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[Zum Zeugen gewandt:]

Ich muß Ihnen ferner vorhalten das Dokument, das ein Verhör des Angeklagten General Christiansen darstellt, in dem er sagt, daß Sie derjenige waren, der den Befehl zur Geiselerschießung gegeben hat.

SEYSS-INQUART: Ich glaube, das sagt Christiansen nicht. Er gibt zu, daß er den Befehl gegeben hat, er meint nur, daß ich sozusagen hinter den Kulissen gedrängt habe. Ich habe meine Darlegungen gemacht, aber vielleicht kann der Zeuge Wimmer Näheres mitteilen, der ja bei dieser Besprechung anwesend war, wie Christiansen selber aussagt.

DR. STEINBAUER: Ich habe gestern abend diese Frage nochmals durchstudiert, weil mir der Beschluß des Gerichts nicht aus dem Kopf gegangen ist, daß diese Zeugenaussage, die ja eigentlich ein Beschuldigtenverhör ist, durch das Gericht angenommen wurde. Meines Erachtens scheint Paragraph 21 des Statuts etwas anderes zu meinen. Ich glaube, daß ein Teilstück natürlich keine Beweiskraft hat, denn theoretisch wäre es möglich, daß Christiansen jetzt in Holland durch die Engländer verurteilt wird mit der Begründung, daß seine Darstellung unrichtig ist. Nun möchte ich aber das Gericht nicht aufhalten, sondern nur bitten, die gleiche Darstellung des Kriminalkommissars Munt zu beachten, die ich schon im Dokument Nummer 77, Seite 199, vorgelegt habe.

[Zum Zeugen gewandt:]

Ich mache Ihnen dann einen weiteren Vorhalt. Der Herr französische Ankläger hat behauptet, daß die niederländischen Generalsekretäre von der Niederländischen Regierung als Regierung zurückgelassen wurden, daher Sie nicht berechtigt waren, Eingriffe in die Souveränität der Niederlande zu machen. Was sagen Sie dazu?

SEYSS-INQUART: Es ist mir nicht bekannt und ist auch, glaube ich, bedeutungslos. Die Niederlande haben kapituliert für das ganze Gebiet, mit Ausnahme von Seeland.

In diesen Kapitulationsbedingungen sind lediglich militärische Einzelheiten; zivilmäßig war es eine bedingungslose Kapitulation, und ich glaube, daß ich mich infolgedessen völkerrechtlich im Recht befunden habe, die Regierung in die Hand zu nehmen.

DR. STEINBAUER: Hohes Gericht! Darf ich in diesem Zusammenhang ein Dokument vorlegen, das sich mit dieser Frage auseinandersetzt? Es ist dies das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Niederlande vom 12. Jänner 1942. Ich werde in meinem Schlußvortrag rechtlich auf dieses Urteil Bezug nehmen. Es geht in beglaubigter Form in vier Sprachen dem Gericht zu im Wege der Staatsanwaltschaft, die damit einverstanden war, Nummer 96.

[Zum Zeugen gewandt:]

Dann hat der Herr Ankläger der Französischen Delegation behauptet, daß Sie diese Massenerschießungen und insbesondere Deportationen von Zivilarbeitern, Verschickungen von Juden gemacht haben, um die biologische Kraft der niederländischen Bevölkerung zu schwächen?

