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[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

Nachmittagssitzung.

MR. DODD: Herr Präsident! Während des Vortrags des Falles Funk haben wir eine Reihe von Dokumenten nicht zum Beweis vorgelegt. Ich habe damals den Gerichtshof gebeten, dies später tun zu dürfen. Wenn der Gerichtshof es gestattet, könnte ich es jetzt tun.

VORSITZENDER: Ja, ich glaube, es wäre jetzt passend.

MR. DODD: Sehr gut, Herr Präsident.

Zuerst möchte ich klarstellen, um welches Dokument es sich handelt. Es ist Dokument 2828-PS. Es wurde bereits als Beweisstück US-654 vorgelegt. Aber der Auszug, der verlesen wurde, befindet sich auf Seite 105 des Dokuments. Wir haben irrtümlicherweise eine andere Seite angegeben. Der Hinweis auf dieses Dokument US-654 findet sich im Sitzungsprotokoll vom 6. Mai 1946, (Band XIII, Seite 158).

Wir haben auch unser Dokument EC-440 eingereicht, das eine Erklärung des Angeklagten Funk darstellt, und wir haben einen Satz von Seite 4 dieses Dokuments zitiert. Ich möchte dieses Dokument als US-874 vorlegen.

Das nächste Dokument, 3952-PS, war ein Verhör mit dem Angeklagten Funk vom 19. Oktober 1945. Wir wollen dieses als Beweisstück US-875 vorlegen.

Ich darf den Gerichtshof daran erinnern, daß der aus diesem Verhör zitierte Auszug mit der Erklärung Funks zusammenhing, daß der Angeklagte Heß ihm von dem bevorstehenden Angriff auf die Sowjetunion Mitteilung gemacht hätte. Dieser Auszug ist in die vier Sprachen übersetzt worden und wird dem Gerichtshof zur Verfügung stehen.

Dann haben wir ein weiteres Verhör vom 22. Oktober 1945. Wir lasen von den Seiten 15 und 16, wie dies im Sitzungsprotokoll vom 7. Mai 1946 (Band XIII, Seite 240) erscheint. Das Dokument ist 3953-PS. Wir legen es als Beweisstück US-876 ein.

Als nächstes bezogen wir uns auf Dokument 3894-PS, ein Verhör mit einem gewissen Hans Posse. Wir haben es seinerzeit als Beweisstück US-843 vorgelegt, wie dies im Sitzungsprotokoll vom 6. Mai 1946 (Band XIII, Seite 177) zu finden ist. Damals habe ich dem Gerichtshof erklärt, daß wir das ganze Verhör in französischer, russischer, deutscher und englischer Sprache einreichen werden. Wir sind nunmehr in der Lage, dies zu tun, und tun es.

Dann haben wir Dokument 3954 PS. Es ist dies ein Affidavit eines gewissen Franz B. Wolf, eines der Herausgeber der »Frankfurter Zeitung«. Eine Bezugnahme darauf findet sich im Sitzungsprotokoll vom 6. Mai 1946 (Band XIII, Seite 168), wo wir erklärten, daß wir noch mehr zu sagen haben werden über die Gründe für die Beibehaltung des Herausgeberpersonals der »Frankfurter Zeitung«. Dieses Dokument, 3954-PS steht dem Gerichtshof nun in französischer, russischer, englischer und deutscher Sprache zur Verfügung, wir legen es als Beweisstück US-877 vor.

Sodann, Herr Präsident, wurde während des Kreuzverhörs des Angeklagten Funk ein Film gezeigt. Der Gerichtshof hat uns damals gefragt, ob wir in der Lage wären, Affidavits über die Herkunft dieses Films vorzulegen. Wir sind nunmehr in der Lage, dies zu tun. Wir bieten zuerst ein Affidavit des Hauptmanns Sam Harris an, der die Aufnahme des Filmes veranlaßte, der nun die Bezeichnung US-878 erhält. Das zweite Affidavit stammt von dem Photographen, der die Aufnahmen gemacht hat. Wir bieten es als Beweisstück US-879 an.

Schließlich möchte ich noch eine andere Sache aufklären: Am 25. März während des Kreuzverhörs mit dem Zeugen Bohle, einem Zeugen für den Angeklagten Heß, hat Oberst Amen aus einem Verhör mit von Strempel verlesen, wie dies im Sitzungsprotokoll vom 25. März 1946 (Band X, Seite 50) erscheint. Wir ließen die in Rede stehenden Stellen in die vor diesem Gerichtshof gebrauchten Sprachen übersetzen, und wir bitten, dieses Verhör, das unsere Dokumentennummer 3800-PS trägt, als Beweisstück US-880 zuzulassen.

Ich glaube, Herr Präsident, daß ich jetzt die Dokumente, die wir bisher formell noch nicht eingereicht hatten, völlig klargestellt habe.

VORSITZENDER: Ich erteile nunmehr dem Verteidiger des Angeklagten Sauckel das Wort.

DR. SERVATIUS: Mit Genehmigung des Gerichtshofs rufe ich den Angeklagten Sauckel in den Zeugenstand.

VORSITZENDER: Sicherlich.