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[Zum Zeugen gewandt:]

Zum Lohn der Ostarbeiter: Erhielten die Ostarbeiter nun neben diesem Lohn irgendwelche Vergütungen?

SAUCKEL: Die Ostarbeiter erhielten auf meine Veranlassung Vergütungen in Form von Prämien für Leistungen, Weihnachtsgratifikationen wie die deutschen Arbeiter, und außerdem, durch eine Vereinbarung mit dem Ostministerium, sollten die Familienangehörigen dieser Arbeiter im Osten auf ihren Antrag einen Betrag von 130 Rubel monatlich ausbezahlt bekommen.

DR. SERVATIUS: Ich nehme hier Bezug auf einige Dokumente. Das ist Dokument Nummer 22, im englischen Buch Band I, Seite 59, dann eine Anordnung über Prämien, Dokument Nummer 54 im Band II, Seite 151. Dann ein Dokument Nummer 57, Betreff; Weihnachtsgratifikationen, im Band II, Seite 155.

Was blieb den Ostarbeitern nun praktisch als Barlohn übrig?

SAUCKEL: Es blieben dem Ostarbeiter als Barlohn übrig, als ich mein Amt antrat, also vor der von mir veranlaßten Regelung nach Abzug seiner Unkosten für Unterbringung und Verpflegung, als freier Betrag 4.60 Mark in der Woche, wenn man einen Stundenlohn für einen mittleren Arbeiter in der deutschen Industrie von 60 Pfennig zugrunde legt, um ein mittleres Beispiel zu wählen. Diese Reinauszahlung oder, wie es genannt wurde, dieser Freibetrag, erhöhte sich für den gleichen Arbeiter im Juni 1942, also nachdem ich erste Gelegenheit gehabt habe, diese Dinge zu prüfen, um etwa 100 Prozent, auf 9.10 Mark.

Ich darf dazu bemerken, daß ein deutscher Arbeiter in der gleichen Lohnstufe, bei Berücksichtigung seiner eigenen sozialen Abgaben und Steuern, seiner Miete und seiner Beheizung und seiner Versorgung, unter keinen Umständen selbst mehr als Sparbetrag übrig hatte. Dieser Grundsatz war mir vom Ministerrat für die Reichsverteidigung ja zur Generalregelung für diese Lohnzahlung gemacht worden. Es geschah dies nicht aus meinem Wollen; aber bereits im März oder April 1943 verbesserte sich dieser russische Arbeiter, ebenfalls auf meine Veranlassung, auf etwa 12.- Mark, und im Frühjahr 1944 wurde er nochmals verbessert auf etwa 18.- Mark.

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß wir alle diese Einzelheiten brauchen. Es ist keine besondere Beschuldigung gegen den Angeklagten erhoben worden, daß er die Arbeiter nicht bezahlt hätte, nicht wahr? Er sagt, er hat sie bezahlt, und wir wollen die Einzelheiten über den Markbetrag gar nicht haben.

DR. SERVATIUS: Dieser Vorwurf liegt in dem der Sklavenarbeit; das ist in der Regel unbezahlte Arbeit; der französische Bericht RF-22 rechnet einen Schaden von 77 Milliarden aus, der Frankreich allein durch den Einsatz seiner Arbeiter entstanden sein soll. Dann ist es doch interessant, wenigstens zu hören...

VORSITZENDER: Wollen Sie genaue Einzelheiten darüber?

DR. SERVATIUS: Wie war es mit den Transfermöglichkeiten dieser Löhne?

SAUCKEL: Die Transfermöglichkeit der Löhne mußte von mir geschaffen werden, denn der einzige vernünftige Anreiz für einen ausländischen Arbeiter, in Deutschland zu arbeiten, war ja, daß er seine Familie in der Heimat dadurch mit erhalten konnte, daß er seinen Verdienst zum Teil in seine Heimat transferieren konnte. Es geschah dieses auf Grund der getroffenen Abkommen mit dem Präsidenten der Deutschen Reichsbank. Er hat darüber selbst ausgesagt.

DR. SERVATIUS: Ich beziehe mich noch zur Lohnfrage auf das Dokument 021-PS. Es ist vorgelegt als F-44; es steht nicht in den beiden Dokumentenbüchern; das Datum ist der 2. April 1943. Es ist das eine Ausarbeitung mit einer Lohnberechnung und Kalkulation, die sich mit der Besserung der Löhne der Ostarbeiter befaßt. Ich will es im einzelnen nicht vortragen, aber ein Studium ergibt, daß hier ernstliche Bemühungen gemacht würden, hier eine Besserung und einen Ausgleich zu schaffen.