[Pause von 10 Minuten.]
VORSITZENDER: Wünscht ein anderer Verteidiger Fragen zu stellen?
[Keine Antwort.]
Die Anklagevertretung?
MR. DODD: Keine Fragen, Herr Vorsitzender.
VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich entfernen.
[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]
DR. STEINBAUER: Herr Präsident! Darf ich nun den nächsten Zeugen, Dr. Friedrich Wimmer, aufrufen?
[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]
VORSITZENDER: Bitte, geben Sie Ihren vollen Namen an.
ZEUGE DR. FRIEDRICH WIMMER: Dr. Friedrich Wimmer.
VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte den folgenden Eid nachsprechen: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«
[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]
VORSITZENDER: Sie können sich setzen.
DR. STEINBAUER: Ich habe mit der Vernehmung des Zeugen Skubl den Fragenkomplex Österreich abgeschlossen und gehe jetzt zu den Niederlanden über.
Herr Zeuge! Waren Sie vom Juli 1940 bis zum Mai 1945 Generalkommissar für die innere Verwaltung und Justiz in den Niederlanden?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Hatten Sie als solcher die innere Verwaltung, Justiz, Unterricht, Gesundheitswesen, Archivwesen, Museen und die Legislative zu besorgen?
WIMMER: Jawohl.
DR. STEINBAUER: Waren Sie nicht auch gleichzeitig Stellvertreter des Reichskommissars?
WIMMER: Im Ausnahmezustand, sonst nicht.
DR. STEINBAUER: Nahmen Sie auch an den allwöchentlichen Dienstbesprechungen der Generalkommissare und Generalsekretäre beim Reichskommissar teil?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Sie waren also über die Vorgänge in den besetzten Niederlanden vollständig orientiert?
WIMMER: Im allgemeinen, ja.
DR. STEINBAUER: Ich frage Sie nun: War die deutsche Polizei ein Teil der Dienststellen des RK, Reichskommissars, oder war sie nicht vielmehr selbständig den Berliner Zentralstellen unterstellt?
WIMMER: Die deutsche Polizei war eine eigene, vom Reichskommissar getrennte Dienststelle und war in Weisungen, und zwar sowohl organisatorisch als auch sachlich, den in Betracht kommenden Zentralstellen im Reiche unterstellt.
DR. STEINBAUER: Das heißt also, direkt dem Reichsführer-SS Himmler unterstellt?
WIMMER: Sie war direkt dem Reichsführer-SS unterstellt.
DR. STEINBAUER: Hatte nun die deutsche Polizei außerhalb der Aufgaben der Ordnungs- und Schutzpolizei noch besondere Aufgaben in den Niederlanden?
WIMMER: Sie hatte eine Reihe besonderer Aufgaben in den Niederlanden.
DR. STEINBAUER: Können Sie dieselben aufzählen?
WIMMER: Ich vermag sie wohl nicht erschöpfend aufzuzählen, aber beispielsweise gehörte ausschließlich in ihren Wirkungsbereich die Bekämpfung der Widerstandsbewegungen in den Niederlanden; es gehörte weiterhin in ihren Bereich die Errichtung und die Führung und die Aufsicht über die Konzentrationslager. Es gehörte weiter ausschließlich in ihren Wirkungsbereich die Entfernung der Juden aus dem niederländischen Volkskörper.
DR. STEINBAUER: Nun, gehen wir zur inneren Verwaltung. An der Spitze der früheren Ministerien stand je ein Generalsekretär, also Niederländer. Wurden diese, wenn sie zurücktraten, irgendwie verfolgt?
WIMMER: Nein, der Reichskommissar hatte bei seinem Amtsantritt den niederländischen Generalsekretären gesagt, daß sie, wenn sie irgendwie sich durch Anordnungen und Forderungen der Besatzungsmacht beschwert fühlen konnten, daß sie dann ohne jede Befürchtung sich an ihn wenden sollen, ihm ihre Schwierigkeiten mitteilen wollen und daß er dann sie, wenn sie es wünschen, von ihrem Amte verabschieden wird, und zwar so, daß sie in keiner Weise irgendwelche Unannehmlichkeiten, welcher Art immer, zu erwarten haben und daß sie auch in finanzieller Hinsicht sichergestellt sind und ihre Pension bekommen.
DR. STEINBAUER: Hat der Reichskommissar auch Provinzkommissare abgesetzt?
WIMMER: Er hat wohl auch Provinzkommissare abgesetzt, doch die Auswechselungen geschahen auch – ich erinnere mich an zwei Fälle – durch Ableben des betreffenden Provinzkommissars.
DR. STEINBAUER: Wie war es mit den Bürgermeistern?
