russischen Hilfe und andererseits von der Möglichkeit der Erwerbung bei Norwegen. Ich sehe darin keine Angriffsabsichten.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Um keine Zeit zu verlieren, habe ich Herrn Kranzbühler gebeten, die Übersetzung eben nachzuprüfen. Der deutsche Text lautet, worauf ich schon jetzt hinweisen möchte: »Ob.d.M. weist hin auf Wert Gewinnung von norwegischen Stützpunkten.« Das ist etwas anderes als die englische Übersetzung, ich darf aber vielleicht hinterher darauf zurückkommen.

Herr Admiral! Mr. Elwyn Jones hat dann das Affidavit von Walter Giese vorgelegt. Ich wäre dankbar, wenn Sie dies noch einmal zur Hand nehmen würden, es ist D-722. Es lautet:

»Ich wurde am 24. November 1900 als Sohn des Maurerpoliers Ernst Giese zu Stettin geboren.«

Dann sagt es nachher:

»Ich saß im Vorzimmer des Oberbefehlshabers als Hilfskraft des Adjutanten.«

Dann heißt es im selben Absatz:

»Mittags nach Beendigung der Vorträge erhielt ich das Protokollbuch vom Adjutanten, um es in den gemeinsamen Panzerschrank zu verschließen.«

Dann heißt es weiter auf der zweiten Seite:

»Persönlich hatte ich keinen größeren Verkehr mit dem Oberbefehlshaber – dieser bestand vielmehr darin, daß ich Geheim-Kommando-Schriftwechsel bei ihm vorleg te, bezw. von ihm holte.«

Herr Admiral! Sehe ich richtig, daß Giese demnach eine Art Bote gewesen ist?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, wir haben seinerzeit, um Offiziersstellen einzusparen, einen großen Teil nichtwichtiger Stellen zivilmäßig besetzt mit Menschen, von denen wir glaubten, daß sie unseres Vertrauens würdig seien. Diese Tatsache, ein Safe zu verwalten oder den Schlüssel an sich zu nehmen, war an und für sich Sache des zweiten Adjutanten, der später eingespart wurde. Der Giese war ein langdienender Feldwebel in der Marine, hat zwölf Jahre bei der Marine gedient als Schreiber und hatte infolgedessen eine gewisse Praxis für die Briefbuchführung.

VORSITZENDER: Alles das steht in dem Dokument. Wenn etwas in dem Dokument nicht richtig ist, dann können Sie es ihm zeigen; aber es ist alles in dem Dokument niedergelegt, genau wie es der Admiral sagte. Sie verschwenden die Zeit des Gerichtshofs mit Ihrer Wiederholung.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich glaube, was Mr. Elwyn Jones vorgetragen hat, stand auch im Dokument. Es kommt ja auf die Frage der Auslegung an, und der Zeuge ist auf ganz bestimmte Punkte hingewiesen worden, und ich glaubte – ich bitte um Verzeihung, wenn ich mich irre – ich glaubte das Recht zu haben, daß ich im Rückverhör auch meinerseits auf gewisse Punkte des Dokuments hinweise.

VORSITZENDER: Wenn Sie wünschen, können Sie uns auf die Absätze verweisen.

SCHULTE-MÖNTING: Ich kann mich insofern kurz fassen.

Giese hatte keinerlei Einsicht in die tatsächlichen Dinge, und selbst wenn er unbefugterweise in das Protokoll des Adjutanten geschaut hat, das kein Stenogramm war, sondern eine persönliche Notiz zur Erinnerung des Adjutanten, konnte er sich niemals, ohne an einer Sitzung teilgenommen zu haben, einen richtigen Eindruck verschaffen. Er hatte im Vorzimmer auch nicht die Entscheidung darüber gehabt, wer zum Oberbefehlshaber vorgelassen wurde, sondern der Adjutant, beziehungsweise ich. Er wußte nicht einmal, wer Zutritt hatte, und es ist eine kühne Behauptung oder eine Vermutung, wenn er meint, ein Mann wie Hagelin wäre nun jedesmal bei Raeder gewesen an Stelle bei mir. Im übrigen war Hagelin vielleicht vier oder fünf Male bei mir.

DR. SIEMERS: Glauben Sie, daß Giese zugegen war, wenn Raeder mit Hitler sprach?

SCHULTE-MÖNTING: Giese? Nein, nie. Giese saß im Vorzimmer und bediente das Telephon von Raeder.

VORSITZENDER: Dr. Siemers! Kein Mensch hat gesagt, daß er da war. Mr. Elwyn Jones hat nicht behauptet, daß dieser Mann Giese bei Unterhaltungen zwischen Raeder und dem Führer oder Raeder und Hagelin zugegen war.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Es ist ein Affidavit und in dem Affidavit steht, worauf ich jetzt hinweisen möchte, auf Seite 5:

»Nach allem, was ich erfuhr, kann ich sagen, daß die Idee dieses Unternehmens von Raeder ausging und Hitlers freudigste Zustimmung fand.«

Woher kann Giese das wissen?

