[Pause von 10 Minuten.]
PROF. DR. JAHRREISS: Herr Zeuge! Ich nehme an, daß Sie die Ausstattung der Diensträume im Führerhauptquartier noch in der Erinnerung haben.
BÜCHS: Ja, die habe ich noch in Erinnerung.
PROF. DR. JAHRREISS: Waren in den Diensträumen des Führers, des Feldmarschalls, der Generalobersten und in Ihren eigenen Landkarten aufgehängt?
BÜCHS: Jawohl. Sowohl in Ostpreußen, insbesondere im Hauptquartier, hatte der Führer im großen Lagezimmer eine topographische Karte von Deutschland, außerdem eine politische Karte von Europa, und auch in verschiedenen anderen Räumen hingen ähnliche Karten.
PROF. DR. JAHRREISS: Waren auch Karten aufgehängt von Deutschland?
BÜCHS: Jawohl.
PROF. DR. JAHRREISS: Und den angrenzenden Gebieten, auf denen die KZ's und Strafanstalten durch rote oder blaue Range angezeichnet waren?
BÜCHS: Nein, ich habe weder in dem Hauptquartier in Ostpreußen noch in der Reichskanzlei Berlin oder auf dem Berghof in Berchtesgaden eine solche Karte jemals gesehen.
PROF. DR. JAHRREISS: Es ist hier am 11. Mai 1946 vom Münchener Rundfunk, 12.30 Uhr mittags, das Schreiben eines Malermeisters durchgegeben worden. Er behauptet, Landkarten im Führerhauptquartier gesehen zu haben, die gar nichts anderes darstellen konnten als Lokalangaben für KZ's. Ist das möglich?
BÜCHS: Das ist völlig ausgeschlossen.
PROF. DR. JAHRREISS: Hat es da eine nähere Angabe gegeben wie...
VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß wir uns mit Rundfunkmeldungen aus München befassen sollen. Über Münchener Rundfunksendungen ist kein Beweismaterial vorgelegt worden.
PROF. DR. JAHRREISS: Nein, da bin ich falsch verstanden worden, Herr Präsident. Ich habe nicht gefragt, ob er das gehört hat, sondern ich habe angeben wollen, wieso in der Öffentlichkeit der Glaube entstanden ist, es habe dort solche Karten gegeben. Danke, ich habe keine weiteren Fragen.
VORSITZENDER: Ich habe darauf hingewiesen, daß nicht darauf Bezug genommen werden soll, weil darüber kein Beweismaterial vorgelegt worden sei. Auf die von Ihnen erwähnte Rundfunkübertragung soll hier nicht Bezug genommen werden.
DR. STAHMER: Herr Major Büchs! Haben Sie während Ihres Kommandos zum Führerhauptquartier an den täglichen Lagebesprechungen regelmäßig teilgenommen?
BÜCHS: Jawohl, ich habe an den täglich stattfindenden militärischen Lagebesprechungen teilgenommen.
DR. STAHMER: Haben Sie noch eine Erinnerung daran, ob Sie zugegen gewesen sind bei einer Lagebesprechung am 27. Januar 1945, in der die Frage besprochen wurde, was geschehen sollte mit 10000 gefangenen Fliegeroffizieren im Lager Sagan?
BÜCHS: Ich kann mich etwa an folgendes erinnern: Die Frage der Räumung dieses Gefangenenlagers vor den herankommenden russischen Truppen muß von Fegelein vorgetragen worden sein. Diese gefangenen Offiziere sind befragt worden, ob sie in dem Lager verbleiben wollten, um der russischen Armee übergeben zu werden, oder ob sie im Zuge der Räumung Schlesiens abtransportiert werden wollten. Sie hatten sich, soweit ich mich erinnere, geschlossen für das letztere entschieden, nämlich abtransportiert zu werden, und ich glaube, daß nur die Frage zur Entscheidung stand, in welcher Form dieser Abtransport von Stapel gehen solle.
DR. STAHMER: Erinnern Sie sich noch, welche Vorschläge bezüglich dieses Abtransportes gemacht worden sind und von wem?
BÜCHS: Nein, ich glaube, daß der Führer damals nur allgemein gesagt hat, daß man diese gefangenen Offiziere nicht besser behandeln kann wie das eigene Volk. Es war ja gerade zur Zeit der Räumung Schlesiens, und die eigene Verkehrslage gestattete nicht selbst den Abtransport der eigenen Bevölkerung per Bahn oder in großen Kolonnen, sondern die Bevölkerung mußte auch im Winter auf den Landstraßen trecken; und ich glaube, mich zu erinnern, daß der Führer damals gesagt hat: »Wenn diese Offiziere auch abtransportiert werden wollen, dann müssen sie genau wie die deutsche Zivilbevölkerung auch im Landmarsch abtransportiert werden.«
DR. STAHMER: Darf ich zu dieser Aussage, Herr Präsident, auf eine falsche Protokollierung hinweisen? Es ist diese Urkunde im Kreuzverhör dem Reichsmarschall Göring in der Nachmittagssitzung des 20. März 1946 vorgelegt worden (Band IX, Seite 619). Es handelt sich um die Urkunde 3786-PS, US-787. In dem deutschen Protokoll steht, nachdem besprochen worden ist, wie sie abtransportiert werden sollen: »Der Führer: Die müssen weg und wenn sie im ›Dreck‹ zu Fuß marschieren.« Es stand aber in dem Protokoll tatsächlich: »Die müssen weg und wenn sie im ›Treck‹ zu Fuß marschieren müssen.« Also etwas wesentlich anderes. Ich weiß nicht, wie die Bemerkung im englischen Protokoll übersetzt ist, aber das würde natürlich einen völlig anderen und falschen Sinn geben. Es heißt also, wie der Zeuge gesagt hat, der Führer hat gesagt: »Sie müssen weg und wenn sie im ›Treck‹ gehen müssen,« das heißt, in einer Kolonne zu Fuß marschieren.
VORSITZENDER: Jawohl. Der Gerichtshof ist der Meinung, daß es am besten ist, derartige Übersetzungsfragen mit dem Generalsekretariat zu besprechen, damit sie an die Übersetzungsabteilung weitergeleitet werden.
DR. STAHMER: Ich wollte das nur feststellen.