WIMMER: Was die Ernennung der Bürgermeister anbelangt, so gilt grundsätzlich dasselbe wie für alle übrigen Beamten in den Niederlanden. Die Bürgermeister in den Niederlanden sind nämlich, im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, in den meisten Staaten nicht gewählte Funktionäre, sondern sind Beamte im eigentlichen und echten Sinne des Wortes. Sie wurden von der Königin ernannt, und zwar auch die kleinen Bürgermeister. Der Reichskommissar hat, da das Staatsoberhaupt sich nicht in den Niederlanden befand, sich vor die Notwendigkeit gestellt gesehen, die Ernennung und Entlassung der Bürgermeister zu regeln und hat die Regelung so getroffen, daß er die wichtigsten Positionen des Staates hinsichtlich der Ernennung sich selbst vorbehalten hat, während er die große Masse der Ernennungen und Entlassungen in die Hände der niederländischen Generalsekretäre gelegt hat.
DR. STEINBAUER: Wenn Sie also heute rückschauend die Frage prüfen, wie die Verhältnisse 1940 und 1945 hinsichtlich der Ämter und der Beamtenschaft in den Niederlanden waren, was haben Sie hierbei festzuhalten?
WIMMER: Ich glaube, ich darf sagen, daß am Ende der deutschen Besatzung der allergrößte Teil der gesamten Beamtenschaft im Amte war, die beim Eintreffen der deutschen Besatzung in den Niederlanden vorhanden gewesen ist.
DR. STEINBAUER: Seyß-Inquart wird der Vorwurf gemacht, daß er die politischen Parteien aufgelöst hat. Wann und warum geschah das?
WIMMER: Die Auflösung der politischen Parteien war dadurch gegeben, daß einige politische Parteien zumindest ein Verhalten an den Tag legten, das für die Besatzungsmacht, insbesondere in kritischen Zeiten, nicht tragbar gewesen ist. Abgesehen davon, daß in einem besetzten Gebiet es überhaupt schwierig, wenn nicht ganz unmöglich sein dürfte, mit politischen Parteien zu arbeiten. Es kamen auch von seiten des Nachrichtendienstes Meldungen auf Meldungen, daß Konspirationen verschiedenster Art gepflogen worden sind, und so hat sich der Reichskommissar veranlaßt gefühlt, die Parteien aufzulösen. Er hat jedoch nicht staatsrechtlich die Parteien an sich beseitigt, die Institution der Parteien an sich blieb.
DR. STEINBAUER: Es wurde von selten des Reiches angeregt, die Verwaltung neu zu organisieren und die Niederlande in fünf Verwaltungsbezirke einzuteilen, an Stelle der überlieferten Provinzen. Hat Seyß-Inquart dies getan?
WIMMER: Der Reichskommissar hat solche Anregungen oder Wünsche jederzeit abgelehnt, und zwar konnte er das um so mehr tun, als die niederländische Verwaltung auf einem hohen Niveau gestanden hat und zunächst der Reichskommissar damit gerechnet hat und auch rechnen konnte auf Grund verschiedenster Versicherungen, daß die niederländische Verwaltung loyal zur Besatzungsmacht sich stellen wird.
DR. STEINBAUER: Nun haben wir auch eine dem Nationalsozialismus nahestehende Partei, geführt von Mussert, die NSB. Hat diese Partei, NSB, auf die Verwaltung einen führenden Einfluß bekommen oder nicht?
WIMMER: Die NSB hat auf die Verwaltung als Partei überhaupt keinen Einfluß bekommen. Es war nur so, daß die Besatzungsmacht selbstverständlicherweise sich an die NSB gewendet hat und sie in gewissen Fällen zu Rate gezogen hat, denn jede Besatzungsmacht, glaube ich, in der Geschichte sowohl als in unseren Tagen, wird sich nicht an diejenigen Parteien und Gruppen wenden, die gegenüber der Besatzungsmacht eine feindliche Haltung einnehmen.
DR. STEINBAUER: Hat der Führer der NSB, Mussert, versucht, eine ähnliche Situation zu schaffen, wie es in Norwegen unter Quisling war; das heißt, daß er Ministerpräsident von den Niederlanden wird?
WIMMER: Dieses Bestreben hat Mussert gehabt. Er hat es auch immer wieder und beharrlich zum Ausdruck gebracht, und ich kann sagen, daß er dadurch den Reichskommissar in unangenehme Situationen gebracht hat.
DR. STEINBAUER: Also kurz, der Reichskommissar..
WIMMER: Der Reichskommissar hat dies jederzeit abgelehnt.
DR. STEINBAUER: Eine andere Frage: Hat Seyß-Inquart irgendwie einen Zwang in religiöser Beziehung auf die Bevölkerung des Besatzungsgebietes ausgeübt?
WIMMER: Nein.