SCHULTE-MÖNTING: Ich darf betonen, daß selbst ich als Chef des Stabes bei diesen persönlichen Besprechungen nicht zugegen war und Herr Giese an sein Telephon gehalten war, ist festzuhalten, und keine andere Einblicksmöglichkeit hatte, als seiner Phantasie freiesten Raum zu lassen.

DR. SIEMERS: Das genügt, danke.

Ich komme zu dem Dokument D-872. Das ist das Kriegstagebuch des Marine-Attachés in Japan, aus dem Ihnen vorgehalten worden ist, daß Sie demnach gewußt haben müssen, daß Japan am 7. Dezember Amerika angreift. Das Telegramm, von dem hier die Rede ist, ist demnach vom 6. Dezember. Wann kann das Telegramm bei Ihnen vermutlich eingegangen sein?

SCHULTE-MÖNTING: Sie meinen bei mir persönlich?

DR. SIEMERS: Beziehungsweise bei Raeder.

SCHULTE-MÖNTING: Nicht vor dem nächsten Morgen.

DR. SIEMERS: Also am 7. Dezember?

SCHULTE-MÖNTING: Das ist der früheste Termin. Es lag ja in diesem Falle bei dem Chef des Stabes der Seekriegsleitung, und der entschied, ob aus operativen Gründen eine unmittelbare sofortige Vorlage notwendig sei oder nicht.

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Sie erinnern sich dieses Dokuments noch?

SCHULTE-MÖNTING: Jawohl.

DR. SIEMERS: Ist in diesem Telegramm Pearl Harbor erwähnt?

SCHULTE-MÖNTING: Nein. Das versuchte ich ja auszuführen, daß Pearl Harbor mit dieser Tatsache, mit dem Telegramm, von dem Admiral Wennecker überhaupt nicht identisch ist und daß Wennecker ja auf Nachrichtenquellen angewiesen war und zu Vermutungen, oder seine Vermutungen auf Grund seiner Nachrichten in einem Telegramm formulierte, ohne dafür sicherste Unterlagen zu haben. Derartige Telegramme gingen laufend ein. Mal waren die Vermutungen richtig, mal unrichtig.

DR. SIEMERS: Herr Admiral! Die Anklage hat es vorgelegt zum Beweis dafür, daß militärische Besprechungen mit Japan stattgefunden haben. Ich sehe doch wohl richtig, daß dies nur eine Mitteilung über Eventualitäten ist?

SCHULTE-MÖNTING: Selbstverständlich, ich hatte vorhin versucht, zum Ausdruck zu bringen, daß dies keine militärischen Besprechungen sind zwischen Admiralstäben, sondern der Attaché ist angehalten, alle bei ihm eingehenden Nachrichten von Wert zu sondieren und zu übermitteln.

DR. SIEMERS: Es ist Ihnen dann vorgelegt worden ein Dokument, das nicht überreicht wurde, und zwar eine Vernehmung Raeders vom 10. November 1945. Ich darf Sie bitten, sich von diesem Dokument, das ich überreichen lasse, Seite 5 unten anzusehen und die Stelle, die von Seite 6 vorgelesen worden ist.

VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Das Dokument sollte doch eine Nummer haben, nicht wahr?

MAJOR ELWYN JONES: Das wird GB-483, Euer Lordschaft.

DR. SIEMERS: Ist auf dem Dokument Seite 5 unten das Dokument C-75 erwähnt?

SCHULTE-MÖNTING: Nein.

DR. SIEMERS: Ich glaube, Herr Admiral, dann müssen Sie sich irren, oder ich habe mich geirrt.

SCHULTE-MÖNTING: Ich habe eine englische Ausführung – meinen Sie die englische Ausführung?

DR. SIEMERS: Jawohl, die englische Fassung, in deutsch liegt es nicht vor.

SCHULTE-MÖNTING: Sie meinen den letzten Absatz?

DR. SIEMERS: Ich glaube auf der vorletzten oder letzten Zeile. Die Seitenzahlen sind sehr schlecht zu lesen. Vielleicht haben Sie eine falsche Seite.

Es handelt sich, Herr Präsident, bei dieser Vernehmung um das Dokument C-75. Ich glaube, der Zeuge wird es gleich finden können. Über dieses Dokument ist hier neulich schon gesprochen worden, und dem Wunsche des Gerichts entsprechend, der neulich geäußert wurde, überreiche ich C-75, das ist die Weisung Nummer 24 über Zusammenarbeit mit Japan im vollen Text. als Dokument Raeder Nummer 128. Das Hohe Gericht wird sich erinnern, daß die von der Britischen Delegation...