SEYSS-INQUART: Ich glaube, daß ich konkrete Tatsachen anführen kann, die meinen gegenteiligen Willen beweisen. Es ist sicher, daß in einem Kriege Verluste unter der Bevölkerung entstehen, und vielleicht hätte ich durch eine noch größere Aufmerksamkeit oder durch einen noch größeren Widerstand noch einiges verhindern können. Wenn es nicht geschehen ist, tut es mir wirklich leid. Aber entscheidend sind zwei Ziffern: Die Sterblichkeitsziffer und die Bevölkerungszunahme. Bis zum Jahre 1944 ist die Sterblichkeitsziffer in Holland auf Grund der statistischen Daten des Niederländischen Statistischen Amtes von 9.5 pro Mille auf 10 ganze gestiegen, im Jahre 1914 bis 1918 hingegen von 12 pro Mille auf 17 pro Mille, also um beinahe 50 Prozent, obwohl die Niederländer unter der eigenen Regierung standen, nicht im Kriege und nicht in der Blockade waren. Die Bevölkerungszunahme, nach mir im Jahre 1945 zugekommenen Daten des Statistischen Amtes, 1914 bis 1918, hat etwa auf die Hälfte abgenommen. Im Jahre meiner Verwaltung bis 1944 ist die Bevölkerungszunahme von 20 pro Mille auf beinahe 25 pro Mille gestiegen, das heißt, um ein gutes Viertel. Gewiß ist das in erster Linie der Lebenswille des niederländischen Volkes, aber sicherlich auch ein Ergebnis der Maßnahmen meiner zivilen Verwaltung.

DR. STEINBAUER: Ich lege zum Nachweis der Richtigkeit der Behauptungen meines Klienten eine Auskunft des Niederländischen Statistischen Zentralamtes vor. Die Antwort ist mir im Wege des Generalsekretariats zugekommen in einem deutschen und englischen Exemplar, nicht aber beglaubigt. Das Original dürfte im Generalsekretariat sein.

SEYSS-INQUART: Ich darf bemerken, daß in dieser Statistik...

VORSITZENDER: Dr. Steinbauer! Woraus leiten Sie die Erheblichkeit dieses Dokuments ab?

DR. STEINBAUER: Weil in der Anklage und auch hier im Verfahren behauptet wurde, daß Seyß-Inquart die Absicht gehabt hat, das niederländische Volk zu germanisieren, den Widerstand zu brechen und auch verantwortlich gemacht wird insbesondere für den schlechten Gesundheitszustand, den Rückgang der Geburten und die Sterblichkeit. Das ist alles im niederländischen Regierungsbericht behauptet und zum Teil auch vorgetragen worden. Ich habe, gestern dieserhalb mit Erlaubnis des Gerichts die Anfrage gerichtet an die Niederländische Regierung, und diese Antwort ist zurückgekommen; sie hat sogar mehr beantwortet, als ich gefragt habe, insbesondere auch die Opfer des Krieges mit hineingenommen. Aber wir wollen der Wahrheit die Ehre geben und es so vorlegen, wie wir es bekommen haben.

VORSITZENDER: Legen Sie das also als Beweismittel vor? Bieten Sie es als Beweismittel an?

DR. STEINBAUER: Ich lege es vor, wie ich es vom Generalsekretariat so bekommen habe; es wäre Nummer 106.

SEYSS-INQUART: Ich bemerke, daß die Minderung der Geburtenziffer im Jahre 1914/1918 in diesem Bericht geringer angegeben ist, als in dem Bericht, den ich im Januar 1945 bekommen habe.

DR. STEINBAUER: Ich habe dann noch zwei kleine Fragen bezüglich Österreichs. Die erste Frage ist: Es ist Ihnen vom amerikanischen Anklagevertreter vorgehalten worden, daß Sie dem Mühlmann für Berchtesgaden Notizen mitgegeben haben. Können Sie sagen, was darin gestanden ist?

SEYSS-INQUART: Jawohl, das war das Ergebnis meiner soeben geführten Besprechungen mit Dr. Schuschnigg. Es hat vor allem die vereinbarte Heranziehung Dr. Jurys, Dr. Reinthallers und Dr. Fischböcks enthalten, den Ausbau der volkspolitischen Referate in der Vaterländischen Front, also kurz Dinge, die vereinbart waren und die Adolf Hitler in keiner Weise in Berchtesgaden für die österreichischen Nationalsozialisten durchzusetzen hatte.

