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[Pause von 10 Minuten.]

DR. SERVATIUS: Wenn die Arbeiter in Deutschland ankamen...

SAUCKEL: Darf ich Herrn Doktor bitten, zu dem Dokument 054-PS noch einen Hinweis geben zu dürfen, denn es ist sehr wichtig?

DR. SERVATIUS: Ja.

SAUCKEL: Auf Seite 5, etwa in der Mitte, darf ich auf folgenden Satz des Berichterstatters hinweisen. Das ist ein Bericht innerhalb einer militärischen Behörde.

»Diese krassen Vorfälle auf Transporten der ersten Monate haben sich unseres Wissens im Sommer nicht mehr wiederholt.«

Ich bin aber in den ersten Monaten des Jahres 1942 gar nicht im Amt gewesen, und mein Programm hat ja erst überhaupt im Mai begonnen zu laufen; und im Sommer, wie es hier richtig dargestellt ist, war es abgestellt.

Weiter bitte ich, im selben Dokument 054-PS, ich glaube Seite 10, auf die Abschrift eines Beschwerdebriefes hinweisen zu dürfen; da heißt es:

»Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 20. April 1942 mitgeteilt habe.«

Es geht also aus diesem Beschwerdebrief hervor, daß es sich um Beschwerden handelt, die vor meiner Amtsübernahme zutage getreten sein müssen.

DR. SERVATIUS: Ich habe Sie wegen der Ankunft der Arbeiter in Deutschland gefragt. Was geschah nun, wenn ein Transport in Deutschland eintraf?

SAUCKEL: Der Transport mußte nicht nur bei seiner Ankunft in Deutschland ordnungsgemäß abgenommen, sondern auch in einem Durchgangslager nochmals ärztlich untersucht und geprüft werden. Die Untersuchung hatte schon bei der Anwerbung im Anwerbegebiet ebenfalls stattfinden müssen, dann ebenso bei einem vorgeschriebenen Aufenthalt vor der Grenze. Es haben also von der Anwerbung bis zur Einstellung im Betriebe laut meiner niedergelegten Anordnungen drei ärztliche Untersuchungen und Prüfungen stattfinden müssen.

DR. SERVATIUS: Was waren die Durchgangslager?

SAUCKEL: Die Durchgangslager waren Lager, in denen die verschiedenen Transporte an der Grenze zusammenkamen und in entsprechender Weise untersucht und registriert werden mußten.

DR. SERVATIUS: Ich lege Ihnen nun ein Dokument UK-39 vor. Eine Exhibit-Nummer habe ich davon nicht.

VORSITZENDER: Ist es ein britisches Beweisstück?

DR. SERVATIUS: Ich habe nicht feststellen können, daß es schon eine Exhibit-Nummer bekommen hat. Ich müßte es noch feststellen; mir ist es jedenfalls überreicht worden.

VORSITZENDER: Sie haben die Nummer UK-39 angegeben.

DR. SERVATIUS: Ja, UK-39.

VORSITZENDER: Dann muß es ein britisches Beweisstück sein, nicht wahr?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Das ist nicht die Seriennummer der britischen Beweisstücke. Unsere Beweisstücke sind mit »GB« gekennzeichnet. Es ist eine frühere Serie von Dokumenten, die wir vorbereitet haben. Aber wir werden versuchen, das ausfindig zu machen.

DR. SERVATIUS: Wenn Sie das Schreiben ansehen, es ist eine Mitteilung des Reichssicherheitshauptamtes vom 18. Januar 1943, betrifft »Konzentrationslager Herzogenbusch«, es heißt dann:

»Dieses wird als Durchgangs- und Einweisungslager eingerichtet.«

Ist das eine Stelle, wo Ihre Arbeiter hinkamen?

SAUCKEL: Der Arbeitseinsatz hat mit diesen Lagern und Konzentrationslagern gar nichts zu tun gehabt. Es war dies kein Durchgangslager des Arbeitseinsatzes, sondern es war offenbar ein Durchgangslager des Konzentrationslagers. Die waren mir ja gar nicht bekannt, und ich habe mich niemals mit derartigen Transporten und Lagern zu befassen gehabt und auch nicht befaßt, und ich hätte dies auch nicht getan.

