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[Pause von 10 Minuten.]

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie hatten eben gesagt, daß die Arbeiter sich krankschreiben lassen konnten, auch wenn kein Arzt da war, daß dann andere Fürsorge möglich war. Hier haben Sie gesagt, diese Lager wurden von den zuständigen Lagerärzten nur jeden zweiten oder dritten Tag besucht. Infolgedessen mußten die Arbeiter trotz ihrer Krankheit bis zum Erscheinen eines Arztes zur Arbeit gehen. Ist das richtig?

JÄGER: Das ist wohl falsch ausgedrückt. Wenn einer sich krank meldete, mußte er zu einem Arzt gebracht oder geführt werden, oder der Arzt wurde verständigt.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Ich komme nochmals zurück auf das Thema, wie sich der Typhus verbreitete. Wie viele Todesfälle waren denn zu verzeichnen?

JÄGER: Wir haben nur ungefähr drei bis vier Todesfälle gehabt, und diese sind nur daher gekommen, weil der Fall zu spät erkannt wurde. Die Fleckfieberkranken wurden immer von mir persönlich, und zwar sofort, in das Krankenhaus dirigiert; denn ich war verantwortlich dafür.

DR. SERVATIUS: Dann sagen Sie weiter an einer anderen Stelle, das ist auf Seite 2:

»Der Versorgungsplan schrieb eine kleine Menge Fleisch pro Woche vor. Dafür durfte nur Freibank fleisch verwendet werden, welches entweder Pferde-, tuberkulöses oder vom Tierarzt verworfenes Fleisch war.«

Bedeutet das, daß die ausländischen Arbeiter verdorbenes Fleisch zu essen bekamen?

JÄGER: Da muß man den Begriff »Freibankfleisch« definieren. Freibankfleisch ist Fleisch, das vom Tierarzt für die allgemeine Versorgung nicht freigegeben wird, das aber nach einer bestimmten Behandlung für die menschliche Ernährung durchaus geeignet ist. Von diesem Freibankfleisch hat auch schon in Friedenszeit und auch nachher die deutsche Bevölkerung gekauft. Während des Krieges bekam die deutsche Bevölkerung von dem Freibankfleisch die doppelte Portion auf ihre Marken.

DR. SERVATIUS: Es wird also vom Tierarzt zugelassen für die Verpflegung?

JÄGER: Nach einer bestimmten Vorbehandlung wird das Fleisch, das vorher für untauglich erklärt ist, zugelassen für die menschliche Ernährung und ist dann auch unschädlich.

DR. SERVATIUS: Also der Ausdruck »vom Tierarzt verworfen« soll bedeuten, vorher verworfen, dann aber zugelassen?

JÄGER: Dann zugelassen.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie haben dann bezüglich des französischen Kriegsgefangenenlagers in der Noeggerath-Straße folgendes gesagt:

»Dieses Lager wurde durch einen Luftangriff zerstört, und die Insassen wurden fast ein halbes Jahr in Hundehütten, Pissoirs und alten Backöfen untergebracht.«

Ist das richtig?

JÄGER: So fand ich diese Lager vor.

DR. SERVATIUS: Sie haben das ein halbes Jahr selbst gesehen?

JÄGER: Ich bin ja nur dreimal dagewesen. Mir wurde das so geschildert, und ich fand das Lager so. Soweit ich damals feststellen konnte, war das um die damalige Zeit ungefähr wohl vier Monate her; und es wurde dann wieder hergestellt.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Mich interessieren die Hundehütten. Wie viele Hundehütten gab es denn dort? Waren das echte Hundehütten oder ist das nur eine abfällige Bemerkung über eine andere Unterkunft?

JÄGER: Nein, ein Ausdruck von mir, weil die Leute diese Hütten sich selbst gebaut und zusammengezimmert hatten.

DR. SERVATIUS: Gilt das auch für die Pissoirs, oder was soll das bedeuten?

JÄGER: Dies war der Platz, wo der Arzt seine Sprechstunde abhielt.

DR. SERVATIUS: War das ein früheres Pissoir oder war das ein Pissoir, was in Tätigkeit war?

JÄGER: Ein früheres Pissoir.

VORSITZENDER: Ich kann nicht verstehen. Bitte sprechen Sie etwas langsamer.

DR. SERVATIUS: Es war also ein umgebautes früheres Pissoir?

JÄGER: Das war nicht umgebaut, das stand so, wie es war.

