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[Zu dem Zeugen Sauckel gewandt:]

Herr Zeuge! Wir hatten gestern gegen Ende der Sitzung zuletzt von einem Manifest gesprochen, dieser Schrift, die dazu bestimmt war, die Dienststellen auf ihre Pflichten hinzuweisen, ihre Anordnungen nun auch auszuführen und die Widerstände, die dort vorhanden waren, zu beseitigen. Nun haben Sie selbst Äußerungen gemacht, die mit Ihren Richtlinien schwer vereinbar sind, wie es den Anschein hat. Ich lege Ihnen hier das Dokument R-124 vor, das ist eine Sitzung der Zentralen Planung vom 1. 3. 1944. Dort haben Sie bezüglich der Werbung gesagt, man müßte einmal »shanghaien«, wie das früher Mode gewesen wäre, um die Arbeiter zu bekommen. Sie haben gesagt:

»Ich bin da sogar den Weg gegangen, mir einen Agentenstab von Franzosen und Französinnen heranzubändigen, die auf Menschenfang ausgehen und durch Schnäpse und Überredung die Leute betören, um sie nach Deutschland zu bringen.«

Haben Sie das gefunden?

FRITZ SAUCKEL: Ich habe es gefunden.

VORSITZENDER: Wo ist das ungefähr in 124?

DR. SERVATIUS: Das ist R-124.

VORSITZENDER: Ja, das ist aber ein sehr langes Dokument.

DR. SERVATIUS: Das ist im Dokument selbst, Seite 1770.

VORSITZENDER: Jawohl, ich habe es.

SAUCKEL: Es handelt sich, wie ich sehe, um einen Bericht oder ein Protokoll der Zentralen Planung vom Frühjahr 1944. Es war mir in diesem Jahr sehr schwer geworden, die Forderungen der verschiedenen in der Zentralen Planung vereinigten Bedarfsträger zu erfüllen. Ich habe niemals Anordnungen oder auch nur Empfehlungen gegeben, zu »shanghaien«. Ich habe lediglich aus einer seemännischen Reminiszenz heraus in dieser Sitzung denjenigen gegenüber, die von mir Arbeiter forderten, mich wehren wollen, und habe dieses Wort angewandt, um den Herren klarzumachen, wie schwer die Aufgabe gerade im Jahre 1944 geworden war. In Wirklichkeit liegt dem ein sehr naheliegender Vorgang zugrunde. Nach deutschen Arbeitsgesetzen und nach meiner eigenen Überzeugung war die Arbeitsvermittlung – das alte Wort für Arbeitseinsatz – ein staatliches Hoheitsrecht; und es war bei uns auch von mir verpönt, sich privater Vermittlungsmethoden zu bedienen.

Im Jahre 1944 hat mir aber auch der Ministerpräsident Laval, der Chef der Französischen Regierung, erklärt, daß er größere Schwierigkeiten hätte, auch in seiner eigenen Arbeiterschaft die Durchführung der Arbeitsgesetze überall durchsetzen zu können. Es sind daraufhin im Einvernehmen mit einem meiner Mitarbeiter, Dr. Didier, in der Deutschen Botschaft Besprechungen zustande gekommen – darüber kann der Zeuge Hildebrand, glaube ich, noch besser Auskunft geben – mit dem Chef kollaboristischer Verbände, das heißt von Verbänden der französischen Bevölkerung, die auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit Deutschland bestanden haben. Diese Verbände haben mir bei diesen Besprechungen über die Deutsche Botschaft erklärt, daß nach ihrer Ansicht die amtliche Werbung in Frankreich ungünstig geworden sei. Sie wollten das mit übernehmen, sie wollten von sich aus aus ihren Mitgliedern Werber aber auch Leute bereitstellen, die freiwillig nach Deutschland aus ihren eigenen Reihen gehen wollten. Die Rekrutierung sollte sich nicht durch amtliche Stellen abspielen, sondern in Cafés vor sich gehen. In diesen Cafés wurden natürlich gewisse Spesen notwendig, die erstattet werden müßten; und es müßte für den Werber eine Prämie bezahlt oder er müsse durch ein Glas Wein oder einige Schnäpse entschädigt werden. Diese Art war mir persönlich natürlich unsympathisch, aber ich war in so großen Schwierigkeiten angesichts der mir gestellten Forderungen, daß ich mit einwilligte, ohne natürlich zu beabsichtigen, daß der Begriff von »shanghaien« mit seiner Reminiszenz aus Übersee und so weiter ernstlich in Erwägung gezogen würde.

