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[Zum Zeugen gewandt:]

Wie hat diese Dienststelle praktisch mit Ihnen gearbeitet?

SAUCKEL: Die Dienststelle hat praktisch mit der Deutschen Arbeitsfront gearbeitet und mit mir. Der Vertreter dieser Dienststelle hat an Verhandlungen in Frankreich mit der Französischen Regierung teilgenommen.

Die Dienststelle hat sich insofern geändert, als die Betreuung der Zivilarbeiter von dem Herrn Brunedon später übernommen worden ist, an Stelle von Herrn Scapini, der nur die Kriegsgefangenen betreut hat.

DR. SERVATIUS: Es war also nur ein Personalwechsel?

SAUCKEL: Ja, es war nur ein Personalwechsel. Ich habe des öfteren mit den Herren gesprochen und entsprechend ihren Wünschen auch gehandelt.

DR. SERVATIUS: Was tat die Zentralinspektion für die Völker des Ostens?

SAUCKEL: Die Zentralstelle für die Völker des Ostens war eine Stelle des Reichskommissars für die Ostgebiete.

DR. SERVATIUS: Wie arbeitete diese Stelle?

SAUCKEL: Sie arbeitete ähnlich wie die französische Dienststelle, nur daß sie eine deutsche Spitze hatte und eine deutsche Organisation. Und sie hatte das Vertrauen der Ostarbeiter, die mit uns als Verbündete zusammenarbeiteten.

DR. SERVATIUS: Ist Ihnen von dieser Seite keine Beschwerde zugegangen?

SAUCKEL: Abgesehen von den mit Rosenberg besprochenen und von ihm berichteten Fällen keine; es hat sich alles dort abgespielt.

DR. SERVATIUS: Ich komme hier zur Frage der Aufrechterhaltung der Arbeitsdisziplin. Was für Vorschriften bestanden dort, um die Arbeitsdisziplin aufrechtzuerhalten, also Pünktlichkeit, korrektes Arbeiten. Was gab es da für eine Regelung?

SAUCKEL: In Deutschland war die Regelung der Arbeitsdisziplin Angelegenheit der Betriebe. Es gab für jeden Betrieb eine Betriebsordnung, die im Einvernehmen zwischen dem Betriebsführer, dem Betriebsobmann und dem Betriebsvertrauensrat in Normalzeiten aufgestellt wurde. Dieser Vertrauensrat hatte die Möglichkeit, Disziplinarstrafen in Form von Geldstrafen, Geldbußen aufzuerlegen. Im Kriege war die Frage der Arbeitsdisziplin erheblich schärfer geworden, denn es war ja nicht möglich, auf Grund des Mangels an Arbeitern ohne weiteres das freie Kündigungsrecht von beiden Seiten aufrechtzuerhalten, so daß auch der deutsche Arbeiter und das deutsche Arbeitsleben und das Betriebsleben ständig unter den Kriegsverordnungen und Gesetzen stand. Um dasselbe aufrechtzuerhalten, wurde später auf Veranlassung des Ministerrates für die Reichsverteidigung von mir eine Anordnung Nummer 13 erlassen. Diese Anordnung liegt vor und sieht zunächst eine innerbetriebliche stufenweise Ahndung von Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin, Unpünktlichkeit und unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit vor.

DR. SERVATIUS: Das ist das Dokument Nummer 23 im Dokumentenbuch Sauckel, im englischen Buch 1, Seite 62. Der Zeuge hat den Inhalt im wesentlichen vorgetragen. Ich nehme zunächst darauf Bezug.

SAUCKEL: Diese innerbetrieblichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsdisziplin waren abgestuft von der Verwarnung bis zu Geldbußen von einem Tageslohn bis zum Wochenlohn.

DR. SERVATIUS: Was geschah nun bei gröblichen Verstößen?

SAUCKEL: Bei gröblichen, andauernden und hartnäckigen Verstößen mußte dies, wenn nicht eine Abstellung durch die Ehrengerichte der Arbeitsfront möglich war, bei der Polizei angezeigt werden.

DR. SERVATIUS: Das Gesetz bezog sich auf die Ausländer wie auf die Deutschen?

SAUCKEL: Das bezog sich auf Deutsche und Ausländer.

DR. SERVATIUS: Und wie war es bei strafrechtlichen Vergehen?