DR. SERVATIUS: War dieses Pissoir dann noch in Benutzung?

JÄGER: Das war nicht mehr in Benutzung.

DR. SERVATIUS: Dann sagen Sie, in diesem Lager seien keine Tische, Stühle oder Schränke gewesen?

JÄGER: Das war auch nicht der Fall.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Haben Sie diese Aussage beschworen, die Ihnen vorgelegen hat?

JÄGER: Jawohl, die ich vorhin gesehen habe.

DR. SERVATIUS: Sind Sie sicher, daß es diese Aussage ist, die Sie eben in der Hand gehabt haben?

JÄGER: In meiner Wohnung in Chemnitz habe ich verschiedene Dinge in den mir vorgelegten Protokollen nach der Vernehmung handschriftlich gestrichen und meinen Namen daneben geschrieben.

DR. SERVATIUS: Haben Sie nicht zum Beispiel gerade diesen Satz...

VORSITZENDER: Dr. Servatius! Bitte, unterbrechen Sie ihn nicht.

DR. SERVATIUS: Bitte, sprechen Sie weiter.

JÄGER: Ich muß doch annehmen, daß dies das Protokoll ist.

DR. SERVATIUS: Sie haben es doch vorliegen?

JÄGER: Ich habe hier ein Protokoll vorliegen, ja.

DR. SERVATIUS: Können Sie nicht feststellen, welche Stellen Sie gestrichen haben? Waren das viele Stellen, oder waren es nur einzelne Worte?

JÄGER: Nein, es waren auch ganze Sätze.

DR. SERVATIUS: Und das haben Sie beschworen?

JÄGER: Das Protokoll nach diesen Änderungen habe ich beschworen.

DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichts darauf lenken, daß diese Erklärung in den Krupp-Akten zu Beginn des Verfahrens vorgelegen hat, daß diese erheblich kürzer war, und daß in ihr gerade eine Reihe von Sätzen fehlte, die der Zeuge hier beschworen hat. Ich würde beantragen, der Anklagebehörde aufzugeben, das Original, von dem der Zeuge ja sagt, daß er Streichungen darin vorgenommen hat, vorzulegen, damit man prüfen kann, was er geschrieben hat. Soweit ich informiert bin, hat er gerade einige Aussagen, die er hier wiederum wiederholt hat, damals selbst gestrichen. Ich gebe als Beispiel an, daß er gesagt hat, in diesem Lager gab es keine Tische, Stühle oder Schränke. Der Satz ist gestrichen gewesen. Der Zeuge hatte also damals Bedenken und hat sie nicht beschworen.

VORSITZENDER: Ich weiß nicht, was Sie meinen. Wir haben vor uns eine sogenannte eidesstattliche Erklärung, die als Beweismittel vorgelegt wurde und von dem Zeugen unterschrieben ist. Der Zeuge erklärt jetzt, daß diese Erklärung richtig ist – vorbehaltlich der Änderungen, die Sie durch das Kreuzverhör von ihm erfahren haben.

DR. SERVATIUS: Er sagt, es können ganze Sätze sein, und ich möchte die Staatsanwaltschaft ersuchen, dieses Dokument mit den Streichungen vorzulegen; denn mir sind zwei verschiedene Erklärungen vorgelegt worden: eine kurze, wo anscheinend die Streichungen ausgelassen worden sind, und eine vollständige, wie sie hier vorliegt, und von der der Zeuge sagt, sie ist gekürzt worden.

VORSITZENDER: Der Zeuge hat doch lediglich gesagt, daß es ihm ursprünglich in einer bestimmten Form vorgelegt wurde; er hat daran bestimmte Änderungen vorgenommen. Dann, nachdem diese Änderungen vorgenommen waren – ich weiß nicht, ob eine Reinschrift davon gefertigt wurde –, hat er es unterschrieben und beschworen, und das ist das Dokument, das wir jetzt haben.

DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Meine Behauptung geht dahin, daß dieses Dokument, das hier vorliegt, diese Streichungen nicht enthält. Die Worte, die gestrichen worden sind, sind hier noch im Dokument enthalten.

VORSITZENDER: Sie können doch dem Zeugen jede Frage stellen, die Sie wünschen.

DR. SERVATIUS: Wie haben Sie Ihre Abänderungen kenntlich gemacht?

JÄGER: Ich habe mit Tinte durchgestrichen und meinen Namen daneben gesetzt. Es ist natürlich schwierig, ich kann heute nicht sagen, was ich damals gestrichen habe, weil ich ja keines von diesen behalten habe.

DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Dann müßte in der Urkunde, die hier vorliegt, wenn sie richtig wiedergegeben wäre, die Streichung vermerkt sein, zumal der Zeuge sagt, er habe das am Rande bescheinigt.

VORSITZENDER: Zeuge! Haben Sie das Dokument in der Reinschrift unterschrieben? Zeuge, haben Sie das Dokument unterschrieben, nachdem es nochmals an Reinschrift abgeschrieben worden war? Sie wissen doch, was eine Reinschrift ist?

JÄGER: Ja, ja, ich muß mich da genau besinnen. Es wurde mir vorgelegt; ich habe dann die Änderungen gemacht; daraufhin habe ich drei oder vier dieser Aussagen unterschrieben, dann hat man diese Protokolle mitgenommen, und ich bin dann am selben oder am nächsten Tag in Essen gewesen und habe das Protokoll beschworen. Ich habe dann ein Protokoll bekommen, das ich beim Gericht vorgelesen habe.

DR. SERVATIUS: War das in Reinschrift ohne Änderungen?

JÄGER: Das war in Reinschrift. – Darauf kann ich mich nicht besinnen, das kann ich wirklich nicht.

DR. SERVATIUS: Was war die Veranlassung, daß Sie diese Streichungen vornahmen?

JÄGER: Das Protokoll kam ja so zustande, daß damals Captain Harris zu mir kam und mich über diese Dinge befragte.

Es wurden dann Notizen gemacht; daraufhin stellte Captain Harris wohl das Protokoll zusammen und bat mich, es zu unterschreiben.

DR. SERVATIUS: Aus welchem Grunde nahmen Sie die Streichungen vor?

JÄGER: Weil ich das nicht beschwören konnte – weil ich das, was ich da strich, nicht beschwören konnte.

DR. SERVATIUS: War es unrichtig, oder war es zu weitgehend?

JÄGER: Es war zum Teil zu weitgehend. Zu weitgehend kann man wohl sagen oder zum Teil auch unrichtig, also ohne Absicht natürlich, ich mußte das dann aber ändern und habe es geändert.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Wenn ich Ihnen ein Dokument vorlege, in dem ich die Streichungen hier im Text rot unterstreiche, würden Sie sie wiedererkennen?

JÄGER: Das ist sehr schwierig; denn darauf kann ich mich nicht besinnen.

DR. SERVATIUS: Ich habe dann keine Fragen mehr an den Zeugen.

MR. DODD: Mir ist noch immer nicht ganz klar, Herr Vorsitzender, ob der Verteidiger behauptet, daß wir noch ein anderes Dokument besitzen, das wir hier nicht vorgelegt haben. Davon ist mir nichts bekannt. Wir haben das einzige Dokument vorgelegt, das sich in unserem Besitz befindet.

VORSITZENDER: Haben Sie dieses Original, oder wer hat es?

MR. DODD: Wir hatten eine Anzahl Exemplare anfertigen lassen; sie wurden alle als Originale unterzeichnet. Das erste wurde auf der Maschine abgeschrieben, die anderen Exemplare waren Durchschläge. Es war eine britisch-amerikanische Gruppe, die diesen Zeugen verhörte. Diese eine Kopie wurde uns übermittelt, und wir haben sie dann dem Gerichtshof vorgelegt. Das war die einzige, die wir zu Gesicht bekamen.

VORSITZENDER: Ich sehe, daß in der Bescheinigung der Übersetzung auf eine Beglaubigung vom 14. Oktober 1945 hingewiesen wird, unterschrieben von Hauptmann N. Webb.

MR. DODD: Ja.

DR. BALLAS: Darf ich vielleicht als früherer Verteidiger von Herrn Krupp von Bohlen eine Erklärung dazu abgeben: In der Krupp-Mappe, die seinerzeit der Verteidiger von Krupp...

VORSITZENDER: Einen Moment bitte. Was haben Sie damit zu tun?

Wir prüfen jetzt die Anregung, die Dr. Servatius gemacht hat, nach der dieses Dokument, das uns zur Zeit beschäftigt...

DR. BALLAS: Verzeihung, ich habe nicht verstanden.

VORSITZENDER: Wir prüfen jetzt dieses Dokument D-288. Sie haben doch mit diesem Dokument nichts zu tun?

