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[Zum Zeugen gewandt:]

Haben Sie es gelesen? Sagen Sie, gibt dieser Artikel Ihre politische und Regierungstätigkeit richtig wieder?

SAUCKEL: Der Schreiber dieses Artikels ist an sich kein Fachmann. Ich kann zu dem Inhalt eines Geburtstagsartikels keine weitere Stellung nehmen. Er umfaßt eine sehr flüchtige Darstellung meines Lebensganges und meines Arbeitsbereiches.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Nun eine letzte Frage. In einer Rede bei der ersten Tagung der Arbeitseinsatzstäbe am 6. Januar 1943 in Weimar haben Sie erklärt – ich zitiere aus dem dritten Dokumentenbuch Ihres Verteidigers, Dokument Nummer 82:

»Was nunmehr die Grundlagen unserer Arbeit anbetrifft...«

Ich lasse den ersten Punkt aus und lese den zweiten Punkt:

»... in der Treue zu Führer und Volk. Sie gibt uns die Legitimation zur Durchführung auch der härtesten Maßnahmen.«

Und dann am Ende des Dokuments:

»Ich werde hier in steigendem Maße die Verantwortung übernehmen.«

Nun sagen Sie mir folgendes: Übernehmen Sie die Verantwortung für die Verschleppung der Bevölkerung der besetzten Gebiete in die Sklaverei, für die Leiden und das Unglück der Millionen von Ihnen verschleppter Menschen und für die Wiedererrichtung der düsteren Aera des Sklavenhandels im zwanzigsten Jahrhundert?

SAUCKEL: Ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, daß Sie jetzt gerade dieses Dokument anführen, und ich bitte Sie sehr, mir dieses Dokument vorzulegen, damit ich dazu die richtige entsprechende Darstellung meiner Auffassung geben kann, die in diesem Dokument enthalten ist.

GENERALMAJOR ALEXANDROW: Falls notwendig, wird Sie Ihr Verteidiger mit diesem Dokument bekannt machen.

Herr Vorsitzender! Ich habe das Kreuzverhör des Angeklagten Sauckel beendet.

VORSITZENDER: Dr. Thoma! Wollen Sie ein Rückverhör?

DR. THOMA: Herr Zeuge! Welches war die Rolle Rosenbergs als Ostminister in der Durchführung des Arbeitseinsatzes?

SAUCKEL: Die Rolle des Ostministers in der Durchführung des Arbeitseinsatzes war, an die ihm nachstehenden Dienststellen des Ostministeriums meine Wünsche und Anforderungen weiterzugeben in Bezug auf meine Arbeitsaufgabe. Ich kann natürlich nicht zu den anderen Abteilungen des Ostministeriums Stellung nehmen, die ich nicht kenne.

DR. THOMA: Hat Ihnen Rosenberg nicht wiederholt gesagt, daß er den Reichskommissar Koch beauftragen werde, von seinen Hoheitsrechten Gebrauch zu machen?

SAUCKEL: Das ist richtig. Es lag im Zuge der Aufgaben Rosenbergs, dem Reichskommissar Koch, der ihm unterstellt war, Anweisungen zu geben auf jedem Gebiet der Verwaltung dort.

DR. THOMA: Sie haben also das dahin verstanden, daß er ihm Anweisungen geben sollte; in welcher Richtung?

SAUCKEL: Rosenberg hat und sollte – das haben wir ausdrücklich vereinbart – Koch Anweisungen geben, irgendwelche wilden und unzulässigen Methoden, die auch im Widerspruch zu meinen Anordnungen standen, zu unterlassen; das hat Rosenberg meines Wissens auch getan.

DR. THOMA: Rosenberg hat durch den Hinweis auf die Hoheitsrechte des Reichskommissars sagen wollen, daß er Ihre Werbemethoden verbieten soll und einfach nicht mehr zulassen soll, daß von Ihren Einsatzgruppen Ostarbeiter weggebracht werden sollen?

SAUCKEL: Das hat Rosenberg mir gegenüber niemals geäußert, auch in Abrede gestellt, denn diese Kommissionen waren ja für die Zeit ihres Aufenthalts in der Ukraine der Arbeitseinsatzabteilung des Reichskommissars Koch unterstellt und eingegliedert. Und Koch war Aufsichtsbehörde und Verwaltungsbehörde für diese Angelegenheiten. Das ist einwandfrei feststehend.

DR. THOMA: Ich darf das Hohe Gericht darauf aufmerksam machen, daß aus einem Dokument, Rosenberg 10, hervorgeht, daß Sauckel diese Äußerung Rosenbergs nicht verstanden hat.

VORSITZENDER: Haben Sie von einem Dokument gesprochen, Dr. Thoma?

DR. THOMA: Ro-10.