SAUCKEL: Sie mußten ebenfalls der Polizei angezeigt werden. Die Arbeitsbehörden hatten keinerlei Zuständigkeit in kriminellen und derartigen Fragen.

DR. SERVATIUS: Wohin kamen Beschwerden, wenn die Betriebsordnung falsch angewandt wurde, also wenn Geldstrafen in Prügelstrafen verwandelt worden waren?

SAUCKEL: Die Beschwerden kamen zur Arbeitsfront, beziehungsweise zu den Verbindungsmännern der ausländischen Arbeiter.

DR. SERVATIUS: Sind solche Vorfälle gemeldet worden?

SAUCKEL: Mir selbst sind keine gemeldet worden, weil ich nicht dafür zuständig war.

DR. SERVATIUS: Was sind Arbeitserziehungslager?

SAUCKEL: Die Arbeitserziehungslager waren Einrichtungen des Reichsführers-SS.

DR. SERVATIUS: Wer kam in solche Lager?

SAUCKEL: In solche Lager kam, wer von den Dienststellen wegen Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin, die nicht im Rahmen der Betriebsordnung geregelt werden konnte, bestraft wurde.

DR. SERVATIUS: War es dasselbe wie in ein Konzentrationslager?

SAUCKEL: Nein, meines Erachtens nicht. Diese Arbeitserziehungslager standen weder unter der Obhut des Reichsarbeitsministers noch unter meiner. Es war eine polizeiliche Einrichtung.

DR. SERVATIUS: Nun ist es Ihnen ja hier aus der Verhandlung bekannt, daß eine ganze Reihe von Arbeitern tatsächlich in die Konzentrationslager gelangt sind. Wie erklären Sie dies? Ich werde Ihnen das Dokument 1063-PS überreichen. Das ist ein Schreiben vom 17. 12. 1942, Exhibit US-219, im englischen Dokumentenbuch Nummer 28 im Slave Labor Book; ein Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, als Geheim an alle SS-Dienststellen, jedenfalls nicht an Sie gerichtet. Ich zitiere:

»Aus kriegswichtigen, hier nicht näher zu erörternden Gründen, hat der RF-SS und Chef der Deutschen Polizei am 14. 12. 1942 befohlen, daß bis Ende Januar 1943 spätestens mindestens 35000 arbeitsfähige Häftlinge in die Konzentrationslager einzuweisen sind. Um diese Zahl zu erreichen, ist folgendes erforderlich:

1) Ab sofort (zunächst bis zum 1. 2. 1943) werden Ost- und solche fremdvölkische Arbeiter, welche flüchtig gegangen oder vertragsbrüchig geworden sind,... auf dem schnellsten Wege den nächstgelegenen Konzentrationslagern eingeliefert.«

VORSITZENDER: Vermutlich kennt der Zeuge das Dokument.

DR. SERVATIUS: Kennen Sie das Dokument?

SAUCKEL: Ich habe das Dokument zum ersten Male hier gesehen.

DR. SERVATIUS: Sie haben es noch nicht durchgesehen?

SAUCKEL: Ich habe in Nürnberg zum ersten Male einen Auszug gesehen.

DR. SERVATIUS: Dann will ich Sie auf die entscheidende Stelle lenken. Lesen Sie einmal am Ende der ersten Seite. Dort steht folgendes:

»Dritten Dienststellen gegenüber muß gegebenenfalls jede einzelne dieser Maßnahmen als unerläßliche sicherheitspolizeiliche Maßnahme unter entsprechender sachlicher Begründung aus dem Einzelfall heraus dargestellt werden, so daß Beschwerden vermieden, jedenfalls aber ausgeräumt werden.«

Was ist Ihnen bekanntgeworden von dieser Anordnung?

SAUCKEL: Von dieser Anordnung ist mir nichts bekanntgeworden. Es erklärt mir manches, worüber wir uns den Kopf zerbrochen haben. Es scheint dies ein Schreiben des Gruppenführers Müller zu sein, und das Schreiben sagt zu meiner Überraschung ganz klar, daß dritten Dienststellen gegenüber, da können nur meine Dienststellen oder Speer-Dienststellen gemeint sein, diese Dinge als sicherheitspolizeiliche Notwendigkeit zu melden sind. Das ist ein glatter Betrug und eine Irreführung von uns gewesen.

DR. SERVATIUS: Was verstehen Sie unter...