DR. STEINBAUER: Hat er im Schulgebiet Verordnungen erlassen, die die Rechte der Niederländer geschmälert haben?
WIMMER: Nein.
DR. STEINBAUER: Hat er nicht das niederländische Rote Kreuz gefördert, obwohl in diesem Zellen der illegalen Widerstandsbewegung waren?
WIMMER: Er hat das Rote Kreuz nicht nur unbehindert seine Funktion ausüben lassen, sondern hat es, wie Sie es sagen, auch gefördert. Er hätte in politischer Hinsicht manchen Grund gehabt, gegen das Rote Kreuz einzuschreiten, denn es sind im Bereiche des Roten Kreuzes Sendestationen, illegale Sendestationen, gefunden worden.
DR. STEINBAUER: Das waren Zellen der Widerstandsbewegung?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Es wird ihm nun weiter der Vorwurf gemacht, daß er gesetzgeberisch in die vorhandene Gesetzgebung eingegriffen habe, und zwar in der Frage der Staatsbürgerschaft und auch im Eherecht. Sie haben die Justizabteilung geleitet. Was können Sie ganz kurz dazu sagen?
WIMMER: Ein solcher Eingriff oder solche Eingriffe sind gemacht worden. Sie sind aber gemacht worden, weil vom Standpunkt der Kriegführung und vom Standpunkt der Wehrmacht insbesondere dies notwendig gewesen ist; denn diejenigen Niederländer, um von der Staatsbürgerschaft zu reden, die in die deutsche Armee eingetreten sind, die wollten eine Sicherung dadurch besitzen, daß sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft erreichen. Der Reichskommissar, der aber auf dem Standpunkt gestanden ist, daß sie durch die Erreichung der deutschen Staatsbürgerschaft keinen Nachteil in den Niederlanden selbst bekommen sollen, hat angeordnet, und das steht auch in der bezüglichen Verordnung, daß diese Niederländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, die niederländische Staatsbürgerschaft behalten, so daß sie dadurch ihrem Volkstum und ihrer Nation nicht entfremdet werden konnten. Was das Eherecht anbelangt, so hat sich die Notwendigkeit ergeben, daß, wenn Soldaten insbesondere sich mit Niederländerinnen verheiraten wollten, die Genehmigung der Eltern nicht aus politischen Gründen zur Ehe verweigert wurde. Diese Genehmigung war deswegen von einiger Bedeutung in diesem Zusammenhang, weil die Eltern dieses Genehmigungsrecht entgegen den meisten anderen Staaten, ich glaube, bis zum 30. Lebensjahr der Betreffenden gehabt haben.
DR. STEINBAUER: Ich komme jetzt zu einem anderen Kapitel. Das ist die Frage der sogenannten Standgerichte. Können Sie uns sagen, wie diese Standgerichte zusammengesetzt waren und wie lange und wann sie getagt haben?
WIMMER: Die Schaffung von Standgerichten hat sich als notwendig ergeben, nachdem in Amsterdam ein Generalstreik ausgebrochen war und man für künftige Fälle die rechtliche Grundlage haben wollte, um künftige Streiks eventuell im vornherein schon zu unterbinden, beziehungsweise, wenn sie ausgebrochen waren, entsprechend und wirksam und vor allem auf Grund des entsprechenden Gesetzes bekämpfen zu können.
Wie diese Standgerichte organisiert sind und wann sie zu funktionieren hatten, das ist in der betreffenden Verordnung des Reichskommissars genau niedergelegt. Wenn ich aber hier Ihre spezielle Frage beantworten soll über die Zusammensetzung dieser Standgerichte, so habe ich jedenfalls aus der Erinnerung das zu sagen, daß der Vorsitzende dieser Standgerichte ein Richter war, und zwar ein Richter, der sämtliche Voraussetzungen erfüllte, die ein Richter auch im Deutschen Reiche zu erfüllen hatte.
DR. STEINBAUER: Also das ist ja das Wesentliche. Wenn ich Sie recht verstanden habe, bevor diese Gerichte Polizeigerichte wurden, war ein richterlicher Funktionär Vorsitzender dieser Standgerichte. Stimmt es?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Ist Ihnen bekannt, daß Seyß-Inquart sogenannte Kollektivbußen über einzelne Städte und Gemeinden verhängen ließ?
WIMMER: Der Reichskommissar hat solche Kollektivbußen tatsächlich verhängt. Die größte, die verhängt worden ist, war, glaube ich, die einmal über Amsterdam gelegentlich des schon erwähnten Generalstreiks verhängt worden ist. Sie wurden verhängt nach einem entsprechenden Verfahren auf Grund der bestehenden Vorschriften und wurden ausgesprochen durch einen verwaltungsmäßigen Bescheid, und zwar durch die Polizei.