DR. BALLAS: Jawohl, ich habe mit diesem Dokument zu tun. Die Krupp-Mappe...

VORSITZENDER: Einen Augenblick. Mit welchem Recht sprechen Sie jetzt hier? Sie sind lediglich ein ehemaliger Verteidiger von Krupp.

DR. BALLAS: Ich wollte nur dazu beitragen, eine Aufklärung zu geben. Ich vertrete augenblicklich Herrn Dr. Siemers für Großadmiral Raeder.

VORSITZENDER: Ja, aber wie können Sie uns hier bei der Klarstellung der eidesstattlichen Erklärung dieses Zeugen durch die Anklagebehörde helfen? Dabei können Sie uns doch nicht helfen.

DR. BALLAS: Ich wollte nur auf die verschiedenen Fassungen dieses Dokuments hinweisen.

In der Krupp-Mappe befindet sich ein diesbezügliches Dokument D-288, das wesentlich kürzer ist, als dieses Dokument 288, das hier im Falle Sauckel von der Anklagebehörde vorgetragen worden ist. Ich habe damals auf diese Unterschiede Herrn Dr. Servatius hingewiesen, und wir haben dann einzeln festgestellt, worin die Abweichungen bestehen. Es sind also zwei Dokumente vorhanden, das eine Originaldokument 288 und jenes, das in der Krupp-Mappe vorliegt und welches eine Abweichung von dem Dokument darstellt, das im Falle Sauckel vorgelegt worden ist.

VORSITZENDER: Aber dieses Dokument ist von diesem Zeugen unterschrieben worden. Es können auch andere Dokumente unterschrieben worden sein, die in die Krupp-Mappe gelegt worden sind. Aber dieser Zeuge hat ausgesagt, daß er dieses Dokument unterschrieben habe. Deshalb glaube ich nicht, daß es von Wichtigkeit ist.

DR. BALLAS: Ich wollte nur darauf hinweisen, daß es zwei verschiedene Dokumente gibt.

VORSITZENDER: Ja, ich danke Ihnen.

Wünscht ein anderer Verteidiger Fragen an diesen Zeugen zu stellen? Herr Dodd, wünschen Sie den Zeugen nochmals zu verhören?

MR. DODD: Nein, Herr Vorsitzender. Ich möchte lediglich im Hinblick auf die Frage des Gerichtshofs bezüglich der Beglaubigung der Übersetzung, in welcher der Name »Capt. N. Webb« erscheint, folgendes sagen; Ich bin dahingehend unterrichtet, daß es sich um eine Beglaubigung handelt, die allen britischen Dokumenten angefügt ist, und zwar ist es eine Beglaubigung, die für die Übersetzer bestimmt ist. Ohne Zweifel handelt es sich darum. Ich werde es jedoch im Dokumentenraum untersuchen lassen und die Sache aufklären. So ist es besser. Aber meine englischen Kollegen sagen, daß es sich folgendermaßen verhält: Sie übergeben eine Beglaubigung, und die einzig mögliche Erklärung ist, daß es sich um die richtige Beglaubigung handelt, daß aber das Datum unrichtig ist. Jedenfalls werde ich die Sache nachprüfen lassen.

VORSITZENDER: Wurde dem Zeugen ein Original dieses Affidavits vorgelegt?

MR. DODD: Ich glaube, ja. Ich nehme an, daß er das Exemplar gesehen hat, das dem Gerichtshof vorliegt.

VORSITZENDER: Hat er die Unterschrift anerkannt?

MR. DODD: Ja, so habe ich es aufgefaßt. Ich kann aber fragen.

Herr Zeuge! Haben Sie die Unterschrift gesehen? Ist es Ihre Unterschrift?

JÄGER: Jawohl.

MR. DODD: Ich habe tatsächlich persönlich mit Ihnen darüber gesprochen, und Sie sagten, daß dies die Erklärung sei, die Sie abgegeben hätten. Erinnern Sie sich, daß wir zusammen sprachen und Sie mir mitteilten, daß es Ihre Erklärung sei? Sie haben sie damals durchgesehen und gelesen.

JÄGER: Ja.

MR. DODD: Sie verstehen doch Englisch? Sie haben doch einige Kenntnisse im Englischen, nicht wahr?

JÄGER: Einige Kenntnisse, ja.

VORSITZENDER: Herr Zeuge! Das Dokument wird Ihnen vorgelegt. Ist dieses Dokument in deutscher Sprache abgefaßt?

JÄGER: Es ist in deutscher Sprache abgefaßt.