DR. SERVATIUS: Kam dieser Vorschlag von den Franzosen oder war es Ihr Vorschlag?

SAUCKEL: Wie ich schon sagte, wurde dieser Vorschlag von den französischen Führern dieser Verbände gemacht.

DR. SERVATIUS: Wenn Sie in dem Dokument einige Zeilen weiterlesen, ist dort von einer eigenen Exekutive, welche Sie für den Arbeitseinsatz schaffen wollten, die Rede. Es heißt dort:

»Ich habe darüber hinaus ein paar tüchtige Männer mit dem Aufbau einer eigenen Arbeitseinsatzexekutive beauftragt, und zwar unter der Ägide des Höheren SS- und Polizeiführers eine Anzahl einheimischer Mannschaften ausgebildet und bewaffnet, und muß jetzt das Munitionsministerium noch um Bewaffnung für diese Leute bitten.«

Wie erklären Sie sich dazu?

SAUCKEL: Auch das kann ich nur im Zusammenhang mit dem eben geschilderten Vorgang klar erläutern. Es haben damals ja schon viele Überfälle auf deutsche Dienststellen und gemischte deutsch-französische Arbeitseinsatzdienststellen stattgefunden. Der Leiter der Abteilung »Arbeitseinsatz beim Militärbefehlshaber in Frankreich«, Präsident Dr. Ritter, war ermordet worden, eine Anzahl von Werbestellen überfallen und zerstört worden. Aus diesem Grunde haben dann die Verbände, die auf dem Boden der Zusammenarbeit standen, vorgeschlagen, für den Schutz ihrer eigenen Mitglieder eine Art Werbeschutz aufzustellen. Selbstverständlich konnte ich das nicht selbst tun, denn ich hatte dazu weder eine Befugnis noch einen Apparat, sondern es mußte dies nach der Vorschrift des Militärbefehlshabers durch den Höheren SS- und Polizeiführer, das heißt unter dessen Aufsicht oder Registrierung geschehen. Es ist dies erfolgt gemeinsam mit dem damaligen französischen Innenminister Darnand, und ich hatte aus denselben Gründen mich der Vorwürfe in dieser Zentralen Planung zu erwehren, das heißt ein Beispiel in drastischer Form gebracht. Praktisch ausgeführt wurden die theoretisch aufgeführten Vorschläge meines Wissens nicht mehr.

DR. SERVATIUS: Wer führte nun die Erfassung der Fremdarbeiter praktisch durch?

SAUCKEL: Die praktische Durchführung der Erfassung der fremden Arbeiter war Aufgabe der in den betreffenden Gebieten eingesetzten deutschen Dienststellen, der Dienststellen der Militärbefehlshaber oder ähnlicher ziviler deutscher Einrichtungen.

DR. SERVATIUS: Sie haben dazu freiwillige Werbung befohlen. Was war der Erfolg dieser freiwilligen Werbung?

SAUCKEL: Es sind, da ja die freiwillige Werbung der Grundsatz gewesen ist, mehrere Millionen fremder Arbeiter freiwillig nach Deutschland gekommen.

