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[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]

Ich lese daraus:

»Meine Pflicht dem Führer gegenüber...«

SAUCKEL: Darf ich um die Seite bitten, wo Sie lesen?

M. HERZOG: Seite 1780. Die Stelle muß eingezeichnet sein.

»Meine persönliche Verpflichtung dem Führer, dem Reichsmarschall, dem Minister Speer und Ihnen gegen über, auch der Landwirtschaft gegenüber, liegt hier klar zutage, und ich will sie auch erfüllen. So, wie es angelaufen ist, sind immerhin 262000 Mann neu da, und ich hoffe und habe die feste Überzeugung, das Gros des Auftrages erfüllen zu können. Die Art der Verteilung muß dann selbstverständlich nach den Notwendigkeiten erstens der deutschen Rüstung und zweitens der deutschen Gesamtwirtschaft geschehen, und ich werde gern bereit sein, meine Herren, zu veranlassen, daß hier ständig der engste Kontakt gewahrt und auch bei den Arbeitsämtern unten und bei den Gauarbeitsämtern auf engste Zusammenarbeit gesehen wird.«

Sie bestreiten doch jedenfalls nicht, daß durch die Zentrale Planung eine Zusammenarbeit unter den verschiedenen Ministerien zustande gekommen ist, die gemeinsam an der Anwerbung von Arbeitskräften beteiligt wären; denn Sie waren es ja selbst, der diese Zusammenarbeit gefordert hat.

SAUCKEL: Ich habe eine Zusammenarbeit nicht bestritten; die ist ja in jedem Regime und in jedem System notwendig. Es handelt sich hier nicht nur um ausländische Arbeitskräfte, sondern zu jenem Zeitpunkt auch in der Hauptsache um deutsche Arbeitskräfte. Ich habe nicht bestritten, daß dort gearbeitet worden ist. Es sind dort nur nicht immer endgültige Entschlüsse gefaßt worden. Das wollte ich zum Ausdruck bringen.

M. HERZOG: Stimmt es, daß Sie Stellvertreter ernannt haben, die Sie bei den verschiedenen Verwaltungsdienststellen in Deutschland zu vertreten hatten?

SAUCKEL: Stellvertreter hatte ich nicht bei den verschiedenen Verwaltungsstellen. Ich hatte Verbindungsmänner, oder die Verwaltungsstellen bei mir.

M. HERZOG: Hatten Sie nicht auch einen solchen »Verbindungsmann«, wie Sie ihn nennen, beim Angeklagten Speer, dem Minister für Rüstung und Munition?

SAUCKEL: Das war kein Verbindungsmann, der ständig bei Herrn Speer war, sondern der die anstehenden Fragen des Bedarfs und so weiter mit dem Minister bisweilen durchsprach, das war nach meiner Erinnerung ein Herr Berk.

M. HERZOG: Hatten Sie einen Verbindungsmann beim Reichsarbeitsminister?

SAUCKEL: Beim Reichsarbeitsminister hatte ich keinen Verbindungsmann, sondern es waren zwei Abteilungen im Reichsarbeitsministerium, denen diese Aufgaben administrativ überlassen waren.

M. HERZOG: In Ihrem Verhör vom 12. September 1945 haben Sie folgendes erklärt:

Der Gerichtshof wird auf Seite 6 und 7 die Auszüge aus dem Verhör, die ich Ihnen vorgelegt habe, finden.

»Antwort: Ich hatte im übrigen noch zwei Beamte, die als Verbindungsmänner zum Minister Speer und zum Arbeitsministerium fungierten.

Frage: Diese Personen stellen die Verbindung zwischen Ihren Dienststellen, dem Minister Speer und dem Arbeitsministerium her?

Antwort: Zwischen mir, dem Ministerium Speer und dem Arbeitsministerium.«

SAUCKEL: Wollen Sie mir bitte die Seite sagen?

M. HERZOG: Seite 4 und 5. Haben Sie das gefunden?

SAUCKEL: Ja.

M. HERZOG:

»Zwischen mir und Minister Speer und dem Arbeitsministerium.«

VORSITZENDER: Das ist Seite 6, nicht wahr? Sie sagten Seite 4 und 5. Es ist Seite 6, nicht wahr?

M. HERZOG: Seite 4 im deutschen Text.

VORSITZENDER: O, ich verstehe.

