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[Zum Zeugen gewandt:]

Dann soll eine Äußerung gefallen sein im Laufe dieser Unterhaltung, als man über die Frage des Abtransportes sprach: »Hosen und Stiefel ausziehen, daß sie bei Schnee nicht laufen können.«

Erinnern de sich, von wem diese Bemerkung gefallen ist?

BÜCHS: Nein, ich kann mich nicht daran erinnern, halte es auch für völlig ausgeschlossen.

DR. STAHMER: Sie erinnern sich überhaupt nicht, daß eine solche Bemerkung gefallen ist und von wem sie getan ist?

BÜCHS: Es ist ja durchaus möglich, daß Fegelein eine solche Sache vorgeschlagen hat in irgendeinem Zusammenhang. Ich weiß es nicht.

DR. STAHMER: Nach dem Protokoll soll der Reichsmarschall Göring eine solche Bemerkung gemacht haben.

BÜCHS: Das halte ich für völlig ausgeschlossen. Ich darf vielleicht hier einflechten, daß die Aufnahme der Stenogramme außerordentliche Schwierigkeiten machte. Es sprachen in der Führerlage oft vier bis sechs Herren gleichzeitig und in einem wesentlich schnelleren Tempo, so daß die Stenographen nur nach dem Gehör überhaupt schreiben konnten. Sie konnten weder aufsehen noch feststellen, wer nun so eine Sache gerade im Augenblick gesagt hat. Es war ein Tisch, um den manchmal 30 Herren herumgestanden haben, so daß selbst die Stenographen in ihrer Arbeit behindert wurden.

DR. STAHMER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.

DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich muß zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens eine Erklärung abgeben: Ich hätte an diesen Zeugen einige wichtige Fragen zu stellen gehabt, wozu ich nicht in der Lage bin infolge des heute vom Hohen Gericht verkündeten Beschlusses. Ich erkläre, daß ich durch diesen Beschluß...

VORSITZENDER: Dr. Laternser! Sie werden reichlich Gelegenheit haben, diese Fragen dem Zeugen vor der Kommission zu stellen.

DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bitte, meine Erklärung beenden zu dürfen. Ich habe erklärt, daß ich infolge des heute verkündeten Beschlusses nicht in der Lage bin, die Fragen zu stellen, und daß ich mich diesem Beschluß beugen muß. Ich möchte aber erklären, daß ich diesen Beschluß...

VORSITZENDER: Es ist aber unrichtig zu sagen, daß Sie nicht in der Lage sind, Ihre Fragen zu stellen. Sie können jetzt dem Zeugen keine Fragen stellen, aber es ist unrichtig, ohne weitere Einschränkung zu behaupten, daß Sie Ihre Fragen nicht stellen können. Sie sind in der Lage, dem Zeugen Ihre Fragen vor der Kommission zu stellen.

DR. LATERNSER: Ich sehe aber doch, Herr Präsident, eine Beeinträchtigung in der Verteidigung, die darin besteht, daß die Verteidiger der Organisationen damit nicht in der Lage sind, die Beweise unmittelbar zu erheben.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat seine Entscheidung bekanntgegeben.

DR. LATERNSER: Ich bedauere nur, Herr Präsident, daß die Entscheidung verkündet worden ist, ohne vorherige Ankündigung an die Verteidigung.

DR. MARTIN LÖFFLER, STELLVERTRETENDER VERTEIDIGER FÜR DIE SA: Ich möchte zu den Ausführungen von Herrn Dr. Laternser noch bemerken, daß ich sie unterstreichen muß, und zwar deshalb...

VORSITZENDER: Bezüglich welchen Punktes, Dr. Löffler?

DR. LÖFFLER:... in dem Punkte, daß die Zeugen, die heute geladen sind, von den Verteidigern der Organisationen nicht wie bisher üblich gehört werden dürfen. Das ist deshalb eine Benachteiligung der Verteidigung, weil diese Zeugen uns praktisch endgültig verloren gehen.

VORSITZENDER: Herr Dr. Löffler! Sowohl Sie als auch Herr Dr. Laternser scheinen Artikel 9 des Statuts nicht gelesen zu haben, der vorsieht, daß der Gerichtshof darüber entscheidet, in welcher Weise die Antragsteller vertreten und verhört werden sollen. Das bezieht sich auf die Organisationen.

Der Gerichtshof hat unter großen Schwierigkeiten eine sehr große Anzahl von Zeugen nach Nürnberg kommen lassen und besondere Kommissionen für die Vernehmung dieser Zeugen eingesetzt. Diese werden einige der soeben erwähnten Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Gerichtshof vernehmen.

Der Gerichtshof hat dieser Angelegenheit seine volle Aufmerksamkeit zugewendet. Er wünscht daher weder von Ihnen noch von anderen Verteidigern der Organisationen weitere Einwände zu hören.

DR. LÖFFLER: Herr Präsident! Wir würdigen die Gründe des Gerichts, aber wir müssen vom Standpunkt der Verteidigung darauf hinweisen, daß diese Gründe zwar theoretisch berechtigt sind, praktisch aber für uns den Verlust dieser Zeugen bedeuten.

Ich möchte daher bitten, daß ich ganz kurz begründen darf, damit das Gericht überhaupt weiß, warum diese Zeugen, uns verloren gehen. Sie, Herr Präsident, haben gesagt, diese Zeugen können von der Kommission gehört werden. Diese Zeugen können nicht von der Kommission gehört werden, weil die Zahl der...

VORSITZENDER: Wie ich Ihnen gerade erklärt habe, hat sich der Gerichtshof mit der Angelegenheit bereits befaßt und wird es vielleicht auch wieder tun. Er wünscht aber derzeit keine weiteren Einwände dagegen zu hören. Der Gerichtshof wird diesen Fall nach eigenen Ermessen behandeln und hat sich die größte Mühe gegeben, die Vernehmungen derjenigen Zeugen, deren Aussagen hinsichtlich dieser Organisationen von den Angeklagten gewünscht worden sind, gründlich und sorgfältig durchzuführen. – Weitere Diskussionen darüber will der Gerichtshof jetzt nicht hören.

DR. LÖFFLER: Darf ich die eine Erklärung mir erlauben...

VORSITZENDER: Haben Sie gehört, was ich soeben gesagt habe? Ich habe gesagt, daß der Gerichtshof zur Zeit keine weiteren Einwände von Ihnen hören will.

DR. LÖFFLER: Jawohl.

MR. ROBERTS: Herr Vorsitzender! Ich habe nur einige Fragen zu stellen.