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[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Zeuge! Am 6. November 1932 fand die Reichstagswahl statt. Wie war die Wahlparole der Regierung, und wie war Ihre Ansicht über das Resultat?

VON PAPEN: Leider mußten wir wieder einmal wählen, und das Programm meiner Regierung war dasselbe wie zuvor, das heißt, der Versuch, eine neue Staatsführung herzustellen, eine Staatsführung im Zusammenwirken eines arbeitsfähigen Parlaments mit einer autoritären Regierung. Ich halbe mich in diesem Wahlaufruf vom 4. November an Hitler gewandt und habe ihm gesagt:

»Es ist die Ausschließlichkeit Ihrer Bewegung, Ihre Forderung des Alles oder Nichts, die der Reichspräsident nicht anerkennen konnte, und die zu seinem Entschluß vom 13. August geführt hat. Um was es heute geht, ist dieses: Nicht, ob dieser oder jener Parteiführer auf dem Kanzlerstuhle sitzt, ob er Brüning, Hitler oder Papen heißt, sondern es geht darum, daß wir uns zusammenfinden, um die Lebensgrundlagen des deutschen Volkes zu sichern.«

Ich erhoffte von dieser Reichstagswahl eine so starke Schwächung der Nationalsozialisten, gegen die ich ja im Kampfe stand, daß die Partei aus ihrer zentralen parlamentarischen Stellung herausgedrückt würde.

DR. KUBUSCHOK: Wie war das Resultat?

VON PAPEN: Dieses Resultat wurde nicht erreicht. Die Nationalsozialisten verloren 34 Sitze, aber es genügte nicht, um sie aus ihrer Schlüsselstellung herauszudrängen, denn wiederum war eine Mehrheitsbildung im Deutschen Reichstage von Sozialisten bis zur äußersten Rechten nur möglich mit Hitler; ohne ihn keine Mehrheit. Damit wir in der Lage waren, verfassungsmäßig weiterzuregieren, leitete ich noch einmal Verhandlungen mit den Parteien und den Nationalsozialisten ein.

DR. KUBUSCHOK: Geben Sie bitte eine Darstellung über diese Verhandlungen.

VON PAPEN: Diese Verhandlungen sind interessant, und das Hohe Gericht muß sie kennen wegen der Beurteilung des 30. Januar 1933.

Zunächst habe ich versucht, die Lage mit den Parteien, die in Opposition zu meiner Regierung stehen, zu klären, insbesondere mit Sozialdemokraten und Zentrum. Das Zentrum nimmt eine Stellung ein, die ablehnend ist. Es wünscht eine Mehrheitsregierung mit Hitler, aber Herr Hitler will nicht mit parlamentarischen Mehrheiten regieren.

Aus dem Dokument 2, Seite 13, ergibt sich, wie die Stellung des Zentrums war.

Nachdem also eine Mitwirkung Hitlers zu einer Mehrheitsregierung ausgeschlossen war, wende ich mich erneut an Hitler, um ihn zu fragen, ob er jetzt bereit sei, in meine Regierung einzutreten. Ich tue dies aus Verantwortung, um überhaupt zu einem Resultat zu kommen, und daher schreibe ich ihm den Brief vom 13. November 1932, Dokument D-633, der von der Anklage vorgelegt worden ist als ein »würdeloses« Dokument, weil ich mich nach allen meinen Mißerfolgen noch einmal an Hitler wende. In diesem Brief sage ich:

»Ich würde es für eine Pflichtverletzung halten, wenn ich mich nicht trotz allem an Sie wenden würde, und ich bin der Ansicht, daß der Führer einer so großen Bewegung, deren Verdienst um Volk und Land ich trotz aller notwendigen Kritik stets anerkannt habe, daß dieser Führer sich dem verantwortlichen Staatsmann nicht zu einer Aussprache versagen sollte.«

DR. KUBUSCHOK: Sie haben sich am 8. November dann nochmals an die Auslandspresse gesandt und sprachen dort zu außenpolitischen Fragen...

VON PAPEN: Darf ich Sie einen Moment unterbrechen?

DR. KUBUSCHOK: Bitte.

VON PAPEN: Ich möchte hier noch hinzufügen bezüglich der Beurteilung dieses Briefes durch die Anklage, durch Mr. Barrington: Es ist doch in allen parlamentarischen Ländern Brauch, daß, wenn der Chef der Regierung sich an die Opposition wendet, um ihre Mitarbeit zu erhalten, er dem Oppositionsführer einen höflichen und freundlichen Brief schreibt, daß er ihn nicht einen Esel nennt; also ich weiß nicht, warum man diese Bemerkungen als eine Würdelosigkeit bezeichnet hat.

DR. KUBUSCHOK: Am 8. November wandten Sie sich an die Auslandspresse und sprachen über die Revision des Versailler Vertrags. Können Sie kurz Ihre damaligen Ausführungen erläutern?

VON PAPEN: Ich erwähne diese Ansprache an die Vertreter der Auslandspresse nur deshalb, um dem Hohen Gericht die Häufigkeit meiner Appelle an das Ausland zu zeigen; Appelle an das Ausland, an die Siegermächte, zu einer moralischen Wiedergutmachung bereit zu sein; denn dann, meine Herren, wären die radikalen Strömungen in Deutschland ganz von selbst abgeebbt.

DR. KUBUSCHOK: Die Rede vor der ausländischen Presse ist enthalten im Dokument Nummer 1, Seite 11 und 12.