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[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Zeuge! Hitler richtete am 26. Juli einen Brief an Sie, der Ihre Ernennung als Außerordentlicher Gesandter in Wien bestätigt. Dieser Brief war von der Anklage erwähnt. Woraus erklärt sich der Inhalt dieses Briefes?

VON PAPEN: Der Inhalt dieses Briefes ist sehr leicht erklärlich. Wenn ich eine Chance haben sollte, normale und freundschaftliche Beziehungen wiederherzustellen, wenn ich eine Chance haben sollte, eine Stellung gegenüber der Österreichischen Regierung mir zu schaffen, dann mußte nach den Ereignissen vom 30. Juni eine öffentliche Vertrauenserklärung erfolgen. Hitler sollte in diesem Brief bescheinigen, daß mein Auftrag Befriedung war und daß er von seinen Terrormethoden abrücken wollte. Das ist in dem Brief gesagt. Und wenn die Anklage behauptet, daß dieser Brief »Masterpiece of deceit« gewesen sei, so finde ich das völlig unverständlich.

DR. KUBUSCHOK: Mr. Messersmith behauptet in seinem Affidavit 2385-PS, daß Sie von Wien aus eine Aggressionspolitik gegenüber den südosteuropäischen Staaten betrieben hätten und zitiert als Ihre persönliche wörtliche Äußerung anläßlich seines Gegenbesuches bei Ihnen:

»... Südosten Europas bis zur Türkei stellt Deutschlands Hinterland dar, und ich bin dazu bestimmt worden, die Aufgabe seiner Einverleibung durchzuführen. Österreich ist das erste Land in dem Programm.«

Haben Sie eine derartige Äußerung getan?

VON PAPEN: Ich habe nunmehr im Herbst 1934 meinen Wiener Posten angetreten, und einer der ersten Kollegen, die ich sah, war Mr. Messersmith. Ich habe niemals einen Auftrag zu einer solchen Politik erhalten, wie Mr. Messersmith sie in seinem Affidavit kennzeichnet, und ich halbe niemals etwas Derartiges Mr. Messersmith gegenüber geäußert.

DR. KUBUSCHOK: Ich verweise insoweit auf den Fragebogen Horthy, Dokument Nummer 76, Seite 172 und 173.

VORSITZENDER: Herr Dr. Kubuschok! Bevor Sie zu dem Affidavit von Messersmith kamen, sprachen Sie oder der Angeklagte von einem Brief. Ist der Brief ein Dokument, das uns vorliegt?

DR. KUBUSCHOK: Ja, der Brief ist bereits von der Anklage überreicht worden. Es ist der Brief anläßlich der Ernennung des Angeklagten, und zwar trägt er die Nummer 2799-PS.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Mylord! Wenn Euer Lordschaft das britische Dokumentenbuch Nummer 11 haben, so ist es Seite 37.

VORSITZENDER: Danke.

DR. KUBUSCHOK: Der Zeuge hatte sich eben zu der Behauptung im Affidavit Messersmith, 2385-PS, ausgelassen. Dieselbe Frage, nämlich der Gegenbesuch Mr. Messersmiths bei Papen, wird in dem weiteren Affidavit Messersmith, 1760-PS, behandelt.

Ich bitte zu bemerken, daß der Wortlaut der Äußerung bezüglich des Einflusses Deutschlands auf die südosteuropäischen Staaten in den beiden Affidavits Messersmith sehr verschieden ist.

Wie ich bereits in der vorhin gestellten Frage ausführte, sagt Mr. Messersmith in 2385-PS, Papen hätte gesagt, er sei dazu bestimmt worden, die Aufgabe, Südosteuropa in das Reich einzuverleiben, durchzuführen. Demgegenüber ist die Bemerkung in 1760-PS ganz anders gefaßt. Dort sagt nämlich Mr. Messersmith, Papen hätte bei dieser Gelegenheit gesagt, er sei dazu beauftragt, durchzuführen, daß ganz Südosteuropa bis zur türkischen Grenze als Deutschlands natürliches Hinterland betrachtet werden müsse und daß die deutsche ökonomische und wirtschaftliche Kontrolle über dieses ganze Gebiet von ihm erleichtert werden solle, durch seine Tätigkeit erleichtert werden sollte, also einmal die Einverleibung, in dem anderen Affidavit die Erleichterung einer ökonomischen und wirtschaftlichen Kontrolle.

Mich an diese letztere, viel geringwertigere Fassung des Affidavits 1760-PS anschließend, frage ich den Zeugen, ob er damals eine derartige Äußerung getan hat, daß nämlich ganz Südosteuropa bis zur türkischen Grenze Deutschlands natürliches Hinterland sei und daß er dazu berufen sei, die deutsche ökonomische und wirtschaftliche Kontrolle über das ganze Gebiet für Deutschland zu erleichtern.