DR. STEINBAUER: Dann hat Sie der amerikanische Ankläger gefragt, ob Sie wissen, daß Österreicher nach dem Anschluß in Konzentrationslagern gestorben sind. Sie haben gesagt nein, Sie wissen es nicht, aber auch in österreichischen Konzentrationslagern sind Leute gestorben. Sie haben hier im Saal im Laufe der Monate die Konzentrationslager kennengelernt. Wollen Sie etwa behaupten, daß sie gleich sind mit denen, die Sie gemeint haben?

SEYSS-INQUART: In keiner Weise.

DR. STEINBAUER: Danke, das genügt mir.

SEYSS-INQUART: Im übrigen habe ich ja auch gesagt, daß ich gehört habe, daß möglicherweise Österreicher in deutschen Konzentrationslagern gestorben sind; mit dem, was wir hier von deutschen Konzentrationslagern gehört haben, kann man die österreichischen Konzentrationslager in keiner Weise vergleichen.

DR. STEINBAUER: Danke schön. Ich bin mit dem Verhör des Angeklagten als Zeugen fertig und würde mit Erlaubnis des Gerichts jetzt den ersten Zeugen zur österreichischen Frage, den General Glaise-Horstenau, aufrufen.

MR. FRANCIS BIDDLE, MITGLIED DES GERICHTSHOFS FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Angeklagter, Sie sagten, daß Sie die Gesetze für den Landkrieg als veraltet ansahen. Erinnern Sie sich?

SEYSS-INQUART: Jawohl.

MR. BIDDLE: Waren Sie der Ansicht, daß alle veraltet waren?

SEYSS-INQUART: Nein.

MR. BIDDLE: Welche haben Sie als veraltet angesehen?

SEYSS-INQUART: Ich war der Meinung, daß die vertraglichen Bestimmungen über den Schutz der Zivilbevölkerung durch die Entwicklung der Waffentechnik überholt sind, weil ja gewisse Kampfmaßnahmen, totale Blockade, Vernichtungsbombenangriffe und so weiter primär auf die Vernichtung der Zivilbevölkerung gerichtet sind und infolgedessen nur zu rechtfertigen sind, wenn man die Zivilbevölkerung als ein Kriegspotential betrachtet wie die Truppe an der Front. Wenn das aber der Fall ist, dann muß man die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete in gleicher Weise betrachten können.

MR. BIDDLE: Und wenn Sie sagen, »in gleicher Weise betrachtet«, meinen Sie, daß Deutschland das Recht hatte, die Zivilbevölkerung zur Kriegführung einzusetzen, um Munition herzustellen und so weiter. Ist das nicht die Schlußfolgerung?

SEYSS-INQUART: Das ist meine Schlußfolgerung, ja.

MR. BIDDLE: Wann haben Sie diese Schlußfolgerung gezogen?

SEYSS-INQUART: Ich glaube, mit Zunahme der Bombenangriffe, ungefähr...

MR. BIDDLE: Lassen wir die Zunahme der Bombenangriffe. Nennen Sie mir bloß das Datum; wann kamen Sie dazu?

SEYSS-INQUART: Ende 1941, anfangs 1942.

MR. BIDDLE: Gut. Nun noch zwei weitere kurze Fragen. Sie erklärten, Sie hätten dem Führer gesagt, Sie würden nicht als trojanisches Pferd handeln, ist das richtig?

SEYSS-INQUART: Jawohl.

MR. BIDDLE: Hat er Ihnen denn vorgeschlagen, daß Sie als trojanisches Pferd handeln sollten?

SEYSS-INQUART: Nein, das nicht; aber ich bin mir über das Heikle meiner Situation voll im klaren gewesen. Ich war mir vollkommen im klaren, daß man mich mißbrauchen konnte für solche Zwecke, daß man hinter dem Rücken meiner Ministerschaft eine Situation vorbereiten konnte, um Österreich zu überrennen.