DR. SERVATIUS: Dann haben Sie in einer Sitzung der Zentralen Planung, es ist die gleiche Sitzung, von der wir eben sprachen, eine Bemerkung gemacht, die dem widerspricht, und zwar ist es Seite 67 der deutschen Photokopie, Seite 1827 des englischen Textes. Ich lese Ihnen den Satz vor. Es spricht dort Kehrl und sagt:

»Während dieser ganzen Zeit ist von Ihnen durch freiwillige Werbung eine große Zahl von Franzosen nach dem Reich gekommen«,

dann kommt ein Zwischenruf Sauckels:

»Auch durch Zwangswerbung.«

Der Redner fährt fort:

»Die Zwangswerbung setzte ein, als die freiwillige Werbung nicht mehr genug ergab.«

Nun kommt die Bemerkung, zu der Sie Stellung nehmen sollen. Sie antworteten:

»Von den fünf Millionen ausländischen Arbeitern, die nach Deutschland gekommen sind, sind keine 200000 freiwillig gekommen.«

Erklären Sie diesen Widerspruch.

SAUCKEL: Ich sehe, es ist dies auch ein Zwischenruf von mir und ich wollte zu der Ansicht von Herrn Kehrl, daß alle Arbeiter freiwillig gekommen seien, durch diesen Zwischenruf sagen, daß das nicht ganz richtig war. Dieses Zahlenverhältnis, das hier von dem Stenographen oder Protokollführer niedergelegt ist, ist vollständig unmöglich. Wie der Irrtum zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Ich habe das Protokoll nie gesehen. Darüber kann auch der Zeuge Timm oder andere entsprechend aussagen.

DR. SERVATIUS: Ich nehme Bezug auf das Dokument S-15. Es ist die bereits zitierte Anordnung Nr. 4, wo über die Anwerbemaßnahmen im einzelnen Bestimmungen getroffen sind. Es ist bereits vorgelegt als 3044-PS. Warum wurde nun von dem Grundsatz der Freiwilligkeit abgegangen?

SAUCKEL: Es erfolgten natürlich mit Fortschreiten des Krieges auch von gegnerischer Seite sehr beachtliche und umfassende Gegenaktionen. Die Notstände im deutschen Arbeitseinsatz auf der anderen Seite waren sehr groß geworden. Es ist in der damaligen Zeit auch von französischer, belgischer Seite, holländischer Seite an mich der Wunsch gegangen, um einen besseren Ausgleich innerhalb der Wirtschaften der Gebiete herbeizuführen, selbst zu einer, wie wir es nannten, Dienstverpflichtung überzugehen, damit der propagandistische Druck der Gegenseite gemildert würde und die Holländer, Belgier, Franzosen selbst die Möglichkeit hatten, zu erklären, daß sie nicht freiwillig, sondern daß sie auf Grund einer Dienstverpflichtung und auf Grund von Gesetzen nach Deutschland gegangen wären.

DR. SERVATIUS: Übte auch die Nähe der Front einen Einfluß darauf aus, daß die Leute nicht mehr freiwillig kommen wollten?

SAUCKEL: Ich habe das natürlich zu spüren bekommen, und es ist sehr erklärlich, daß die Chancen des Siegers oder des Unterliegenden sehr starke Erregungen bei den Arbeitern hervorriefen, und es hat sicher eine wesentliche Rolle mit gespielt, wie es an der Front aussah.

DR. SERVATIUS: Veranlaßten auch unmittelbar militärische Überlegungen die Einführung...

MR. FRANCIS BIDDLE, MITGLIED DES GERICHTSHOFS FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Dr. Servatius! Wollen Sie bitte den Zeugen fragen, was er mit dem Arbeitseinsatzgesetz meint? Meint er ein Gesetz Deutschlands oder ein Gesetz der besetzten Gebiete?

DR. SERVATIUS: Zeuge! Sie haben die Frage gehört, ob Sie ein deutsches Gesetz meinen oder ein Gesetz der Macht des besetzten Gebietes?

SAUCKEL: Das war verschieden. Es sind durch die Reichsregierung in einem Teil der Gebiete Gesetze eingeführt worden, die den Gesetzen entsprochen haben, die für das deutsche Volk selbst Gültigkeit gehabt haben. Diese Gesetze konnte ich nicht erlassen, sondern sie wurden auf Veranlassung der Deutschen Regierung von den Chefs der Gebietsverwaltungen oder Gebietsregierungen erlassen. In Frankreich wurden diese Gesetze von der Regierung Laval erlassen nach Zustimmung durch den Marschall Pétain, in Belgien nach Abstimmung mit den dort noch vorhandenen belgischen Generalsekretären oder Generaldirektoren oder Ministerien.