DR. STEINBAUER: Wenn ich Sie also richtig verstehe, sind diese Kollektivbußen – Sie haben das Wort »Generalstreik« gebraucht – verhängt worden, wenn es sich um Handlungen einer großen Kommunität gehandelt hat und nicht einzelner Personen?
WIMMER: Kollektivbußen wurden dann verhängt, wenn es sich um Verfehlungen handelte, die einem größeren Teil der Bürgerschaft der betreffenden Gemeinde zur Last fielen.
DR. STEINBAUER: Also ich glaube, wir können dieses Kapitel abschließen. Sie haben mir nur nicht gesagt, wie lange diese sogenannten Polizeistandgerichte getagt haben?
WIMMER: Die Polizeistandgerichte tagten so lange, als das Polizeistandrecht oder das Verwaltungsstandrecht dauerte. Das waren 14 Tage. Das war übrigens das einzige Mal, daß in den Niederlanden das Standrecht vom Reichskommissar verhängt worden ist, wenn man darunter nicht auch den Ausnahmezustand, der nach der Invasion erklärt worden ist, rechnen will.
DR. STEINBAUER: Ich komme jetzt zu einem der schwersten Vorwürfe, die gegen meinen Klienten erhoben werden. Das ist der Vorwurf, daß er unrechtmäßiger- und völkerrechtswidrigerweise Geiseln erschießen ließ oder an deren Erschießung beteiligt war. Mit Erlaubnis des Gerichts halte ich Ihnen zwei Aussagen vor, die gestern von der Staatsanwaltschaft meinem Klienten vorgelegt wurden. Das eine ist eine Aussage des Generals der Luftwaffe Christiansen als Beschuldigter vom 20. Februar 1946, und das zweite auch ein Beschuldigtenverhör eines höheren Polizeifunktionärs, Dr. Schöngarth. Es ist F-886.
Bitte sich das anzuschauen und mir zu sagen, was Sie über diese Fragen wissen. Lassen Sie sich Zeit – ich erinnere Sie an Ihren Eid – und beantworten Sie diese Fragen, soweit Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können.
Haben Sie es gelesen?
WIMMER: Nein, noch nicht.
DR. STEINBAUER: Herr Zeuge! Ich werde Ihnen helfen. Sind Sie fertig?
WIMMER: Nein, ich bin noch nicht fertig; aber bitte.
DR. STEINBAUER: Wissen Sie, daß im August 1942 anläßlich eines Sabotageanschlages in Rotterdam Geiseln erschossen wurden?
WIMMER: Ja. Ja.
DR. STEINBAUER: Warum wurden diese Geiseln erschossen? Auf wessen Befehl?
WIMMER: In der Rotterdamer Angelegenheit, ich glaube, es ist bekannt, um was es sich dort handelt. Es handelte sich um ein Sprengattentat auf einen Urlauberzug der Wehrmacht. In dieser Angelegenheit hat sich die Wehrmacht an den Reichskommissar gewendet, und zwar deswegen...
VORSITZENDER: Das ist nicht die Antwort auf die Frage. Die Frage lautete: Wer hat den Befehl gegeben?
WIMMER: Den Befehl wozu?
DR. STEINBAUER: Zur Erschießung der Geiseln.
WIMMER: Ja, der Exekutionsbefehl ist, glaube ich wenigstens, von der Polizei gegeben worden.
DR. STEINBAUER: Was hat der Reichskommissar damit zu tun gehabt? Sie haben ja gelesen, wie Christiansen ihn in dieser Verbindung beschuldigt?
WIMMER: Die Wehrmacht hat sich an den Reichskommissar gewandt, weil es üblich gewesen ist, daß in wichtigeren Angelegenheiten sich die beiden Stellen, Wehrmachtbefehlshaber und Reichskommissar, verständigt haben und miteinander die Dinge besprochen haben. Ich habe in meiner Erinnerung, daß der Wehrmachtbefehlshaber in einer äußerst entschiedenen Weise aufgetreten ist und verlangt hat, daß ein Exempel statuiert wird, damit derlei Fälle für die Zukunft möglichst unterbunden werden. Es wurde seitens der Wehrmacht erklärt, daß sie kaum ein anderes Mittel für möglich hielt, als die Erschießung einer größeren Anzahl von Geiseln.
Ich entsinne mich heute nicht mehr ganz genau an die Zahl, aber die Zahl, die genannt wurde, war meiner Erinnerung nach um 50 herum. Ich entsinne mich auch noch, daß seitens der Wehrmacht erklärt wurde, daß sie von einer solchen Geiselheranziehung nur dann Abstand nehmen könnte, wenn seitens der Polizei versichert wird, daß auf Grund etwa im Besitz der Polizei befindlichen Materials die Aussicht bestünde, daß die Täter gefunden und der entsprechenden Bestrafung durch das deutsche Gericht beziehungsweise das Wehrmachtsgericht zugeführt werden können.