VORSITZENDER: Ist es schon vorgelegt worden, C-75, ist es schon vorgelegt worden?

DR. SIEMERS: Ich überreiche es jetzt, M5.

VORSITZENDER: Nein, ist es schon vorgelegt worden? Ist es bereits zum Beweis angeboten worden?

DR. SIEMERS: Ich darf daran erinnern, daß die Anklagebehörde das Dokument C-75 überreicht hatte als US-151...

VORSITZENDER: Gut, das ist alles, was ich wissen wollte. Wenn es schon vorgelegt worden ist, braucht es keine neue Nummer. Ist das nicht so?

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Sie werden sich erinnern, daß es eine neue Nummer deshalb braucht, weil es nur im ersten Teil überreicht war von der Anklage.

MAJOR ELWYN JONES: Es ist schon als US-151 überreicht worden, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Gut, Dr. Siemers, ich glaube wir geben Teilen von solchen Dokumenten, die bereits vorgelegt worden sind, keine neuen Nummern. Wenn das Dokument vorgelegt worden ist und wenn Sie einen neuen Teil des Dokuments einführen wollen, dann trägt er dieselbe Nummer, das ist alles.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Wenn aber die Anklagebehörde in Ihrem Dokument nur die ersten drei Absätze bringt, dann kann ich ja nicht...

VORSITZENDER: Ja, ich weiß, ich weiß das sehr gut. Aber Sie sind vollständig berechtigt, jeden Teil des Dokuments vorzulegen. Die Frage ist nur, welche Nummer ihm gegeben werden soll, und ich denke – vielleicht irre ich mich –, daß wir bis heute Dokumenten, wenn sie bereits vorgelegt worden sind, keine neuen Nummern gegeben haben, obwohl neue Teile des Dokuments eingereicht werden.

MAJOR ELWYN JONES: Euer Lordschaft! Hinsichtlich des Dokuments C-75 ist die Lage so, daß das vollständige Original als US-151 bereits eingeführt wurde, aber nur ein Auszug des Originals ist in dem englischen Dokument enthalten, das dem Gerichtshof vorgelegt wurde.

VORSITZENDER: Ja, ich verstehe. Alles, was ich wollte, war die Nummer des Dokuments. Es hat die Nummer US-151 erhalten, und ich dachte, unsere Praxis sei die, daß es die Nummer beibehält. Sie können jeden Teil, den Sie wollen, vorlegen und, wenn es eine Frage der Übersetzung ist, wird es die Anklagebehörde ohne Zweifel der Übersetzungsabteilung übergeben und es für Sie übersetzen lassen. Aber Sie wollen ihm ja eine neue Nummer geben. Das ist alles.

DR. SIEMERS: Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Ich wurde nur neulich gebeten, das Dokument neu einzureichen, und dadurch ist mein Mißverständnis gekommen. Ich kann dies unter diesen Umständen, da ich jetzt höre, daß es ganz vorliegt, zurückziehen und wäre nur dankbar, wenn das Hohe Gericht auch in englischer Sprache die vollständige Übersetzung des Dokuments bekäme und nicht nur die ersten zwei Absätze.

Herr Admiral! Haben Sie inzwischen gefunden...

SCHULTE-MÖNTING: Ja, es steht auf Seite 7, wie Sie meinten, und nicht auf Seite 5. Also die Anspielung des Dokuments...

DR. SIEMERS: Ich bitte auch Ihnen gegenüber um Entschuldigung. Es ist also richtig, daß die Vernehmung das Dokument C-75 betrifft?

SCHULTE-MÖNTING: Jawohl.

DR. SIEMERS: Das Dokument C-75, Herr Admiral, ist die Weisung Nummer 24 über Zusammenarbeit mit Japan, und dort steht:

»Hierfür gelten folgende Richtlinien:

a) Als gemeinsames Ziel der Kriegführung ist herauszustellen, England rasch niederzuzwingen und USA dadurch aus dem Kriege herauszuhalten.«

Und im übrigen ist im Dokument die Rede von dem, was ich. neulich schon sagte, daß Singapore von Japan besetzt werden müßte.

Nun hat Raeder am 10. November 1945 hierzu Stellung genommen und hat nach der nächsten Seite des Dokuments das gesagt, was Ihnen eben von Mr. Elwyn Jones vorgelegt wurde? Ich darf Sie bitten, nochmal hineinzusehen. Dort steht auf Seite, ich dachte, 6 oben, vielleicht ist es dann Seite 8 oben...

SCHULTE-MÖNTING: Auf Seite 8 oben. Ich kann es nicht.. Ich beherrsche die englische Sprache nicht so wie die deutsche, aber ich würde es übersetzen »... das, was Japan brauchte...«

DR. SIEMERS: Wenn ich mich richtig erinnere, steht da das Wort »need«?