VORSITZENDER: Meinen Sie, in den anderen Ländern durch die Deutsche Regierung oder durch einen Vertreter der Deutschen Regierung? Sie sprachen nur von...

SAUCKEL: Die Anordnung in den besetzten Gebieten, die deutschen Arbeitsverordnungen einzuführen, erfolgte auf Anordnung des Führers. Sie wurde verkündigt und eingeführt von den Chefs, die vom Führer in diesen Gebieten eingesetzt gewesen sind; denn ich selbst konnte ja dort keine Verfügungen, Gesetze oder Anordnungen erlassen.

VORSITZENDER: Fahren Sie fort.

DR. SERVATIUS: Wie wurden diese Gesetze zur Durchführung gebracht?

SAUCKEL: Die Gesetze wurden in der Weise zur Durchführung gebracht, daß sie in den Verordnungsblättern und Gesetzblättern sowie in der Presse und durch Anschlag in diesen Gebieten veröffentlicht wurden.

DR. SERVATIUS: Ich meine jetzt die praktische Durchführung. Wie ging das vor sich, daß die Leute nun nach Deutschland herüber kamen?

SAUCKEL: Auf dem Verwaltungsweg durch Vorladung auf das dortige Arbeitsamt, das meist von einheimischen Behörden besetzt war. Die einzelnen Fälle mußten nach meinen Vorschriften, die hier als Dokument mit vorliegen, geprüft werden. Härtefälle familiärer oder sonstiger Art mußten berücksichtigt werden; und dann auf normalem Weg, wie in Deutschland auch, wurden die einzelnen Arbeiter oder Verpflichteten nach Deutschland gebracht.

DR. SERVATIUS: Sind Sie zugegen gewesen? Haben Sie einmal einen solchen Vorgang besichtigt?

SAUCKEL: Ich habe solche Vorgänge in einer Anzahl von Städten in Rußland, in Frankreich und in Belgien selbst angesehen und mich von der ordnungsgemäßen Durchführung überzeugt.

DR. SERVATIUS: Wenn nun Zwang angewandt werden mußte, welche Zwangsmaßnahmen wurden dann ergriffen?

SAUCKEL: Es wurden zunächst die Zwangsmaßnahmen ergriffen, wie sie in jedem geordneten Verwaltungsverfahren ziviler Behörden anwendbar und auch berechtigt und notwendig sind.

DR. SERVATIUS: Und wenn dies nicht genügte?

SAUCKEL: Dann wurde Vorführung beantragt.

DR. SERVATIUS: Das waren also gesetzliche Maßnahmen?

SAUCKEL: Es waren nach meiner Überzeugung gesetzliche Maßnahmen.

DR. SERVATIUS: Sie haben nun wiederholt gesagt in Dokumenten, die vorliegen, es soll ein gewisser Druck ausgeübt werden. Was haben Sie darunter verstanden?

SAUCKEL: Ich verstehe unter jeder Verwaltungsmaßnahme auf Grund staatlicher Gesetze oder Verpflichtungen, im eigenen Volk oder sonst irgendwie, einen Druck, eine Verpflichtung, einen Nachdruck.

DR. SERVATIUS: Wurden nun nicht Maßnahmen angewandt, die einen Kollektivzwang brachten?

SAUCKEL: Ich habe jeden Kollektivzwang abgelehnt, und die Ablehnung dieses Kollektivzwanges kommt ja auch in den Verordnungen, die von den anderen deutschen Reichsstellen erlassen worden sind, zum Ausdruck.

DR. SERVATIUS: Wurden denn nicht im Osten die Dörfer aufgefordert, eine gewisse Anzahl von Leuten zu stellen?

SAUCKEL: Es war natürlich im Osten das Verwaltungsverfahren auf Grund der Entfernungen erschwert. Es waren in den unteren Instanzen meines Wissens ausnahmslos die einheimischen Bürgermeister im Amt und eingesetzt. Es ist möglich, daß einem Bürgermeister die Auflage gemacht worden ist, aus seiner Ortschaft oder aus seinem Dorf einige Arbeiter für die Arbeit in Deutschland auszusuchen.