VORSITZENDER: Bevor Sie von diesem Dokument abgehen: Ich habe die Aussage des Angeklagten so verstanden, daß Arbeiter wegen Nichtbefolgung der Arbeitsanordnungen in Arbeitslager versandt worden sind. Das war doch, was Sie sagten, nicht wahr?

SAUCKEL: Wenn Arbeiter trotz wiederholter Warnungen und betrieblicher Bestrafungen sich nicht gebessert haben oder die Verstöße weiter bestanden haben, sind diese von dem Betrieb, nicht von mir, einer polizeilichen Dienststelle zur Anzeige gebracht worden. Diese Polizeidienststelle hatte meines Wissens eine Regelung mit dem Reichsjustizminister, wonach...

VORSITZENDER: Ich fragte Sie, wohin sie gesandt wurden, nachdem Sie sagten, sie wären wegen Verstößen gegen Arbeitsanordnungen in Arbeitslager geschickt worden und aus keinem anderen Grund? Sagten Sie das?

SAUCKEL: Aus keinen anderen Gründen. Für Verstöße oder für kriminelle Verbrechen.

VORSITZENDER: Wie erklären Sie dann die ersten Worte im Absatz 1 dieses Dokuments:

»Ab sofort... werden alle Ostarbeiter... den nächstgelegenen Konzentrationslagern eingeliefert.«

SAUCKEL: Es heißt hier im deutschen Text, Euer Lordschaft:

»Ab sofort (zunächst bis zum 1. 2. 1943) werden Ost- oder solche fremdvölkische Arbeiter, welche flüchtig gegangen oder vertragsbrüchig geworden sind und nicht den verbündeten, befreundeten oder neutralen Staaten angehören, unter Beachtung der unter Ziffer 3 aufgeführten, notwendigsten Formalitäten auf dem schnellsten Weg den nächstgelegenen Konzentrationslagern eingeliefert.«

Dies ist diese eigenmächtige Verfügung dieser Dienststelle, die ich nicht kannte.

DR. SERVATIUS: Was verstehen Sie unter »Vernichtung durch Arbeit«?

SAUCKEL: Ich habe den Ausdruck »Vernichtung durch Arbeit« hier im Gerichtssaale zum ersten Male vernommen. Ein solcher Standpunkt mußte ja vollkommen meinen Interessen widersprechen, die ich in meinem Amt wahrzunehmen hatte.

DR. SERVATIUS: Hatten Sie mit dem Einsatz von KZ-Häftlingen zu tun?

SAUCKEL: Ich hatte mit dem Einsatz von KZ-Häftlingen nichts zu tun und habe auch meine Mitarbeiter angewiesen, daß wir mit diesem Arbeitseinsatz nichts zu tun haben. Ich hatte mich nicht mit Strafmaßnahmen befaßt.

DR. SERVATIUS: Wer setzte dann die KZ-Häftlinge zur Arbeit in den Rüstungsbetrieben ein?

SAUCKEL: Das kann ich Ihnen aus persönlichem Wissen nicht sagen, weil ich mich nicht damit befaßte, und bin auch zu derartigen Gesprächen nicht hinzugezogen worden.

DR. SERVATIUS: Es ist hier vorgetragen worden, Sie hätten sich auch des »Nacht-und-Nebel-Befehls« bedient, um Arbeiter nach Deutschland zu bekommen.

SAUCKEL: Ich habe den Befehl »Nacht und Nebel« nicht gekannt und ihn erst hier erfahren. Das hatte mit dem Arbeitseinsatz und meinen Aufgaben nichts zu tun.

DR. SERVATIUS: Wie war es mit dem Einsatz von Juden?

SAUCKEL: Ich hatte mit dem Einsatz von Juden nichts zu tun, es war allein Aufgabe des Reichsführers der SS.

DR. SERVATIUS: Ich lege Ihnen das Dokument R-91 vor. Es ist Exhibit US-241 und RF-347. In den Dokumentenbüchern ist es nicht vorhanden. Es ist dies ein Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD Müller an den Reichsführer-SS, Feldkommandostelle vom 16. 12. 1942. Dort heißt es, ich zitiere:

»Im Zuge der bis 30. 1. 1943 befohlenen verstärkten Zuführung von Arbeitskräften in die KL« – das soll wohl KZ heißen – »kann auf dem Gebiet des Judensektors wie folgt verfahren werden:

1.) Gesamtzahl 45000 Juden.«

Dann folgt die nähere Spezifizierung, unter anderem heißt es am Schluß:

»3000 Juden aus den besetzten niederländischen Gebieten.«

und weiter

»In der Zahl von 45000 ist der arbeitsunfähige... Anhang... mit einbegriffen.«

Wie stehen Sie mit diesem Schreiben in Verbindung?