Es wurde seitens der Wehrmacht auch darauf hingewiesen, daß in dieser Zeit der Widerstand in den Niederlanden sich stärker zu organisieren begann und daß sich das in einer Zunahme von Sabotageakten und anderen besatzungsfeindlichen Aktionen äußerte. Ich entsinne mich auch noch, daß darauf hingewiesen wurde, daß, wenn die Wehrmacht und die Polizei in einer größeren Stärke vorhanden gewesen wäre, als das tatsächlich der Fall war, man von einer scharfen Maßnahme vielleicht Abstand nehmen konnte. Die Kräfte, die damals in den Niederlanden zur Verfügung standen, waren aber minimal, und bei einem Zunehmen bestehender Widerstandsbewegungen hätte die Stellung der Wehrmacht in den Niederlanden ernstlich gefährdet werden können.
DR. STEINBAUER: Herr Zeuge! Ich werde Ihnen einige Fragen stellen, damit wir weiterkommen. Sie haben erklärt, der Wehrmachtbefehlshaber ist gekommen und hat die Mitteilung gemacht, daß er mit Rücksicht auf dieses Sprengattentat Geiseln erschießen müsse.
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Ist Ihnen bekannt, daß ein Reichserlaß da war, daß Saboteure in den besetzten Westländern nicht durch die Gerichte zu verurteilen sind, sondern der Polizei auszufolgen sind? Können Sie sich daran erinnern?
WIMMER: Ich glaube nicht, daß das zu diesem Zeitpunkt schon der Fall war, insbesondere dann, wenn Sie sich auf den sogenannten »Nacht-und-Nebel«- Erlaß beziehen, der meiner Erinnerung nach späteren Datums ist. Ich entsinne mich ganz bestimmt, daß auf einen Befehl damals hingewiesen worden ist, aber ich glaube, dieser Befehl war ein solcher, der ausschließlich durch den militärischen Sektor damals gelaufen ist. Mir ist also dieser Befehl dem Wortlaut nach nicht bekannt.
DR. STEINBAUER: Ist Ihnen bekannt, daß der Reichskommissar nun seinen Einfluß geltend gemacht hat, daß an Stelle der erwähnten 50 – in Wirklichkeit waren es nur 25 Geiseln – diese auf fünf herabgesetzt werden?
WIMMER: Das ist mir bekannt.
DR. STEINBAUER: Und daß es ihm auch gelungen ist, diese durchzusetzen?
WIMMER: Das ist ihm auch gelungen.
DR. STEINBAUER: Und daß er besonders durchgesetzt hat, daß Familienväter nicht herangezogen wurden?
WIMMER: Jawohl.
DR. STEINBAUER: Damit wäre der eine Fall abgeschlossen. Sie haben aber auch noch einen zweiten Fall vorgelegt bekommen, den Fall eines Attentatsversuchs auf den Höheren SS- und Polizeiführer Rauter, wo tatsächlich über 150 Personen als Geiseln erschossen wurden. Haben Sie sich das schon durchgelesen?
WIMMER: Zum Teil.
DR. STEINBAUER: Bitte, dann lesen Sie es ganz.
VORSITZENDER: Dr. Steinbauer! Warum muß der Zeuge das ganze Dokument lesen? Sie können ihm doch die Tatsachen vorhalten.
DR. STEINBAUER: Ja.
Herr Zeuge! Es wurde damals verlangt, daß für den Anschlag auf den Polizei- und SS-Führer als Retorsion Geiseln erschossen werden?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Wer hat das angeordnet und durchgeführt?
WIMMER: Ich kenne den Fall daher, das heißt, ich kenne den Fall aus der Mitteilung des Brigadeführers Schöngarth; der war damals Chef der Sicherheitspolizei und hat sich an mich gewendet, wie eigentlich sein Titel sei, nachdem Rauter dienstunfähig war, und er müsse eine Bekanntmachung unterschreiben und bei dieser Gelegenheit auch seinen Titel hingeben. Bei dieser Gelegenheit hat er mir diese Geschichte erzählt und hat mir auch erzählt, daß er mit Berlin Fühlung genommen hat, was nach dortiger Auffassung als Retorsionsmaßnahme auf das Attentat auf Rauter hin zu geschehen habe. Von dort wurde die Erschießung einer größeren Anzahl von Geiseln gewünscht. Er hat mir eine Zahl genannt, die etwa um 500, jedenfalls nicht unter 500, eher über 500, gelegen war. Er hat mir darauf weiterhin erzählt, daß er beim Reichskommissar gewesen ist und ihm diesen Wunsch seitens Berlin mitgeteilt hat.
