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[Zum Zeugen gewandt:]

Vielleicht sagen Sie uns ganz kurz den Inhalt des Wehrmachtsbefehls vom 7. Oktober 1944. Ich glaube, Sie haben ihn selber in Ihrem Dokumentenbuch.

VORSITZENDER: Nein, Dr. Exner, ich meine das nicht ganz so. Der Angeklagte sagte, daß die Anklagevertretung nicht wünscht, daß er sich mit diesem Thema befaßt.

PROF. DR. EXNER: Jawohl.

VORSITZENDER: Wenn das die Bemerkung war, die er machte, so war das eine sehr unangemessene Bemerkung. Die Anklagevertretung hat sich wegen dieses Themas mit der Verteidigung vermutlich nicht in Verbindung gesetzt, außer daß sie Beweismaterial für diesen Fall vorgelegt hat.

PROF. DR. EXNER: [zum Zeugen gewandt] Haben Sie verstanden? Sie dürfen hier nicht behaupten, daß Sie diesen Gegenstand nicht berühren dürfen. Wollen Sie vielleicht selber erklären, was Sie gemeint haben?

JODL: Der Wehrmachtsbericht steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kommandobefehl. Auch nur dieser letzte Absatz des Wehrmachtsberichtes ist wichtig, der vom Führer selbst verfaßt wurde, wie der Feldmarschall Keitel ausgesagt hat und den auch Professor Jahrreiss hier im Gericht verlesen hat. Es ist nämlich der Satz, der lautet:

»In Zukunft werden sämtliche Terror- und Sabotagetrupps der Briten und ihrer Helfershelfer, die sich nicht wie Soldaten, sondern wie Banditen benehmen, von den deutschen Truppen auch als solche behandelt werden, und wo sie auch auftreten, rücksichtslos im Kampf niedergemacht werden.«

Dieser Zusatz stammt Wort für Wort vom Führer persönlich.

PROF. DR. EXNER: Nun, und jetzt wurde von Ihnen ein Ausführungsbefehl gefordert.

VORSITZENDER: Einen Augenblick, einen Augenblick. Angeklagter! Der Gerichtshof möchte folgendes von Ihnen wissen: Sie sagten, daß der Kommandobefehl ursprünglich in einem Wehrmachtsbericht vom 7. Oktober 1942 erschien, der hauptsächlich von Ihnen stammt und daß dieser Bericht eine Erklärung des britischen Kriegsministeriums zurückwies, welche die Anklagevertretung nicht von Ihnen besprochen haben will. Was meinen Sie damit?

JODL: Ich meinte damit, daß mein Verteidiger beabsichtigte, den gesamten Wehrmachtsbericht vom 7. Oktober 1942 als Dokument, als Beweismittel vorzulegen. Er hat davon Abstand genommen als die Anklagebehörde gegen dieses Dokument Einspruch erhob.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hoher Gerichtshof! Ich habe bestimmt gegen dieses Dokument niemals Einspruch erhoben. Ich habe Herrn Roberts befragt und er sagt mir, daß auch er niemals Einspruch dagegen erhoben hat. Soweit wir wissen, hat niemand von der Anklagebehörde je Einspruch dagegen erhoben. Ich persönlich habe bestimmt überhaupt nichts dagegen. Obwohl ich Mitglied der Englischen Regierung zur Zeit der Veröffentlichung dieser Angelegenheit war, habe ich niemals früher etwas davon gehört, doch habe ich absolut keine Einwendung dagegen.

PROF. DR. EXNER: Darf ich etwas sagen?

VORSITZENDER: Jawohl.

PROF. DR. EXNER: Falls ein Irrtum hier vorliegt, so ist das umso erfreulicher für uns, und wir werden heute nachmittag oder morgen den Wehrmachtsbefehl vorlegen.

Darf ich nur noch etwas aufklären zu der Frage, die der Herr Präsident an den Angeklagten gerichtet hat?

Der Angeklagte hat gesagt, der Wehrmachtsbefehl stammt in seinem Hauptteil von ihm, der Zusatz vom Führer...

VORSITZENDER: Dr. Exner! Wenn Sie etwas richtigstellen wollen, was ich gesagt habe, so muß dies durch den Zeugen geschehen und nicht durch Sie. Sie sind nicht berechtigt, Aussagen zu machen. Führen Sie Ihren Beweis nur durch den Zeugen.

PROF. DR. EXNER: Ja.