MR. BIDDLE: Sie haben diesen Ausdruck verwendet, nachdem Sie mit dem Führer einige Zeit gesprochen hatten; stimmt das?

SEYSS-INQUART: Im Laufe der Besprechung. Aber der Gedanke selbst ist mir schon früher gekommen, ich habe ihn nur während der Besprechung angebracht.

MR. BIDDLE: Ja, Sie haben diesen Gedanken schon einige Zeit gehegt?

SEYSS-INQUART: Jawohl.

MR. BIDDLE: Seit Sie in diese österreichische Sache aktiv hineingeraten sind, haben Sie, so vermute ich, immer diesen Gedanken gehegt?

SEYSS-INQUART: Die Möglichkeit einer Zwiespältigkeit und eines Zwielichtes dieser Situation war mir vollkommen klar.

MR. BIDDLE: Daß Ihre Handlungen falsch ausgelegt werden könnten?

SEYSS-INQUART: Erstens; und zweitens, daß die Tatsache meines Wirkens auch in einer Weise ausgenutzt werden kann, die ich nicht beabsichtigte.

MR. BIDDLE: Natürlich, denn Sie vertraten gleichzeitig beide Parteien, und das ist von jeher eine schwierige Aufgabe gewesen, nicht wahr?

SEYSS-INQUART: Das ist richtig.

MR. BIDDLE: Kommen wir einmal auf die Bekanntmachung zu sprechen, in der das Eigentum von Staatsfeinden für beschlagnahmt erklärt wurde. Diese Erklärungen gingen doch von Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Reichskommissar aus; nicht wahr?

SEYSS-INQUART: Jawohl.

MR. BIDDLE: Und geschah das auf Grund einer Verordnung des Führers, die Sie dazu ermächtigte?

SEYSS-INQUART: Das war eine grundsätzliche Erklärung, die im Reich in Übung war, und ich habe, wenn auch nicht den Auftrag, so doch eine Art Weisung bekommen...

MR. BIDDLE: Einen Augenblick. Ich habe Sie nicht nach der Praxis gefragt. Sie geschah auf Grund einer Verordnung, nicht wahr? Die Praxis erfolgte unter einer Verordnung?

SEYSS-INQUART: Jawohl.

MR. BIDDLE: Und diese Verordnung fand auf alle besetzten Länder Anwendung, nicht wahr?

SEYSS-INQUART: Ich glaube nicht. Die Verordnung habe ich selbst in den Niederlanden erst kundgemacht. Die Maßnahmen in den Niederlanden erfolgten auf Grund meiner Verordnung.

MR. BIDDLE: Das weiß ich. Ich möchte Sie nicht verwirren. Diese Aktion wurde auf Grund einer Verordnung des Führers durchgeführt, die Ihnen die Vollmacht dazu gab; ist das richtig?

SEYSS-INQUART: Sagen wir auf Grund einer Weisung.

MR. BIDDLE: Einer Weisung des Führers?

SEYSS-INQUART: Ja.

MR. BIDDLE: Ist diese Weisung als Beweismittel vorhanden? Ist sie vorgelegt worden?

SEYSS-INQUART: Ich glaube nicht.

MR. BIDDLE: Gut. Nun sagen Sie uns, was darin war. Was war in dieser Weisung enthalten?

SEYSS-INQUART: Es war die allgemeine Weisung, daß man das Vermögen von Personen, die sich reichsfeindlich betätigen, einziehen soll. Schon in Österreich habe ich ja eine ähnliche Verordnung erlassen. Die erste wurde im Reich selbst erlassen; das war das Vorbild.

MR. BIDDLE: Nun, Sie waren in den Niederlanden derjenige, in dessen völligem Ermessen es stand, zu entscheiden, wer ein Reichsfeind war und wer nicht. Das war doch nach der Verordnung Ihrem Ermessen überlassen?

SEYSS-INQUART: Nein, das war eigentlich die Sache der Polizei und des Gerichts.