DR. STEINBAUER: Wollen Sie sich bitte etwas genauer ausdrücken; Berlin ist groß und hat verschiedene Reichsstellen.
WIMMER: Das war der Reichsführer-SS; denn es ist ja klar, daß, wenn es sich um einen der höchsten Funktionäre handelt im Bereiche der Polizei und der SS, daß da der Reichsführer selbst, und zwar persönlich – nicht nur seine Dienststellen – eingeschaltet wird. Er hat mir weiterhin erzählt, daß er das dem Reichskommissar vorgetragen hat und daß der Reichskommissar – der an sich für die Behandlung dieser Angelegenheit nicht zuständig war –, daß der Reichskommissar ihn gebeten hat, dem Reichsführer- SS mitzuteilen, daß er ihn bittet und ihm den Rat erteilt, von einer so hohen Zahl von Erschießungen Abstand zu nehmen. Auf das hin – alles ging natürlich nur telephonisch – hat sich der Reichsführer bereit erklärt, die Zahl herabzusetzen, und ich glaube, auf Grund verschiedener und mehrerer telephonischer Gespräche hin und her ist zum Schluß irgendeine Zahl von 200 oder 150, ich weiß es heute nicht mehr genau, zustande gekommen.
Ich bin überzeugt, daß, wenn seitens des Reichskommissars über Schöngarth dieser Rat und diese Bitte und Vorstellungen nicht gestellt worden wären, daß die ursprünglich von Berlin her gewünschte Zahl das Leben verloren hätte, so daß man mit Fug und Recht sagen kann, daß der Reichskommissar in diesem Falle einigen Hunderten Niederländern das Leben gerettet hat.
DR. STEINBAUER: Sind die Leute, die dann tatsächlich erschossen wurden, aufs Geratewohl in der Straße zusammengefangen worden, oder waren das Leute, die schon amtlich verurteilt waren?
WIMMER: Ich kann natürlich auch hier in diesem Punkte nur das wiedergeben, was mir damals der Brigadeführer Schöngarth bei dieser Besprechung mitgeteilt hat; ich habe allerdings keinen Grund anzunehmen, daß er mir gegenüber damals irgendeine Unwahrheit gesagt hat. Er teilte mir mit, daß nur solche Personen in Betracht gezogen werden, die schon verurteilt sind, so daß es sich lediglich um eine Vorverlegung der Vollstreckung handelte und, falls die Zahl nicht ausreichen sollte, eventuell solche Personen herangezogen werden könnten, bei denen jedenfalls... die aber damals schon in Haft waren und mit Sicherheit zum Tode verurteilt werden würden.
DR. STEINBAUER: Ich glaube, damit dieses Kapitel abschließen zu können, indem ich Sie noch frage: Was ist denn mit den Geiseln geschehen, die als sogenannte indisch-niederländische Retorsion als Geiseln nach Buchenwald gekommen sind.
WIMMER: Diese Geiseln sind nach einiger Zeit, ich entsinne mich nicht mehr nach wie langer Zeit, als Klagen über deren Behandlung einliefen, zu einem sehr großen Teil oder vielleicht vollzählig, das kann ich auch nicht so genau sagen, in die Niederlande zurückgeholt worden und hier zu einem sehr großen Teil entlassen worden; soweit ich mich erinnere, nicht en bloc und auf einmal, sondern nach und nach.
DR. STEINBAUER: Es ist eine kleine Ortschaft, Putten, wegen eines schweren Sabotageangriffes zerstört worden; hat dies der Reichskommissar oder jemand anders veranlaßt?
WIMMER: Da es, ebenso wie die Rotterdamer Angelegenheit, eine rein militärische Angelegenheit gewesen ist, wo der Anschlag sich eben gegen die Wehrmacht gerichtet hat, hat diese Angelegenheit die Wehrmacht behandelt. Der Befehl ist vom Wehrmachtbefehlshaber gegeben worden, und wenn ich mich recht entsinne, ist der Reichskommissar – jedenfalls aber ich – in die Kenntnis der ganzen Angelegenheit wieder mal erst nach dem Vollzuge gelangt.
DR. STEINBAUER: Jetzt gehe ich zum nächsten Kapitel über. Das ist die Bekämpfung der sogenannten Staatsfeinde. Gestern ist erzählt worden, daß das Vermögen der Freimaurer und Bibelforscher beschlagnahmt wurde. Da mochte ich Sie fragen, damit kein Irrtum entsteht: Ist daher nur das Vermögen der Organisationen oder sogar das Vermögen der einzelnen Mitglieder – also nehmen wir bei der Freimaurerschaft an, nicht nur das Logenvermögen, sondern auch das Vermögen der einzelnen Freimaurer – gefordert worden?
WIMMER: In diesen Fällen ist ausschließlich das Vermögen der Organisationen angefordert worden, niemals das der Einzelpersonen. Wenn einzelne Fälle vorgekommen sein sollten, wo dies geschehen ist, dann sind das Mißbräuche einzelner Personen gewesen; aber ich entsinne mich nicht solcher Mißbräuche.
DR. STEINBAUER: Zu den sogenannten Staatsfeinden wurden auch die niederländischen Juden gerechnet. Wer war für die Behandlung – Sie haben es eigentlich schon gesagt – der Judenfrage in den Niederlanden kompetent?
WIMMER: Den Anspruch auf die Behandlung der Juden, auf die Kompetenz zur Behandlung der Juden, hat von Anfang an grundsätzlich die Polizei gestellt.
DR. STEINBAUER: Nun haben wir eine ganze Liste von Verordnungen, die den Namen Seyß-Inquart tragen und die Eingriffe in die Rechte der Juden bedeuten. Können Sie sich erinnern, wann die Gesetzgebung gegen die Juden eingesetzt wurde und in welcher Form?
WIMMER: Die Entwicklung war in kurzen Worten etwa folgende: Seyß-Inquart ist dem Gedanken, die Judenfrage in den Niederlanden überhaupt aufzugreifen, insgesamt ablehnend gegenübergestanden, und es wurde in einer der ersten Dienstbesprechungen beim Reichskommissar angeordnet, daß diese Frage nicht zu behandeln ist. Nach einer gewissen Zeit, es mögen einige Monate gewesen sein, hat der Reichskommissar mitgeteilt, daß er von Berlin aus den Auftrag bekommen hat, die Judenfrage anzugehen, und zwar deswegen, weil bei verschiedenen, damals allerdings im wesentlichen nur als Konspirationen zu bezeichnenden Bewegungen und Handlungen in den Niederlanden, Juden in einer verhältnismäßig großen Zahl beteiligt gewesen sind. Außerdem ist bei einer längeren Dauer des Krieges damit zu rechnen, daß die Juden, die naturgemäß auf Grund der ganzen Behandlung, die sie früher erfahren haben, keine Freunde der Deutschen gewesen sind und auch nicht sein konnten, daß also diese bei einer längeren Dauer des Krieges gefährlich werden könnten, und daß man sie daher als Feinde, wenn auch nicht in formellem Sinne des Wortes, aber doch praktisch als Feinde zu betrachten hat. Der Reichskommissar ist an die Durchführung dieser Weisung sehr zögernd herangegangen, wenngleich er auch in der Dienstbesprechung natürlich darauf hinwies, daß er sich dem nicht entziehen kann, denn diese Verantwortung könne er nicht tragen. Soweit ich mich entsinne, ist das im Verordnungsblatt des Reichskommissars ohne weiteres feststellbar. Es wurde zunächst mal daran herangegangen, das Vermögen der Juden festzustellen, dann zu verhindern, daß deutsche Dienstmädchen in jüdischen Haushalten sind – das hat besonders die Polizei verlangt – weil natürlich alle möglichen Nachrichten da und dorthin getragen werden konnten, und als dann von Berlin die Frage schärfer angeschnitten wurde, hat sich der Reichskommissar auch entschlossen, eine Registrierung der Juden durch Verordnung anzuordnen und zu regeln. Man hat da ganz besonders darauf hingewiesen, daß man zumindest wissen müsse, wo sich die Juden befinden, da nur so eine entsprechende Sicherheit, polizeiliche Kontrolle und Überwachungsmöglichkeit gegeben sei. Es waren das an sich Maßnahmen, die hinter dem, was damals bereits im Reiche durchgeführt war, erheblich zurückgestanden sind. Es wurde dann weiter gedrängt, ich weiß nicht, ob das vielleicht damals schon Heydrich getan hat, ob er damals gerade schon in den Niederlanden anwesend war – ich habe ihn nie gesehen –, ich weiß nur, daß er zweimal zumindest den Reichskommissar in den Niederlanden aufgesucht hat, jedenfalls ist im Laufe des Jahres 1941, besonders aber dann 1942, auf eine umfassendere Behandlung der Frage gedrängt worden. Der Reichskommissar hat zunächst noch geglaubt, daß er diesen Forderungen dadurch entsprechen könne, daß er die Juden in den Niederlanden an einem Ort zusammendrängt, wo sie leichter zu überwachen waren, und es ist daher der Gedanke aufgetaucht, daß man in Amsterdam ein, zwei oder drei Stadtteile dazu verwenden möge, um die Juden dort unterzubringen, was allerdings mit der Notwendigkeit verbunden war, einen Teil oder eine ziemliche Zahl von nichtjüdischen Niederländern umzuquartieren, da eine vollkommen getrennte Belegung von Juden damals noch nicht vorhanden war. Die wohnten nicht vollkommen getrennt, die nicht jüdischen Niederländer.