SCHULTE-MÖNTING: Ja, er gebrauchte das Wort »need«, »... the needs and other things that the Japanese needed...«

DR. SIEMERS: Also, Bedürfnisse von Japan und andere Dinge, die Japan benötigte. Dann haben sich also die hier von Raeder erwähnten Unterhaltungen nicht auf strategische Unterhandlungen erstreckt?

SCHULTE-MÖNTING: Zwei vollkommen verschiedene Dinge.

DR. SIEMERS: Sondern die Antwort von Raeder betrifft reine Materialfragen?

SCHULTE-MÖNTING: Reine Materialfragen...

DR. SIEMERS: Danke schön.

SCHULTE-MÖNTING:... die wir übrigens mit allen Marinen hatten, nicht nur mit der japanischen.

DR. SIEMERS: Dann komme ich zu dem Kommandobefehl, zu dem Sie schon Stellung genommen haben.

Ich möchte Ihnen nur folgendes vorhalten:

Ihnen wurde Dokument D-658 gezeigt, wo geschrieben steht, daß nach Wehrmachtsbericht die Soldaten erschossen worden sind, und wo die Rede davon ist, daß die Soldaten Uniform trugen und daß der Befehl des Führers ein völkerrechtliches Novum ist. Ich glaube, dies hat der Marinebefehlshaber Westfrankreich gemeldet, und dies ist eine Mitteilung des Wehrmachtsberichts. Der Verfasser des Kriegstagebuches hat geschrieben: ein völkerrechtliches Novum.

Ich bin nicht Militär, aber ich frage Sie: Wissen... Würden Sie einen solchen Hinweis bereits als Kritik ansehen an diesem Befehl?

SCHULTE-MÖNTING: Ich glaube, die Frage so beantworten zu müssen: Normalerweise wird ja eine Exekution nicht in ein Operatives Kriegstagebuch aufgenommen.

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß dies eine Angelegenheit ist, auf die wir weiter eingehen können, ob er glaubt, daß diese Eintragung eine Kritik des Befehls darstellt.

SCHULTE-MÖNTING: Ich glaube, er wollte das Novum auch festlegen...

DR. SIEMERS: Lassen Sie, Herr Admiral.

Eine tatsächliche Frage: Die Anklage behauptet wiederum, daß es sich um Soldaten in Uniform gehandelt habe. Der Wehrmachtsbericht hat am 9. Dezember die Erschießung gemeldet. Die Erschießung ist, wie ich bereits früher in anderem Zusammenhang nachgewiesen habe, überhaupt erst am 11. Dezember erfolgt.

Ich lasse Ihnen vorlegen jetzt die Urkunde UK-57 und bitte Sie, unter Ziffer 4 sich den zweiten Absatz anzusehen. Die Überschrift Ziffer 4 lautet: »Sabotageanschläge an deutschen Schiffen vor Bordeaux«. Dann kommt »Am 12. 12. 42«. Und weiter unten steht:

»Die Teilnehmer waren je zu zweit von einem U-Boot aus in Paddelbooten die Gironde-Mündung aufwärtsgefahren. Sie trugen eine olivgrüne Spezialuniform. Nach Durchführung von Sprengungen haben sie die Boote versenkt und versucht, mit Hilfe der französischen Zivilbevölkerung in Zivilkleidern nach Spanien zu entkommen.«

Haben sich diese Soldaten demnach korrekt, entsprechend den völkerrechtlichen Bestimmungen verhalten?

SCHULTE-MÖNTING: Meines Erachtens, nein.

DR. SIEMERS: Ich habe dann keine weiteren Fragen mehr.

SCHULTE-MÖNTING: Wenn sie ein reines Gewissen gehabt hätten, brauchten sie keine Zivilkleider zu tragen.

DR. SIEMERS: Verzeihung, nur diese Schlußfrage:

Haben Sie persönlich im Oberkommando vor dieser Erschießung, die auf Befehl des Führers direkt erfolgte, eine Anfrage erhalten oder Kenntnis erhalten?

SCHULTE-MÖNTING: Nein, weder Anfrage noch Kenntnis.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Es ist vorhin die Frage aufgetaucht, ob ein Dokument betreffend Norwegen richtig übersetzt war. Ich lasse gleich feststellen, um welche Nummer es sich handelt. Die englische Übersetzung, die mir hier vorliegt, stimmt mit dem deutschen Original nicht überein, sie weicht sogar sehr erheblich ab. Es ist das Dokument GB-482.