DR. SERVATIUS: Ist das dasselbe wie der Kollektivzwang, daß, wenn niemand kam, das ganze Dorf bestraft werden sollte?

SAUCKEL: Derartige Maßnahmen habe ich auf meinem Gebiet vollkommen abgelehnt, denn ich konnte ja unmöglich in die deutsche Wirtschaft und wollte in die deutsche Wirtschaft keine Arbeiter bringen, die auf eine Art und Weise nach Deutschland gebracht worden sind, die ihnen den Aufenthalt in Deutschland und die Arbeit in Deutschland von vornherein verhaßt gemacht hätte.

DR. SERVATIUS: Welche polizeilichen Mitteil standen Ihnen zur Verfügung?

SAUCKEL: Mir standen keine polizeilichen Mittel zur Verfügung.

DR. SERVATIUS: Wer übte den polizeilichen Zwang aus?

SAUCKEL: Den polizeilichen Zwang konnte in den besetzten Gebieten auf Anordnung oder auf Antrag der jeweilige Gebietschef, beziehungsweise der Höhere SS- und Polizeiführer, soweit er beauftragt war, durchführen.

DR. SERVATIUS: Für den direkten Zwang waren Sie also nicht zuständig?

SAUCKEL: Nein.

DR. SERVATIUS: Haben Sie einen mittelbaren Zwang ausgeübt durch Ihre Anordnungen, durch Sperrung der Lebensmittel und dergleichen?

SAUCKEL: Nach dem Fall von Stalingrad hat in Berlin ja der Reichsminister Dr. Goebbels bei der Verkündung des totalen Kriegszustandes sehr in alle diese Fragen eingegriffen. Auf seine Veranlassung sollte bei beharrlichen Weigerungen oder bei Vorliegen von Widerstandserscheinungen ein Zwang angewandt werden durch Nichtgewährung von Nahrungsmittelzulagen bis zur Sperrung der Verpflegskarten. Ich für meine Person habe energisch ein, solches Verfahren abgelehnt, denn es war mir sehr wohl bekannt, daß in den westlichen Gebieten die sogenannte Lebensmittelkarte eine untergeordnete Rolle spielte und daß die Versorgung der Widerstandsbewegung und ihrer Anhänger eine so umfassende war, daß dies einen Schlag ins Wasser bedeutete. Es sind also diese Maßnahmen nicht auf meine Initiative noch auf meine Verordnungen zurückzuführen.

DR. SERVATIUS: In der Sitzung der Zentralen Planung vom 1. März 1944 haben Sie dann geäußert, wenn die Exekutive der Franzosen nicht funktionierte, dann müßte man mal einen Präfekten an die Mauer stellen.

Halten Sie das noch für einen gesetzlich zulässigen Zwang?

SAUCKEL: Es ist dies eine ähnliche drastische Äußerung in der Zentralen Planung, der nie eine dienstliche Weisung oder auch nur eine amtliche Beeinflussung meiner Seite tatsächlich gefolgt ist. Es war so, daß mir gemeldet worden war, daß in Frankreich in einigen Departements die verantwortlichen Präfekten oder Chefs die Widerstandsbewegung außerordentlich unterstützten. Es waren Dammstrecken gesprengt, Brücken gesprengt, und es war dies eine Gesprächsreaktion meinerseits. Ich glaube aber, ich habe ausdrücklich auch bei dieser Gelegenheit nur eine gesetzliche Maßnahme gemeint, denn es hat ja tatsächlich ein französisches Gesetz bestanden, wonach Sabotage mit dem Tode bestraft werden sollte.

DR. SERVATIUS: Darf ich vielleicht hierzu auf das Dokument hinweisen?

VORSITZENDER: Ist das im R-124 enthalten?

DR. SERVATIUS: Und zwar auf Seite 1776, wo gesagt ist, daß auf Grund der gesetzlichen Unterlagen es nötig ist, dann einen Bürgermeister an die Wand zu stellen.