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[Zum Zeugen gewandt:]

Ist Ihr Einschreiten am 20. Juli vor dem höchsten deutschen Gerichtshof, dem Staatsgerichtshof, verhandelt worden und zur Entscheidung gekommen?

VON PAPEN: Ja, das Preußische Kabinett hat eine Klage gegen die Reichsregierung bei dem Reichsgericht in Leipzig erhoben; dort ist die Sache ordnungsgemäß verhandelt worden und zu einem Urteil gekommen. Und dieses Urteil hat das Vorgehen des Reichspräsidenten durchaus bestätigt.

Es ist also unmöglich, daß die Anklage dieses Vorgehen als einen »Putsch« bezeichnet.

DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 8, das ich als Exhibit Nummer 6 überreiche. Es ist ein Auszug...

Ich bitte um Verzeihung.

VORSITZENDER: Dr. Kubuschok! Ist es notwendig, daß Sie den Dokumenten Beweisstücknummern geben, die von den Dokumentennummern abweichen? Es wird etwas verwirrend. Jedes Dokument hat oben eine Nummer, zum Beispiel 1, 2, 3, 4 und so weiter, in richtiger Reihenfolge.

DR. KUBUSCHOK: Ich will der Anregung des Gerichts gern Folge leisten und die gleichen Nummern behalten. Es würde also dies Dokument Nummer 5 auch die Exhibit-Nummer 5 tragen.

VORSITZENDER: Ich glaube, es wäre weniger verwirrend, wenn Sie das möglich machten.

DR. KUBUSCHOK: Ja, sicher, Mylord. Dieses Exhibit Nummer 5 ist ein Auszug aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober 1932. Auf Seite 19 am Anfang ist die Urteilsformel enthalten, in der zum Ausdruck kommt, daß diese Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 rechtmäßig ist.

[Zum Zeugen gewandt:]

Wie hat sich die Preußische Regierung, insbesondere Ministerpräsident Braun, zu diesem Urteil des Reichsgerichts gestellt?

VON PAPEN: Die Preußische Regierung und der preußische Ministerpräsident hat das Urteil absolut anerkannt, was aus Besprechungen hervorgeht, die ich persönlich mit dem preußischen Ministerpräsidenten später im Oktober geführt habe.

DR. KUBUSCHOK: Ich werde über diese Stellungnahme der Preußischen Regierung Dokument Nummer 86 überreichen. Es ist dies in dem dritten Bande meines Dokumentenbuches enthalten, das wegen technischer Schwierigkeiten heute noch nicht vollständig vorgelegt... vollständig übersetzt ist und infolgedessen noch nicht vorgelegt werden kann.

[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Zeuge! Am 29. Juli 1932 haben Sie sich einem Pressevertreter der United Press gegenüber eingehend über die Rüstungsfrage ausgesprochen. Da dieses Thema ja von besonderer Bedeutung für Ihren Fall ist, bitte ich Sie, sich hierüber auszulassen.

VON PAPEN: Ich möchte meine Stellung zur Rüstungsfrage hier präzisieren, weil sie die gleiche ist, die ich während der Zeit meiner Vizekanzlerschaft in der Regierung Hitler eingenommen habe.

Ich verweise auf Dokument 1, mein Interview an die United Press, und ich zitiere aus dem Dokument 86; das ist eine Rundfunkrede, die ich am 12. September gehalten habe. Dort sage ich: »Wir wollen die Abrüstung...«

DR. KUBUSCHOK: Vielleicht könnten Sie, Herr Zeuge, in Stichworten kurz den Inhalt angeben?

VON PAPEN: Ja. Wenn das Hohe Gericht sich überzeugen will von dem Dokument Nummer 86, dem Inhalt meiner Rede, dann wird es finden, daß ich dort für die Abrüstung und für den Frieden spreche. Und ich richte einen Appell an die Großmächte und sage ihnen – diesen Satz zitiere ich:

»In diesen Tagen unternimmt Deutschland einen gigantischen Versuch, durch Mobilisierung seiner letzten inneren Reserven Arbeit und soziale Befriedigung zu schaffen. Sie gibt uns ein Anrecht darauf, daß die führenden Staatsmänner der Großmächte nun auch ihrerseits den Entschluß fassen, der Vergiftung der außenpolitischen Beziehungen durch unhaltbare Verträge ein Ende zu setzen.«

DR. KUBUSCHOK: Am 31. Juli 1932 fand eine Reichstagswahl statt. Ich gestatte mir zunächst, ein Schema zu überreichen, in dem ich die Wahlergebnisse der einzelnen Wahlen in den Jahren 1930 bis 1933 aufgeführt habe. Es ist das das Exhibit Nummer 98, das ich hiermit überreiche. Aus den Zahlen ergibt sich die innerpolitische Entwicklung Deutschlands.