Ich lese den deutschen Text vor, der der englischen Übersetzung meiner Ansicht nach nicht entspricht:

»Ob.d.M. erklärt: Eroberung belgischer Küste bringt keinen Vorteil für unseren U-Krieg; weist hin auf Wert Gewinnung von norwegischen Stützpunkten (Drontheim) mit Hilfe- russischen Druckes. Führer will Frage erwägen.«

VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Würden wir nicht, wirklich Zeit sparen, wenn wir den Satz von dem gesagt wird, er sei falsch übersetzt worden, einem Ausschuß von Fachleuten in der Übersetzungsabteilung überlassen? Es handelt sich wirklich um eine Sache, für die Zeit zu verschwenden nicht der Mühe wert ist.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Entschuldigung, Herr Präsident, mir war nicht bekannt, daß es nochmals geprüft werden sollte.

VORSITZENDER: Wir werden es prüfen und dann die Übersetzung beglaubigen lassen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident, ich habe selbst noch eine Frage an den Zeugen.

Herr Admiral! Ihnen ist das Dokument D-873 vorhin vorgelegt worden. Das war ein Kriegstagebuch vom U-71 und betraf die Versorgung von drei Norwegern in einem Rettungsboot. Die Eintragung war vom 21. Juni. Ich habe dem Gericht bereits unter der Nummer Dönitz 13 vorgelegt, auf Seite 23 meines Dokumentenbuches, eine Erklärung des hier genannten Kommandanten Flachsenberg. Danach ist dieses U- Boot am 14. Juni ausgelaufen. Es befand sich westlich Norwegen.

Können Sie mir sagen, ob dieses U-Boot demnach am 21. Juni auslaufend zur Operation war oder rückkehrend, von Operation?

SCHULTE-MÖNTING: Sie meinen aus der Erinnerung?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nein, wenn Sie die Daten hören: Am 14. Juni auslaufend, am 21. Juni diese Eintragung?

SCHULTE-MÖNTING: Auslaufend.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Auslaufend. Wie Sie wissen, war dieses U-Boot ein 500- Tonnen-Boot. Ist ein Boot dieser Größe in der Lage, eine Operation über mehrere Wochen durchzuführen mit drei zusätzlichen Menschen an Bord?

SCHULTE-MÖNTING: Ich glaube nicht. Ich bin nicht genügend Spezialist, um restlos beurteilen zu können, was eine zusätzliche Gewichtszunahme von Personal an Bord für Trimmversuche und so weiter zu bedeuten hätte. Aber davon abgesehen, glaube ich auch nicht, daß so ein kleines Boot, das auf Operation geht, das sich auf dem Aufmarsch befindet, sich nun noch zwischendurch mit Gefangenen belasten kann; das halte ich nicht für möglich.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Danke.

VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.

DR. SIEMERS: Dann kann mit Erlaubnis des Gerichts der Zeuge gehen.

Herr Präsident! Meiner Ankündigung zu Beginn meines Falles entsprechend habe ich den größten Teil meiner Dokumente bereits während der Vernehmungen überreicht.

Mit Erlaubnis des Gerichts darf ich jetzt so schnell wie möglich die restlichen Dokumente mit ein paar begleitenden Worten einreichen.

Ich überreiche Raeder-Exhibit Nummer 18, einen Auszug aus dem Buch »Große Zeitgenossen« von Churchill; Dokumentenbuch 2, Seite 105, ein Auszug aus dem Buche, welches Churchill im Jahre 1935 geschrieben hat. Ich bitte, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Churchill weist darauf hin, daß es zwei Möglichkeiten gibt, daß man nicht weiß, ob Hitler der Mann sein wird, der noch einmal einen Weltkrieg entfesselt oder, ob er der Mann sein wird, der die Ehre und den Friedenssinn für die große deutsche Nation wieder hergestellt und sie heiter, hilfreich und stark in die erste Reihe der europäischen Völkerfamilie zurückgeführt hat.

Als Raeder-Exhibit Nummer 20 überreiche ich einen kurzen Auszug aus Adolf Hitlers »Mein Kampf« mit Rücksicht darauf, daß die Anklage gesagt hat, man könne aus diesem Buch sehen, daß Hitler Angriffskriege führen wollte. Ich glaube, man... ich werde im Plädoyer zeigen, wieviel man aus diesem Buch sehen kann.

Ich bitte, von diesen kurzen Auszügen Kenntnis zu nehmen. Auf Seite 154 steht:

»Für eine solche Politik allerdings gab es in Europa nur einen einzigen Bundesgenossen: England.«

Raeder-Exhibit Nummer 21, eine Rede Hitlers vor dem Deutschen Reichstag vom 26. April 1942, ist Beweismittel dafür, wie die Rechte in Deutschland immer stärker eingeschränkt und die Diktatur immer mächtiger wurde.

Im Dokumentenbuch 3, Verzeihung 4, Raeder-Exhibit Nummer 65, lediglich zur Erleichterung meiner Argumentation, ist das Haager Abkommen über die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekrieges. Ich benötige dies in meinem Plädoyer, im Zusammenhang mit Raeder-Exhibit Nummer 66, dem Gutachten von Dr. Mosler, im Dokumentenbuch 4, Seite 289, das erste Dokument.