MR. BIDDLE: Ich verstehe.

SEYSS-INQUART: Ich hatte nur einen Einfluß.

MR. BIDDLE: Nun, die Polizei brauchte doch nicht zu den Gerichten zu gehen, um diese Entscheidung zu erhalten, nicht wahr?

SEYSS-INQUART: Nein, entweder hat die Polizei direkt eine solche Entscheidung gefällt oder es sind die Leute dem Gericht überstellt worden, und das Gericht hat dann wegen bestimmter Delikte die Leute verurteilt, und auf Grund dieses Urteils wurden dann die vermögensrechtlichen Konsequenzen gezogen.

MR. BIDDLE: Auf Grund dieser Verordnung wurde das Vermögen der Freimaurer beschlagnahmt. Welches andere Vermögen welcher anderer Gruppen wurde in den Niederlanden auf Grund dieser Weisung des Führers beschlagnahmt? Ich meine nicht Personen, ich meine Gruppen.

SEYSS-INQUART: Momentan fällt mir keine ein, aber es hat einige Gruppen noch gegeben.

MR. BIDDLE: Sagen Sie bitte, ob ich die Handhabung dem Wesen nach richtig verstanden habe. Die Polizei entschied, daß eine Person oder eine Gruppe von Personen auf Grund ihrer Äußerungen oder Handlungen Reichsfeinde waren, und daraufhin wurde dann ihr Eigentum beschlagnahmt. Ist das richtig?

SEYSS-INQUART: Ja. Und zwar die entscheidende Stelle war damals Heydrich.

MR. BIDDLE: Die entscheidende Stelle war Heydrich?

SEYSS-INQUART: Die niederländischen Stellen haben das durchgeführt.

MR. BIDDLE: Und Sie führten die Entscheidungen Heydrichs durch? Richtig?

SEYSS-INQUART: Ich habe die Entscheidungen Heydrichs in vermögensrechtlicher Beziehung durchgeführt. Die Gesellschaft der Bibelforscher hat dazugehört.

MR. BIDDLE: Oh, die Bibelforscher gehörten auch zu der Gruppe?

SEYSS-INQUART: Die haben auch dazugehört.

MR. BIDDLE: Und das Vermögen der Bibelforscher wurde ebenfalls beschlagnahmt, da sie doch Reichsfeinde waren?

SEYSS-INQUART: Sie werden nicht viel gehabt haben, aber was da war, wurde konfisziert, und zwar wegen ihrer Stellungnahme, der Kriegsdienstverweigerung.

MR. BIDDLE: Sie weigerten sich... ich möchte das klar haben. Das ist interessant. Die Bibelforscher weigerten sich zu kämpfen oder bei den deutschen Kriegsanstrengungen Dienste zu leisten, und daher wurde ihr Vermögen beschlagnahmt. Ist das richtig?

SEYSS-INQUART: Nicht ganz. Die Bibelforscher in Deutschland weigerten sich, in der deutschen Armee zu dienen. Da wurden sie zuerst dort verboten, und dieses Verbot wurde dann ausgedehnt auf alle Gebiete...

MR. BIDDLE: Einen Augenblick bitte. Davon spreche ich nicht. Ich spreche von den Niederlanden. Traf das für die Niederlande zu?

SEYSS-INQUART: Ja. Aber die niederländischen Bibelforscher sind nicht deshalb verboten worden, weil sie sich geweigert hätten, in der deutschen Armee zu dienen, sondern sie sind verboten worden, weil man grundsätzlich gegen die Bibelforscher war.

MR. BIDDLE: Ich verstehe, aus allgemeinen Grundsätzen. Sie waren Pazifisten, daher waren Sie gegen sie und beschlagnahmten ihr Eigentum. Richtig?

SEYSS-INQUART: Ja.

VORSITZENDER: Der Angeklagte kann zur Anklagebank zurückkehren.