VORSITZENDER: Und es ist von Ihnen unterschrieben?

JÄGER: Jawohl.

VORSITZENDER: Ist irgendeine Stelle darin, die Sie jetzt ausstreichen wollen?

JÄGER: Darf ich das Dokument erst einmal durchlesen?

VORSITZENDER: Ja, selbstverständlich, aber lesen Sie, bitte, so schnell Sie können.

JÄGER: Ja.

MR. DODD: Herr Vorsitzender! Während der Zeuge das Dokument durchliest, möchte ich den Gerichtshof dahin unterrichten, daß wir soeben im Dokumentenraum angerufen haben. Der Beamte hat uns mitgeteilt, daß es nur ein Dokument D-288 gibt. Es gibt also tatsächlich nur ein Dokument D-288, und das ist dieses. Ein unterschriebenes Duplikat, wie der Verteidiger von Krupp behauptet, gibt es nicht.

JÄGER: Ja, hier ist eine Änderung, die mit Bleistift geschrieben ist, auf Seite 2. Ich habe das ausgestrichen. Das ist aber nicht von mir geschrieben.

DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Darf ich das Dokument überreichen, das mir von der Verteidigung von Krupp übergeben worden ist zu Beginn. Ich habe hier auch ein englisches Dokument, und zwar das Dokument 288, und ich habe die Stellen, die damals herausgestrichen worden sein sollen oder wären, rot angestrichen. Ich darf es zur Information des Gerichts übergeben. Es wird vielleicht zur Aufklärung der Sache beitragen. Es sind erhebliche Streichungen.

VORSITZENDER: Nein, Dr. Servatius! Das ist ein anderes Dokument, soweit ich verstehe.

DR. SERVATIUS: Ja.

VORSITZENDER: Wir brauchen das nicht. Wir haben dieses Dokument vor uns liegen, unterschrieben von dem Zeugen, und wir haben den Zeugen gefragt, ob er etwas darin findet, das seiner Ansicht nach in dem von ihm unterschriebenen Originaldokument nicht enthalten war.

JÄGER: Auf Seite 1 steht: »Die Bedingungen in allen diesen Lagern waren äußerst schlecht«. Da würde ich wahrscheinlich eine Einschränkung gemacht haben, weil ich da...

VORSITZENDER: Einen Augenblick, Zeuge! Wir wollen nicht wissen, ob Sie dachten, daß Sie sich zu stark ausgedrückt hätten, sondern wir wollen nur wissen, ob dies das Dokument darstellt, das Sie tatsächlich unterschrieben haben, ob es tatsächlich das Dokument ist. Wenn Sie jetzt etwas ändern wollen, so können Sie angeben, um was es sich handelt.

JÄGER: An diesem Protokoll, wie es mir hier vorliegt, würde ich nichts ändern.

VORSITZENDER: Nur noch ein oder zwei Fragen, Herr Zeuge, die ich an Sie stellen möchte. Waren zu der Zeit, als Sie diese Lager überwachten, Kriegsgefangene in den Krupp-Werken beschäftigt?

JÄGER: Überwacht habe ich die Kriegsgefangenenlager nicht. Das ist ein krasser Ausdruck. Ich bekam damals die Erlaubnis, auch die Kriegsgefangenenlager, die ja durchaus der Wehrmacht unterstanden, zu besuchen, wobei ich dahingehend informiert wurde, daß die Kriegsgefangenen alle bei Krupp beschäftigt waren.

VORSITZENDER: Arbeiteten in den Lagern, die Sie hierin erwähnten, Kriegsgefangene?

JÄGER: In der Högstraße.

VORSITZENDER: Also, es waren Kriegsgefangene, die dort arbeiteten?

JÄGER: Ja.

VORSITZENDER: Für die Krupp-Werke?

JÄGER: Ja, für die Krupp-Werke.

VORSITZENDER: Und welche Art von Arbeit war es?

JÄGER: Ja, diese Dinge unterstanden mir nicht. Sie waren je nach ihrer Art beschäftigt; wenn es Schlosser waren, wurden sie wahrscheinlich in der Schlosserei beschäftigt. Es waren aber auch viele Hilfsarbeiter dabei. Aber das kann ich natürlich nicht in allen Einzelheiten sagen, weil diese Dinge mir nicht unterstanden, sondern weil ich nur ärztlich mit den Leuten zu tun hatte.

VORSITZENDER: Das genügt.