DR. SERVATIUS: Herr Präsident! In der nochmaligen Befragung des Zeugen durch den Verteidiger des Angeklagten Rosenberg muß sich die Verteidigung ja beschränken auf die Dinge, die nun neu vorgebracht worden sind und streitig geworden sind. Es war ja damals Gelegenheit, wie sein Mandant im Zeugenstand war, diese Fragen zu klären. Ich habe seinerzeit diese Frage von mir aus klären wollen, da wurde mir bedeutet, ich möchte Sauckel fragen. Er hat es klar hier dargelegt und es besteht nach meiner Ansicht keine Veranlassung, nun in diesem Punkt auf Dokumente zurückzukommen, die einer früheren Verteidigungszeit angehören.

Ich widerspreche einer derartigen Befragung.

VORSITZENDER: Gut. Dr. Thoma, ich glaube, es wäre besser, Sie gehen weiter und stellen die nächste Frage. Ich habe das Dokument auch nicht hier, das Sie dem Zeugen vorlegen oder auf das Sie sich beziehen.

Was ist Ihre nächste Frage?

DR. THOMA: Herr Zeuge! Hatten Sie nicht in Ihrem Programm die gesamte Verantwortung für den Arbeitseinsatz auf sich genommen?

SAUCKEL: Ich habe die Verantwortung auf mich genommen und bekenne mich dazu im Rahmen meiner Befugnisse – mehr kann ich ja nicht – und dafür, was ich angeordnet und veranlaßt habe. Dieses Verordnungswerk, Herr Doktor, liegt vor und hat Herrn Rosenberg vorgelegen...

VORSITZENDER: Dr. Thoma! Der Angeklagte hat sich darüber schon früher geäußert. Er hat all das schon vorher erörtert – über seine Verantwortung.

DR. THOMA: Herr Präsident! Ich darf darauf aufmerksam machen, daß in der Frage der Verantwortlichkeit ein bestimmter Absatz, und zwar der maßgebende Absatz, noch nicht verlesen worden ist. Es handelt sich um Dokument 016-PS in dem Programm des Arbeitseinsatzes, da heißt es unter Seite 21, Ziffer 1:...

VORSITZENDER: Bitte geben Sie nochmals die Dokumentennummer an, Herr Doktor.

DR. THOMA: 016-PS, im deutschen Dokument Seite 20; hier heißt es:

»Alle technischen und verwaltungsmäßigen Vorgänge des Arbeitseinsatzes obliegen ausschließlich der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern.«

SAUCKEL: Innerhalb des Deutschen Reiches, Herr Doktor. Außerhalb des Deutschen Reiches war ich selbstverständlich gebunden über die zuständigen Gebietschefs. Das ist ganz klar.

DR. THOMA: Auf diese Antwort bitte ich, das Gericht auf Seite 15 dieses Arbeitsprogramms aufmerksam machen zu dürfen. Diese Ziffer 1, die ich eben verlesen habe, steht unter dem Absatz:

»Kriegsgefangene und fremdländische Arbeiter.«

SAUCKEL: Soweit sie in Deutschland eingesetzt werden, vermittelt werden.

DR. THOMA: Ich darf darauf hinweisen, daß es in Ziffer 1 ausdrücklich heißt:

»Alle technischen und verwaltungsmäßigen Vorgänge des Arbeitseinsatzes...«

SAUCKEL: Und ich darf darauf hinweisen, daß es mir nicht möglich war, in die Zuständigkeiten des Reichskommissars Koch mich einzumischen, der es sich ausdrücklich verbeten hat.

DR. THOMA: Herr Zeuge! Sie waren von dem Generalbevollmächtigten für den Vierjahresplan ausdrücklich versehen mit Aushebungsbefugnissen gegenüber allen Behörden, und es geht meines Erachtens nicht an, daß Sie die Methoden der Werbung nun ablehnen und die Verantwortung auf den Ostminister abschieben wollen.

Ich habe keine weiteren Fragen mehr.

DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Der Verteidiger des Angeklagten Rosenberg kann Zwischenfragen stellen, aber es scheint mir nicht der gegebene Moment für ihn, eine Anklagerede gegen meinen Klienten zu halten.

MR. DODD: Herr Vorsitzender! Ich weiß genau, daß bereits zwei Kreuzverhöre stattgefunden haben, und ich wünsche nicht, ein drittes anzustellen. Wir haben aber ein Dokument, das unserer Ansicht nach ziemlich wichtig ist und das Herrn General Alexandrow überreicht wurde. Ich glaube, es muß irgendwelche Übersetzungsschwierigkeiten gegeben haben. Die Übersetzung ist nicht vorgelegt worden.

Ich bitte um die Erlaubnis des Gerichtshofs, ein oder zwei Fragen darüber an den Angeklagten stellen und das Dokument vorlegen zu dürfen. Ich halte es für recht wichtig, daß es vorgelegt wird.

VORSITZENDER: Herr Dodd! Der Gerichtshof will hier keinen Präzedenzfall schaffen, aber im Hinblick auf Ihre Erklärung, daß das Dokument General Alexandrow übergeben wurde und er es aus irgendwelchem Grunde nicht behandelt hat, werden wir Ihnen gestatten, darüber ein Kreuzverhör anzustellen.

MR. DODD: Danke.