SAUCKEL: Ich nahm dieses Schreiben soeben zum erstenmal zur Kenntnis. Ich habe es nicht gekannt und kann nur betonen, daß diese Transporte und diese Verfahren mit meinem Auftrag in keiner Weise identisch waren, und daß ich zu keiner Zeit damit befaßt war.

DR. SERVATIUS: Dann ist hier ein Dokument L-61 vorgelegt worden. Es ist Exhibit US-177, im englischen Dokumentenbuch »Slave Labor«, Nummer 6. Dieses Dokument ist in der ersten Dokumentenliste, die der Verteidigung zugängig gemacht wurde, als Originalschreiben Sauckels aufgeführt, in dem der Abtransport der Juden zugegeben wird.

Gehen Sie dieses Schreiben einmal durch und nehmen Sie Stellung dazu, wie weit Sie hier mit dem Abtransport von Juden befaßt sind.

Ich gebe kurz den Inhalt an. Es heißt dort in dem Schreiben vom 26. November 1942:

»Im Einvernehmen mit dem Chef der Sicherheitspolizei und dem SD sollen nunmehr auch die noch in Arbeit eingesetzten Juden aus dem Reichsgebiet evakuiert und durch Polen, die aus dem Generalgouvernement ausge siedelt werden, ersetzt werden.«

Es ist dies ein Schreiben, das endet:

»Vorstehende Abschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Soweit auch für Ihren Bezirk die Aussiedlung von in Arbeit eingesetzten Juden in Frage kommt, bitte ich, im Einvernehmen mit den zuständigen Dienststellen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD entsprechend zu verfahren.« Es steht darunter: »gez. Fritz Sauckel«.

Nehmen Sie Stellung zu diesem Brief?

SAUCKEL: Ich darf zu diesem Dokument bemerken, daß es mir in der Voruntersuchung schon einmal vorgelegt worden ist. Ich hatte es damals nur kurze Zeit und ich habe bei der Wiedervorlage im Verfahren festgestellt, daß es sich nicht um ein Originaldokument, das von mir unterzeichnet ist, handelt. Es befindet sich meine Unterschrift in Maschinenschrift darunter.

Zweitens ist für mich eigenartig, daß dieses Schreiben, das von mir unterzeichnet sein soll, nicht von meiner Dienststelle datiert ist. Meine Dienststelle, wie sich aus zahlreichen anderen Dokumenten ergeben wird, ist in Berlin in der Mohrenstraße gewesen. Dieses Schriftstück ist datiert von der Saarlandstraße.

Zu dem Inhalt selbst habe ich zu bemerken: Ich habe niemals mit dem SD und der Sicherheitspolizei ein derartiges Einvernehmen im Sinne dieses Schreibens persönlich abgesprochen oder vereinbart. Es war mir dieses Schreiben auch in keiner Weise, und es ist mir auch jetzt nicht irgendwie erinnerlich. Richtig an dem Schreiben ist lediglich, daß ich verpflichtet war, Arbeitsausfälle in deutschen Betrieben, ob sie Juden oder ob sie Soldaten oder ob es andere Ausfälle waren, innerhalb 14 Tagen neu zu ersetzen. Es ist möglich, daß dieses Schreiben von der Saarlandstraße von einer untergeordneten Dienststelle herausgegeben worden ist. Etwas anderes kann ich dazu nicht bemerken.

DR. SERVATIUS: Wie kommt denn hier der Schluß »gez. Sauckel« unter dieses Schreiben?

SAUCKEL: Das ist mir persönlich nicht verständlich. Es müßte auch, wenn es eine korrekte Abschrift wäre, gezeichnet sein.

VORSITZENDER: Haben Sie das Original?

DR. SERVATIUS: Das habe ich nicht, das ist von der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden und als Exhibit bei den Gerichtsakten.

SAUCKEL: Es handelt sich in der Anlage zu diesen Vorgängen um Vorgänge, die auch vor meiner Dienstzeit, also bevor ich in dieses Amt kam, schon so gut wie abgeschlossen waren.