DR. SERVATIUS: Es liegt ein französischer Regierungsbericht vor, mit dem Zeichen UK-78, französisches Dokument RF-87. Es ist überschrieben mit: »Dritte Studie«. Es ist ein sehr umfangreicher Bericht. Ich zitiere nach meinen Notizen. Dort ist etwa folgendes gesagt:

»Kaum angekommen, werden die Arbeiter zu diesen echten Sklavenmarktplätzen geführt, die Sortierhäuser hießen. Die Lebensbedingungen waren dort erbärmlich.«

Ist das ein Durchgangslager von Ihnen, das so beschrieben wird?

SAUCKEL: Das ist vollkommen ausgeschlossen, das hat es nie gegeben.

DR. SERVATIUS: Wie erfolgte die Verteilung der Arbeiter in der Praxis?

Ich nehme hier nochmals Bezug auf den Molotow- Bericht, Beweisstück USSR-51. Die Sowjetvertretung sagt hier, daß das Dokument unter diesem Exhibit vorgelegt worden ist. Dort ist gesagt, die Arbeiter seien nun auf Sklavenmärkte gekommen und für 10 bis 15 Mark verkauft worden. Was haben Sie dazu zu sagen?

SAUCKEL: Ich glaube, jeder deutsche Betriebsführer, der ja die Arbeiter bekommen hat, sei es in der Landwirtschaft oder in der gewerblichen Kriegswirtschaft, ist ein Zeuge dafür, daß ein solches Verfahren niemals irgendwie gehandhabt worden ist, daß durch die Behörde des Reichsarbeitsministeriums niemals derartige Sklavenmärkte denkbar waren, sondern daß die Arbeiter, die durch diese Arbeitseinsatzdienststellen einer nationalsozialistischen Behörde durchgegangen sind, genau dieselben Arbeitsverträge und -bedingungen bekommen haben wie die deutschen Arbeiter auch, mit verschiedenen Abwandlungen, aber in keinem Falle, daß sie wie Sklaven rechtlos, ohne Bezahlung, ohne Vertrag, ohne Krankenversicherung, ohne Unfallversicherung in Arbeit gesetzt worden sind.

Es geht ja das aus den von mir und dem Reichsarbeitsministerium erlassenen zahlreichen, für jedes der Völker festgelegten Bestimmungen und Verordnungen klar hervor.

DR. SERVATIUS: Wie waren die allgemeinen Lebensverhältnisse der Fremdarbeiter in Deutschland?

SAUCKEL: Die allgemeinen Lebensverhältnisse der Fremdarbeiter in Deutschland, soweit sie durch die Arbeitseinsatzbehörde zum Arbeitseinsatz gekommen sind, waren genau dieselben wie die der deutschen Arbeiter, die in Lagern untergebracht waren. Die Lebenshaltung war kriegsbedingt und unterlag im Gegensatz zum Frieden genau denselben Einschränkungen wie die deutsche Bevölkerung auch. Im übrigen hat der mir persönlich unbekannte, gestern hier als Zeuge auf getretene Adjutant des Herrn von Schirach von Wien das geschildert, wie es in anderen deutschen Städten auch gewesen ist.

DR. SERVATIUS: Wie war es mit den Sicherungsmaßnahmen in den Lagern?

SAUCKEL: In den Lagern selbst?

DR. SERVATIUS: Zunächst allgemein.

SAUCKEL: Die Sicherungsmaßnahmen waren Aufgabe der Polizei, nicht meine Aufgabe, denn die Lager selbst unterstanden ja den Betrieben und der Deutschen Arbeitsfront (DAF).

DR. SERVATIUS: Ich lege nun ein Schreiben vor, Dokument EC-68. Es sind Bestimmungen der Landesbauernschaft von Baden über die Behandlung von Polen in Deutschland. Es ist Beweisstück US-205, in dem Buch »Slave Labor«, Dokument Nummer 4. Ich lese nun den Beginn des Dokuments vor, das Sie ja schon gesehen haben. Es heißt dort wie folgt:

»Mit Genugtuung haben die Dienststellen des Reichsnährstandes – Landesbauernschaft Baden-das Ergebnis der Verhandlungen beim Höheren SS- und Polizeiführer am 14. 2. 41 in Stuttgart aufgenommen. Entsprechende Merkblätter wurden den Kreisbauernschaften bereits übergeben. Anschließend gebe ich einzelne Bestimmungen bekannt, wie diese auf Grund der Besprechungen festgelegt wurden und nun entsprechend angewendet werden müssen:

1. Ein Beschwerderecht steht den Landarbeitern polnischen Volkstums grundsätzlich nicht mehr zu und dürfen solche auch von keiner Dienststelle entgegengenommen werden.

