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[Zum Zeugen gewandt:]

Die Akten zeigen, Herr Angeklagter, daß Sie zur Zeit, als der Angeklagte Frank diese AB-Aktion erörterte, anwesend waren und die Erklärung abgaben, die ich soeben in das Protokoll verlesen habe. Gewiß werden Sie doch nicht die Verantwortung ableugnen für das, was unter der AB-Aktion geschah? Sie wußten doch davon?

SEYSS-INQUART: Ich habe weder in dem AB-Falle noch sonstwo etwas geleugnet. Ich habe besonders über die AB-Aktion gesprochen.

MR. DODD: Herr Vorsitzender! Dokument 2233-PS, das ist USSR-223, liegt jetzt auf französisch vor. Es ist bereits als Beweisstück vorgelegt und vom Gerichtshof angenommen. Aber der französische Text war damals nicht erhältlich. Es ist jetzt vollständig ins Französische übersetzt, und ich biete es zur Hilfe des Gerichtshofs auch in französisch an.

Ich bin mit meinem Verhör fertig.

VORSITZENDER: Herr Dodd! Sie sagten, daß das Dokument vom 11. November 1937, 3396-PS, ein neues Dokument sei. Haben Sie es numeriert?

MR. DODD: Einen Augenblick, Herr Vorsitzender, ich will nachsehen.

Ich wollte es anbieten, und ich fürchte, ich habe es unterlassen. Es wird US-889. Es war ein neues Dokument, und ich hatte die Absicht, es anzubieten.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen. Wir werden um 14.10 wieder zusammenkommen.

[Das Gericht vertagt sich bis 14.10 Uhr.]

Nachmittagssitzung.

[Der Angeklagte Seyß-Inquart im Zeugenstand.]

DR. STEINBAUER: Herr Zeuge! Sie wurden von dem französischen Ankläger gefragt; ob Sie der Stellvertreter des Generalgouverneurs Frank waren und daher Auschwitz kannten: Wo liegt denn eigentlich Auschwitz?

SEYSS-INQUART: Auschwitz lag nicht im Generalgouvernement, sondern in dem Gebiet, das zum Gau Oberschlesien gekommen ist.

DR. STEINBAUER: Danke. Dann wurde Ihnen von dem gleichen Ankläger eine Zeugenaussage eines 20jährigen Mädchens, namens Kunze, vorgehalten, 3594-PS. Laut dieser Erklärung sollen Sie wiederholt an Himmler Berichte geschickt haben?

SEYSS-INQUART: Als mir diese Sache vorgetragen wurde gestern abend, war ich etwas müde und habe daher eine etwas mit dem Dokument in Widerspruch stehende Feststellung gemacht und behauptet, daß in Absatz 3 gewisse Mitteilungen erwähnt seien, die nichts mit mir zu tun hätten. Nun behauptet diese Zeugin, daß Berichte von mir über den Stand der Juden an Himmler gegangen sind, und zwar über die Sicherheitspolizei. Das ist ein kompletter Unsinn, der durch die Ergebnisse widerlegt ist. Die Reichskommissare unterstanden keineswegs Himmler, soweit es sich um die Judenfrage drehte. Ich habe über die Judenfrage vielleicht zwei bis drei Briefe geschrieben über ganz individuelle Fälle, die über meinen Stab an Himmlers Stab gingen, aber nie über die Sicherheitspolizei.

DR. STEINBAUER: Das genügt. Es wurde Ihnen weiter eine Aussage eines Dr. Karl Georg Schöngarth vorgehalten in der Frage der Geiselerschießungen.

SEYSS-INQUART: Jawohl. Schöngarth war der Nachfolger, besser gesagt Stellvertreter von Rauter, und es ist richtig, daß er zu mir gekommen ist, nachdem er die Attentatsstelle besichtigt hat. Er teilte mir mit, Himmler verlange die Erschießung von 500 wirklichen Geiseln, prominente holländische Männer. Ich war ganz erschrocken, und Schöngarth sagte sofort, das kommt gar nicht in Frage. Ich habe daraufhin Dr. Schöngarth sicher gesagt: Aber wir müssen doch etwas tun, wir müssen darauf doch reagieren. Darauf hat er mir mitgeteilt, daß eine Reihe von Vollstreckungsfällen vorhanden sind, die in den nächsten Tagen und Wochen zur Erschießung kommen, und er schlage vor, daß diese jetzt erschossen werden, und quasi als eine Antwort auf dieses Attentat bekanntgegeben werden.

DR. STEINBAUER: Haben Sie, respektive die Wehrmachtbefehlshaber, in den Niederlanden in der Geiselfrage irgendwelche Warnungen an die Bevölkerung gerichtet, wie es völkerrechtlich usuell ist?

SEYSS-INQUART: Ich glaube, es liegt hier ein Dokument mit einer Warnung von mir gegen Sabotage und so weiter vor, in der ich androhe, im Falle des Zuwiderhandelns an das Eigentum heranzutreten und auch die Bevölkerung zu Bewachungsdiensten heranzuziehen.

DR. STEINBAUER: Darf ich das Hohe Gericht darauf aufmerksam machen, daß diese Warnung enthalten ist in 1163-PS.