VORSITZENDER: Können Sie uns die Seite angeben?

DR. SIEMERS: Seite 289, Herr Präsident. Es ist die erste Seite des Dokumentenbuches 4.

VORSITZENDER: Ja.

DR. SIEMERS: Ich bitte dann um die Liebenswürdigkeit, das Dokumentenbuch 5 zur Hand zu nehmen, da die übrigen Dokumente bereits erledigt sind. Ich überreiche als Raeder-Exhibit Nummer 100, Dokumentenbuch 5, Seite 437, eine Urkunde aus dem Weißbuch, betreffend die Sitzung des französischen Kriegsausschusses vom 9. April 1940, »Streng geheim«, anwesend: Reynaud, Daladier, Gamelin, General Georges, der Luftfahrtminister, der Minister für die Kriegsmarine, der Kolonialminister. Es betrifft den Antrag des Admirals Darlan, in Belgien einzurücken. Der Antrag wurde von General Gamelin unterstützt und ebenso vom Landesverteidigungs- und Kriegsminister. Auf Seite 442 ist dann von dem Einmarsch in Holland und endlich von dem luxemburgischen Staatsgebiet die Rede. Da dem verehrlichen Gericht aus der Debatte über die Dokumente der einzelne Inhalt bekannt ist, möchte ich keine Einzelheiten verlesen, sondern bitte das Gericht, davon Kenntnis zu nehmen und darf nur noch darauf hinweisen, daß auf Seite 443 dieses sehr langen Dokuments von der Besetzung des Hafens Narvik die Rede ist und von der Absicht, die Bergwerke von Gallivare in die Hand zu bekommen.

Ich überreiche dann Raeder-Exhibit Nummer 102 in dem gleichen Dokumentenbuch auf Seite 449. Es handelt sich hier um den Befehl des 2. belgischen Grenadierregiments vom 13. April 1940, betreffend Angaben über befreundete Truppen und Anlage einer befestigten Stellung. Das Dokument ergibt, daß die befreundeten Truppen die Alliierten sind.

Ich überreiche sodann Raeder-Exhibit 103, auf Seite 452. Ein französisches Dokument aus dem Großen Hauptquartier vom 16. April 1940, betreffend Maßnahmen vom Eisenbahntransport französischer Truppen nach Belgien. Ich bitte, von all diesen Dokumenten, die ich nicht im einzelnen verlese, Kenntnis zu nehmen, ebenso von Raeder-Exhibit 104, Dokumentenbuch 5, Seite 455, wo es sich um den Befehl der 2. englischen Division, betreffend Sicherheitsmaßnahmen in Belgien vom 19. April 1940 handelt, wo sich eine ähnliche Anordnung findet, wie in einem von der Anklage überreichten Dokument, nämlich die Anordnung der Fühlungnahme mit belgischen Zivilbehörden.

Raeder-Exhibit 105, Dokumentenbuch 5, Seite 459, die Aussage eines luxemburgischen Staatsangehörigen, aus der sich ergibt, daß 200 Mann französische Soldaten in Uniform sieben Tage vor Ausbruch der deutsch-belgischen Feindseligkeiten in Belgien mit Panzern eintrafen.

Hohes Tribunal! Ich hatte ursprünglich die Absicht, bezüglich der Persönlichkeit meines Klienten in diesem Prozeß nichts zu unterbreiten, da ich der Meinung war, daß Großadmiral Raeder im Ausland und Inland allgemeine Achtung und Anerkennung besaß. Der erste Trialbrief gegen Raeder ließ mich auch noch bei meinem Vorsatz bleiben. Kurz vor der Vorlage des Trialbriefs wurde dieser verändert und erhielt eine wesentlich schärfere Form mit wesentlichen moralischen Vorwürfen, die Raeder stark in seiner Ehre gekränkt und beleidigt haben. Ich habe keinen Zweifel, daß das Hohe Gericht verstehen wird, daß ich unter den Umständen bitte, einige von den genehmigten Dokumenten einzureichen, welche die Persönlichkeit Raeders betreffen.

Ich überreiche Raeder-Exhibit 119, aus dem Dokumentenbuch 4, Seite 514. Es ist ein Schreiben von Frau von Poser an mich. Es ist kein Affidavit, ich habe absichtlich das Original eingereicht, weil es meines Erachtens einen ursprünglicheren Eindruck macht als ein Affidavit, um das ich meinerseits erst als Anwalt bitte. Ähnlich liegt es bei einem längeren Brief des Professors Dr. Seibt, der sich auch von sich aus an mich gewandt hatte.

Ich überreiche Raeder-Exhibit Nummer 120 als Dokument aus dem Dokumentenbuch Nummer 6, Seite 517. Ich wäre dem Gericht dankbar, wenn es von diesem Schreiben Kenntnis nehmen würde. Um Zeit zu sparen, möchte ich, da es immerhin sechs Seiten lang ist, absehen, es vorzulesen.