DR. SERVATIUS: Hatten Sie keine Kenntnis davon, was mit den Juden geschehen würde?

SAUCKEL: Meinen Sie die...

DR. SERVATIUS: Die Endlösung.

SAUCKEL: Nein, ich hatte keine Kenntnis davon. Das hätte ja meine Aufgabe ungeheuer erleichtert, und ich hätte viel, viel weniger Schwierigkeiten gehabt, wenn alle diese Menschen, soweit sie arbeitsfähig gewesen wären, dem Arbeitseinsatz in vernünftiger Weise zugeführt worden wären. Es war mir diese Endlösung völlig unbekannt und meinen Interessen vollkommen zuwider.

DR. SERVATIUS: Zur Lohnfrage. Wer war für die Regelung der Löhne verantwortlich?

SAUCKEL: Für die Regelung der Löhne während meiner Dienstzeit war ich verantwortlich.

DR. SERVATIUS: Was sind für Löhne gezahlt worden? Lassen Sie zunächst einmal den Osten fort.

SAUCKEL: Es sind grundsätzlich an alle fremden Arbeiter die vertragsmäßig mit den Verbindungsstellen und Regierungen festgelegten Löhne gezahlt worden, der gesetzmäßige, ortsübliche Lohn in Deutschland, das heißt, der Lohn, der in einer bestimmten Region in Deutschland gesetzlich anerkannt war.

DR. SERVATIUS: Wie war es nun mit den sogenannten Ostarbeitern?

SAUCKEL: Bezüglich der Ostarbeiter fand ich bei meinem Dienstantritt eine Regelung vor, die den größten Teil des Verdienstes der Ostarbeiter zugunsten des Reiches wegsteuerte. Es geschah dies auf Grund einer Anordnung des Ministerrates für die Reichsverteidigung.

DR. SERVATIUS: Haben Sie sich nun dabei beruhigt oder haben Sie Schritte zur Besserung unternommen?

SAUCKEL: Es geht aus den Dokumenten, das heißt aus den während meiner Dienstzeit von mir in Kraft gesetzten Verordnungen hervor, daß ich diese für mich untragbare Regelung stufenweise – so wie es mir gelang, die Widerstände zu überwinden – abgebaut habe, so daß im Jahre 1944 der Ostarbeiter auf derselben Stufe stand, wie der deutsche Arbeiter. Die erste Verbesserung wurde bereits im Juni 1942 um 100 Prozent eingeführt, die zweite 1943 und die letzte im März 1944 durch die Anordnung 11.

DR. SERVATIUS: Ich nehme hier Bezug auf folgende Dokumente, die ich nicht zur Vorlesung bringen will: Das ist Dokument S-50, Sauckel 50, das ist im Buch II, Seite 134, dann das Dokument S-17, im Buch II, Seite 137. Ein weiteres Dokument ist S-52, im Buch II, Seite 143, ein weiteres S-58, im Buch II, Seite 156 und schließlich Dokument S-58a, im Buch II, Seite 161.

Ich übergebe jetzt das Original in einer Sammlung: »Einsatzbedingungen der Ostarbeiter«.

VORSITZENDER: Dr. Servatius! Ich verstand den Angeklagten dahin, daß das Dokument L-61 entworfen wurde, bevor er den Arbeitseinsatz übernahm.

DR. SERVATIUS: Es bezieht sich auf Dinge, die vor seiner Zeit lagen und fast abgeschlossen waren, wie dieses Schreiben verfaßt wurde, daß der Zustand also schon bestand.

VORSITZENDER: Es ist nichts im Dokument enthalten, das das beweist, nicht wahr?

DR. SERVATIUS: Es kann aus dem Datum entnommen werden.

VORSITZENDER: Das Datum ist der 26. November 1942.

DR. SERVATIUS: Im Anhang ist Bezug genommen auf einen Erlaß vom 27. März 1942. Die zweite Anlage, wenn man weiter zurückgeht, ist eine Anlage vom 21. Januar 1942, die sich mit dieser Frage befaßt. Dies, was hier vorgebracht wurde, war nur der letzte Brief, das Abschlußschreiben.

VORSITZENDER: Das verstehe ich. Wir haben also das vollständige Dokument nicht vor uns.

DR. SERVATIUS: Ich werde es einreichen.