M. HERZOG:

»Zwischen mir, dem Minister Speer und dem Arbeitsministerium waren zwei Berater, Dr. Stothfang und Landrat Berk. Beide waren Juristen und Spezialisten auf volkswirtschaftlichem Gebiet. Stothfang war haupt sächlich mit der Verbindung zum Arbeitsministerium beauftragt.«

Warum sagten Sie mir eben, daß Sie keinen Verbindungsmann beim Arbeitsministerium hatten?

SAUCKEL: Ich habe ja ausdrücklich betont, daß zwei Abteilungen, die Abteilungen 3 und 5, zum Arbeitsministerium gehörten, und dieser Ministerialrat Dr. Stothfang war früher der persönliche Referent des Staatssekretärs Syrup gewesen; und in seltenen Fällen hat er in meinem Auftrag Besprechungen mit dem Staatssekretär Syrup geführt. Das ist richtig. Das war aber nicht bedeutend. Im allgemeinen bestand ja eine Verbindung zum Reichsarbeitsministerium durch die Abteilungen selbst.

M. HERZOG: Sie bestätigen also, daß Sie einen Beauftragten oder einen Verbindungsmann beim Arbeitsministerium gehabt haben und einen anderen beim Minister Speer?

SAUCKEL: Ich bestätige das für gelegentliche Besprechungen. Aber diese Herren waren fest in diesen Abteilungen beziehungsweise als meine persönlichen Referenten ja bei mir und saßen nicht dort in diesem Ministerium.

Ich kann auch nicht sagen, ob in diesem Fall die Übersetzung so genau stimmt. Ich habe es nicht mehr im Gedächtnis; aber im Prinzip ist es richtig. Aber die Herren saßen bei mir und nicht ständig bei diesen Ministerien.

M. HERZOG: Wollen Sie bitte dem Gerichtshof sagen, was die »Stabsbesprechung« war?

SAUCKEL: Die »Stabsbesprechung« war eine Besprechung von Fachfragen, bei denen die einzelnen Ministerien oder Bedarfsträger der Wirtschaft, die die Arbeiter anforderten, teilnahmen und bei der die Fragen, die zu berücksichtigen waren, besprochen worden sind. Denn ich konnte ja nicht selbständig handeln, wie Sie gehört haben.

M. HERZOG: Wer hatte diese Besprechungen eingeführt, diese neue Einrichtung, diese Stabsbesprechungen?

SAUCKEL: Diese Stabsbesprechungen habe ich eingeführt, um eine korrekte Klärung dieser Fragen herbeiführen zu können; denn es kann ja nirgendswo etwas im luftleeren Raum veranlaßt werden, in keiner Regierung der Welt.

M. HERZOG: Sie bestätigen also, daß durch diese verschiedenen Verbindungssysteme eine gemeinsame Verantwortung für die Entscheidungen entstand, die von jedem einzelnen unter Ihnen hinsichtlich der Arbeitskräfte getroffen wurden.

SAUCKEL: Diese Frage ist mir technisch und administrativ nicht klar. Ich habe ja nichts mit den Arbeitern anfangen können; ich mußte sie weitergeben und mußte den Modus besprechen. Im Sinne einer Verschwörung oder einer verbrecherischen Tat haben diese Besprechungen nicht stattgefunden, sondern es waren genau solche Besprechungen wie früher. Ich habe an parlamentarischen Regierungen teilgenommen, und genau so sind diese Sachen geklärt worden.

M. HERZOG: Danach habe ich Sie nicht gefragt. Ich fragte, ob Sie bestätigen, daß die Existenz dieser Verbindungsmänner beim Minister Speer und beim Arbeitsminister einerseits, und das Bestehen dieses neuen Organs, das Sie geschaffen hatten, andererseits, eine gemeinsame Verantwortung für die Beschlüsse mit sich brachte, die von dem Angeklagten Speer, vom Arbeitsminister und von Ihnen selbst hinsichtlich des Arbeitereinsatzes getroffen wurden.

SAUCKEL: Ich kann diese Frage nicht mit einem klaren Nein beantworten, da ja an mich Anforderungen gestellt wurden, die ich als deutscher Beamter in diesem Falle erfüllen mußte. Und um sie erfüllen zu können, mußte ich ja Besprechungen abhalten. Es war dies nicht anders möglich, denn nicht ich habe die Arbeiter angefordert und eingesetzt, sondern die deutsche Wirtschaft. Das mußte irgendwie geregelt werden, ob es sich um deutsche oder sonst irgendwelche Arbeiter gehandelt hat; das war auch in normalen Zeiten so.