Ich überreiche dann Raeder-Exhibit Nummer 122, Dokumentenbuch 6, Seite 526. Ein Brief des Herrn Erich Katz, den ich vorlege mit den dazugehörigen Anlagen, von denen ich Kenntnis zu nehmen bitte, um einen der Fälle zu unterbreiten, in denen sich Raeder eingesetzt hat in rein persönlicher Weise, und zwar unter Verwendung seines Einflusses und seiner Stellung, indem er die Briefbogen »Oberbefehlshaber der Kriegsmarine« verwendete und sich in dieser Stellung für Herrn Katz, der als Jude angegriffen wurde, energisch verwandte und ihn tatsächlich vor allem schützen, erfreulicherweise schützen konnte. Herr Katz hat von sich aus mir diese Unterlagen geschickt lediglich um damit seine Dankbarkeit zu zeigen.

Als Raeder-Exhibit Nummer 123 überreiche ich einen Brief von Günter Jacobsen. Dies betrifft einen ähnlichen Fall. Jacobsen ist auch nicht von mir aufgefordert worden, sondern hat sich selbständig an mich gewandt, um zu bekunden, daß Raeder seinen Vater, der als Jude wegen Rassenschande angeklagt war und vom Konzentrationslager Fuhlsbüttel – es war übrigens damals noch ein Gefängnis meines Erachtens – ihn rettete, so daß Jacobsen nach England auswandern konnte, wo er jetzt lebt.

Ich überreiche als Raeder-Exhibit 124 ein Affidavit...

GENERAL RUDENKO: Herr Vorsitzender! Ich möchte folgende Erklärung abgeben: Alle vier Beweisstücke, die soeben von Herrn Dr. Siemers erwähnt worden sind, sind persönliche Briefe von verschiedenen Personen an Dr. Siemers. Es sind weder eidesstattliche Erklärungen noch Befragungen. Diese Dokumente haben daher wenig Beweiswert, und ich bin der Ansicht, daß sie als Beweismaterial nicht zugelassen werden sollten. Auch wir erhalten viele Briefe, und wenn wir sie alle als Beweisstück übergeben würden, so würde der Gerichtshof große Schwierigkeiten haben, die Wahrheit herauszufinden und festzustellen, wie groß die Beweiskraft dieser Dokumente ist. Ich persönlich bin daher der Ansicht, daß diese Urkunden nicht als Beweismittel im Falle Raeder angenommen werden sollten.

DR. SIEMERS: Herr Präsident, darf ich...

VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist nicht der Ansicht, daß die Angelegenheit so wichtig ist, daß diese Beweisstücke unter Eid vorgelegt werden müßten. Die Dokumente sind zugelassen.

DR. SIEMERS: Ich werde mich darum bemühen und darf es dann dem Gericht vorlegen. Also... Ja, ich verstehe schon.

Als Raeder-Exhibit Nummer 122, Verzeihung 124, überreiche ich ein Affidavit von Konrad Lotter. Das Affidavit ist ganz kurz, und mit Erlaubnis des Gerichts möchte ich diese eine Seite gern vorlesen:

»Großadmiral Raeder ist mir stets als ein Mann erschienen, der die besten Traditionen der alten Kaiserlichen Marine in sich verkörperte. Dies ganz besonders in weltanschaulicher Beziehung. Als Mensch und als Offizier war er stets das denkbar beste Vorbild.

Im Jahre 1941, als die antichristliche Politik des Hitler-Regimes in Bayern mit voller Wucht einsetzte, Klöster gesperrt wurden und in der Jugenderziehung die Intoleranz gegen jedes gläubige Bekenntnis kraß zutage trat, sandte ich dem Herrn Großadmiral eine zwölfseitige Denkschrift, in welcher ich ihm meine Einwände gegen diese Politik dargelegt habe. Großadmiral Raeder griff sofort ein. Ich wurde durch seine Vermittlung zu dem Gauleiter und Innenminister Wagner nach München gerufen. Nach einer Reihe von Besprechungen zwischen den kirchlichen, staatlichen und Parteistellen kam es zu einer Abmachung, die zur Folge hatte, daß das Schulgebet bestehen blieb, das Kruzifix in den Schulen verbleiben durfte usw., ferner daß 59 Geistliche, die zu je 500 Mark Geldstrafe verurteilt worden waren, begnadigt wurden.

Auch die Klosteraufhebungen wurden damals eingestellt. Gauleiter Wagner mußte sich in Berlin...«

VORSITZENDER: Herr Dr. Siemers! Wir haben alle diese Dokumente vor kurzem gelesen.

