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[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Haben Sie es durchgelesen?

SAUCKEL: Ich habe es durchgelesen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie erwähnt klar und deutlich den Einsatz sowjetischer Kriegsgefangener im Bergbau für militärische Zwecke und im Interesse der Kriegführung. Ist das richtig?

SAUCKEL: Es betrifft den Einsatz von Kriegsgefangenen im Bergbau in Deutschland.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Und zu welchem Zweck? Das ist im Dokument klar ausgedrückt.

SAUCKEL: Für den Einsatz im Bergbau.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ja, aber zu welchem Zweck? Welchem Zweck sollte der Arbeitseinsatz dienen? Darauf ist im Dokument klar hingewiesen.

SAUCKEL: Zum Arbeiten, nehme ich an.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Im Interesse der Kriegführung?

SAUCKEL: Ja, der deutsche Bergbau hat nicht nur im Interesse des Krieges gearbeitet; es sind von Deutschland sehr viele Kohlen auch in neutrale Länder geliefert worden. Also je nachdem, es war verschieden.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sehen Sie sich dieses Dokument an. Lesen Sie mit mir:

»Für die Durchführung des erweiterten Eisen- und Stahlprogrammes befahl der Führer am 7. Juli die vollständige Garantie...«

SAUCKEL: Ich habe es nicht mitbekommen, was Sie gelesen haben.

GENERALMAJOR ALEXANDROW:

»Für die Durchführung des erweiterten Eisen- und Stahlprogrammes befahl der Führer am 7. Juli die vollständige Garantie der dazu nötigen Kohlen- und Produktionsmittel, Zu diesem Zweck hatte er auch angeordnet, die dazu notwendigen Arbeitskräfte durch Kriegsgefangene zu ersetzen.«

Haben Sie die Stelle gefunden?

SAUCKEL: Jawohl, das habe ich gelesen.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Somit sind die sowjetrussischen Kriegsgefangenen im Bergbau im Interesse der Kriegführung benutzt worden. Ist das richtig? Es ist doch im Dokument klar niedergelegt.

SAUCKEL: Ja, das sagt das... ich darf bemerken, daß dieses Schreiben nicht an mich gerichtet ist.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Ich habe Sie gefragt, ob Sie das Dokument kannten. Sie haben mit Ja geantwortet.

SAUCKEL: Es ist mir nicht bekannt. Nein, jetzt kenne ich es, vorher war es mir nicht bekannt, denn es ist nicht an mich gerichtet.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Sie sagten, daß Sie von einem solchen Erlaß im allgemeinen Kenntnis hatten und baten mich, Sie mit den Einzelheiten dieses Dokuments vertraut zu machen. Es wurde mir so übersetzt.

SAUCKEL: Nein, ich habe Ihnen gesagt – ich bitte das ausdrücklich betonen zu dürfen –, daß ich mich nicht erinnere, daß ich nur bäte, mir dieses Dokument eventuell vorzulegen. Das Dokument ist nicht an mich adressiert. Die Adressatenstelle steht genau da und ist demzufolge nicht in meine Hände oder meine Dienststelle gelangt.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Damit Sie diese Frage völlig verstehen, werde ich Ihnen das Dokument US-206 vorlegen. Es ist Ihre Anordnung vom 22. August 1942 über den Einsatz von Arbeitskräften der besetzten Gebiete. Kennen Sie diese Anordnung?

VORSITZENDER: Was ist die PS-Nummer?

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Einen Augenblick bitte. Es tut mir leid, ich habe die PS-Nummer nicht. Ich habe nur die Nummer des Beweisstücks der Vereinigten Staaten, und diese ist 206.

Angeklagter Sauckel...

VORSITZENDER: Hat die Anklagevertretung der Vereinigten Staaten die entsprechende Dokumentennummer des US-Beweisstücks 206?

MR. DODD: Wir werden es in ein paar Minuten haben, Herr Vorsitzender. Ich weiß sie nicht auswendig, aber ich werde sie mir verschaffen.

VORSITZENDER: Danke schön.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Angeklagter Sauckel! Lesen Sie den Absatz 8 dieses Erlasses. Es heißt dort:

»Diese Anordnung gilt entsprechend auch für Kriegsgefangene.«

Ist dort so ein Hinweis enthalten?

SAUCKEL: Jawohl.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Demnach machten Sie selbst zwischen Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung, was ihren Einsatz in der deutschen Kriegsindustrie betraf, keinen Unterschied. Geben Sie das zu?

SAUCKEL: Ja, und ich habe meinem Herrn Verteidiger ja schon geantwortet – ich glaube, auch gestern –, daß mir und überhaupt dem Reichsarbeitsministerium ein Katalog gegeben worden ist, nach dem Kriegsgefangene beschäftigt werden dürfen. Aber dieser Absatz 8 hat mit diesem Schreiben nichts zu tun, denn das war eine Abmachung oder eine Anordnung, die nicht an mich gegangen und auch nicht an mich adressiert gewesen ist.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Herr Vorsitzender! Das Dokument US-206 hat die PS-Nummer 3044.