M. HERZOG: Stimmt es, daß Sie, nachdem Ihre Ernennung angeordnet worden war, ermächtigt wurden, sich bei den Dienststellen der Zivilen und militärischen Verwaltung der besetzten Gebiete durch besondere Beauftragte vertreten zu lassen?

SAUCKEL: Es wurden ab 30. Oktober, ich kann das genaue Datum nicht angeben, auf Veranlassung des Führers Beauftragte von mir bei den Regierungen in den besetzten Gebieten ernannt. Das ist gestern schon durch meinen Verteidiger geklärt worden.

M. HERZOG: Sie sagen am 30. Oktober? Ich nehme an, Sie meinen den Erlaß vom 30. September 1942 – ein Irrtum Ihrerseits.

SAUCKEL: Ja, ich bitte um Entschuldigung, ich weiß das genaue Datum nicht.

M. HERZOG: Stimmt es, daß die Beauftragten, die durch diesen Erlaß ernannt wurden, Ihnen direkt unterstellt waren?

SAUCKEL: Soweit es meine Beauftragten waren, also zur Übermittlung von Aufträgen, waren sie mir unterstellt.

M. HERZOG: Stimmt es, daß sie ermächtigt wurden, den militärischen und zivilen Behörden der besetzten Gebiete Anweisungen zu geben?

SAUCKEL: Das stimmt, soweit es sich um Anweisungen handelte, nicht allgemein, sondern nur fachlich.

M. HERZOG: Wer war Ihr Beauftragter bei der Besatzungsbehörde in Frankreich?

SAUCKEL: Der Beauftragte bei den Besatzungsbehörden in Frankreich war erst Präsident Ritter – er ist in Paris ermordet worden – und nach ihm Präsident Glatzel.

M. HERZOG: Hatten Sie in Belgien einen Beauftragten?

SAUCKEL: In Belgien hatte ich bei dem Militärbefehlshaber einen Beauftragten mit Namen Schulze.

M. HERZOG: Und in Holland?

SAUCKEL: In Holland waren verschiedene. Es war zuerst ein Herr Schmidt und ein anderer; von letzterem kann ich Ihnen den Namen, ich glaube Ritterbusch oder so ähnlich, nicht mehr genau sagen.

M. HERZOG: Hatte dieses System der Beauftragten bei den Besatzungsbehörden die Zustimmung des Angeklagten Speer?

SAUCKEL: Es ist auf Veranlassung des Führers erfolgt. Ich nehme an, daß Speer dem zugestimmt hat; er hat das mit empfohlen, soviel ich weiß.

M. HERZOG: Wissen Sie, ob Speer bezüglich dieses Führererlasses irgendeine Initiative ergriffen hat?

SAUCKEL: Ja, er ist mit dabeigewesen und hat das mit empfohlen.

M. HERZOG: Bei Ihrem Verhör haben Sie im Zusammenhang mit diesen Beauftragten erklärt, daß Speer diese Dienststellen für Arbeitseinsatz im Jahre 1941 oder 1942 geschaffen hat. Was meinen Sie mit diesem Satz?

SAUCKEL: Ich habe das nicht genau verstanden, bitte.

M. HERZOG: Ich lese einen Auszug aus Ihrem Verhör vom 8. Oktober 1945 vor:

»Frage: Welches waren die Aufgaben Ihrer Vertreter bei den Arbeitsämtern der Militärbefehlshaber und der Zivilgouverneure? Bestanden diese Aufgaben lediglich in technischen Ratschlägen für die Militärbehörden, die diese jederzeit ablehnen konnten, oder hatten die Vertreter die Vollmacht, den militärischen Befehlshabern Anordnungen bezüglich technischer Fragen zu geben?«

VORSITZENDER: Auf welcher Seite steht das?

M. HERZOG: Auf Seite 9, Herr Vorsitzender.

»Antwort: Im Jahre 1941 oder 1942 hat Speer seine Beauftragten für die Arbeitsfragen geschaffen.«

Ich bitte Sie, nun zu sagen, was Sie mit diesem Satz meinen, daß Speer im Jahre 1941 oder 1942 Beauftragte für den Arbeitseinsatz geschaffen hat.

SAUCKEL: Ich muß hier sagen, ich habe das Protokoll seit meiner Vernehmung nicht mehr gesehen. Ich kann diesen Satz, 1941 bis 1942, nicht bestätigen; ich kann mir auch nicht denken, daß ich das so geäußert haben kann in der Vernehmung.

M. HERZOG: Der Gerichtshof wird Ihre Antwort entsprechend bewerten. Stimmt es, daß Sie neben Ihren Beauftragten bei den Zivil- und Militärbefehlshabern in den besetzten Gebieten auch noch Arbeitsämter einrichten ließen?

SAUCKEL: Das ist nicht richtig, die waren ja schon vorhanden.

M. HERZOG: Sie bestätigen also, daß es neben den Beauftragten, die Ihre Vertreter waren, noch Arbeiterwerbestellen in den besetzten Gebieten gegeben hat?

SAUCKEL: Ja, es gab in den besetzten Gebieten bei jeder Gebietsregierung, ob unter ziviler oder militärischer Führung, Abteilungen »Arbeitseinsatz«, die in diese Regierungen fest als Bestandteil der Verwaltung eingebaut waren und der Verwaltung unterstanden.

M. HERZOG: Können Sie angeben, über wieviel Personal diese verschiedenen Dienststellen in den besetzten Gebieten verfügten?

SAUCKEL: Meinen Sie die Gesamtzahl? – Ich kann den Einzelumfang der Verwaltungen natürlich nicht aus der Erinnerung sagen, ich habe sie auch nie persönlich genau gekannt.

M. HERZOG: Erinnern Sie sich nicht an eine Besprechung, die auf der Wartburg unter Ihrem Vorsitz mit dem Präsidenten der regionalen Arbeitsämter am 15. und 16. Juli 1944 in Gegenwart von Arbeiterdelegationen aus den verschiedenen europäischen besetzten Gebieten stattgefunden hat? Am 15. Juli nachmittags hat der Staatsrat Börger über den Personalstand berichtet – das ist das französische Dokument F-810, das ich als RF-1507 vorlege. Ich lese auf Seite 20: Staatsrat Börger erklärte:

»Außerhalb der Reichsgrenzen stehen im Dienste der Arbeitseinsatzverwaltung rund 4000 Personen, und zwar: im Osten 1300, in Frankreich 1016, in Belgien und Nordfrankreich 429, in den Niederlanden 194...«

Bestätigen Sie diese Erklärung des Staatsrats Börger?

SAUCKEL: Ja, das mag im großen und ganzen richtig sein.

M. HERZOG: Haben Sie nicht außer Ihren Beauftragten und außer diesen Dienststellen, von denen wir eben gesprochen haben, in Frankreich auch besondere Kommissionen von Spezialisten geschaffen, die beauftragt waren, den Einsatz der Arbeitskräfte nach deutschem Muster zu organisieren? Wollen Sie bitte antworten.

SAUCKEL: Ich habe die Frage nicht genau verstanden; ich bitte, sie zu wiederholen.

M. HERZOG: Ich wiederhole: Haben Sie außer Ihren Beauftragten und außer den Dienststellen, von denen wir eben gesprochen haben, nicht auch noch besondere Spezialistenkommissionen in Frankreich geschaffen, die mit der Organisation des Einsatzes von Arbeitskräften nach deutschem Muster beauftragt waren?

SAUCKEL: Ich habe gestern meinem Verteidiger gegenüber die Mitarbeit französischer Verbände behandelt.

M. HERZOG: Darum handelt es sich hier nicht. Ich sprach über die Kommissionen von Spezialisten. Erinnern Sie sich nicht, daß Sie, um die Werbung der Arbeitskräfte zu ermöglichen, ein System geschaffen hatten, das darin bestand, zwei französische Departements einem deutschen Gau anzugliedern?

SAUCKEL: Ich erinnere mich jetzt, was Sie meinen. Das waren die im Einvernehmen mit der Französischen Regierung eingerichteten Patenschaften. Diese Patenschaften zwischen je einem deutschen Gau und einem französischen Departement hatten die Aufgabe, zunächst die Arbeiter, die nach Deutschland kommen sollten, mit den Verhältnissen in Deutschland vertraut zu machen und außerdem gemeinsame Besprechungen mit den Wirtschaftsstellen der Departements in Frankreich über die möglichen statistischen Verhältnisse in die Wege zu leiten.

M. HERZOG: Ich lege das Dokument 1293-PS vor, das das französische Dokument RF-1508 wird. Es handelt sich um einen Brief aus Berlin vom 14. August 1943, der Ihre Unterschrift trägt, und aus welchem ich Ihnen Auszüge vorlesen werde. Der Gerichtshof wird ihn in dem Dokumentenbuch finden, das ich am Anfang dieser Sitzung habe einreichen lassen. Zuerst lese ich den letzten Absatz auf der ersten Seite:

»Die Durchführung dieser zwei...«

VORSITZENDER: Ich fürchte, ich habe es nicht; – 1293?

M. HERZOG: Herr Vorsitzender! Die Dokumente, die ich heute morgen in dem Dokumentenbuch dem Gerichtshof habe überreichen lassen, müssen – sollte ich mich nicht geirrt haben, wofür ich im voraus um Entschuldigung bitte – in der Reihenfolge sein, in der ich sie zu benutzen beabsichtige.

VORSITZENDER: Ich habe es gefunden, 1293. Stimmt das?

M. HERZOG: Herr Vorsitzender! Nur diejenigen Dokumente, die ich öfter benutzen werde, habe ich mit einem besonderen Kennzeichen versehen, damit der Gerichtshof sie leichter wiederfindet. Kann ich jetzt anfangen vorzulesen?

VORSITZENDER: Es tut mir leid, die Dokumente waren mir nicht vorgelegt worden, das ist der Grund. Keines davon hatte mir vorgelegen.

M. HERZOG: Ich lese also am Ende der Seite 1:

»Die Durchführung dieser zwei gewaltigen Arbeitseinsatzaufgaben erfordert die sofortige Einrichtung und den Ausbau einer noch schlagkräftigeren, zuverlässig arbeitenden und mit den notwendigen Vollmachten und Mitteln ausgestatteten deutschen Arbeitsorganisation in Frankreich. Ihre Verwirklichung erfolgt durch die Einrichtung von Patengauen. Frankreich besitzt rund 80 Departements. Das Großdeutsche Reich ist eingeteilt in 42 politische Gaue und auf dem Gebiet des Arbeitseinsatzes in 42 Gauarbeitsamtsbezirke. Je ein deutscher Gauarbeitsamtsbezirk übernimmt die Patenschaft für etwa je zwei französische Departements. Jedes deutsche Gauarbeitsamt stellt für seine Patendepartements eine Kommission tüchtigster und zuverlässigster Fachleute. Diese Kommission organisiert den Arbeitseinsatz in seinen Patendepartements nach deutschem Muster.«

Ich überspringe eine Seite und nehme meine Vorlesung auf Seite 2 im französischen, auf Seite 3 im deutschen Text wieder auf:

»Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß durch diese geplante Einrichtung der Patengaue im Sinne des Arbeitseinsatzes französischer Arbeiter in Deutschland und besonders auch des im Interesse Deutschlands notwendigen Umschichtungsprozesses aus der französischen Zivilfertigung zugunsten der deutschen Kriegsfertigung in Frankreich selbst sich außerordentliche Vorteile gegenüber dem bisherigen System ergeben werden.«

Ich überspringe wieder einige Zeilen und gehe auf Seite 3 im französischen Text über, wo ich vorlese, was unter d) steht:

»Die deutsche Arbeitszentrale in Paris, d.h. der Beauftragte des Generalbevollmächtigten und seine Dienststelle...«

Soeben haben Sie erklärt, daß die deutschen Werbedienststellen in den besetzten Gebieten nicht unter Ihrem Befehl als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz standen, sondern daß sie örtlichen Behörden unterstanden. Wie erklären Sie sich also diesen Satz?

SAUCKEL: Er ist ganz einfach zu erklären. Diese Männer unterstanden ja den Militärbefehlshabern in der Abteilung Arbeit, und sie wurden ja detachiert von Deutschland aus, sie wurden von den Arbeitsämtern detachiert und in die Verwaltung eingeführt.

M. HERZOG: Hier sagen Sie:

»Die deutsche Arbeitszentrale in Paris, d.h. der Beauftragte des Generalbevollmächtigten und seiner Dienststelle...«

Die deutsche Arbeitszentrale in Paris war also Ihr Beauftragter?

