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[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Zeuge, wie war das Resultat, und welches waren Ihre politischen Schlußfolgerungen aus diesem Resultat der Wahlen?

VON PAPEN: Am Vorabend der Wahl, am 30. Juli, habe ich zu den USA gesprochen, und ich sagte:

»Die Welt ist sich nicht bewußt, daß Deutschland vor einem Bürgerkriege steht. Sie hat uns in Lausanne nicht geholfen, unsere Schwierigkeiten zu überwinden, und es ist unerträglich, daß es vierzehn Jahre nach dem Kriege noch keine Gleichberechtigung für uns gibt.«

Die Wahlen des 31. Juli brachten mehr als eine Verdoppelung der Nazi-Stimmen, von 6,4 Millionen auf 13,7 Millionen, 230 Reichstagsmandate gegen 110.

Die Schlußfolgerung aus diesem Wahlresultat: Keine Mehrheitsbildung möglich von der äußersten Rechten bis zur Sozialdemokratie ohne die NSDAP. Damit hatte die Partei eine parlamentarische Schlüsselstellung erreicht.

Die Anklage schiebt das Anwachsen der Nazi- Stimmen auf die Aufhebung des Uniformverbots. Das ist eine Erklärung, die wirklich allzuleicht wiegt. In der Tat war das Uniformverbot aufgehoben vom 16. Juni bis 18. Juli, einen Monat. Und bereits zwei Wochen vor der Wahl hatte ich erneut das Demonstrationsverbot erlassen. Der wahre Grund für das Anwachsen der Nazi-Stimmen ist die verzweifelte wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Tatsache der allgemeinen Enttäuschung über die außenpolitischen Erfolge in Lausanne.

DR. KUBUSCHOK: Was war Ihre Schlußfolgerung nun hier aus diesem Ereignis?

VON PAPEN: Die Schlußfolgerung war die gleiche Ansicht, die ich bereits vorher hatte. Am nächsten Tag gab ich der Associated Press ein Interview, und durch dieses Interview sage ich es der ganzen Welt: Die Nationalsozialisten müssen an die Verantwortung herangezogen werden, und wenn das geschehen ist, müssen wir eine Verfassungsreform machen.

DR. KUBUSCHOK: Ich verweise hinsichtlich der historischen Tatsachen auf das bereits überreichte Exhibit Nummer 1, und zwar insoweit auf Seite 4, 5 und 6.

[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Zeuge! Geben Sie dem Gericht einen kurzen Bericht über Ihre Verhandlungen mit Hitler.

VON PAPEN: Als Ausfluß dieser meiner Auffassung hatte ich am 12. August eine lange Besprechung mit Hitler. Ich darlegte ihm die Notwendigkeit seiner Beteiligung und meiner eigenen Bereitschaft, als Kanzler zurückzutreten in einigen Monaten, wenn die Zusammenarbeit sich als fruchtbar erweisen würde und wenn Hindenburg Vertrauen zu Hitler gewonnen haben würde.

Von den politischen Parteien hatten bekanntlich die Rechtsparteien mein Kabinett unterstützt. Das Zentrum war in Opposition. Jetzt, nach den Wahlen will das Zentrum Hitler als Kanzler, aber Hitler selbst will nicht der Chef einer Mehrheitsregierung werden.

Die Richtigkeit dieser meiner Darlegung ergibt das Dokument 1, Seite 6, Absatz 1, letzte Zeile; ich zitiere:

»Kaas, der Führer des Zentrums, fordert die sogenannte Totallösung der Krise durch die volle verantwortliche Einbeziehung der ehemaligen Opposition in die Reichsregierung.«

Ich biete Hitler an, als Vizekanzler in mein Kabinett einzutreten; Hitler lehnt ab. Am nächsten Tag verhandeln wir weiter in Gegenwart des Reichspräsidenten. Hitler stellt dem Reichspräsidenten die Forderung, mit seiner Bewegung in die Regierung einzutreten, aber nur unter der Bedingung, daß er selbst mit der Kanzlerschaft betraut wird.

Es ergibt sich das aus diesem Dokument, Seite 6.

DR. KUBUSCHOK: Es ist Dokument Nummer 1, Seite 6, meine Herren.

VON PAPEN: Der Reichspräsident glaubte nicht, daß er Hitler die volle Gewalt übertragen solle und lehnte sein Ansinnen ab. Damit sind unsere Bemühungen um die Heranziehung des Nationalsozialismus in eine verantwortliche Regierungstätigkeit gescheitert.

DR. KUBUSCHOK: Hierüber hat der Angeklagte von Papen sich auch in einer Rede in München ausgelassen, die im Dokumentenbuch Exhibit Nummer 1, Seite 10 und 11 erscheint. Nach dem Scheitern der Verhandlungen traten die Nationalsozialisten in schärfste Opposition gegen die Regierung. Hat dies an Ihrem prinzipiellen Kurs irgend etwas geändert?

VON PAPEN: Die oppositionelle Haltung der Nazis gegen meine Regierung hat an meinem prinzipiellen Kurse nichts geändert. Ich habe darüber ausführlich am 28. August in Münster gesprochen.

DR. KUBUSCHOK: Diese Rede ist enthalten in Dokument Nummer 1, Exhibit Nummer 1, Seite 7. Ich verweise auf dieser Seite auch auf den Bericht über ein Urteil des Sondergerichts in Beuthen. Dort ist das erste Todesurteil auf Grund der Terror-Verordnung vom 9. August gefällt worden. Diese Terror-Verordnung, die die Anklage dem Angeklagten von Papen zur Last schreiben will, hat hier als ersten Ausfluß ein Todesurteil gegen fünf Nationalsozialisten gehabt.