2. Die Landarbeiter polnischen Volkstums dürfen die Ortschaften, in welche sie zum Einsatz gegeben wurden, nicht mehr verlassen.«

Ich lasse einige Stellen aus und entnehme das Wesentliche:

»5. Der Besuch von Theatervorstellungen, Kinos oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen ist für Landarbeiter polnischen Volkstums streng untersagt.«

Es kommen später Bestimmungen, wo die Benützung der Eisenbahn verboten ist, dann Nummer 12, eine wesentliche Bestimmung:

»12. Das Züchtigungsrecht steht jedem Betriebsführer für Landarbeiter polnischen Volkstums zu.«

Erklären Sie sich zu diesem Dokument und wie weit Sie dieses decken?

SAUCKEL: Ich darf bei diesem Dokument zunächst darauf hinweisen, daß es vom 6. März 1941 stammt, also über ein Jahr vor meiner eigenen Beauftragung. Es ist mir eine solche unsinnige und unmögliche Anordnung während meiner Dienstzeit selbst nicht bekanntgeworden. Ich bitte aber, da ich es hier kennenlerne oder kennengelernt habe, mich auf meine eigenen Anordnungen, die ich vollständig unabhängig von der Vergangenheit erlassen habe und damit solche Anordnungen automatisch außer Kraft gesetzt habe, beziehen zu dürfen.

Ich habe, um solche unsinnige Anordnungen irgendeiner Stelle im Reich unmöglich zu machen, meine Verordnungen in dem Handbuch zusammengefaßt und herausgegeben, in dem steht,... ich kann der Zeit wegen und aus Respekt nicht verlangen, daß sich das Gericht das alles ansieht; aber sie stehen in direktem Widerspruch zu solchen Anschauungen und ich möchte bitten, nur den einen Satz aus dem schon einmal erwähnten Manifest gegen solchen Unsinn und Mißbrauch von Arbeitskräften zu lesen. Im Hinblick auf meine Anordnungen einer gerechten Behandlung heißt es dort:

»... diese Anordnungen und Richtlinien sowie deren Ergänzungen sind durch die Landesarbeitsämter mindestens alle Vierteljahre den Betrieben und Lagerführern der Ausländerlager sowie deren Personal eindringlich in Erinnerung zu bringen. Ihre tatsächliche Einhaltung ist ständig zu überwachen.«

DR. SERVATIUS: Damit schließt das Manifest?

SAUCKEL: Das ist ein Absatz aus dem Manifest, der auf die von mir erlassenen Anordnungen einer gerechten und menschlichen Behandlung und einer ausreichenden Ernährung, Freizeitgestaltung und so weiter Bezug nimmt.

DR. SERVATIUS: Sie haben eine ganze Anzahl von Verordnungen erlassen. Haben Sie nun einen Widerstand gegen Ihre Grundregelungen bemerkt und was haben Sie unternommen?

SAUCKEL: Ich habe, soweit ich Widerstand merkte, selbstverständlich meine Anordnungen betont und mich auf sie berufen, da sie ja vom Führer auf meine Vorstellungen hin für meinen Arbeitsbereich genehmigt waren.

DR. SERVATIUS: In der Betreuung hatte die DAF eine besondere Stellung? Was war die Aufgabe der DAF, der Deutschen Arbeitsfront?

SAUCKEL: Die Aufgabe der DAF war die Betreuung und die Interessenvertretung der deutschen Arbeiterschaft. Als solche hatte sie naturgemäß auch für die Betreuung der ausländischen Arbeiter Sorge zu tragen. Das war ihre natürliche Aufgabe; zugleich war sie das korrektiv zur Staatlichen Arbeitsverwaltung, ähnlich wie in anderen Ländern die Gewerkschaften ein Korrektiv zur Staatlichen Verwaltung, soweit es eine gibt, darstellen.

DR. SERVATIUS: Welche Aufgaben hatten die Betriebsführer?

SAUCKEL: Die Betriebsführer hatten die Aufgabe, in ihren Betrieben selbst die Gesamtproduktion zu regeln, und selbstverständlich waren sie für ihre Arbeiter und die ihnen zugewiesenen ausländischen Arbeiter voll verantwortlich.

DR. SERVATIUS: Waren sie an erster Stelle verantwortlich, oder war die DAF verantwortlich?