DR. SIEMERS: Schön. Ich bitte, dann lediglich von dem Rest Kenntnis zu nehmen. Ich überreiche dann noch als die beiden letzten Dokumente Raeder-Exhibit 125 und Raeder-Exhibit 126.

125 ist eine eidesstattliche Versicherung von dem früheren Reichswehrminister Dr. Otto Geßler, und Raeder 126 ein Affidavit des Marinedekans Ronneberger. Ich bitte, von dem letzteren Dokument Kenntnis zu nehmen.

Das kurze Affidavit von Dr. Geßler bitte ich, verlesen zu dürfen, da es nicht nur einen rein persönlichen Teil, sondern auch einen Teil enthält, der die Anklage betrifft.

»Ich, Geßler, kenne den früheren Großadmiral Dr. Raeder persönlich seit etwa Mitte der Zwanzigerjahre, als ich Reichswehrminister war. Raeder war damals Inspekteur des Bildungswesens bei der Marine. Ich habe Raeder stets als einen Mann von untadeliger, ritterlicher Gesinnung, als einen Pflichtmenschen kennengelernt. Zum Gegenstand der Anklage weiß ich nur wenig:

Raeder hat mich, als ich nach meiner Entlassung aus der Haft der Gestapo im März 1945 im Hedwigkrankenhaus in Berlin lag, wiederholt besucht und sich auch um meine Heimbeförderung bemüht, da ich krank und völlig entkräftet war. Ich habe ihm dabei auch von der mir zuteilgewordenen Mißhandlung, insbesondere der Fol terung, erzählt. Er war darüber sichtlich überrascht und empört. Er sagte, er werde das dem Führer melden. Ich bat ihn sofort, das zu unterlassen, war mir doch vor der Folterung gesagt worden, und zwar offiziell, alles dies geschehe auf ausdrücklichen Befehl Hitlers. Zudem wußte ich genau, daß ich sofort wieder verhaftet würde, da ich bei meiner Entlassung den bekannten Revers unterschrieben hatte und nicht einmal eine Bestätigung meiner Haft erlangen konnte, um eine Fahrkarte zur Heimreise zu erhalten.

Von geheimen Rüstungen bei der Marine ist mir weder während meiner Amtszeit noch nachher etwas bekanntgeworden. Für meine Amtszeit (bis Januar 1928) wäre Großadmiral Raeder auch nicht verantwortlich, weil er damals nicht Chef der Marineleitung war.

Aus der Zeit des nationalsozialistischen Regimes wurde ich von meinem früheren Ressort teils ignoriert, teils geschnitten. Zu den wenigen Ausnahmen hiervon gehörte auch Dr. Raeder. Er hat mich u. a. vor 1939 dreimal zu einem Besuch auf dem Kreuzer Nürnberg eingeladen, obwohl ich zweimal abgesagt hatte. Bei dem Besuch im Juni 1939 kam er selber nach Kiel, um mich zu begrüßen. Dabei unterhielten wir uns auch über die politische Lage. Ich äußerte die Befürchtung, daß ein Angriff auf Polen den europäischen Krieg bedeuten würde. Raeder erklärte bestimmt, er halte es für ausgeschlossen, daß Hitler Polen angreifen werde. Als es später doch dazu kam, erklärte ich mir dies daraus, daß Hitler es liebte, auch die höchsten Militärs vor vollendete Tatsachen zu stellen.«

Dann die eidesstattliche Versicherung und die Unterzeichnung des Notars.

Von dem letzten Raeder-Exhibit 126 von dem Marinedekan Ronneberger, bitte ich, mit Rücksicht darauf, daß die Zeit so weit fortgeschritten ist, lediglich Kenntnis zu nehmen. Es ist eine sachliche und übersichtliche Darstellung über die kirchlichen Fragen und Marineseelsorge.

Herr Präsident! Ich kann damit bis auf drei Punkte meinen Fall abschließen. Erstens und zweitens, es fehlen noch zwei Fragebogen, die noch nicht zurückgekommen sind. Ich bitte, mir zu gestatten, daß ich sie nachreichen darf, sobald sie beim Gericht eingehen. Es fehlt dann noch der mir genehmigte Zeuge Generaladmiral Boehm, der infolge Krankheit bisher nicht erschienen ist. Die Britische Delegation durch Sir David hatte sich freundlicherweise damit einverstanden erklärt, notfalls diesen Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt vernehmen zu lassen. Ich darf das Hohe Gericht bitten, diesen Punkt noch dementsprechend offenzuhalten und eventuell zu erlauben, daß Generaladmiral Boehm zu einem späteren Zeitpunkt vernommen wird. Ich betone schon jetzt, daß die Vernehmung sich nicht etwa auf einen so großen Komplex erstreckt wie bei Admiral Schulte-Mönting, was ja dem Gericht aus meinen Beweisanträgen bekannt ist.

Ich darf damit meinen Fall Raeder abschließen.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr.