[Zum Zeugen gewandt:]
Hat der Reichskommissar in seinem Haushalt größere Summen erspart und dann in einem eigenen Fonds hinterlegt?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Über die Devisensperre wissen Sie nichts scheinbar?
WIMMER: Nein.
DR. STEINBAUER: Wie erfolgte die Anforderung von Rohstoffen, Fabrikaten und Nahrungsmitteln im zivilen Sektor in der Verwaltung?
WIMMER: Ist durch Verordnung im Verordnungsblatt des Reichskommissars geregelt und dort zu ersehen. Grundsätzlich war es so, daß die Anforderungen vom Reich an den Reichskommissar kamen, und der Reichskommissar hat sie weitergegeben an die in Betracht kommenden niederländischen Stellen, die dann diese Anforderungen selbst durchgeführt haben.
DR. STEINBAUER: Also es waren nicht die deutschen Dienststellen, sondern die von den niederländischen Generalsekretären geleiteten niederländischen Dienststellen?
WIMMER: Ja, die haben auch durch eine Verordnung die Befugnis dazu gehabt.
DR. STEINBAUER: Hat der Reichskommissar oder seine Dienststellen aus den großen Museen irgend etwas fortgenommen?
WIMMER: Das habe ich nicht ganz verstanden, von wo weggenommen?
DR. STEINBAUER: Aus den öffentlichen Museen.
WIMMER: Nein, ich entsinne mich nicht eines einzigen Falles. Ich hätte davon wissen müssen, weil das Musealwesen mir unterstand.
DR. STEINBAUER: Ja, deswegen frage ich Sie. Sind eventuell die Archive fortgeschafft worden?
WIMMER: Im allgemeinen nicht; wohl aber ist ein Archivalienaustausch, der schon Gegenstand von Erwägungen vor dem Kriege gewesen ist, in dieser Zeit, in der Zeit der Besetzung, bearbeitet worden. Ein Archivalienaustausch zwischen insbesondere dem Hausarchiv, aber auch anderen holländischen Archiven und deutschen Archiven, und zwar, wenn ich genau sein soll, nach dem sogenannten Prinzip der Provenienz.
DR. STEINBAUER: Ist es möglich gewesen, daß jedermann beschlagnahmt hat, was er wollte, oder ist das irgendwie geordnet gewesen?
WIMMER: Nein, das ist geregelt gewesen, und die betreffenden Regelungen sind durch einen besonders scharfen Erlaß des Reichskommissars, ich glaube, im letzten Jahr neuerdings wiederholt worden und diejenigen, die die betreffenden Vorschriften überschritten oder überschreiten wollten, auf das ernsteste verwarnt worden. Es hat überhaupt nur zwei Bereiche gegeben, die nach dem Erlaß die Beschlagnahmen selbst durchführen durften, und das waren die Polizei und die Wehrmacht.
DR. STEINBAUER: Ich komme noch einmal kurz, um damit zu schließen, auf die Wehrmachtsaktion zurück. Ist die dann bei Frostbeginn eingestellt worden, nämlich mit »Wehrmachtsaktion« meine ich die Wegschaffung der wehrfähigen Bevölkerung?
WIMMER: Sie ist eingestellt worden, und zwar auf Grund einer Vorsprache von mir selbst im Auftrag des Reichskommissars bei dem Generalobersten Student, der damals der Chef der Heeresgruppe war, in deren Bereich auch die Niederlande gehört haben.
DR. STEINBAUER: Dann noch eine allerletzte Frage: Ist Ihnen erinnerlich die jüdische Bibliothek Rosenthaliana?
WIMMER: Ja.
DR. STEINBAUER: Was geschah damit?
WIMMER: Meines Wissens ist die in den Niederlanden geblieben.
DR. STEINBAUER: Sollte die nicht umgeschafft werden?
WIMMER: Ja, es waren solche Bestrebungen im Gange, aber da diese Bibliothek im öffentlichen Eigentum gestanden ist, und zwar der Stadtgemeinde Amsterdam, hat der Reichskommissar auf meinen Vorschlag angeordnet, daß diese Bibliothek in den Niederlanden zu verbleiben hat.
DR. STEINBAUER: Herr Präsident! Ich bin damit mit der Befragung dieses Zeugen fertig.
VORSITZENDER: Wünscht ein anderer Verteidiger Fragen an diesen Zeugen zu richten?