SAUCKEL: An erster Stelle nach dem Gesetz zur Ordnung der deutschen Arbeit waren die Betriebsführer verantwortlich.

DR. SERVATIUS: Nun waren die Arbeiter meistens in Lagern untergebracht. Wer überwachte die Einrichtungen der Lager?

SAUCKEL: Die Einrichtung der Lager wurde in letzter Instanz überwacht von der deutschen Gewerbeaufsicht, die dem Herrn Reichsarbeitsminister unterstand. Die Gewerbeaufsicht verfügte über die Zwangsmittel und Zwangsbefugnisse, den Anordnungen des Reichsarbeitsministers, denen Betriebsführer nicht nachkamen, Geltung zu verschaffen und sie zwangsweise durchzusetzen.

DR. SERVATIUS: Haben Sie selbst auch Bestimmungen getroffen über die Lager?

SAUCKEL: Ich habe selbst Bestimmungen über die Lager getroffen, die aber nur vom Reichsarbeitsminister verwirklicht werden, beziehungsweise kontrolliert werden konnten.

DR. SERVATIUS: Das ist die Einrichtung der Lager. Wie spielte sich nun das Leben in den Lagern ab? Wer war dafür verantwortlich?

SAUCKEL: In den Lagern selbst war verantwortlich der Lagerführer. Der Lagerführer wurde durch Vereinbarung zwischen dem Betriebsführer und der DAF eingesetzt und er mußte meines Wissens, das war kein Aufgabenkomplex von mir, von der Sicherheitsbehörde persönlich bestätigt werden.

DR. SERVATIUS: Sie sprechen von der Sicherheitsbehörde. Wie weit war die Polizei nun beteiligt bei der Überwachung des Lagers, bei der Aufrechterhaltung der Disziplin und solchen Dingen?

SAUCKEL: Die Überwachung des Lagers und die Aufrechterhaltung der Disziplin war Aufgabe des Lagerführers und hatte mit der Polizei zunächst nichts zu tun. Die Polizei hatte ein, wie es meines Erachtens in jedem Staat üblich ist, Aufsichts- und Kontrollrecht gegen Spionage und die Sicherheit der Geheimhaltung des Betriebes und so weiter. Sonst hatte die Sicherheitspolizei im Lager nichts zu tun.

DR. SERVATIUS: Waren die Lager abgeschlossen gegen die Außenwelt? Wie war es, als Sie Ihr Amt antraten?

SAUCKEL: Als ich mein Amt antrat, waren die Lager, hauptsächlich die der Ostarbeiter, sehr abgeschlossen und waren mit Stacheldraht umgeben. Ich hielt das mit den Grundsätzen für eine fruchtbringende und gutwillige Arbeiterschaft unvereinbar und ich habe mit aller persönlichen Energie, die mir möglich war, die Beseitigung dieser Umzäunungen und Abschließungen der Lager durchgesetzt und habe auch die einschränkenden Ausgehbestimmungen der Ostarbeiter abgebaut, so daß dann schließlich das Bild entstehen konnte, das gestern geschildert wurde. Alles andere wäre mit einer Arbeitswilligkeit, die ich hier haben wollte, technisch betrachtet, unvereinbar gewesen.

DR. SERVATIUS: Zur Ernährungsfrage: Wie war die Ernährung dieser ausländischen Arbeiter?

SAUCKEL: Die Ernährung der ausländischen Arbeiter entsprach der Grundlage der Ernährung des deutschen Volkes, und es wurden nach den deutschen Bestimmungen für Schwer-, Schwerst- und Langarbeiter Zulagen gewährt.

DR. SERVATIUS: Haben Sie das so angetroffen, wie Sie Ihr Amt antraten?

SAUCKEL: Als ich mein Amt antrat und den Befehl vom Führer bekam, außer den schon im Reich befindlichen Fremdarbeitern weitere Kontingente in das Reich zu vermitteln und hereinzubringen, war mein erster Gang zum Reichsernährungsminister; denn es war für mich selbstverständlich, daß das Hereinbringen von Fremdarbeitern in erster Linie eine Ernährungsfrage war, denn schlecht ernährte Arbeiter können, selbst wenn sie wollen, keine befriedigende Arbeit liefern. Ich habe in eingehenden Besprechungen mit ihm, unter Berufung auf den Führer und den Reichsmarschall, eine entsprechende Ernährung und die gesetzliche Festlegung der Ernährungssätze durchgesetzt.