SAUCKEL: Die deutsche Arbeitszentrale in Paris war eingebaut in die Zivilverwaltung des Militärbefehlshabers von Frankreich. Das ist hier lediglich nicht in diesem Satz zum Ausdruck gebracht, weil es in diesem Schreiben als bekannt für die Gauleiter vorausgesetzt wurde. Das ist vollkommen richtig, wie ich das geschildert habe.

M. HERZOG: Ich werde weiter vorlesen:

»Die deutsche Arbeitszentrale in Paris, d.h. der Beauftragte des Generalbevollmächtigten und seine Dienststelle besitzt alsdann in ganz Frankreich einen zuverlässigen Apparat, der ihm die Lösung der gestellten Aufgaben in Frankreich trotz etwaigen oder sogar tatsächlichen passiven Widerstands der hohen und unteren französischen Bürokratie außerordentlich erleichtert.«

Ich überspringe zwei Zeilen:

»Ich habe daher die Präsidenten bezw. kommissarischen Leiter der neu gebildeten Gauarbeitsämter beauftragt, in den ihnen zugeteilten Patendepartements eine entsprechende Organisation aufzubauen und bitte Sie, in Ihrer Eigenschaft als mein Bevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, mit Zustimmung des Reichsleiters Pg. Bormann der neuen Aufgabe Ihres Gauarbeitsamts Ihre Förderung und weitgehendste Unterstützung zuteil werden zu lassen. Der Präsident, bezw. der kommissarische Leiter Ihres Gauarbeitsamtes hat Auftrag, Sie eingehend und laufend über die Durchführung der Maßnahmen zu unterrichten.«

Stellt nicht diese Maßnahme einen Versuch dar, auf dem Gebiet des Arbeitseinsatzes, das französische Territorium dem deutschen administrativ unterzuordnen?

SAUCKEL: Ja. Ich darf Sie aber bitten und darf das Hohe Gericht bitten, meinerseits folgendes noch zur Erläuterung vorlegen zu dürfen.

Es heißt auf der ersten Seite im Absatz 1; ich zitiere von der 3. Zeile:

»... hat mich unter voller Zustimmung des Führers veranlaßt, in Frankreich in Verhandlungen mit dem französischen Regierungschef und den zuständigen«

und das ist nun das Entscheidende –

»deutschen Dienststellen«

das ist der Militärbefehlshaber, bei dem diese Arbeitsbehörde und dieser Beauftragte eingebaut und dem sie unterstellt waren –

»umfangreiche und dringliche Maßnahmen zu treffen.«

Und ich darf auf Seite 4 lesen den besonderen Zweck dieser Patenschaften. Patenschaften sollen ja nichts Unfreundliches darstellen. Ich lese auf Seite 4 im deutschen Text unter a):

»a) Vorurteile, Mißtrauen, Fehler in der Betreuung, Abstellung und Aufklärung von Beschwerden«

also Beschwerden der Arbeiter –

»die den Arbeitseinsatz in Deutschland beeinträchtigen, können hier durch die Beziehungen zwischen Patengau und Patendepartement weitgehendst ausgeschaltet werden.«

Ich lese unter b):

»b) Jeder französische Arbeiter in einem solchen Departement weiß genau, wo er und unter welchen Bedingungen er in Deutschland zu arbeiten hat. Er wird durch deutsches Propaganda- und Aufklärungsmaterial über das zukünftige deutsche Gebiet, in dem er arbeitet und über alle Dinge, die ihn interessieren, weitgehend aufgeklärt.«

Das war der Zweck dieser Einrichtungen, also etwas Günstiges, was ich hier schaffen wollte, zugunsten der französischen Arbeiter, neben den deutschen Eigeninteressen.

M. HERZOG: Angeklagter! Antworten Sie bitte mit Ja oder Nein.

Sollte diese Maßnahme ein Versuch sein, auf dem Gebiet des Arbeitseinsatzes französische Departements deutschen Gauen verwaltungsmäßig anzugliedern? Antworten Sie mit Ja oder Nein.

SAUCKEL: Nein. Ich darf zu diesem Nein eine Erklärung abgeben. Diese Einrichtung sollte bezwecken, ungeklärte Fragen zwischen der Französischen Regierung, zwischen den französischen Departements, zwischen französischen Industriellen und Betrieben auf der einen Seite und den Dienststellen in Deutschland, wo die französischen Arbeiter eingesetzt werden sollten, aufzuklären. Das war der eigentliche Zweck, Beschwerden und Mißtrauen zu bereinigen.

VORSITZENDER: Wir vertagen uns jetzt.