VORSITZENDER: Alles, was der Zeuge hier aussagt, steht im Erlaß und ist vom Angeklagten selbst vorgebracht worden. Worin besteht der Unterschied?
DR. STEINBAUER: Ja.
VORSITZENDER: Was ist der Zweck des ganzen?
DR. STEINBAUER: Herr Präsident! Ich mochte nur das eine sagen, daß es so eine wichtige Frage ist, daß ich es gerne kurz vom Zeugen bestätigt hätte.
WIMMER: Ich habe nicht mehr viel zu sagen.
DR. STEINBAUER: Also bitte, ich werde das jetzt zusammenfassen. Ist es richtig, daß man die Juden in ein Ghetto in Amsterdam zusammenfassen wollte?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Ist es richtig, daß Heydrich die Evakuierung der Juden verlangte?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Ist es richtig, daß sich der Reichskommissar bemühte, diese Deportation der Juden, soweit es unter den damaligen Verhältnissen möglich war, menschlicher zu gestalten?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Damit glaube ich, auch dieses Kapitel erledigt zu haben. Es sind auch Konzentrationslager in den Niederlanden gewesen. Ist Ihnen bekannt, daß Seyß-Inquart diese Lager sogar durch richterliche Kommissionen inspizieren ließ und Übelstände darin abstellte?
WIMMER: Ja, nicht nur in den Konzentrationslagern, sondern in derartigen Lagern überhaupt.
DR. STEINBAUER: Ende 1944/1945 gab es eine großzügige Aktion, die gesamte wehrfähige Mannschaft der Bevölkerung Hollands abzuziehen. War dies eine Aktion des Reichskommissars oder einer anderen Stelle?
WIMMER: Sie war eine Aktion des Reiches, und zwar primär und in erster Linie eine Aktion der Wehrmacht.
DR. STEINBAUER: Warum ist diese Aktion erfolgt?
WIMMER: Sie ist erfolgt, weil in der damaligen kritischen Situation dagegen Bedenken bestanden, daß die wehrfähige Bevölkerung in den Niederlanden vorhanden bleibt, einmal, weil ein großer Teil der ehemaligen Kriegsgefangenen, die auf Führerbefehl im Jahre 1940 entlassen worden sind, später allerdings zum Großteil wieder zurück in die Niederlande gebracht worden ist – aber ein Teil davon ist in den Niederlanden weiterhin gewesen. Zweitens hat in dieser Zeit die Widerstandsbewegung sehr stark zugenommen, und so konnte, wurde erklärt, vom militärischen Standpunkt nicht verantwortet werden, die wehrfähige Bevölkerung in den Niederlanden zu lassen.
DR. STEINBAUER: Hat der Reichskommissar, um diese Aktion zu mildern, sogenannte »Freistellungsscheine« ausgegeben?
WIMMER: Jawohl.
DR. STEINBAUER: Ist nicht auch ein Teil im Wege des Arbeitseinsatzes dieser Aktion entzogen worden?
WIMMER: Meines Wissens ja, aber ich habe darüber keine detaillierte Kenntnis.
DR. STEINBAUER: Ist Ihnen bekannt, was mit den nach der Schlacht von Arnhem beschlagnahmten Diamanten geschehen ist?
WIMMER: Diese Diamanten wurden von einer deutschen Dienststelle, ich glaube von der Wirtschaftsprüfstelle in Arnhem, unter Artilleriefeuer geborgen, sie wurden dann nach einiger Zeit nach Berlin gebracht, von wo sie wieder, wie ich allerdings in den Niederlanden erst nach der Kapitulation erfahren habe, nach Amsterdam zurückgebracht worden sind.
DR. STEINBAUER: Wie war denn die Finanzwirtschaft in der Verwaltung? Wurde mit Steuergeldern gespart, oder hat man da eine sehr lasche Handhabung gezeigt?
WIMMER: Ich bin an sich in diesem Gebiete nicht zuständig, darüber könnte natürlich der Generalkommissar für Finanz und Wirtschaft viel mehr und auch mit mehr Kenntnis Auskunft geben als ich. Soweit ich aber einen Eindruck davon habe, darf ich sagen...
VORSITZENDER: Wenn er nicht zuständig ist, darüber zu sprechen, so sehe ich nicht ein, warum er darüber sprechen soll.
DR. STEINBAUER: Herr Präsident! Der Zeuge Fischböck ist nicht auffindbar. Er muß doch in den Grundzügen als Stellvertreter des Reichskommissars etwas wissen. Ich werde ihn Einzelheiten fragen.