Es war nicht leicht, denn die deutsche Ernährung selbst war natürlich dauernd in einer angespannten Lage, aber ohne diese Regelung wäre es mir nicht möglich gewesen, auch persönlich nicht, diesen Auftrag durchzuführen.

DR. SERVATIUS: Nun sind bezüglich der Ernährung hier aber Dinge vorgetragen worden, die zur Annahme von ganz erheblichen Mißständen berechtigen. Ist Ihnen darüber nichts gemeldet worden? Oder haben Sie selbst nichts erfahren?

SAUCKEL: Es ist mir von den Mißständen in der Ernährung in den Arbeitslagern der Zivilarbeiter nichts Katastrophales gemeldet worden. Ich selbst habe immer wieder darauf hingewirkt, daß gerade diese Angelegenheit ständig kontrolliert wird. Es ist auch von den Betriebsführern selbst die Versorgung sehr ernst genommen worden.

DR. SERVATIUS: Haben Sie sich nicht einmal in einem Erlaß und Schreiben an die Gauarbeitsämter und Gauleiter gewandt, bezüglich der guten Behandlung der Ausländer, und dort Zustände moniert?

SAUCKEL: Ich habe sofort bei meinem Dienstantritt, bei der Bestimmung der Gauleiter als Bevollmächtigte für den Arbeitseinsatz in ihren Gauen, ja gerade diese auf die Ernährungsfrage hingewiesen und sie verpflichtet, dieser Frage ebenso wie der der Unterbringung ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Ich habe aus zwei Gauen erfahren, daß man meine Anordnungen nicht ernst genug nehme. Ich bin in dem einen Falle sofort persönlich nach Essen gefahren, habe dort die Mängel abgestellt – es handelte sich um den Stacheldraht. In einem anderen Fall der Bayerischen Ostmark habe ich ebenso persönlich eingegriffen. Ich habe außerdem diese zwei Vorfälle benutzt, um an die Gauleiter und an die Landesregierungen der deutschen Länder und Provinzen ein Schreiben zu richten, in dem ich noch einmal um die Notwendigkeit der Berücksichtigung dieser Anordnung ersucht habe.

DR. SERVATIUS: Ich nehme Bezug auf das Dokument Nummer 19, das ist im englischen Buch Nummer 1, Seite 54, Dokument Sauckel Nummer 19.

VORSITZENDER: 19?

DR. SERVATIUS: Das ist Dokument Nummer 19, und zwar im ersten Dokumentenbuch, Seite 54. Es ist nur ein Teil abgedruckt. In einem Rundschreiben an alle Gauleiter und Gauarbeitsämter sagt Sauckel folgendes:

»Wenn in einem Gaubezirk noch kürzlich erklärt wurde: ›Wenn in diesem Winter im Gau jemand erfrieren muß, so sollen zunächst die Russen (d.h. die im Gau eingesetzten russischen Zivilarbeiter) erfrieren‹, so läßt eine solche Äußerung deutlich erkennen, daß in diesem Gaubereich die Verbindung zwischen Arbeitseinsatzverwaltung und den zuständigen politischen Stellen noch nicht eng genug ist; denn es ist ja gerade eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitseinsatzes und der Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Gauleitern als meinen Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, dafür Sorge zu tragen, daß die der deutschen Rüstungs- und Ernährungswirtschaft zugeführten fremdvölkischen Kräfte so gehalten werden, daß sie ein Höchstmaß an Leistung zu vollbringen vermögen. Es geht deshalb keinesfalls an, nur die deutschen Volksgenossen vor Mangelerscheinungen schützen zu wollen und unbedenklich eine ungenügende Versorgung der fremdvölkischen Arbeitskräfte in Kauf zu nehmen, vielmehr ist es notwendig, sich jederzeit bewußt zu sein, daß zur Erringung des Sieges nicht allein von den deutschen Volksgenossen, sondern auch von den fremdvölkischen Arbeitskräften ein Höchstmaß an Leistung verlangt werden muß und es unsinnig wäre, fremdvölkische Arbeitskräfte unter hohem Aufwand für die deutsche Wirtschaft heranzuholen und einzusetzen, sie dann aber infolge mangelnder Versorgung in ihrer Leistungsfähigkeit absinken oder vielleicht zugrunde gehen zu lassen.«

Zum Schluß kommt eine Mahnung, sich den Anordnungen Sauckels zu fügen.