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[Zum Zeugen gewandt:]

Hat Hitler bei dieser Besprechung angegeben, daß...

VORSITZENDER: Einen Augenblick. Haben Sie nicht schon die Gründe angegeben, die Ihrer Aussage nach Hitler für diesen Befehl vorbrachte?

JODL: Ich habe wesentliche Gründe noch nicht angegeben, auf die der Führer noch hinwies. Das waren...

VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte.

Dr. Laternser! Ich habe Sie schon bei vielen Gelegenheiten bitten müssen, sich bei der Vernehmung von Zeugen kürzer zu fassen. Sie haben sich tatsächlich länger als eine Stunde mit dem Generalstab beschäftigt. Jeder Zeuge, der an den Zeugenstand kommt, wird von Ihnen sehr lange befragt, und der Gerichtshof ist der Ansicht, daß durch Sie ein großer Teil seiner Zeit verschwendet wurde. Dieser Zeuge kann Ihnen weitere Gründe geben, aber ich will keine Auseinandersetzung darüber. Er kann seine Erklärung jetzt bringen.

JODL: Ich habe nur noch zu ergänzen, daß der Führer damals sagte: »Wenn Sie das nicht glauben, was ich Ihnen hier sage, dann lesen Sie mal die Meldungen der Abwehr nach, die wir über das Verhalten der russischen Kommissare in den besetzten baltischen Staaten bekommen haben. Dann werden Sie ein Bild bekommen, was von diesen Kommissaren zu erwarten ist.« Das führte er ebenfalls an.

DR. LATERNSER: Ich möchte noch über die Vortragsnotiz, und zwar über Dokument 884-PS, das als USSR-351 vorgelegt worden ist, eine Frage an Sie richten.

VORSITZENDER: Wiederholen Sie bitte die Nummer.

DR. LATERNSER: Es ist die Nummer 884-PS. Dieses Dokument ist von der Russischen Anklagebehörde am 13. Februar vorgelegt worden und befindet sich auf Seite 151 des zweiten Dokumentenbuches für Generaloberst Jodl. Unter Ziffer II dieser Vortragsnotiz, Seite 153, ist folgendes angegeben. Ich zitiere:

»Demgegenüber sieht die Denkschrift 3 des Reichsleiters Rosenberg vor...«

Ich will nicht weiter verlesen, es kommt dann ein Vorschlag. Ich möchte Sie fragen, aus welchem Grund ist diese Ziffer II in diese Vortragsnotiz aufgenommen worden?

JODL: Ich kann natürlich nur eine Vermutung aussprechen, weil sie nicht von mir stammt; aber ich habe keine Zweifel, daß sie...

VORSITZENDER: Wir wollen kein Rätselraten von ihm, verstehen Sie. Wenn er nur raten kann, dann soll er es sein lassen. Wir wollen Beweise, kein Raten.

DR. LATERNSER: Ja, dann verzichte ich auf diese Frage. Ich habe angenommen, daß der Zeuge hierüber eine persönliche Kenntnis hat.

Herr Zeuge! Sie haben gestern angegeben, daß der Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942 auf Antrag des Oberbefehlshabers West eine Abänderung, also teilweise Aufhebung, erfahren hat. Wer war der Oberbefehlshaber West, der diese Aufhebung beantragt hat?

JODL: Das war der Generalfeldmarschall von Rundstedt, und zwar hat er die Aufhebung des gesamten Befehls beantragt.

DR. LATERNSER: Sie kennen den Befehl des Generals Ton Reichenau, den die Russische Anklage am 13. Februar als USSR-12 vorgelegt hat. Er ist datiert vom 10. Oktober 1941. Kennen Sie die Gründe für die Ausgabe dieses Befehls?

JODL: Ja, denn Reichenau war damals Oberbefehlshaber der 6. Armee und in seinem Armeeabschnitt lag die Stadt Kiew; und was sich in der Stadt Kiew Ende September ereignet hat, habe ich schon heute früh zu schildern begonnen; und das war der Anlaß zu dem Befehl.

DR. LATERNSER: Wie wurde die Gerichtsbarkeit gehandhabt durch die Oberbefehlshaber, streng oder weniger streng?

JODL: Ich kenne es deshalb, weil mir Dr. Lehmann...

VORSITZENDER: Das hat nichts mit der Anklage gegen das Oberkommando zu tun. Es wurde keine Anklage gegen das Oberkommando wegen Einsetzung von Kriegsgerichten oder deren schlechter Handhabung erhoben.

DR. LATERNSER: Herr Vorsitzender! Ich glaube, in diesem Punkt anderer Meinung sein zu müssen. Denn wenn die Oberbefehlshaber von irgendwelchen Disziplinwidrigkeiten oder Grausamkeiten erfahren haben...

VORSITZENDER: Ist Ihnen in der Anklage oder in dem Beweismaterial irgendwie eine Stelle bekannt, in der das Oberkommando oder ein Mitglied des Oberkommandos wegen ungehörigen Verhaltens bei einem Kriegsgericht oder in Zusammenhang mit einem Kriegsgericht beschuldigt wird?

DR. LATERNSER: Nein. Ich will damit nur die typische Einstellung der Oberbefehlshaber dartun.